Wer kommt für die Kosten (fix) gebuchter Flughafenanreise (Bahn, Hotel) im Falle einer Flugannullierung auf?

ANZEIGE

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
ANZEIGE
Hallo zusammen,

da zuletzt die "Termintreue" der Airlines zu wünschen übrig ließ - und auch die Ziele nur aktuell eingeschränkt erreichbar sind, kam es bei mir nun häufig zu folgender Situation (insbes. mit W6; EC):
- Direktflug ab Heimatflughafen nicht möglich, daher Buchung ab eines weiter entfernt liegenden Airports.
- Zusätzlich wurde eine Anreise per Bahn gebucht (Sparpreis, fix, 20-30€), teilweise (sofern früher Abflug) Anreise am Vortag mit Hotelübernachtung, auch diese teilweise nicht voll Erstattbar.

a) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno)Kosten für Anreise/Hotel?

b) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise und bietet Umbuchung +-3 Tage an
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno/Umbuchungs/Neubuchungs)Kosten für Anreise/Hotel? Insbesondere bei Neubuchung der Zugverbindung sind nun teilweise keine günstigen Sparpreistickets mehr vorhanden und es werden Preise um die 100 € für die Anreise per DB zum Flughafen aufgerufen.

c) [Bei mir eingetreten] Angenommen man entscheidet sich für b), bucht die (zweite) Anreise neu da man noch ein verfügbares Sparpreisticket findet und dann annulliert die Airline den Flug nochmals > 14 Tage vor Abreise bzw. bietet Umbuchung auf einen wieder anderen Termin an: Besteht nun ein Erstattungsanspruch für die zwei "umsonst" gebuchten Zuganreisen?

Irgendwie kann es das ja nicht sein, soll der Kunde nun mit der Buchung zur Anreise zum Flughafen bis kurz vor dem Abflug warten, den DB Normalpreis zahlen, damit die Airlines hier maximale Flexibilität haben und notfalls wenig gebuchte Stecken einfach wieder (schadlos) streichen können?

Danke für die Einschätzung :)
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.201
LEJ
Hallo zusammen,

da zuletzt die "Termintreue" der Airlines zu wünschen übrig ließ - und auch die Ziele nur aktuell eingeschränkt erreichbar sind, kam es bei mir nun häufig zu folgender Situation (insbes. mit W6; EC):
- Direktflug ab Heimatflughafen nicht möglich, daher Buchung ab eines weiter entfernt liegenden Airports.
- Zusätzlich wurde eine Anreise per Bahn gebucht (Sparpreis, fix, 20-30€), teilweise (sofern früher Abflug) Anreise am Vortag mit Hotelübernachtung, auch diese teilweise nicht voll Erstattbar.

a) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno)Kosten für Anreise/Hotel?

b) Airline Annulliert Flug > 14 Tage vor Abreise und bietet Umbuchung +-3 Tage an
--> Besteht hier ein Anspruch auf Zahlung der (Storno/Umbuchungs/Neubuchungs)Kosten für Anreise/Hotel? Insbesondere bei Neubuchung der Zugverbindung sind nun teilweise keine günstigen Sparpreistickets mehr vorhanden und es werden Preise um die 100 € für die Anreise per DB zum Flughafen aufgerufen.

c) [Bei mir eingetreten] Angenommen man entscheidet sich für b), bucht die (zweite) Anreise neu da man noch ein verfügbares Sparpreisticket findet und dann annulliert die Airline den Flug nochmals > 14 Tage vor Abreise bzw. bietet Umbuchung auf einen wieder anderen Termin an: Besteht nun ein Erstattungsanspruch für die zwei "umsonst" gebuchten Zuganreisen?

Irgendwie kann es das ja nicht sein, soll der Kunde nun mit der Buchung zur Anreise zum Flughafen bis kurz vor dem Abflug warten, den DB Normalpreis zahlen, damit die Airlines hier maximale Flexibilität haben und notfalls wenig gebuchte Stecken einfach wieder (schadlos) streichen können?

Danke für die Einschätzung :)
Kurzantwort aus meiner Schau
zu a) dein Problem
zu b) dein Problem
zu c) dein Problem

Resümee
Buche deinen Zug flexibel,, gleiches gilt für Hotels.
So mache ich es zumindest und bin damit bisher gut gefahren,
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: negros

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Die EU-Fluggastrechte geben hier bei einer Flugstreichung von mehr als 14 Tagen im Voraus leider nichts her. Der einzige Weg könnte eine Schadensersatzforderung nach lokalem Recht sein, vielleicht kann @kexbox etwas dazu sagen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Der geschlossene Vertrag bezieht sich auf den Flug.

Anreisen sind nicht im Vertrag inkludiert und sind kein Vertragsbestandteil.

Wie rcs geschrieben hat, besteht hier imho ggf. nur ein Grund für eine vom Beförderungsvertrag nicht zwingend abhängige Schadensersatzforderung.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Vielen Dank für die Antworten, welche ich jedoch nicht so ganz nachvollziehen kann:
- Ich habe einen Vertrag mit der Airline über eine Beförderungsdienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt geschlossen (zweiseitige Willenserklärung)
- Die Airline ist für die Erfüllung der Leistung, ich für die Bezahlung verantwortlich
- Die Airline kündigt mir den Vertrag (Einseitig)
- In jedem anderem mir bekanntem Rechtsgeschäft habe ich nun einen Anspruch auf Schadensersatz (Kaufvertrag: Rücktritt nach Aufforderung zur Nachbesserung, dann Schadenersatz; Mietvertrag: Ich stehe mit Umzugswagen vor der Tür, Wohnung nicht frei? Erhöhte Umzugskosten + Hotelübernachtung = Schadensersatz; In meiner Produktionsanlage kommt es aufgrund eines Mangels zu einem defekt. Teil wird vom Lieferanten getauscht. Standzeit = Produktionsausfall = mein Schadensersatzanspruch gegenüber des Lieferanten (Produkthaftung); Lieferung von Termingut (Spedition). Kommt sie zu spät (eigenes Verschulden), muss sie Schadensersatz zahlen.
- Als Mangel habe ich hier ja den abgesagten Flug, ohne Organisation einer Alternative. Verschulden auch, Flugzeuge sind ja da. Annulierung erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen.
- Als Schaden die bezahlte, nicht stornierbare Anreise unstrittig belegbar (?)

Ansonsten sehe ich auch eine Ungleichstellung des Kunden. Ich kann nicht/nur mit horrender Stornogebühr stornieren, die Airline jedoch jederzeit (wenn > 14 Tage vor Abflug und das auch noch schadlos?

Ist das wirklich so korrekt? Sehe hier auch Probleme mit vor Ort gebuchten Unterkünften/Mietwagen/WoMos etc, das ist nicht immer "full-flex" und/oder kurzfristig (also Buchung < 14 Tage) möglich/praktikabel.
 
Zuletzt bearbeitet:

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.201
LEJ
Vielen Dank für die Antworten, welche ich jedoch nicht so ganz nachvollziehen kann:
- Ich habe einen Vertrag mit der Airline über eine Beförderungsdienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt geschlossen (zweiseitige Willenserklärung)
- Die Airline ist für die Erfüllung der Leistung, ich für die Bezahlung verantwortlich
- Die Airline kündigt mir den Vertrag (Einseitig)
- In jedem anderem mir bekanntem Rechtsgeschäft habe ich nun einen Anspruch auf Schadensersatz (Kaufvertrag: Rücktritt nach Aufforderung zur Nachbesserung, dann Schadenersatz)
- Als Schaden ist ja die bezahlte, nicht stornierbare Anreise unstrittig belegbar.

Ansonsten sehe ich auch eine Ungleichstellung des Kunden. Ich kann nicht/nur mit horrender Stornogebühr stornieren, die Airline jedoch jederzeit (wenn > 14 Tage vor Abflug und das auch noch schadlos?

Ist das wirklich so korrekt? Sehe hier auch Probleme mit vor Ort gebuchten Unterkünften/Mietwagen/WoMos etc, das ist nicht immer "full-flex" und/oder kurzfristig (also Buchung < 14 Tage) möglich/praktikabel.


Erkläre bitte den unmittelbaren Zusammenhang zwischen zwei unabhängigen Rechtsgeschäften.

Im übrigen habe ich zur Zeit wegen Flugplanänderungen mit dem Mietwagen eine ähnliche Situation, die es noch zu ändern gilt.
Wie alles, wird das auch funktionieren. Anreisehotel am FRA wurde einfach storniert und Thema somit erledigt.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Erkläre bitte den unmittelbaren Zusammenhang zwischen zwei unabhängigen Rechtsgeschäften.

Im übrigen habe ich zur Zeit wegen Flugplanänderungen mit dem Mietwagen eine ähnliche Situation, die es noch zu ändern gilt.
Wie alles, wird das auch funktionieren. Anreisehotel am FRA wurde einfach storniert und Thema somit erledigt.

Das ist in etwa so wie die (entgegen vertraglich zugesicherte) nicht bezugsfertige Wohnung und der beauftragte Umzugswagen. Die Umzugsfirma will ihr Geld haben, Personal+Fahrzeug ist eingeplant, Beauftragung erfolgte auf Grundlage des geschlossenen Mietvertages.

Hier: Zuganfahrt zum Flughafen wurde auf Grundlage des mit der Airline geschlossenen Beförderungsvertrages für eine Reise mit Datum x und Uhrzeit y. Es stand ja nicht, dass die Daten/Zeiten nach belieben von der Airline anpassbar sind. Und wieder: Wie kann die Airline einseitig und schadlos vom Vertrag zurücktreten, wenn ich es nicht kann?
Anders: Mir steht doch auch eine Ersatzbeförderung zu. Dann buche ich den Flug zum (nächstmöglichen) Wunschtermin also bei einer anderen Airline und stelle den Mehrpreis dann der ursprünglichen Airline in Rechnung, zzgl. Anreisekosten, da die ja nun aufgrund der Annullierung nochmals anfallen (sofern die Alternativairline am ursprünglichen Buchungstag keinen Flug im Angebot hat?)
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.201
LEJ
Das ist in etwa so wie die (entgegen vertraglich zugesicherte) nicht bezugsfertige Wohnung und der beauftragte Umzugswagen. Die Umzugsfirma will ihr Geld haben, Personal+Fahrzeug ist eingeplant, Beauftragung erfolgte auf Grundlage des geschlossenen Mietvertages.
Welcher Wohnungsverkäufer oder Vermieter sichert sich nicht ab.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Welcher Wohnungsverkäufer oder Vermieter sichert sich nicht ab.
Absichern? Er kann die Kosten höchstens weiterdrücken an den Fliesenleger oder wer auch immer die Verzögerung verursacht hat, muss dem künftigen Mieter aber erstmal die Kosten erstatten. In der gleichen Position sehe ich die Airline?

Oder nochmals: Es kann doch nicht sein, dass sie einen Vertrag einseitig, aus wirtschaftlichen Gründen einfach nicht mehr erfüllen und den daraus resultierenden Schaden dann nicht ersetzen? Das kann ich als Kunde ja auch nicht.

Im Falle des Mietvertrages.... Den kann ich auch nicht abschließen und dann nicht erscheinen- bzw. nicht bezahlen. Oder bei einem Kaufvertrag, mal abgesehen vom Fernabsatzgesetz ist hier keine einseitige Kündigung möglich. Es geht sogar soweit, dass ich dem Verkäufer bei Nichtabnahme des Artikels trotz Kaufvertrag die Differenz zum etwaigen, späteren Mindererlös erstatten muss (Schadensersatz).
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.201
LEJ
Absichern? Er kann die Kosten höchstens weiterdrücken an den Fliesenleger oder wer auch immer die Verzögerung verursacht hat, muss dem künftigen Mieter aber erstmal die Kosten erstatten. In der gleichen Position sehe ich die Airline?

Oder nochmals: Es kann doch nicht sein, dass sie einen Vertrag einseitig, aus wirtschaftlichen Gründen einfach nicht mehr erfüllen und den daraus resultierenden Schaden dann nicht ersetzen? Das kann ich als Kunde ja auch nicht.

Im Falle des Mietvertrages.... Den kann ich auch nicht abschließen und dann nicht erscheinen- bzw. nicht bezahlen. Oder bei einem Kaufvertrag, mal abgesehen vom Fernabsatzgesetz ist hier keine einseitige Kündigung möglich. Es geht sogar soweit, dass ich dem Verkäufer bei Nichtabnahme des Artikels trotz Kaufvertrag die Differenz zum etwaigen, späteren Mindererlös erstatten muss (Schadensersatz).
Du kannst es mit einer Klage versuchen.
Wenn du damit durchkommst, meinen Glückwunsch.
Anmerkung: Meine Mietwagenproblem habe vorhin ohne Probleme mit einem einfachen freundlichen Telefonanruf regeln können.
Geht alles, wenn man will, es ist eben ein geben und nehmen.

Übrigens stand ich letzten September am Berliner HBF. Mein Flug kam früher und alles ging recht flott. Zweieinhalb Stunden am BHF warten war mir zu viel. Ich ging ins Reisezentrum und fragte freundlich (das kann ich gut, wenn ich was will) nach einer Freigabe der Fahrkarte. Stempel drauf und fertig. Der nächste zu Zug fuhr 10 min später. Es war ein 19€ Ticket der Bahn.
 
  • Like
Reaktionen: Nightwish80

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Hier: Zuganfahrt zum Flughafen wurde auf Grundlage des mit der Airline geschlossenen Beförderungsvertrages für eine Reise mit Datum x und Uhrzeit y. Es stand ja nicht, dass die Daten/Zeiten nach belieben von der Airline anpassbar sind.
Provokante Frage: Hast Du Dir jemals die Vertragsbedingungen für den von Dir geschlossenen Beförderungsvertrag überhaupt durchgelesen?

Ich will jetzt nicht sagen, dass jede Klausel dem deutschen AGB-Recht standhält (insbesondere bei einer Änderung des Datums), aber die Zeitenänderungen sind eigentlich in so ziemlich jedem Beförderungsvertrag ganz klar als unverbindlich festgelegt.

Für Wizzair empiehlt sich die Lektüre hier:
https://wizzair.com/de-de/legal/allgemeine-befoerderungsbedingungen-fuer-passagiere-und-gepaeck

Für Easyjet:
https://www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Ich versuche es mal anders zu sehen. Es wird am Grund der Annullierung hängen. Annulliert die Airline "einfach nur so", dann ist das aus meiner Sicht ein Bruch es abgeschlossenen Vertrages verbunden mit einer Verpflichtung zum Ersatz des entstehenden Schadens. Dürfen sie nicht fliegen wegen staatlicher Anordnungen, haben sie es nicht zu vertreten und es gibt keinen Anspruch. Frustrierte Aufwendungen sind noch ein weiteres Thema und da ist ein Anspruch zweifelhaft.
 
  • Like
Reaktionen: nickstaub

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.391
2.246
Corona-Land
Kurzantwort aus meiner Schau
zu a) dein Problem
zu b) dein Problem
zu c) dein Problem

Resümee
Buche deinen Zug flexibel,, gleiches gilt für Hotels.
So mache ich es zumindest und bin damit bisher gut gefahren,
Hatten das (fast) gleiche Problem.
Lösung: Haben das Zugticket nach ZRH für einen 2 Tageausflug nach Basel*) genutzt.
Waren zwei wunderschone Tage.
*) Zug ging via Basel
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Übrigens stand ich letzten September am Berliner HBF. Mein Flug kam früher und alles ging recht flott. Zweieinhalb Stunden am BHF warten war mir zu viel. Ich ging ins Reisezentrum und fragte freundlich (das kann ich gut, wenn ich was will) nach einer Freigabe der Fahrkarte. Stempel drauf und fertig. Der nächste zu Zug fuhr 10 min später. Es war ein 19€ Ticket der Bahn.
Die Bahn ist oft ausgesprochen freundlich und kulant geworden. Wie du sagst: freundlich fragen
 
  • Like
Reaktionen: Nightwish80

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Provokante Frage: Hast Du Dir jemals die Vertragsbedingungen für den von Dir geschlossenen Beförderungsvertrag überhaupt durchgelesen?

Ich will jetzt nicht sagen, dass jede Klausel dem deutschen AGB-Recht standhält (insbesondere bei einer Änderung des Datums), aber die Zeitenänderungen sind eigentlich in so ziemlich jedem Beförderungsvertrag ganz klar als unverbindlich festgelegt.

Für Wizzair empiehlt sich die Lektüre hier:
https://wizzair.com/de-de/legal/allgemeine-befoerderungsbedingungen-fuer-passagiere-und-gepaeck

Für Easyjet:
https://www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen
Also im konkreten Fall wurde ein für Fr. gebuchter Flug zunächst auf Do. verschoben (Buchung einer erneuten Anreise), dieser dann kurz später auf Sonntag. Das eine Airline die Tage als unverbindlich ansieht, halte ich für gewagt.
Auf Kulanz hatte ich auch schon gehofft, zumindest per Mail hat die DB eine Umbuchung abgelehnt, ich hätte ja Flexpreis buchen können. Ja - zum Faktor 8 oder so. Dann hätte ich auch gleich ab dem Heimatflughafen mit LH fliegen können.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Die Bahn ist oft ausgesprochen freundlich und kulant geworden. Wie du sagst: freundlich fragen
Na dann werde ich das bei Gelegenheit vllt. auch mal in einem Reisecenter versuchen, mein Gesuch per Mail wurde abgewiesen.
Mir gehts auch garnicht um die paar Euro für das Ticket. Mich ärgert nur, dass man aktuell quasi jeden Trip mind. 3x anfassen muss, weil die Airlines unglaublich viel Änderungen durchführen, ohne dass es staatliche Beschränkungen geben würde. Warum soll dann immer der Kunde bzw. der (kulante) Leistungserbringer den Schaden/Arbeit haben, nur weil eine Airline erstmal viele Flüge anbietet und dann kurz vorher (aus wirtschaftlichen Gründen) schön zusammenstreicht?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.201
LEJ
Na dann werde ich das bei Gelegenheit vllt. auch mal in einem Reisecenter versuchen, mein Gesuch per Mail wurde abgewiesen.
Mir gehts auch garnicht um die paar Euro für das Ticket. Mich ärgert nur, dass man aktuell quasi jeden Trip mind. 3x anfassen muss, weil die Airlines unglaublich viel Änderungen durchführen, ohne dass es staatliche Beschränkungen geben würde. Warum soll dann immer der Kunde bzw. der (kulante) Leistungserbringer den Schaden/Arbeit haben, nur weil eine Airline erstmal viele Flüge anbietet und dann kurz vorher (aus wirtschaftlichen Gründen) schön zusammenstreicht?
Das Problem mit Anfragen/Änderungen per Mail/www ist doch bekannt. Alles wird nach "System" abgearbeitet.
Außer dem www gibt es tatsächlich noch Menschen, die reden und antworten und auch noch Kompetenzen haben.
Das ist der feine Unterschied.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.513
Neuss
www.drboese.de
Warum machst Du nicht, wie Du oben andeutest, einen Anspruch auf Ersatzbeförderung geltend? Dann sind alle Deine Aufwendungen nicht Vergebens gewesen. Da ist es dann auch egal, ob früher oder später als 14 Tage die Annullierung erfolgte.
 
  • Like
Reaktionen: nickstaub und sweet

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.512
2.910
FRA
Auf Kulanz hatte ich auch schon gehofft, zumindest per Mail hat die DB eine Umbuchung abgelehnt, ich hätte ja Flexpreis buchen können. Ja - zum Faktor 8 oder so. Dann hätte ich auch gleich ab dem Heimatflughafen mit LH fliegen können.

Na ja, welches Verkehrsmittel hat denn jetzt seinen Vertrag gekündigt? Warum buchst du nicht einfach die nächstmögliche, dir zustehende Ersatzbeförderung und holst das Geld vom ursprünglichen Beförderer? Und man kann in der Regel noch ein paar Tage vor Reiseantritt den Sparpreis buchen, vielleicht nicht für 19,- EUR, aber auch nicht für das Achtfache.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.201
LEJ
Na ja, welches Verkehrsmittel hat denn jetzt seinen Vertrag gekündigt? Warum buchst du nicht einfach die nächstmögliche, dir zustehende Ersatzbeförderung und holst das Geld vom ursprünglichen Beförderer? Und man kann in der Regel noch ein paar Tage vor Reiseantritt den Sparpreis buchen, vielleicht nicht für 19,- EUR, aber auch nicht für das Achtfache.
Den sparpreis kann man zuweilen auch eine Stunde vor Abfahrt noch bekommen, zumindest am Automaten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.084
7.136
Wie kommt man eigentlich darauf das eine Airline wenn sie von sich aus einen Flug cancelt für diese Nebenkosten nicht schadensersatzpflichtig ist? Hat zwar nix mit der EU Verordnung zu tun aber mit Vertragsrecht - und da würde ich schon eine entsprechende Forderung geltend machen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.513
Neuss
www.drboese.de
Wie kommt man eigentlich darauf das eine Airline wenn sie von sich aus einen Flug cancelt für diese Nebenkosten nicht schadensersatzpflichtig ist? Hat zwar nix mit der EU Verordnung zu tun aber mit Vertragsrecht - und da würde ich schon eine entsprechende Forderung geltend machen.
Weil für jeden SchE eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegen muss. Und wenn ich mich mal im BGB umschaue, ist das nicht immer eindeutig mit einer solchen (wenn auch vermutet) schuldhaften Pflichtverletzung.