Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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LH0815

Reguläres Mitglied
03.01.2016
98
92
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Kanarische Inseln wieder Corona-Risikogebiet

Die Bundesregierung stuft die bei deutschen Urlaubern beliebten Kanarischen Inseln wieder als Corona-Risikogebiet ein. Das Robert-Koch-Institut teilte am Freitag auf seiner Internetseite mit, dass damit ab Sonntag wieder ganz Spanien auf der Risikoliste steht.

Risikogebiet ab Sonntag 00:00 um ganz korrekt zu sein. D.h. Heute und am Samstag kommt man noch ohne Quarantäne im Anschluss in GER raus.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
646
69
Bodensee
Hier steht einfach das Ziel "REISEN ZU VERHINDERN" im Vordergrund. Aus Sicht unserer Politiker kann es ja nicht sein, dass ganz Deutschland im Lockdown ist und ein paar Menschen meinen, Sie müssten jetzt verreisen und es sich gutgehen lassen.

Dabei besteht in den meisten Ländern der Welt ein wesentlich geringeres Infektionsrisiko als in Deutschland!

Quarantäne schützt also Reiserückkehrer vor dem Infektionsgeschehen in Deutschland und nicht die Bevölkerung in Deutschland vor Reiserückkehrern. :eyeb:

Schaut Euch mal die Malediven an:

Ausbreitung des Corona-Virus auf den Malediven aktuell: 2,5 Neuinfektionen pro Tag je 100.000 Einwohner

Und dennoch auf der Liste der Risikogebiete - eine Schelm wer böses dabei denkt! :censored:
 

Bianca

Reguläres Mitglied
03.05.2013
60
17
STR
Risikogebiet ab Sonntag 00:00 um ganz korrekt zu sein. D.h. Heute und am Samstag kommt man noch ohne Quarantäne im Anschluss in GER raus.

Nein, weil es ja heisst „wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage innerhalb eines Risikogebiets aufgehalten hat...“
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.930
9.871
LEJ
Und dennoch auf der Liste der Risikogebiete - eine Schelm wer böses dabei denkt! :censored:

Ist doch logisch.
Diese Bundesregierung wird nicht bekannt geben, welche Reiseziele zur Zeit möglich sind.
Es kann doch nicht sein, dass die Bürger in andere Regionen auf der Erde fliehen.
Die könnten dort doch feststellen, dass im eigenen Land nix mehr rund läuft und DE nicht mehr "oben mitspielt".

Und wenn Indonesien, Vietnam oder Malaysia wieder öffnen, bin ich einer der ersten, die für drei Monate dorthin reisen werden.

"Geht nicht", "kannst du doch nicht machen" oder "und wenn was passiert" habe ich schon vor fast vierzig Jahren gehört, da war ich auch schon für ein knappes Jahr auf Reisen.
 

marius1402

Aktives Mitglied
28.02.2010
122
18
Bin mir nicht sicher, ob das schon bekannt ist: https://www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-plant-wohl-neue-Regeln-article22243705.html

Meines Erachtens würde sich dann aber bei Einreise aus Gebieten, die sicherer sind als Deutschland, immer noch die Frage stellen, warum man einen negativen Test vorlegen muss. Dann müsste man ja streng genommen auch einen Test vorlegen, nachdem man zu einem beliebigen Zeitpunkt aus dem Haus gegangen ist...
 

Bianca

Reguläres Mitglied
03.05.2013
60
17
STR
Ist damit gemeint auch wenn man da innert 10 Tage vor Ernennung zum Risikogebiet war gilt Quarantäne?

Also ich verstehe das so - oder liege ich damit falsch?

RKI schreibt:

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung.
Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden. Um das Gemeinwesen und den Wirtschaftsverkehr aufrecht zu erhalten, sind bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen. Auch Ausnahmen aus familiären Gründen sind vorgesehen. Bei Fragen zu der für Sie geltenden Quarantäneregelung und ggf. für sie geltende Ausnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an das Sie betreffende Bundesland. Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer können sind auf der folgenden Webseite verlinkt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198 .
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.037
3.280
FRA
Also ich verstehe das so - oder liege ich damit falsch?

RKI schreibt:


Könnte auch heissen das wenn ein Gebiet kein Risikogebiet mehr ist man aber innerhalb der 10 Tage davor da war als es das noch war. Beispiel: ich war 1.-12. in XX. Seit 05. ist das kein RG mehr. Da ich aber da war als es noch RG war muss ich in Quarantaene auch wenn es am Rueckkehrtag keins mehr ist.
 

LH0815

Reguläres Mitglied
03.01.2016
98
92
Wer heute oder morgen auf den Kanaren ist, ist nicht in einem Risikogebiet. Wer uebermorgen auf den Kanaren ist, ist in einem Risikogebiet.

Die zurückliegenden 10 Tage gelten wenn es bereits Risikogebiet gewesen ist. Bis Sonntag 00:00 sind die Kanaren kein Risikogebiet, somit keine Quarantäne.
Unabhängig davon werde die ch meine Kontakte zusätzlich reduzieren und mich nach 5 Tagen testen lassen. In BY geht das ja noch kostenlos wenn man in BY wohnt.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180

Die Info ist interessant und das würde eine echte Verbesserung darstellen (y), aber...

Meines Erachtens würde sich dann aber bei Einreise aus Gebieten, die sicherer sind als Deutschland, immer noch die Frage stellen, warum man einen negativen Test vorlegen muss.

...frag doch bitte nicht nach dem "warum"... ;)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.866
15.906
Könnte auch heissen das wenn ein Gebiet kein Risikogebiet mehr ist man aber innerhalb der 10 Tage davor da war als es das noch war. Beispiel: ich war 1.-12. in XX. Seit 05. ist das kein RG mehr. Da ich aber da war als es noch RG war muss ich in Quarantaene auch wenn es am Rueckkehrtag keins mehr ist.

So ist es.

Die Kanarengeschichte hat noch einen anderen interessanten Twist: Wenn man jetzt da ist, nach Sonntag zurueckreist und dann in Quarantaene muss, koennte ja grundsaetzlich arbeitsrechtlich gelten, dass man die Quarantaene selbst verschuldet hat, da (unnoetige) Privatreise in ein Risikogebiet. Hier koennte man aber dagegen argumentieren, dass man noch in ein Nicht-Risikogebiet abgereist ist. Ist es nun arbeitsrechtlich geschuldet, den Urlaub abzubrechen, um sich nicht ab Sonntag im Risikogebiet aufzuhalten, ist also der Nicht-Abbruch genauso vorwerfbar wie die Abreise in ein bestehendes Risikogebiet?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.556
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BRU
Ich wäre schon mit quarantänefreier Einreise mit negativem Test zufrieden... ;)

Sehe ich genauso. Also in etwa Rückkehr zum Regime wie vor der aktuellen Regelung: Einreise / Rückreise mit Test entweder bereits vor dem Abflug oder unmittelbar nach der Ankunft in Deutschland. Fand ich nicht schlecht. Die ständigen Tests sind zwar nervig, aber man kann zumindest reisen.

Ok, bleibt der verpflichtende Test bereits vor Abflug im Falle von Drittstaaten und sowie die Frage, wie das im Falle von deutschen Staatsbürgern rechtlich aussehen würde. Wobei andere Länder, wie etwa Griechenland, das ja bereits praktizieren. Ohne negativen Test kein Boarding, unabhängig von Nationalität. Wäre mir nicht bekannt, dass da schon jemand versucht hätte zu klagen. Aber gut, bei griechischen Gerichten wäre das wohl zwecklos....
 

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.146
390
Münsterland
Bin schon seit 2 Wochen auf Gran Canaria und der Flug geht erst am 2.1. zurück nach Düsseldorf. Jetzt wo die Kanaren wieder Risikogebiet sind, was gilt aktuell. Eigentlich gilt doch noch das Urteil des OVG MS, wonach keine Quarantäne erforderlich ist. Oder? Das Land müsste doch eine neue Verordnung erlassen und dabei die Vorgaben des OVG MS berücksichtigen. Und da die Kanaren insgesamt eine viel niedrigere Inzidenz als Deutschland haben, wird es doch fuer das Land sehr schwer eine Verordnung zu erlassen, die fuer Regionen mit niedriger Inzidenz eine Pflicht nur Quarantäne begründen. Oder???
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.004
3.152
CGN
Bin schon seit 2 Wochen auf Gran Canaria und der Flug geht erst am 2.1. zurück nach Düsseldorf. Jetzt wo die Kanaren wieder Risikogebiet sind, was gilt aktuell. Eigentlich gilt doch noch das Urteil des OVG MS, wonach keine Quarantäne erforderlich ist. Oder? Das Land müsste doch eine neue Verordnung erlassen und dabei die Vorgaben des OVG MS berücksichtigen. Und da die Kanaren insgesamt eine viel niedrigere Inzidenz als Deutschland haben, wird es doch fuer das Land sehr schwer eine Verordnung zu erlassen, die fuer Regionen mit niedriger Inzidenz eine Pflicht nur Quarantäne begründen. Oder???
Bei Rückkehr nach NRW gilt derzeit keine Quarantänepflicht, egal woher man kommt.

Ob das auch am 2.1 so sein wird, weiß man nicht. Die Beamten des Sozialministeriums machen aber auch meist Weihnachtsurlaub, weshalb ich damit jedenfalls nicht bis Anfang Januar rechnen würde. Auch allgemein scheint man eher zu versuchen, den Beschluss totzuschweigen statt eine neuenVO zu erlassen.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
648
433
Ich wäre schon mit quarantänefreier Einreise mit negativem Test zufrieden... ;)

Der neue Plan könnte für ein Reiserückkehrer aus einem Nicht-Schengen-Risikoland verheerend werden. Man müsste sich vor Reiseantritt um ein COVID-19 Test kümmern und auf das Testergebnis warten. Was wäre dann, wenn das Ergebnis positiv ist? Welches Hotel im jeweiligen Land würde Dich dann aufnehmen? Wie lange müsste man dort dann in Quarantäne? Als Reiserückkehrer in sein eigenes Land wäre das übel. Dann würde ich mich lieber freiwillig 10 Tage in Quarantäne in Deutschland begeben.
 
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toom

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12.07.2013
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Ich denke, man muss einfach abwarten, wie die Regelung letztendlich aussieht und dann ggf. klagen. Sehe ich vom Timing auch eher kritisch, wenn der Test maximal 72h alt sein darf, manche Labore aber bis zu 48h Zeit benötigen.

Businesstrip Montag morgen hin - Dienstag abend zurück fällt somit schon aus. Ggf. von non-Schengen nach Schengen aber != DE einreisen und dann weiter nach DE. Dann umgeht man wenigstens die Pflicht, sich im Ausland um einen Test zu kümmern, um in das Land zurückzudürfen, in dem man Steuern bezahlt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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Businesstrip Montag morgen hin - Dienstag abend zurück fällt somit schon aus. Ggf. von non-Schengen nach Schengen aber != DE einreisen und dann weiter nach DE. Dann umgeht man wenigstens die Pflicht, sich im Ausland um einen Test zu kümmern, um in das Land zurückzudürfen, in dem man Steuern bezahlt.

Sofern sie das nicht explizit verbieten, könntest Du da ja bereits vor der Abreise aus Deutschland am Sonntag einen Test machen. Zumindest bei der alten Regelung hättest Du damit den Wortlaut des Gesetzes erfüllt. Oder alternativ und sofern angeboten gleich bei der Ankunft am Flughafen einen Expresstest machen (natürlich genauso sinnlos).... Aber vielleicht gibt es ja irgendeine Ausnahme für Kurzreisen unter 48h oder so ähnlich.

Andererseits: Griechenland macht genau das. Ohne negativen Corona-Test kein Boarding, egal, ob rückkehrender Grieche oder einreisender "Ausländer". Und die Möglichkeit, das bei Kurzreisen dadurch zu umgehen, dass man den Test bereits vor der Abreise in Griechenland macht, ist im entsprechenden NOTAM ausgeschlossen.

Sicher alles nicht ideal, aber letztendlich bin ich über jede Regelung froh, die keine Quarantäne vorsieht.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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.de
Der neue Plan könnte für ein Reiserückkehrer aus einem Nicht-Schengen-Risikoland verheerend werden. Man müsste sich vor Reiseantritt um ein COVID-19 Test kümmern und auf das Testergebnis warten. Was wäre dann, wenn das Ergebnis positiv ist?

Das ist wahrscheinlich genau der Plan, ist doch eine super Abschreckung.

Zu den Kanaren: das spanische Verfassungsgericht hat heute die Akzeptanz von Antigen-Tests gekippt.
https://g3w5jzqbxk7eifid5ecno6hhei-...pana/2020/12/18/5fdc91f4fdddffc4668b45a2.html
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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Ehrlich gesagt sehe ich keinen Unterschied zwischen Schengen und non-Schengen, der die Unterscheidung in Vorgehen rechtfertigt.

EDIT: Ich sitze lieber die Quarantäne in DE aus, anstatt wegen verspätetem Testergebnis boarding denied zu haben.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.556
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BRU
Das mit dem Test für die Einreise scheint aber irgendwo der neue "Trend" zu sein. Belgien plant angeblich auch, für nicht in Belgien wohnhafte Personen ("personnes non-résidentes en Belgique") für die Einreise einen Test zu verlangen. Wie auch immer das in der Praxis aussehen soll bzw. kontrolliert werden soll. Muss ich dann in Zukunft bei jeder Einreise nachweisen, dass ich einen Wohnsitz in Belgien habe? Und was ist mit dem im Ausland lebenden Belgier ohne Wohnsitz in Belgien? Und soll das zusätzlich zu der eh schon geltenden Quarantäne und Testpflicht am 7. Tag kommen? Mal sehen, was die da verkünden werden....