Natürlich kann ich nur den Abgang belegen. Sich als Absender mit der Empfängerbank auseinaner zu setzen, macht wenig Sinn, weil man dort ja i.d.R. nicht Kunde ist. Wenn aber die Nachforschungen des Empfängers ergeben, dass bei der Empfängerbank nichts angekommen ist, hast du eben deinen Teil mit Nachweis des Absendens nicht gemacht, sondern musst deinerseits tätig werden, indem du z.B. deiner Bank einen Nachforschungsauftrag erteilst.
Dass er als Verbraucher bezahlt hat, ist falsch. Bezahlt hat er dann, wenn das Geld beim Empfänger angekommen und nicht, wenn es beim Absender abgegangen ist.