Rückfahrt vom Flughafen / Ausgangssperre

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
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Frage an die Rechtskenner: darf die Polizei Personen, die des Nachts unterwegs sind, auf Basis des neuen Gesetzes anhalten und kontrollieren? Wer spricht denn die Busgelder aus und wie hoch sind diese?
Das ganze könnte übrigens noch in einer Woche in manchen Teilen Berlins relevant werden (und nein, ich meine nicht den Flughafen)
Natürlich darf dich die Polizei kontrollieren, die Bussgelder sind doch schon länger ausgearbeitet da es im Prinzip ja die ganze Zeit auch Möglichkeiten gab gegen die Regeln zu verstossen. Das ganze geht bei 50€ los.

Hier z.B. der "Corona Bussgeldkatalog" aus Berlin:

 

civili98

Erfahrenes Mitglied
19.07.2017
391
53
Ich lande heute gehen 23 Uhr in FRA.
Die Coronahotline von Hessen konnte nichts sagen und verwies an die Landespolizei. Die Landespolizei fühlt sich dafür nicht zuständig und verwies an die Bundespolizei. Die Bundespolizei auch nicht. Der Polizist meinte aber, dass eine Heimreise mit dem Zug problemlos möglich sein sollte. Ursprünglich wäre ich vom Flughafen von einem Mitglied meines Haushaltes abgeholt worden. Dies ist laut Aussage des Bundespolizisten weiterhin möglich solange sich die Person die mich abholt bereits vor 22 Uhr am Flughafen einfindet. Ich berichte später weiter.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
@civili98:
Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Sowohl bei der Letzten als auch der jetzigen Ausgangssperre in Hessen( bei mir seit 3 Wo) habe ich nie obwohl regelhaft zur Sperrzeit unterwegs irgendeine Kontrolle erlebt. In der Zwischenzeit bin ich der Meinung dass die Wahrscheinlichkeit das ein Exhibitionist aus dem Gebueach huepft sicherlich hoeher ist.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.967
6.669
Ich lande heute gehen 23 Uhr in FRA.
Die Coronahotline von Hessen konnte nichts sagen und verwies an die Landespolizei. Die Landespolizei fühlt sich dafür nicht zuständig und verwies an die Bundespolizei. Die Bundespolizei auch nicht. Der Polizist meinte aber, dass eine Heimreise mit dem Zug problemlos möglich sein sollte. Ursprünglich wäre ich vom Flughafen von einem Mitglied meines Haushaltes abgeholt worden. Dies ist laut Aussage des Bundespolizisten weiterhin möglich solange sich die Person die mich abholt bereits vor 22 Uhr am Flughafen einfindet. Ich berichte später weiter.

Halte uns gerne auf dem Laufenden, die gleiche Bitte würde ich an Juser @slutz und andere betroffene Paxe stellen. Dann wird man ja vielleicht ein Meinungsbild herstellen können.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Dies ist laut Aussage des Bundespolizisten weiterhin möglich solange sich die Person die mich abholt bereits vor 22 Uhr am Flughafen einfindet. Ich berichte später weiter.
Das ist wieder ganz tolle Logik. Im Falle einer Kontrolle durch eine anderen Beamten ist diese Aussage wertlos. Wobei Abholung eines Reisenden mut trifftigem Grund unter die ähnlich gewichtigen Gründe passen könnte.
 

Impala_racer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2010
272
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HAM
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Langsam wird es wirklich absurd. Wir mussten vor 2 Wochen in Hamburg morgens gegen 4:30 das Haus verlassen um einen Flieger um 6:20 zu erreichen. Hatte mich vorab beim HVV erkundigt, ob man sich darauf verlassen kann, dass die erste Bahn um 4:45 auch fährt. Antwort: "Sie dürfen diese Bahn nicht nehmen, da bis 5 Uhr Ausgangssperre ist". Schönen Dank.

Nun frage ich mich, wie das rechtlich laufen soll, nach dem ich folgende Zeilen in den Nachrichten gelesen habe:
"Für alle, die ihren Flug nun umbuchen oder stornieren müssen, gibt es keine guten Nachrichten – denn auf den Kosten dafür bleibt der Kunde in den allermeisten Fällen sitzen. Reiserechtsanwalt Paul Degott erklärte dem RND, dass weder die Airline noch der Reiseveranstalter die Schuld für behördliche Anordnungen oder polizeiliche Kontrollen trage."
Der Staat entscheidet kurzfristig, eine solche Maßnahme einzuführen und ich als Verbraucher soll die Zeche dafür zahlen? Langsam geht mein Verständnis für dieses Theater gegen Null. Es wird höchste Zeit für einen Streik oder sonstiges. Wie lange soll man sich das eigentlich noch gefallen lassen?
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Das ist wieder ganz tolle Logik. Im Falle einer Kontrolle durch eine anderen Beamten ist diese Aussage wertlos. Wobei Abholung eines Reisenden mut trifftigem Grund unter die ähnlich gewichtigen Gründe passen könnte.

Wenn man nach Logik gehen müsste, wäre schon die Kontrolle eines Einzelreisenden verboten, da diese ja einen Kontakt zwischen zwei Menschen herstellt der ohne Kontrolle nicht stattgefunden hätte.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.441
994
In Gemeinden, in denen man zwischen 22 und 24 Uhr zum "Joggen" unterwegs sein darf (also nicht in Bayern), darf man dort auch mit dem eigenen Fahrrad/Motorrad/Auto/Pferd oder dem ÖPNV von seiner Wohnung zu einem geeigneten Ort für diese Bewegung (z.B. Park, Naherholungsgebiet) sich begeben und wieder zurück, wenn das Umfeld der eigene Wohnung eher ungeeignet ist für sportliche Betätigung
Nun, die Vorschrift lautet "zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen" Fahrrad und wohl auch Pferd sollten erlaubt sein, auch wenn das Pferd es vermutlich nicht mag im Dunkeln abgestellt zu werden bis der Jogger zurück kommt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.980
16.230
Da ich ja in Bayern wohne und oft fliege kenne ich das natürlich. Ich fliege zu 90% immer Abends zurück. Ich wurde in meiner Heimatstadt, 45 Minuten vom Flughafen entfernt 2x gegen halb 12 kontrolliert.
„wo kommen sie her und wo fahren sie hin“
„Vom Flughafen und fahre nach Hause“
„Okay, gute Fahrt und gute Nacht“

nicht immer von Horrormeldungen ausgehen
Es ist kein schönes Gefühl, auf die Gnade der Polizeibeamten angewiesen zu sein, dass die ein Auge zuzudrücken.

Das ist übrigens ein bekanntes Stilmittel von Nicht-so-ganz-Rechtsstaaten: Man sorgt dafür, dass jeder Bürger ständig irgendwelche Regeln verletzt/verletzen muss. Im Normalfall lässt man ihn gewähren, aber wenn es sein muss, kann man jederzeit "zuschlagen".

Ich würde bis früh um 5 am Flughafen warten und dann heimfahren. Ich hau mir gerade im Airport München die Nacht um die Ohren, weil ich heute Vormittag einen Flug gebucht hab, und ihn mit ÖPNV nicht geschafft hätte (habe keinen Führerschein und wohne 300km weg) . Und touristische Übernachtungen sind ja nicht erlaubt. Aber was soll's: Im Flughafen kostet die Übernachtung 0 Euro, und man hat das ganze Terminal fast allein...
Problem: Der Flughafen ist keine Wohnung.

Also wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist.
Wenn die Linie der Verwaltungsgerichte eine Indikation ist, brauchst Du nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen.

das ist so irre, dass man sich das mit klarem Verstand unmöglich ausdenken kann
Darüber muss man doch nun nicht bei jeder Gelegenheit heulen und wehklagen: Das ist nicht irre, sondern bewusst und überlegt, um Reisen so unschmackhaft wie möglich zu machen, ohne sie explizit zu verbieten. Wobei es mich wundert, dass das immer noch nicht gekommen ist.

Wie stelle ich denn sicher, dass jeder Landkreis, den ich auf der Rückreise durchfahre, eine Inzidenz < 100 hat?
Du kannst es entweder beim RKI selber nachgucken oder auf die verpflichtende Bekanntmachung des Kreises warten, § 28b Abs. 1 S. 2 bis 4 IfSG.

Die Deutsche Bahn fährt übrigens nach meinen Informationen.
Wenn die Bahn fährt, sollte es keine Probleme geben.
Auch da wieder: Nur dann, wenn die Behörden die unzweifelhaft begangene Ordnungswidrigkeit nicht ahnden.

Regierung hat übrigens verkündigt, man habe touristische Reisen umzubuchen, die man am Samstag nach 22 Uhr antreten möchte. Ich schwanke irgendwo zwischen Wut, Abscheu und Ekel.
Juristisch ist das leider korrekt. Und zu Deiner Reaktion: Siehe oben - das ist Teil des Gerade-eben-dann-doch-noch-nicht-Reiseverbotes. Ist so. Braucht man sich nicht drüber aufzuregen.

Der Flughafen München liegt in etwa zur Hälfte im Erdinger Landkreis und zur Hälfte im Freisinger Landkreis.

Welche Inzidenz zählt dann, Freising oder Erding?
Es zählt jeder Landkreis, in dem man aufhältig ist. Im Zweifel also beide. Und alle überflogenen, natürlich :doh:


Bedank dich bei denen die seit vielen Jahren die Regierungspartei gewählt haben. Wer das im Herbst wieder macht, dem kann man nicht helfen.
Die Regierung komplett abzuwählen, ist arithmetisch extrem unwahrscheinlich. Und über die Landesregierungen, sind alle nennenswerten Parteien (außer einer nicht wählbaren) für Corona-Maßnahmen verantwortlich.


Es sind noch andere Spezialfälle nicht berücksichtigt worden, Beispiele:

Eine Ausgangssperre im Kreis Pinneberg würde automatisch auch auf Helgoland gelten, da Helgoland kommunalrechtlich zum Kreis Pinneberg gehört.
Das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven könnte auch noch lustig werden ;)


Auf Tagesschau.de war vorhin eine Aussage, dass Fahrten A-B zugelassen sind, wenn A und B unter 100 sind. Also immer auf der Landkarte schauen wo es "offiziell" hingeht.
Das ist falsch. Das gibt das Gesetz schlicht nicht her.
 

civili98

Erfahrenes Mitglied
19.07.2017
391
53
Wir sind jetzt 23:30 aufgrund einer annullierung in DUS angekommen, keine Kontrolle zwecks Ausgangsregeln. Mal schauen wie das jetzt in FRA wird.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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7.724
Nun, die Vorschrift lautet "zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen" Fahrrad und wohl auch Pferd sollten erlaubt sein, auch wenn das Pferd es vermutlich nicht mag im Dunkeln abgestellt zu werden bis der Jogger zurück kommt.
aber mit dem Bus nach dem Joggen im Park drei Stationen zurück nach Hause zu fahren (oder alternativ mit dem Auto) ist wohl nicht drin, oder?
 

mrbetti

Aktives Mitglied
30.12.2016
157
38
Man darf ja nun ab 22 Uhr auch nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Der Nachtbus verkehrt hier aber natürlich trotzdem mit schöner Regelmäßigkeit (leer) vor meiner Wohnung.

Willkommen in Deutschland 2021! :ROFLMAO:
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
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2.708
FRA
Man darf ja nun ab 22 Uhr auch nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Der Nachtbus verkehrt hier aber natürlich trotzdem mit schöner Regelmäßigkeit (leer) vor meiner Wohnung.

Willkommen in Deutschland 2021! :ROFLMAO:

Es gibt Menschen, die nachts (für uns) arbeiten und im Zweifel sehr dankbar für diese Fahrgelegenheiten sind...
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.336
4.680
FRA
Wenn die 22h beginnen und es noch ne Uebergabe gibt benoetigen aber die Spaetschichtler dann nach 22 h den OEPNV.

Ja sicher, ich verstehe unter Nachtbus die einzelnen Linien, welche nach dem eigentlichen Betriebsschluss verkehren, zumindest hatte ich auch den OP so verstanden, hat ja seinen Grund, warum die Busse leer sind. Die ganzen Beschäftigten der Gastronomie, deren Feierabend in die Zeit nach 0:00 Uhr fallen dürfte, sind ja nicht unterwegs. (Gleich haut mir jemand einen bis 24:00 Uhr-Lieferdienst um die Ohren.)
 
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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
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CGN
Glaube nicht, dass das viele sind, die meisten Nachtschichten beginnen spätestens 22:00 Uhr, die benötigen keinen Nachtbus.

Aber die Menschen die bis 23 Uhr arbeiten und erst gegen 1 Uhr Zuhause sind. Plus die Leute die schon um 4/5 Uhr anfangen zu arbeiten, denn da sitzt man auch gerne schon mal um 3:30 Uhr im Bus ;)
 

Kapi1904

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25.07.2011
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Worüber wird hier eigentlich diskutiert? Wollt ihr dass die armen Leute die noch in der Sperrstunde unterwegs sein dürfen bzw. müssen auch nicht nach Hause kommen können? Natürlich ist der ÖPNV in der Ausgangssperre nicht wirtschaftlich aber es gibt noch andere Arbeitsplätze als im Gastro Gewerbe und es nützt niemandem etwas das in Frage zu stellen.

Ich bin leider selber morgen betroffen da ich kurz vor Mitternacht mit dem Zug ankomme und noch 10 min nach Hause durch die Innenstadt laufen muss. Eine 8 Stündige Fahrt kann man leider nicht so einfach umplanen. Glaube nicht, dass direkt am Bahnhof kontrolliert wird, aber ob ein Spaziergang (der an sich ja erlaubt ist) mit Gepäck glaubhaft wirkt?
 
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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
Ich sehe es gelassen. Am Montag lande ich auch erst mit dem letzten ankommenden Flug in DUS und brauche dann noch locker 90 Minuten bis nach Köln. In meinem Auto liegt schon eine Bescheinigung von der Arbeit, die ich im schlimmsten Fall vorlege. Ich bezweifel, dass sie sich die Arbeit machen dann anzurufen, ob ich auch wirklich da war. Wenn doch, gibt der Kollege eben die Info, dass ich bei der Arbeit war 😅
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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7.724
Ich bin leider selber morgen betroffen da ich kurz vor Mitternacht mit dem Zug ankomme und noch 10 min nach Hause durch die Innenstadt laufen muss. Eine 8 Stündige Fahrt kann man leider nicht so einfach umplanen. Glaube nicht, dass direkt am Bahnhof kontrolliert wird, aber ob ein Spaziergang (der an sich ja erlaubt ist) mit Gepäck glaubhaft wirkt?
körperliche Betätigung geht auch mit Gepäck, das sollte kein Problem sein. Anders sieht es im Zug selbst aus, da ja ab 22 Uhr de facto ein Reiseverbot herrscht (vorausgesetzt der Landkreis ist betroffen, aber statistisch gesehen ist die Chance dafür gut), abgesehen von Ausnahmetatbeständen wie Berufsausübung.
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
471
60
körperliche Betätigung geht auch mit Gepäck, das sollte kein Problem sein. Anders sieht es im Zug selbst aus, da ja ab 22 Uhr de facto ein Reiseverbot herrscht (vorausgesetzt der Landkreis ist betroffen, aber statistisch gesehen ist die Chance dafür gut), abgesehen von Ausnahmetatbeständen wie Berufsausübung.
Das ist mir bewusst nur halte ich es für extrem unwahrscheinlich dass in Fernverkehrszügen kontrolliert wird. Wie soll das logistisch gehen? Möglich ist es allerdings natürlich dass man am Bahnhof kontrolliert wird. Kann mir allerdings nicht vorstellen dass an Bahnhöfen systematisch kontrolliert wird der Eingriff wäre meiner Meinung nach zu offensichtlich und zu offensichtlich will man hoffentlich nicht schickanieren. Daher wird man hoffentlich auch nicht bei der Fluggastbrücke oder Einreise die Ausgangssperre kontrollieren.

Für wahrscheinlicher halte ich es allerdings durch Zufall auf dem Weg in eine Kontrolle zu geraten. Mit schwerem Gepäck wird man wohl zurecht annehmen, dass man die Ausgangssperre zuvor verletzt hat. Es wird ja immer davon gesprochen, dass die Ordnungshüter bei den Kontrollen gesunden Menschenverstand anwenden sollen. Bei zu offensichtlichen Ausreden bin ich mir nicht sicher ob das so akzeptiert wird
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.021
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Das ist mir bewusst nur halte ich es für extrem unwahrscheinlich dass in Fernverkehrszügen kontrolliert wird. Wie soll das logistisch gehen? Möglich ist es allerdings natürlich dass man am Bahnhof kontrolliert wird. Kann mir allerdings nicht vorstellen dass an Bahnhöfen systematisch kontrolliert wird der Eingriff wäre meiner Meinung nach zu offensichtlich und zu offensichtlich will man hoffentlich nicht schickanieren. Daher wird man hoffentlich auch nicht bei der Fluggastbrücke oder Einreise die Ausgangssperre kontrollieren.

Für wahrscheinlicher halte ich es allerdings durch Zufall auf dem Weg in eine Kontrolle zu geraten. Mit schwerem Gepäck wird man wohl zurecht annehmen, dass man die Ausgangssperre zuvor verletzt hat. Es wird ja immer davon gesprochen, dass die Ordnungshüter bei den Kontrollen gesunden Menschenverstand anwenden sollen. Bei zu offensichtlichen Ausreden bin ich mir nicht sicher ob das so akzeptiert wird
Wenn Du nur 10 min Weg hast und Bedenken, laß das Gepäck doch erstmal im Schließfach. Dann machst Du nur einen "Spaziergang".
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.980
16.230
Wenn man versucht sich rechtstreu zu verhalten, ist man ein Lemming? Weil die meisten Leute das tun? Merkwürdige Einstellung. Man kann von der Regel (und jeder anderen Regel, Corona oder nicht) halten, was man will. Aber in erster Näherung sollte man sich daran halten - ggf. widerstrebend.

Immer diese Lemminge, die in der Stadt 50 fahren :doh: