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Hallo zusammen,
da zuletzt die "Termintreue" der Airlines zu wünschen übrig ließ - und auch die Ziele nur aktuell eingeschränkt erreichbar sind, kam es bei mir nun häufig zu folgender Situation (insbes. mit W6; EC):
- Direktflug ab Heimatflughafen nicht möglich, daher Buchung ab eines weiter entfernt liegenden Airports.
- Zusätzlich wurde eine Anreise per Bahn gebucht (Sparpreis, fix, 20-30€), teilweise (sofern früher Abflug) Anreise am Vortag mit Hotelübernachtung, auch diese teilweise nicht voll Erstattbar.
a) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno)Kosten für Anreise/Hotel?
b) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise und bietet Umbuchung +-3 Tage an
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno/Umbuchungs/Neubuchungs)Kosten für Anreise/Hotel? Insbesondere bei Neubuchung der Zugverbindung sind nun teilweise keine günstigen Sparpreistickets mehr vorhanden und es werden Preise um die 100 € für die Anreise per DB zum Flughafen aufgerufen.
c) [Bei mir eingetreten] Angenommen man entscheidet sich für b), bucht die (zweite) Anreise neu da man noch ein verfügbares Sparpreisticket findet und dann annulliert die Airline den Flug nochmals > 14 Tage vor Abreise bzw. bietet Umbuchung auf einen wieder anderen Termin an: Besteht nun ein Erstattungsanspruch für die zwei "umsonst" gebuchten Zuganreisen?
Irgendwie kann es das ja nicht sein, soll der Kunde nun mit der Buchung zur Anreise zum Flughafen bis kurz vor dem Abflug warten, den DB Normalpreis zahlen, damit die Airlines hier maximale Flexibilität haben und notfalls wenig gebuchte Stecken einfach wieder (schadlos) streichen können?
Danke für die Einschätzung
da zuletzt die "Termintreue" der Airlines zu wünschen übrig ließ - und auch die Ziele nur aktuell eingeschränkt erreichbar sind, kam es bei mir nun häufig zu folgender Situation (insbes. mit W6; EC):
- Direktflug ab Heimatflughafen nicht möglich, daher Buchung ab eines weiter entfernt liegenden Airports.
- Zusätzlich wurde eine Anreise per Bahn gebucht (Sparpreis, fix, 20-30€), teilweise (sofern früher Abflug) Anreise am Vortag mit Hotelübernachtung, auch diese teilweise nicht voll Erstattbar.
a) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno)Kosten für Anreise/Hotel?
b) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise und bietet Umbuchung +-3 Tage an
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno/Umbuchungs/Neubuchungs)Kosten für Anreise/Hotel? Insbesondere bei Neubuchung der Zugverbindung sind nun teilweise keine günstigen Sparpreistickets mehr vorhanden und es werden Preise um die 100 € für die Anreise per DB zum Flughafen aufgerufen.
c) [Bei mir eingetreten] Angenommen man entscheidet sich für b), bucht die (zweite) Anreise neu da man noch ein verfügbares Sparpreisticket findet und dann annulliert die Airline den Flug nochmals > 14 Tage vor Abreise bzw. bietet Umbuchung auf einen wieder anderen Termin an: Besteht nun ein Erstattungsanspruch für die zwei "umsonst" gebuchten Zuganreisen?
Irgendwie kann es das ja nicht sein, soll der Kunde nun mit der Buchung zur Anreise zum Flughafen bis kurz vor dem Abflug warten, den DB Normalpreis zahlen, damit die Airlines hier maximale Flexibilität haben und notfalls wenig gebuchte Stecken einfach wieder (schadlos) streichen können?
Danke für die Einschätzung