Da ich ja in Bayern wohne und oft fliege kenne ich das natürlich. Ich fliege zu 90% immer Abends zurück. Ich wurde in meiner Heimatstadt, 45 Minuten vom Flughafen entfernt 2x gegen halb 12 kontrolliert.
„wo kommen sie her und wo fahren sie hin“
„Vom Flughafen und fahre nach Hause“
„Okay, gute Fahrt und gute Nacht“
nicht immer von Horrormeldungen ausgehen
Es ist kein schönes Gefühl, auf die Gnade der Polizeibeamten angewiesen zu sein, dass die ein Auge zuzudrücken.
Das ist übrigens ein bekanntes Stilmittel von Nicht-so-ganz-Rechtsstaaten: Man sorgt dafür, dass jeder Bürger ständig irgendwelche Regeln verletzt/verletzen muss. Im Normalfall lässt man ihn gewähren, aber wenn es sein muss, kann man jederzeit "zuschlagen".
Ich würde bis früh um 5 am Flughafen warten und dann heimfahren. Ich hau mir gerade im Airport München die Nacht um die Ohren, weil ich heute Vormittag einen Flug gebucht hab, und ihn mit ÖPNV nicht geschafft hätte (habe keinen Führerschein und wohne 300km weg) . Und touristische Übernachtungen sind ja nicht erlaubt. Aber was soll's: Im Flughafen kostet die Übernachtung 0 Euro, und man hat das ganze Terminal fast allein...
Problem: Der Flughafen ist keine Wohnung.
Also wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist.
Wenn die Linie der Verwaltungsgerichte eine Indikation ist, brauchst Du nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen.
das ist so irre, dass man sich das mit klarem Verstand unmöglich ausdenken kann
Darüber muss man doch nun nicht bei jeder Gelegenheit heulen und wehklagen: Das ist nicht irre, sondern bewusst und überlegt, um Reisen so unschmackhaft wie möglich zu machen, ohne sie explizit zu verbieten. Wobei es mich wundert, dass das immer noch nicht gekommen ist.
Wie stelle ich denn sicher, dass jeder Landkreis, den ich auf der Rückreise durchfahre, eine Inzidenz < 100 hat?
Du kannst es entweder beim RKI selber nachgucken oder auf die verpflichtende Bekanntmachung des Kreises warten, § 28b Abs. 1 S. 2 bis 4 IfSG.
Die Deutsche Bahn fährt übrigens nach meinen Informationen.
Wenn die Bahn fährt, sollte es keine Probleme geben.
Auch da wieder: Nur dann, wenn die Behörden die unzweifelhaft begangene Ordnungswidrigkeit nicht ahnden.
Regierung hat übrigens verkündigt, man habe touristische Reisen umzubuchen, die man am Samstag nach 22 Uhr antreten möchte. Ich schwanke irgendwo zwischen Wut, Abscheu und Ekel.
Juristisch ist das leider korrekt. Und zu Deiner Reaktion: Siehe oben - das ist Teil des Gerade-eben-dann-doch-noch-nicht-Reiseverbotes. Ist so. Braucht man sich nicht drüber aufzuregen.
Der Flughafen München liegt in etwa zur Hälfte im Erdinger Landkreis und zur Hälfte im Freisinger Landkreis.
Welche Inzidenz zählt dann, Freising oder Erding?
Es zählt jeder Landkreis, in dem man aufhältig ist. Im Zweifel also beide. Und alle überflogenen, natürlich
Bedank dich bei denen die seit vielen Jahren die Regierungspartei gewählt haben. Wer das im Herbst wieder macht, dem kann man nicht helfen.
Die Regierung komplett abzuwählen, ist arithmetisch extrem unwahrscheinlich. Und über die Landesregierungen, sind alle nennenswerten Parteien (außer einer nicht wählbaren) für Corona-Maßnahmen verantwortlich.
Es sind noch andere Spezialfälle nicht berücksichtigt worden, Beispiele:
Eine Ausgangssperre im Kreis Pinneberg würde automatisch auch auf Helgoland gelten, da Helgoland kommunalrechtlich zum Kreis Pinneberg gehört.
Das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven könnte auch noch lustig werden
Auf Tagesschau.de war vorhin eine Aussage, dass Fahrten A-B zugelassen sind, wenn A und B unter 100 sind. Also immer auf der Landkarte schauen wo es "offiziell" hingeht.
Das ist falsch. Das gibt das Gesetz schlicht nicht her.