Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
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Test machen und 14 Tage zu Hause sitzen ist hinsichtlich der Schwere des Grundrechttseingriffs ja wohl ein erheblicher Unterschied.

Wenn es kein schwerer Grundrechtseingriff ist, spricht ja nichts dagegen, alle Einwohner des Hochrisikogebiets NRW zu einem selbst bezahlten Test zu zwingen, sobald sie das Haus verlassen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
3.238
CGN
Wenn es kein schwerer Grundrechtseingriff ist, spricht ja nichts dagegen, alle Einwohner des Hochrisikogebiets NRW zu einem selbst bezahlten Test zu zwingen, sobald sie das Haus verlassen.
Äpfel ... Birnen. Dürfte auch praktisch nicht machbar sein.

Ich habe im übrigen mich nicht zur absoluten Schwere des Eingriffs geäußert, sondern darauf hingewiesen, dass Quarantänepflicht einen deutlichen schwereren Eingriff als Test bedeutet.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.953
6.632
Test machen und 14 Tage zu Hause sitzen ist hinsichtlich der Schwere des Grundrechttseingriffs ja wohl ein erheblicher Unterschied.


Trotz dessen macht es überhaupt keinen Sinn, wenn man z.B. von den Kanaren mit einem Inzidenzwert ~70 nach NRW mit einem Inzidenzwert von 190 kommt, man trotzdem diesen Quatsch über sich ergehen lassen muss. Reine Gängelung für die auserwählte Sündenbockgruppe: Reisende. Die sind ja an allem schuld, wenn man der Regierung Glauben schenkt. :doh:
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.014
13.786
Trans Balkan Express
Trotz dessen macht es überhaupt keinen Sinn, wenn man z.B. von den Kanaren mit einem Inzidenzwert ~70 nach NRW mit einem Inzidenzwert von 190 kommt, man trotzdem diesen Quatsch über sich ergehen lassen muss. Reine Gängelung für die auserwählte Sündenbockgruppe: Reisende. Die sind ja an allem schuld, wenn man der Regierung Glauben schenkt. :doh:

Dir ist schon die hohe Zahl der positiv getesteten Rückkehrer in den letzten Tagen aus GB aufgefallen? Bei Reisen lassen sich nun mal Kontakte nicht vermeiden, während man auch einer Gegend mit höherer Inzidenz, wenn man auf Kontakte verzichtet, Risiken vermeiden kann. Daher macht das Testen bei Rückkehrern einen Sinn. Viele Reiserückkehrer sind vielleicht auch dankbar über die Testmöglichkeiten. Aber selbstverständlich darfst Du gerne - wie Du das schon seit Monaten machst - weiter rumpoltern. Vielleicht geht es Dir dadurch ja besser.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Äpfel ... Birnen. Dürfte auch praktisch nicht machbar sein.

Epidemologisch verläuft die Grenze zwischen Äpfeln (Risikogebieten) und Birnen (Nicht-Risikogebieten) eben gerade nicht zwischen In- und Ausland. Praktisch ist es übrigens auch nicht machbar, die Testpflicht bei der Einreise per PKW durchzusetzen. Trotzdem wird sie angeordnet.

Ich habe im übrigen mich nicht zur absoluten Schwere des Eingriffs geäußert, sondern darauf hingewiesen, dass Quarantänepflicht einen deutlichen schwereren Eingriff als Test bedeutet.

Das ist richtig, allerdings hat das Gerichtsurteil, dass die Quarantänepflicht zu Fall gebracht hat, auch nicht so sehr die Schwere des Eingriffs kritisiert, sondern die Kriterien, nach der dieser Eingriff erfolgt. Als Konsequenz nun nicht mal mehr nach Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten gemäß RKI-Liste zu differenzieren, ist doch absurd. Der Kläger von damals würde bei einer Einreise aus einem Gebiet mit niedrigerer 7-Tages-Inzidenz als der seines Heimatortes wieder als pauschal "infektiöser" angesehen, als wenn er zuhause geblieben wäre.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
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Dir ist schon die hohe Zahl der positiv getesteten Rückkehrer in den letzten Tagen aus GB aufgefallen? Bei Reisen lassen sich nun mal Kontakte nicht vermeiden, während man auch einer Gegend mit höherer Inzidenz, wenn man auf Kontakte verzichtet, Risiken vermeiden kann. Daher macht das Testen bei Rückkehrern einen Sinn. Viele Reiserückkehrer sind vielleicht auch dankbar über die Testmöglichkeiten. Aber selbstverständlich darfst Du gerne - wie Du das schon seit Monaten machst - weiter rumpoltern. Vielleicht geht es Dir dadurch ja besser.
Auch dieses Argument scheint mir schlüssig.

Der Sonderweg aus Münster führt jetzt vielleicht sogar zu einem besonders verhältnismäßigen Vorgehen der Exekutive. Alle 14 Tage in Zwangsquarantäne ob positiv oder nicht hat ja eine ganz andere Qualität als einen Test nach Ankunft zu machen.

Gleichwohl: Grau ist alle Theorie (streng genommen gibt es mangels vorliegender VO nichtmal die), auf die Praxis kommts an. Wenn die Tests und zugehörige Warteschlangen dann wieder zu Gruppenkuschelveranstaltungen werden, ist natürlich auch nichts gewonnen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
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CGN
Epidemologisch verläuft die Grenze zwischen Äpfeln (Risikogebieten) und Birnen (Nicht-Risikogebieten) eben gerade nicht zwischen In- und Ausland. Praktisch ist es übrigens auch nicht machbar, die Testpflicht bei der Einreise per PKW durchzusetzen. Trotzdem wird sie angeordnet.



Das ist richtig, allerdings hat das Gerichtsurteil, dass die Quarantänepflicht zu Fall gebracht hat, auch nicht so sehr die Schwere des Eingriffs kritisiert, sondern die Kriterien, nach der dieser Eingriff erfolgt. Als Konsequenz nun nicht mal mehr nach Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten gemäß RKI-Liste zu differenzieren, ist doch absurd. Der Kläger von damals würde bei einer Einreise aus einem Gebiet mit niedrigerer 7-Tages-Inzidenz als der seines Heimatortes wieder als pauschal "infektiöser" angesehen, als wenn er zuhause geblieben wäre.
Äpfel und Birnen sind nicht Risikogebiete und Nichtrisikogebiete, sondern der Vergleich zwischen Testpflicht und Quarantänepflicht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.916
BRU
Mal davon abgesehen, dass soweit ich weiss eigentlich die Airlines vor Abflug die Tests kontrollieren sollen, damit ungetestete Passagiere gar nicht erst im Flugzeug unterwegs sind.

Offensichtlich geht Spanien dann aber halt auch nicht gegen die Airlines vor, wenn sie das nicht tun. Griechenland ist da ja rigoros, die haben Wizzair schon mal angekündigt, die Landegenehmigung zu entziehen, nur weil auf deren Flügen zu viele Leute ohne QR-Code waren (haben sie dann aber doch wieder zurückgenommen).

Dementsprechend kontrollieren die Airlines auf Flügen nach Griechenland auch streng, egal, ob QR-Code oder PCR-Test. Und wird das Boarding verweigert, wenn nicht oder nicht korrekt vorhanden.

Belgien verlangt ansonsten ab 25.12.2020 für „non-residents“ auch einen negativen PCR-Test der letzten 48h für die Einreise. Fragt mich jetzt aber nicht, wie sie das mit den „residents“ / „non-residents“ kontrollieren wollen, verfolge das derzeit, und werde im Zweifelsfall wohl einen Test machen….

Und ab nächstem Jahr soll ein neues PLF kommen, mit deutlich strikteren Einreisebestimmungen und 7 Tage Quarantäne (außer wohl für berufliche Reisen – wirkliche Details sind aber noch nicht bekannt, irgendwie ist nur von „Rückreise“ die Rede, also belgischen Urlaubsrückkehrern bzw. Belgiern, die beruflich ins Ausland reisen).
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Bei Reisen lassen sich nun mal Kontakte nicht vermeiden, während man auch einer Gegend mit höherer Inzidenz, wenn man auf Kontakte verzichtet, Risiken vermeiden kann.

Mal abgesehen davon, dass man natürlich kontaktlos Reisen kann (nämlich mit dem eigenen PKW), so hängt das Risiko einer solchen Reise bestimmt nicht davon ab, ob dabei eine Landesgrenze überschritten wurde.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
BW hat seit heute auch die Corona VO verschärft. Wer mal kurz nach Frankreich fährt um baguette zu kaufen, muß nun in Quarantäne (Einkaufen ist kein triftiger Grund mehr für Fahrt ins Risikogebiet).

funfact in der Grenzregion Saar/Lothringen: im Saarland ist der Verkauf von Feuerwerk verboten, das Abbrennen erlaubt. Auf der anderen Seite der Grenze ist es genau umgekehrt: Verkauf erlaubt, Abbrennen verboten.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.953
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Dir ist schon die hohe Zahl der positiv getesteten Rückkehrer in den letzten Tagen aus GB aufgefallen? Bei Reisen lassen sich nun mal Kontakte nicht vermeiden, während man auch einer Gegend mit höherer Inzidenz, wenn man auf Kontakte verzichtet, Risiken vermeiden kann. Daher macht das Testen bei Rückkehrern einen Sinn. Viele Reiserückkehrer sind vielleicht auch dankbar über die Testmöglichkeiten. Aber selbstverständlich darfst Du gerne - wie Du das schon seit Monaten machst - weiter rumpoltern. Vielleicht geht es Dir dadurch ja besser.

Kritik an Maßnahmen, die auf Kritierien aufgebaut sind, die vor Gericht schon einmal nicht standgehalten haben, hat nichts mit Rumpoltern zu tun. Außerdem rede ich ja die ganze Zeit von Gebieten mit niedrigerer Inzidenz, nicht höherer Inzidenz. Dass es bei solchen Gebieten wiederum sinnvoll ist, erschließt sich mir auch. Würde man wirklich sinnvolle Politik anstreben, würde man den Schweizer Weg einschlagen. Einreise aus Gebiet mit niedrigerer Inzidenz -> keine Maßnahmen, Einreise aus Gebiet mit höherer Inzidenz -> Maßnahmen. Offensichtlich scheint die deutsche Politik sich eher auf Symbolpolitik mit Reisenden als Sündenbock spezialisieren zu wollen, was nicht nur völlig unwirksam, sondern oben drauf auch noch Gängelung ist. Weiteres Beispiel dafür: Das de-facto-Verbot des kleinen Grenzverkehrs zu unseren Nachbarländern. Als ob es irgendwie gefährlicher wäre, wenn man statt in Brandenburg in Polen tankt. Aber da kann der deutsche Staat eben keine Steuern abzweigen.
Und warum man über eine "Möglichkeit" zum Test dankbar sein sollte, erschließt sich mir nicht, sind diese doch ungefähr so angenehm wie ein kräftiger Schlag in den Magen.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.119
1.052
Trotz dessen macht es überhaupt keinen Sinn, wenn man z.B. von den Kanaren mit einem Inzidenzwert ~70 nach NRW mit einem Inzidenzwert von 190 kommt, man trotzdem diesen Quatsch über sich ergehen lassen muss. Reine Gängelung für die auserwählte Sündenbockgruppe: Reisende. Die sind ja an allem schuld, wenn man der Regierung Glauben schenkt. :doh:

Diese Situation gabs schonmal, im April, wo man pauschal einfach alles außer D zur "Risikozone" erklärt hatte. Das wurde dann (aber halt in Niedersachsen) vom Gericht kassiert.

Allgemein gibts ne Reihe an Verordnungen, die nur so lange Bestand haben, bis jemand klagt, sprich: Rechtswidrig sind.
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.622
2.079
MZ
Kritik an Maßnahmen, die auf Kritierien aufgebaut sind, die vor Gericht schon einmal nicht standgehalten haben, hat nichts mit Rumpoltern zu tun. (...)

Zustimmung. Wobei ein Zwangstest ein anderer Eingriff in die Grundrecht ist (und damit auch mit anderen Einschränkungen verbunden ist) und es somit sicherlich zu einer Neubewertung kommen wird. Wie auch immer diese dann ausfallen wird.


(...) Und warum man über eine "Möglichkeit" zum Test dankbar sein sollte, erschließt sich mir nicht, sind diese doch ungefähr so angenehm wie ein kräftiger Schlag in den Magen.

Ja fühlt sich mindestens so an wie ein Schlag in den Magen. Vielleicht sogar wie eine Amputation eines Beines....oder so (Achtung: Ironie).
Ich würde liebend gerne eine Reglung wie NRW haben. Zwangstest hat der Testzwang (zumindest wenn ich die News aus NRW richtig deute) ja den Vorteil, dass die Zwangsquarantäne wegfällt. Das bedeutet in dem Moment auch, dass ich wieder reisen könnte, was mir sonst zum Großteil nicht mit meinen Urlaubstagen vereinbar wäre. Allemal besser als das was aktuell abgeht.
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Das ist halt Spanien. Da wird wenig kontrolliert, aber mit drakonischen Strafen gearbeitet - ähnlich wie die das im Straßenverkehr tun.
Die 5000 Euro + Nebenkosten, die fällig werden, wenn man dann doch ohne Test bei der Einreise erwischt wird, riskiert sicher keiner einfach so.

Ja, das ist schon "clever". Andererseits gibt es ja die Kontrollposten und den QR-Code muss man immer vorweisen. Da frage ich mich schon, wenn die "Corona-Infrastruktur" aufgebaut ist, warum man die Prüfung nicht entsprechend vollständig durchzieht. Upload-Funktion des Testergebnisses in der App wäre ja auch eine Idee, so könnte Spanien im Nachgang prüfen und ggf. sanktionieren.

Mal davon abgesehen, dass soweit ich weiss eigentlich die Airlines vor Abflug die Tests kontrollieren sollen, damit ungetestete Passagiere gar nicht erst im Flugzeug unterwegs sind.

War in Frankfurt bei Ryanair kein Thema. Man wurde darauf hingewiesen, aber es gab keine Kontrolle.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.953
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Zustimmung. Wobei ein Zwangstest ein anderer Eingriff in die Grundrecht ist (und damit auch mit anderen Einschränkungen verbunden ist) und es somit sicherlich zu einer Neubewertung kommen wird. Wie auch immer diese dann ausfallen wird.

An sich sehe ich nicht, warum an der bisherigen Rechtsprechung "Einreise aus Gebiet mit niedrigerer Inzidenz als NRW erfordert keine Maßnahmen" etwas geändert werden sollte. Meines Erachtens nach dreht man am falschen Parameter.

Ich würde liebend gerne eine Reglung wie NRW haben. Zwangstest hat der Testzwang (zumindest wenn ich die News aus NRW richtig deute) ja den Vorteil, dass die Zwangsquarantäne wegfällt. Das bedeutet in dem Moment auch, dass ich wieder reisen könnte, was mir sonst zum Großteil nicht mit meinen Urlaubstagen vereinbar wäre. Allemal besser als das was aktuell abgeht.

Der Weg zum hessischen Verwaltungsgericht steht dir offen. Und mit der Regelung bis November wäre dein Fall genauso gut abgedeckt. Genau diese wurde auch in NRW nie mit dem Resultat der Abschaffung beklagt, von daher verstehe ich nicht, warum man diese nicht erneut aktiv setzt.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Im Kern läuft es auf die gleiche Wirkung hinaus: Zuerst versuchten sie, Reisen per Quarantäne zu vergrätzen, nun scheinen sie wohl Reisen per Tests zu vergrätzen, wobei keinen Unterschied zwischen Ausland mit niedrigerer Inzidenz und Ausland mit höherer Inzidenz gemacht wird.

Ich sehe die Notwendigkeit nicht, sich testen zu lassen, wenn man aus einem Land mit niedrigerer Inzidenz als NRW kommt? Das ist reine Schikane statt sinnvoll.

Für die Wirtschaft ist es sinnvoll! In den letzten Wochen entstehen Testzentren wie Pilze nach dem Regen. Antigen-Schnelltests, wenige Euros beim Einkauf, 40€ Endpreis. Der Staat bekommt die MwSt. Läuft!
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
30
DUS/FRA
Für die Wirtschaft ist es sinnvoll! In den letzten Wochen entstehen Testzentren wie Pilze nach dem Regen. Antigen-Schnelltests, wenige Euros beim Einkauf, 40€ Endpreis. Der Staat bekommt die MwSt. Läuft!

Will auch ein Stück vom Kuchen. Also lasst uns das VFT TestCenter eröffnen. Es wird in 3 Schlangen angestanden: Tests für Holzklasse, C und F. Selber Test, aber verschiedene Preise. Statuskarteninhaber profitieren von besonderen Konditionen zum Meilensammeln und einlösen.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.019
3.802
STR

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Will auch ein Stück vom Kuchen. Also lasst uns das VFT TestCenter eröffnen. Es wird in 3 Schlangen angestanden: Tests für Holzklasse, C und F. Selber Test, aber verschiedene Preise. Statuskarteninhaber profitieren von besonderen Konditionen zum Meilensammeln und einlösen.

VFT ist eine virtuelle Plattform, also lieber mit Klare oder Telepraxen kooperieren.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
3.238
CGN
An sich sehe ich nicht, warum an der bisherigen Rechtsprechung "Einreise aus Gebiet mit niedrigerer Inzidenz als NRW erfordert keine Maßnahmen" etwas geändert werden sollte. Meines Erachtens nach dreht man am falschen Parameter.



Der Weg zum hessischen Verwaltungsgericht steht dir offen. Und mit der Regelung bis November wäre dein Fall genauso gut abgedeckt. Genau diese wurde auch in NRW nie mit dem Resultat der Abschaffung beklagt, von daher verstehe ich nicht, warum man diese nicht erneut aktiv setzt.

Eine Rechtsprechung "Einreise aus Gebiet mit niedrigerer Inzidenz als NRW erfordert keine Maßnahmen" gibt es nicht.

Es gibt nur eine Entscheidung, die sagt, dass in diesem Fall keine Quarantänepflicht gerechtfertigt ist.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
6.029
7.086
Das ist die alte Regelung, die nur für UK und Südafrika gilt. Die neue gibt's auf Englisch noch nicht.

Es klingt tatsächlich so, dass die Tests auch für Umsteiger erforderlich sind.

1. Etwas weiter unten steht:

„In addition, the government has decided to introduce a further requirement as soon as possible which will make the negative PCR test declaration mandatory for all passengers – including Dutch and EU nationals – entering the Netherlands from abroad.

The rule requiring passengers to submit a negative test declaration before the start of their trip had already been in effect since 15 December for people living outside the EU. The government would like to reiterate that people are strongly encouraged not to travel unless strictly necessary.“

2. So findet man auch die Infos auf Englisch, auch wenn das Update etwas zeitverzögert zur NL-Seite ist.
—> www.government.nl
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.014
13.786
Trans Balkan Express
Kritik an Maßnahmen, die auf Kritierien aufgebaut sind, die vor Gericht schon einmal nicht standgehalten haben, hat nichts mit Rumpoltern zu tun. Außerdem rede ich ja die ganze Zeit von Gebieten mit niedrigerer Inzidenz, nicht höherer Inzidenz.

Natürlich pöbelst Du hier seit Monaten gegen die Exekutive. Dein Brandenburg-Beispiel ist schlichtweg Fakenews, weil Tanken in Polen von Brandenburgern unter die Quarantänepflicht fällt. Gleiches gilt für den kleinen Grenzverkehr aus Sachsen. Und vielleicht ist Dir aufgefallen, dass es in der Region eine hohe Indizdenz gibt und auch die polnische Seite zu rigorosen Maßnahmen greift, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Falls Du mal die Situation angeschaut hättest, würdest Du merken, dass Deine Argumente nicht zutreffen. Das OVG hat eine die Regelung außer Kraft gesetzt wegen der Problematik der hier aufgezeigten niedrigen Inzindenz. Aber darum geht es nicht:

Die ab dem 28.12. geltende Regelung in der Einreiseverordnung besagt, Testen bei Rückkehr aus allen Risikogebieten, die nicht GB, Nordirland und Südafrika sind, § 4 Abs. 1 Einreiseverordnung. Quarantänepflicht gilt nur bei Rückkehr aus GB, Nordirland und Südafrika, § 1 Abs. 1 Einreiseverordnung mit der Möglichkeit des Freitestens (§ 2):

https://www.land.nrw/sites/default/...23_coronaeinrvo_ab_28.12.2020_lesefassung.pdf

Dies wird wegen der Eingriffsintensität auch vor dem OVG standhalten, das im Zweifel im Wege der Risikoabwägung wegen der aktuellen Gefahr durch die Mutation keine einstweilige Anordnung erlassen wird.

Und ich bin sicher, einen Test würdest auch Du überleben.