Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
989
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Bezüglich der Behandlung der Ergebnisse bzw. Einreiseformulare kann ich folgende Anekdote anbieten:

Sonntag Abend Einreise am MUC, Test bei Eurofins gemacht. Einreiseanmeldungen wurden stichprobenartig am Ausgang des Baggage Claims geprüft (ich war nicht ausgewählt).

Montag morgen das negative Ergebnis mit kurzer Erläuterung der in Anspruch genommenen Ausnahme sowie Einreiseformular-ID ans RGU der Stadt München geschickt.

Heute Morgen eine Rückmeldung bekommen (das Dokument ließ sich nicht öffnen - vermutlich irgendwas beim Kopieren auf dem iPad schief gelaufen).

Die Dinger landen also nicht grundsätzlich in der Ablage P

Ja, vlt im Söderreich. Nördlich der Weißwurstgrenze wird deutlich weniger nachgefprscht und kontrolliert. ausnahmen bestätigen natürllich die Regel, aber selbt bei über Überkreuzeinreisemeldungen meinserseits in Hessen is nie was passiert.
Sprich neue Einreiseanmeldung abgegeben obwohl ich eigentlich in quarantäne sein müsste , und grad nicht schon wieder einreisen dürfte , da ich ja nich von zu Hause weg dürfte. Hat keine Sau interessiert...
 
Zuletzt bearbeitet:

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.466
531
Wo finde ich denn die neue Musterverordnung (die ab wann?) in Kraft treten soll?

Finde ich momentan unglaublich schwierig zu finden, was heute oder in 2 Wochen aktuell sein soll (zwecks Planung).

Zur Sicherheit gilt wahrscheinlich momentan immer noch +5 Tage Zwangsquarantäne + frei testen - oder?

(betrifft Bayern)
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Wo finde ich denn die neue Musterverordnung (die ab wann?) in Kraft treten soll?

Finde ich momentan unglaublich schwierig zu finden, was heute oder in 2 Wochen aktuell sein soll (zwecks Planung).

Zur Sicherheit gilt wahrscheinlich momentan immer noch +5 Tage Zwangsquarantäne + frei testen - oder?

(betrifft Bayern)

Mometan gilt für Bayern (bis Söder mal wieder am Rad dreht):

negativer Test bei der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden den Test in DE machen. Das Resultat dieses Test muss zwingen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (wohl Gesundheitsamt) innerhalb von 72 Stunden vorgelegt werden.

Zusätzlich mindestens 5 Tage+ Zwangsquarantäne, wenn ein weiterer negativer Test gemacht und auf verlangen das Resultat vorgelegt werden kann.

Alles kann sich aber innerhlab weniger Stunden ändern, wenn der Söder ne neue Idee hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Bezüglich der Behandlung der Ergebnisse bzw. Einreiseformulare kann ich folgende Anekdote anbieten:

Sonntag Abend Einreise am MUC, Test bei Eurofins gemacht. Einreiseanmeldungen wurden stichprobenartig am Ausgang des Baggage Claims geprüft (ich war nicht ausgewählt).

Montag morgen das negative Ergebnis mit kurzer Erläuterung der in Anspruch genommenen Ausnahme sowie Einreiseformular-ID ans RGU der Stadt München geschickt.

Heute Morgen eine Rückmeldung bekommen (das Dokument ließ sich nicht öffnen - vermutlich irgendwas beim Kopieren auf dem iPad schief gelaufen).

Die Dinger landen also nicht grundsätzlich in der Ablage P

Verstehe ich nicht: sie sammeln jetzt in MUC nicht mehr Airline seitig ein, sondern an der Gepäckausgabe? Stichprobenartig Papier, und was ist, wenn ich behaupte, hat die Airliine eingesammelt oder online gemacht?

Korrekt wäre: 100% Prüfung JEDES Reisenden, der in MUC aussteigt auf Test gemacht, ggf. Registrierung und Meldung an das örtliche Gesundheitsamt. Die dann weiter machen lassen.

Was kostet der Test?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Mometan gilt für Bayern (bis Söder mal wieder am Rad dreht):

negativer Test bei der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden den Test in DE machen. Das Resultat dieses Test muss zwingen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (wohl Gesundheitsamt) innerhalb von 72 Stunden vorgelegt werden.

Zusätzlich mindestens 5 Tage+ Zwangsquarantäne, wenn ein weiterer negativer Test gemacht und auf verlangen das Resultat vorgelegt werden kann.

Alles kann sich aber innerhlab weniger Stunden ändern, wenn der Söder ne neue Idee hat.

Option 2: Test innerhalb 48h machen scheitert erstens an der Möglichkeit (finde ausserhalb Airport jemanden der die ohne Symtome einen Test macht) und zweitens an der vermutlichen Tatsache, dass o.g. "zwingend" nur auf dem Papier steht, weil die Ämter mit unleserlichen Faxen nicht hinterher kommen. Auch der zweite Test dürfte crazy Markus' wirren Gedanken entsprungen sein....

Meine Erfahrung mit solchen Behörden: je mehr du mit denen sprichst, desto mehr Bürokratie wird aufgebaut (Ausnahme Finanzamt) -
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Option 2: Test innerhalb 48h machen scheitert erstens an der Möglichkeit (finde ausserhalb Airport jemanden der die ohne Symtome einen Test macht) und zweitens an der vermutlichen Tatsache, dass o.g. "zwingend" nur auf dem Papier steht, weil die Ämter mit unleserlichen Faxen nicht hinterher kommen. Auch der zweite Test dürfte crazy Markus' wirren Gedanken entsprungen sein....

Meine Erfahrung mit solchen Behörden: je mehr du mit denen sprichst, desto mehr Bürokratie wird aufgebaut (Ausnahme Finanzamt) -


Ähm XT 5,99 sprich doch bitte über deine praktischen Erfahrungen und ohne Mutmassungen und mit Kentnissen. Ich habe genau dieses Prozedere hinter mir und kann dir bestätigen, dass es geht. Man kriegt in Bayern, als Einwohner immer und problemlos einen Test, wenn man sich testen lassen möchte. Man muss sich eben informieren, wo es diese Bürgertestzentren gibt!

Kosten tut dich Spass des Test übrigens genau 0 Cent. Allenfalls anfallende Parkgebühren und Reisekosten sind selbst zu übernehmen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Ja, vlt im Söderreich. Nördlich der Weißwurstgrenze wird deutlich weniger nachgefprscht und kontrolliert. ausnahmen bestätigen natürllich die Regel, aber selbt bei über Überkreuzeinreisemeldungen meinserseits in Hessen is nie was passiert.
Sprich neue Einreiseanmeldung abgegeben obwohl ich eigentlich in quarantäne sein müsste , und grad nicht schon wieder einreisen dürfte , da ich ja nich von zu Hause weg dürfte. Hat keine Sau interessiert...

was macht ein Beamter der so ein Formular prüfen soll:
- zuallerst "Zuständigkeit prüfen" - okay das sollte passen im Gesundheitsamt.
- du gibt's an "einreise aus Nicht-Risiko Gebiet" (z.B. Ost-Finnland), es liegt kein BP bei (ist ja elektronisch) also muss er das glauben
- kein Test und keine Q notwendig

Wenn die das wirklich ernsthaft überprüfen wollen müssten sie alle am Ausgang rausziehen (nicht der Zoll sondern Bundes Polizei, ist aber dort gar nicht vertreten), BP überrprüfen "woher kommst du", dann Test überprüfen bzw. zwecks Verfolgung eine Registrierung und Meldung an kommunale Behörde. Weshalb sie das nicht machen? Erstens Zuständigkeiten (Bundespolizei, Behörden auf Kreisebene), zweitens immenser Aufwand (Bundespolizei im Zoll-Bereich au weia, detaillierte Kontrolle ist zeitaufwendig), drittens sind die Kreisbehörden nur per fax erreichbar:rolleyes:

Das ganze sind Einschüchterungsversuche um Reisen zu erschweren bzw praktisch unmöglich zu machen. Wer trotzdem reist und dieses Spielchen nicht mitmachen will braucht viel Nerven.

Wir haben uns null daran gehalten und überlebt - noch Fragen?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Ähm XT 5,99 sprich doch bitte über deine praktischen Erfahrungen und ohne Mutmassungen und mit Kentnissen. Ich habe genau dieses Prozedere hinter mir und kann dir bestätigen, dass es geht. Man kriegt in Bayern, als Einwohner immer und problemlos einen Test, wenn man sich testen lassen möchte. Man muss sich eben informieren, wo es diese Bürgertestzentren gibt!

Kosten tut dich Spass des Test übrigens genau 0 Cent. Allenfalls anfallende Parkgebühren und Reisekosten sind selbst zu übernehmen.

Danke-stimmt in Bayern kostenlos für Reiserückkehrer- du musst in deinem Landkreis testen lassen. Das ist bei mir aber 20km weg von meinem Wohnort

Frage war, was es am Airport kostet?
 
Zuletzt bearbeitet:

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Eine Bekannte erzählte mir folgendes Problem:

Sie ist am 2.11., also vor Inkrafttreten der neuen Quarantäneverordnung bzw. der Einreiseanmeldung, aus Togo kommend in FRA eingereist. Sie hatte einen frischen negativen Test aus Togo und zusätzlich bei Ankunft im DRK-Testcenter in FRA einen Test gemacht, der negativ war. Somit brauchte sie nach damaliger Lage nicht in Quarantäne und unternahm auch sonst keinen Kontakt zu Behörden.

Nun bekam sie eine Anhörung der Ortspolizeibehörde Saarbrücken in der Sache, da sie sich nicht bei der Ortspolizei nach ihrer Rückreise gemeldet habe. Bußgeldbescheid käme auf ca. 100 €.

Wir denken, dass dies ein Fehler ist und zur damaligen Zeit eine Meldung bei der Ortspolizei wegen der negativen Tests gar nicht erforderlich war. Problem ist nun, dass einerseits das DRK-Testergebnis zum Nachweis nicht mehr vorhanden ist (war nur per app, nun gelöscht) und der genaue Wortlaut der damals gültigen Corona-Vo Saarland auch nicht mehr verfügbar ist.

Was meint ihr, macht die Ortspolizei hier nicht einen Fehler?
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Eine Bekannte erzählte mir folgendes Problem:

Sie ist am 2.11., also vor Inkrafttreten der neuen Quarantäneverordnung bzw. der Einreiseanmeldung, aus Togo kommend in FRA eingereist. Sie hatte einen frischen negativen Test aus Togo und zusätzlich bei Ankunft im DRK-Testcenter in FRA einen Test gemacht, der negativ war. Somit brauchte sie nach damaliger Lage nicht in Quarantäne und unternahm auch sonst keinen Kontakt zu Behörden.

Nun bekam sie eine Anhörung der Ortspolizeibehörde Saarbrücken in der Sache, da sie sich nicht bei der Ortspolizei nach ihrer Rückreise gemeldet habe. Bußgeldbescheid käme auf ca. 100 €.

Wir denken, dass dies ein Fehler ist und zur damaligen Zeit eine Meldung bei der Ortspolizei wegen der negativen Tests gar nicht erforderlich war. Problem ist nun, dass einerseits das DRK-Testergebnis zum Nachweis nicht mehr vorhanden ist (war nur per app, nun gelöscht) und der genaue Wortlaut der damals gültigen Corona-Vo Saarland auch nicht mehr verfügbar ist.

Was meint ihr, macht die Ortspolizei hier nicht einen Fehler?

Am 2.11. müsste folgende Verordnung gegolten haben: https://www.saarland.de/DE/portale/...ld-2020-10-30-amtsblatt-rechtsverordnung.html

Dort sind in §2 die Ausnahmen von der Quarantänepflicht aufgeführt.
 
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Reaktionen: Gagarin69 und Afreaka

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Danke für den link! Ja, PLF wurde abgegeben, somit gemäß Verordnung Meldepflicht erfüllt. OK, kann man heute wohl nur noch mit Zeugen bestätigen. Wahnsinn, mit was die Behörden sich da beschäftigen...
 
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Reaktionen: edi_man

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.441
994
finde ausserhalb Airport jemanden der die ohne Symtome einen Test macht

Wenn ein Antigen-Schnelltest reicht: "Hier" gibt es die (von mehr oder weniger seriös wirkenden Anbietern) an quasi jeder zweiten Ecke. Ist das anderswo nicht so?

schnelltest.jpg
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Danke-stimmt in Bayern kostenlos für Reiserückkehrer- du musst in deinem Landkreis testen lassen. Das ist bei mir aber 20km weg von meinem Wohnort
Weiss ich nicht, ich bin zum Nürnberger Flughafen gefahren. War für mich das nächste Zentrum und am einfachsten anzufahren. Für den dortigen Mitarbeiter war wichtig, dass er auf meinem Ausweus einen Hinweis darauf findet, dass ich in Bayern wohnhaft bin. Ob die Nürnberger Meldeadresse wichtig war und nur diese zum kostenlosen Test führte, kann ich nicht sagen.

Frage war, was es am Airport kostet?

In Nürnberg für abfliegende Passagiere und Selbstzahler 69 Euro.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.983
16.238
- du gibt's an "einreise aus Nicht-Risiko Gebiet" (z.B. Ost-Finnland), es liegt kein BP bei (ist ja elektronisch) also muss er das glauben

Gar nichts muss er. Du musst nachweisen. Und einen Direktflug aus einem finnischen Nicht-Risikogebiet nachzuweisen, duerfte schwerfallen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Gar nichts muss er. Du musst nachweisen. Und einen Direktflug aus einem finnischen Nicht-Risikogebiet nachzuweisen, duerfte schwerfallen.

Transit im Risikogebiet ist doch noch erlaubt, als ich bin in außerhalb von Helsinki im Urlaub gewesen und dann nur für den Rückflug nach Helsinki gefahren. Das müsste eigentlich ohne Quarantäne von statten gehen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.983
16.238
Die meisten (?) Bundeslaender duerften die Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte abgeschafft oder auf Nachbarlaender eingeschraenkt haben. Auch ein Transit ist grundsaetzlich ein Aufenthalt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Die meisten (?) Bundeslaender duerften die Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte abgeschafft oder auf Nachbarlaender eingeschraenkt haben. Auch ein Transit ist grundsaetzlich ein Aufenthalt.

Öhm nein, ein Transit ist per Wortdefinition erstmal eine Durchquerung....

Einmal ein Beispiel aus den Bayrischen FAQ zu der verpflichtung zum Test:

Von der Testplicht ausgenommen sind jeweils Personen, die


  • lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,

Zudem gibt dir gerade die Einreiseanmeldung.de vor, dass du nicht zu Quarantäneverpflichtet bist, wenn du in Ostfinnland warst, obwohl eine Rückreise ohne zumindestens ein Risikogebiet zu durchreisen nicht möglich ist. Ich folge hier deiner Interpretation nicht.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Zudem gibt dir gerade die Einreiseanmeldung.de vor, dass du nicht zu Quarantäneverpflichtet bist, wenn du in Ostfinnland warst, obwohl eine Rückreise ohne zumindestens ein Risikogebiet zu durchreisen nicht möglich ist. Ich folge hier deiner Interpretation nicht.

Die Webseite fragt nach den Aufenthaltsorten der letzten 10 Tage, da kann man mehr als ein Land bzw. eine Region eingeben.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.983
16.238
Gerade Bayern hat die Ausnahmen fuer Kurzzeitaufenthalte aufgehoben, soweit keine weiteren Qualifikationstatbestaende erfuellt sind. Jeder noch so kurze Aufenthalt loest die Quarantaenepflicht aus.

Transit ist keine besondere Art des Aufenthalts (oder Nicht-Aufenthalts nach Deiner Ansicht), sondern ein Aufenthaltszweck.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
989
Gestern mit TGV aus Paris nach KArlsruhe unterwegs gewesen. Der Schaffner wollte neben dem Ticket auch die Bestätigung der Einreiseanmeldung sehen. Ich habe ihm gesagt ich falle unter eine der Außnahmen, näheres wollte er nicht wissen....
Ansonsten erste Klasse sehr leer und Zugrestaurant geschlossen, also auch "to go" ging nix.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
299
94
Offene Fragen: Welcher Test, Zeitpunkt der Einreise?

Mometan gilt für Bayern (bis Söder mal wieder am Rad dreht):

negativer Test bei der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden den Test in DE machen. Das Resultat dieses Test muss zwingen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (wohl Gesundheitsamt) innerhalb von 72 Stunden vorgelegt werden.

Zusätzlich mindestens 5 Tage+ Zwangsquarantäne, wenn ein weiterer negativer Test gemacht und auf verlangen das Resultat vorgelegt werden kann.

Alles kann sich aber innerhlab weniger Stunden ändern, wenn der Söder ne neue Idee hat.

In Ländle kann man den Test wohl auch 48h vor Einreise machen :

https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

48h vor Einreise ist allerdings verdammt knapp, das schaffen die meisten Ärzte hierzulande schon nicht.
Außerdem sind hier noch viele Fragen offen:


  1. Muss es ein PCR-Test sein oder genügt ein Schnelltest?
  2. Was gilt als Zeitpunkt der Einreise? Planmäßige Landezeit des Fliegers, tatsächliche Landezeit oder Ankunft im Terminal?
  3. Muss das Ergebnis auf Papier vorgelegt werden oder genügt eine elektronische Bescheinigung?

Zum konkreten Fall: Meine Frau fliegt demnächst RBA->CDG->FRA mit Air France (5h Aufenthalt in CDG). Planmäßige Ankunft in FRA ist 16:55. Sie könnte 2 Tage vor dem Abflug einen PCR-Test machen lassen, das Labor schließt jedoch um 18:00. Sie würde den Abstrich also kurz vor 18:00 machen, das Ergebnis hätte sie dann am Vorabend des Abflugs. Bei einer Verspätung könnte es aber knapp werden.
Den Test erst in D zu machen wäre unsinnig, da sie für den Transit in Frankreich auch einen Test braucht. Theoretisch gäbe es die Möglichkeit, den Test beim Stopover in CDG zu machen, allerdings reicht die Zeit bei einem PCR-Test natürlich nicht, um das Ergebnis auf Papier abzuholen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
In Ländle kann man den Test wohl auch 48h vor Einreise machen :

https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

48h vor Einreise ist allerdings verdammt knapp, das schaffen die meisten Ärzte hierzulande schon nicht.
Außerdem sind hier noch viele Fragen offen:


  1. Muss es ein PCR-Test sein oder genügt ein Schnelltest?
  2. Was gilt als Zeitpunkt der Einreise? Planmäßige Landezeit des Fliegers, tatsächliche Landezeit oder Ankunft im Terminal?
  3. Muss das Ergebnis auf Papier vorgelegt werden oder genügt eine elektronische Bescheinigung?

Zum konkreten Fall: Meine Frau fliegt demnächst RBA->CDG->FRA mit Air France (5h Aufenthalt in CDG). Planmäßige Ankunft in FRA ist 16:55. Sie könnte 2 Tage vor dem Abflug einen PCR-Test machen lassen, das Labor schließt jedoch um 18:00. Sie würde den Abstrich also kurz vor 18:00 machen, das Ergebnis hätte sie dann am Vorabend des Abflugs. Bei einer Verspätung könnte es aber knapp werden.
Den Test erst in D zu machen wäre unsinnig, da sie für den Transit in Frankreich auch einen Test braucht. Theoretisch gäbe es die Möglichkeit, den Test beim Stopover in CDG zu machen, allerdings reicht die Zeit bei einem PCR-Test natürlich nicht, um das Ergebnis auf Papier abzuholen.

Steht doch alles in deinem Link. Der Test muss auf Verlangen elektronisch oder in Papierform vorgwiesen werden können. Das "oder" sagt es doch, dass man es in der Form seiner Wahl mitführen kann, aber immer in der Lage sein muss, es unverzüglich vorweisen zu können.

Marokko: Zur Form des Testes folgt man am Besten dem puplizierten Link in der Verordnung. Da stehen neben PCR Test noch 2 Akürzungen und eine vielzahl von Ländern, wo man nicht unbedingt einen PCR-Test braucht. Marokko ist dabei, was ist für dich unklar? Da muss man halt dann den Arzt fragen, ob er eines dieser Testverfahren durchführen kann.

Tja, dumm ist der Umstieg in Frankreich. Geht der schief, stimmt wohl die Vorlaufzeit nicht mehr. Dann muss man halt in Frankreich nochmal zum Test antreten. Ich würde aber so 1-2 Stunden Luft für eine nur kurze Verspätung des Fliegers lassen und die Zeit zwischen planmässiger Ankunft und Abstrichentnahme nicht bis zum letzten Drücker ausreizen.
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.466
531
Gerade Bayern hat die Ausnahmen fuer Kurzzeitaufenthalte aufgehoben, soweit keine weiteren Qualifikationstatbestaende erfuellt sind. Jeder noch so kurze Aufenthalt loest die Quarantaenepflicht aus.

Transit ist keine besondere Art des Aufenthalts (oder Nicht-Aufenthalts nach Deiner Ansicht), sondern ein Aufenthaltszweck.

Seit wann ist das so? Einreise in ZRH und Weiterreise nach Bayern bedeutet also nun Quarantäne? Selbst 2 Stunden in Zürich zum Tanken sind Quarantäne? Danke!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.983
16.238
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EQV BY ("nicht erfasst sind Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen") wurde am 8.12.20 aufgehoben.