Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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tortuga

Aktives Mitglied
21.01.2011
219
72
Hallo, hat hier jemand Erfahrung oder Tipps (Deutschland) über die aktuelle Einreise nach Argentinien mit Einladung durch einen argentinischen Staatsbürger ?
Per Mail habe ich das Konsulat in Frankfurt angeschrieben, leider keine Antwort,ich werde dort nächste Woche anrufen, wird dort auch deutsch gesprochen?mein spanisch ist leider nicht so gut.
Mit Quarantäne habe ich kein Problem;-)
LG
Beatrice
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.928
12.345
CPT / DTM
Hallo, hat hier jemand Erfahrung oder Tipps (Deutschland) über die aktuelle Einreise nach Argentinien mit Einladung durch einen argentinischen Staatsbürger ?
Per Mail habe ich das Konsulat in Frankfurt angeschrieben, leider keine Antwort,ich werde dort nächste Woche anrufen, wird dort auch deutsch gesprochen?mein spanisch ist leider nicht so gut.
Mit Quarantäne habe ich kein Problem;-)
LG
Beatrice

Erste Informationsquelle ist immer das Auswärtige Amt in Berlin: https://www.auswaertiges-amt.de/de/...argentinien-node/argentiniensicherheit/201326
 
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tortuga

Aktives Mitglied
21.01.2011
219
72

das wird von mir regelmäßig gelesen, Eidesstattliche Erklärung, PCR Test und Krankenversicherung, Kopie des DNI aus Argentinien ist klar, aber wie ist es mit der Einladung aus Argentinien?sie muss dort von einem Notar beglaubigt werden, reicht es wenn ich sie als Mail zum Flug mitnehme oder muss ich sie zum Konsulat in Deutschland senden?
LG
Beatrice
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.928
12.345
CPT / DTM
Dazu sagt das AA:
Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Der Kapitaen eines jeden solchen Fluges tut gut daran, alle Passagiere ohne Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland abzuladen. Fuer die Ordnungswidrigkeit gemaess § 4 Nr. 2 CoronaSchV ist er persoenlich verantwortlich.

Habe nun mit der Bundespolizei telefoniert. 2 unterschiedliche Nummern gewählt (089 973079888 und 089 973072888), und 2 mal die gleiche Aussage, das ein Transit (für mich nach ZRH) möglich ist. Ich muss aber vorab die Einreiseanmeldung online ausfüllen. Die Umbuchung nach ZRH ist nun die beste Lösung.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.936
16.065
Sorry das ich wieder nerve!

Zählt ein EWR-Pass eigentlich nicht als Aufenthaltstitel für Deutschland (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU) ?

Du nervst nicht, das sind interessante Fragen.

Guter Punkt. Aber: § 2 S. 2 CoronaSchV stellt zwei Tatbestandsvoraussetzungen auf: "Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland" - eine rechtliche (Aufenthaltsrecht) und eine tatsaechliche (Wohnsitz). Und am Wohnsitz fehlt es dann eben, auch wenn das grundsaetzliche Aufenthaltsrecht besteht.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.928
12.345
CPT / DTM

Dieser Satz sagt doch alles:

Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird.

Also Einladungsschreiben zum Konsulat und ein Sondervisum beantragen...

Wenn eine Beglaubigung notwendig ist, wird sich das Konsulat schon melden...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
3.236
CGN
Du nervst nicht, das sind interessante Fragen.

Guter Punkt. Aber: § 2 S. 2 CoronaSchV stellt zwei Tatbestandsvoraussetzungen auf: "Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland" - eine rechtliche (Aufenthaltsrecht) und eine tatsaechliche (Wohnsitz). Und am Wohnsitz fehlt es dann eben, auch wenn das grundsaetzliche Aufenthaltsrecht besteht.

Was belegen dürfte, dass die telefonische Auskunft der Bundespolizei unzutreffend ist. Ich meine, dass das größte Risiko allerdings nicht ist, das man in FRA/MUC Probleme bekommt. Was sollen sie auch machen als einen Schweizer, der es bis dahin geschafft hat, nach ZRH weiter fliegen zu lassen. Das größte Risiko ist, dass die Hansa den werten Mitinsassen einfach in CPT stehen lässt. Den Berichten im CPT Faden nach hat man jedenfalls in den Tagen vor Weihnachten nur Deutsche und Personen mit nachgewiesenem Wohnsitz in DE mitgenommen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
3.236
CGN
Immerhin: Damit ist man im unvermeidlichen Verbotsirrtum und hat zumindest kein Bussgeld zu erwarten. Der gleiche Fall, wie wenn der Landesgesetzgeber seine VO per FAQ-Website falsch erklaert.

Im Fall der Fälle gibt es über das Telefongespräch keinerlei Aufzeichnungen und es handelt sich selbstredend um eine unglaubwürdige Schutzbehauptung des Deliquenten.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
631
143
Die PCR-Test Verpflichtung zur Einreise in die Niederlande ist erwartungsgemäß zumindest für niederländische Staatsangehörige gerichtlich gekippt worden. Kein Staat kann halt seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in das eigene Land verweigern auch nicht über den Umweg die Sache auf den Beförderer abzuwälzen und eine Testpflicht für das Boarding einzuführen. Für EU-Staatsangehörige dürfte eigentlich nichts anderes gelten.
Mal schauen, was die niederländische Regierung jetzt macht.

https://nos.nl/artikel/2362649-staa...e-pcr-test-voor-terugreis-naar-nederland.html
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.914
BRU
Wie auch immer das die Griechen machen - dort gilt eben dies ja seit Anfang November. Gleiches sogar seit Juli für den QR-Code, wobei ich mir da nicht sicher bin, ob die Airlines nicht Griechen/Personen mit ständigem Wohnsitz in Griechenland ohne QR-Code befördern müssten, und die dann halt bei der Ankunft die 500 Euro Strafe oder was das war zahlen müssen (habe es aber schon erlebt, dass auch Griechen das Boarding verweigert wurde). Aber gut, bei deren Gerichten ist es wohl eher sinnlos zu klagen, da hätte man das Urteil irgendwann in ein paar Jahren....

Während die Belgier ja u.a. wegen rechtlicher Bedenken die PCR-Testpflicht nur für "non residents" eingeführt haben, "residents" müssen einen Test am Tag der Einreise machen (die "Experten" wollten ursprünglich auch für alle PCR-Test bereits für die Einreise).

Wobei in der belgischen Regelung aber von "residents" und "non residents" die Rede ist, nicht von Nationalität. Also der in Belgien ansässige ausländische Bürger keinen Test für die Einreise braucht, der nicht in Belgien lebende Belgier dagegen schon. Bleibt natürlich die Frage, wie sie das in der Praxis kontrollieren. V.a. im Falle des Belgiers mit belgischem Ausweis (ok, mag sein, dass da irgendwo - ähnlich meinem deutschen Personalausweis - der Hinweis steht, dass kein Wohnsitz in Belgien oder so, nur ob sie das kontrollieren....).

Nicht auszuschließen, dass die Niederländer das auch so regeln.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.227
9.716
Die PCR-Test Verpflichtung zur Einreise in die Niederlande ist erwartungsgemäß zumindest für niederländische Staatsangehörige gerichtlich gekippt worden. Kein Staat kann halt seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in das eigene Land verweigern auch nicht über den Umweg die Sache auf den Beförderer abzuwälzen und eine Testpflicht für das Boarding einzuführen. Für EU-Staatsangehörige dürfte eigentlich nichts anderes gelten.
Mal schauen, was die niederländische Regierung jetzt macht.

https://nos.nl/artikel/2362649-staa...e-pcr-test-voor-terugreis-naar-nederland.html

Ist ja der Wahnsinn sowas. Alleine die Signalwirkung an die eigene Bevölkerung. Wer will denn Bürger eines solchen Staates sein?
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.229
1.294
Das finde ich noch in Ordnung. Mir will nur nicht in den Kopf, dass man Leuten mit Wohnsitz in DE die Einreise verweigern kann (oder eben die Beförderung dahin).
Mit Blick auf das, was gerade in NL passiert, bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher (wobei verweigern und verweigern dürfen nicht immer Hand in Hand geht...).
Ich hoffe, das Urteil ist ein warnendes Beispiel für gewisse andere Staaten, wobei ich das bezweifele. Wir sind ja schlauer....

Ja sag ich doch. Ich meinte die Entscheidung des Staats die eigenen Bürger aussperren zu wollen. Was haben die gesoffen?
Anscheinend Lack. Wenn der Google Translator richtig übersetzt hat, will der Staat Berufung einlegen.
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
In Deutschland sind die 72 Stunden absolut ohne Probleme schaffbar - wenn man bereit ist, ca. 150 - 180 Euro für den PCR-Test zu investieren.
Bei den günstigeren Testanbietern könnte es momentan zeitlich etwas eng werden.
Davon losgelöst finde ich die Regelung der Niederlande an sich gut und würde es begrüßen, wenn mehr Länder einen negativen Test für Einreise oder Transit voraussetzen (und folglich die Airline vor Abflug das kontrollieren muss).
Vermutlich wird die vorherige Testpflicht im Zuge der Impfungen ohnehin irgendwann durch einen verpflichtenden Impfnachweis bei Einreise in ein Land ersetzt werden.

Ja? Ich buche hier online einen Termin, Test dauert von Auto aussteigen bis Auto einsteigen etwa 150 Sekunden, Ergebnis ist nach 24-36 Stunden da und Preis ist 0 Euro. Man darf halt nicht in der falschen Ecke von Deutschland wohnen.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.876
4.479
Hamburg
Für die, denen bei Australienschnäppchen die Finger jucken, es sieht weiter nicht gut aus....

"On the vaccine, you don't rush the [rollout]," he said. "That's very dangerous for Australians. Those who suggest that, I think it's a naive suggestion...There will be no shortcuts. The standards must be maintained and upheld...."
https://www.abc.net.au/news/2021-01...pdate-covid19-vaccine-border-closure/13026074
https://www.abc.net.au/news/2021-01...-vaccine-rollout-wont-be-rushed/13026568?nw=0

Man ist wohl sehr auf den Oxford Impfstoff fokussiert, nach dem ihre eigene Entwicklung HIV als false postive auswarf und die Entwicklung verworfen wurde. Der Oxford Imfpstoff wird dann aber wohl nochmal gründlich geprüft, da die tausenden die bis dahin den Imfpstoff schon erhalten haben und die Untersuchungen anderer Länder nicht zählen. Man ist ja eh quasi Corona frei, da hat man keine Eile.

Die Aussage dass es weltweit keine volle Genehmigung der drei Impfstoffe weltweit gibt, ist ja schon mal falsch. Pfizer/Moderna ist ja nun offiziell z.B. in der EU genehmigt.

Es wird weiter mit Start der Impfungen im März 2021 gerechnet und Grenzöffnung Anfang 2022, mit Impfnachweis oder mit 14 Tage Quarantäne. Das man nun sogar in der Hochsaison wieder die nationalen Grenzen ruckartig geschlossen hat, ist ja nicht sehr ermutigend über den weiteren Verlauf der Pandemie Handhabung in Australien.
 
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