Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.909
16.012
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Selbstverständlich ist das schwierig. Sonst hätte man ja Schengen nicht einzuführen brauchen ;)
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Ok. Aber das Zertifikat zu scannen geht ja nur paar Sekunden. Warum dauert das dort so lange?
Passenger Locator Form auch noch prüfen und die hatten da wohl nur 9 Schalter für, inzwischen 21. Wenn da mehrere Flieger gleichzeitig kamen, gabs 2 Stunden oder mehr Wartezeit.
 

davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
83
26
Kann mir jemand mal bitte die Einreise nach Norwegen erläutern. Dort gibt es ja momentan das Ampelsystem für die verschiedenen Länder. Mal angenommen ich reise direkt aus Deutschland nach Norwegen (Deutschland momentan noch grün, mal angenommen Deutschland wäre bei Einreise rot!), müsste ich dann trotz Impfzertifikat (2 fache Impfung) dort in Quarantäne? Oder befreit eine vollständige Impfung dort von der Quarantäne egal von wo man einreist? Danke
 

RBOCity

Aktives Mitglied
10.01.2010
192
315
HAM
Kann mir jemand mal bitte die Einreise nach Norwegen erläutern. Dort gibt es ja momentan das Ampelsystem für die verschiedenen Länder. Mal angenommen ich reise direkt aus Deutschland nach Norwegen (Deutschland momentan noch grün, mal angenommen Deutschland wäre bei Einreise rot!), müsste ich dann trotz Impfzertifikat (2 fache Impfung) dort in Quarantäne? Oder befreit eine vollständige Impfung dort von der Quarantäne egal von wo man einreist? Danke
Nein, mit zweifacher Impfung ("fullvaksinert") bist du von allem ausgenommen und kannst an allen Schlangen vorbei und direkt raus, selbst wenn du aus der roten Zone kommst. Du musst nur ein EU-kompatibles Corona-Zertifikat vorzeigen können am ersten Schalter nach der Einreise, dann gehts in die Fast Lane.
 

davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
83
26
Nein, mit zweifacher Impfung ("fullvaksinert") bist du von allem ausgenommen und kannst an allen Schlangen vorbei und direkt raus, selbst wenn du aus der roten Zone kommst. Du musst nur ein EU-kompatibles Corona-Zertifikat vorzeigen können am ersten Schalter nach der Einreise, dann gehts in die Fast Lane.
danke das hat mir sehr geholfen!
 

aaronzrh

Erfahrenes Mitglied
30.04.2021
500
767
Klasse Werbung für die Impfkampagne...
Das sollte EU bzw Schengen Mitglieder verboten werden dass nun neben der Impfung auch noch ein Test benötigt wird. Ich gebe zu ich habe die Impfung nur gemacht dass ich nicht ständig testen muss. Das geht zu weit.
Da kann man ja einfacher in ein Land ausserhalb Schengen reisen.
Dieses Chaos trotz Zertifikat und überall andere Regeln und verschiedene Einreihungen von Risikogebieten ist entäuschend. Und dann noch jedes Land ein anderes PLF. Das könnte man doch auch gleich einheitlich in die APP implementieren.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.938
6.588
Das sollte EU bzw Schengen Mitglieder verboten werden dass nun neben der Impfung auch noch ein Test benötigt wird. Ich gebe zu ich habe die Impfung nur gemacht dass ich nicht ständig testen muss. Das geht zu weit.
Da kann man ja einfacher in ein Land ausserhalb Schengen reisen.
Dieses Chaos trotz Zertifikat und überall andere Regeln und verschiedene Einreihungen von Risikogebieten ist entäuschend. Und dann noch jedes Land ein anderes PLF. Das könnte man doch auch gleich einheitlich in die APP implementieren.

Wenn die Botschaft der EU-Staaten lautet "dann geh doch zu Netto", dann handle doch auch entsprechend. ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Solange das Kind selbst sich weigert, irgendwelche Vorschriften einzuhalten, können die Behörden gar nichts machen (sie könnten es übers Jugendamt versuchen, aber das alleine wegen Nichteinhaltung von Coronamaßnahmen wird schwierig).
Das ist gar nichts schwierig. Vorläufige Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und anschließende Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens nach § 1666 BGB.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.987
2.169
Da wird ein Riesen-Aufriss gemacht und selbst bei Zwischenlandung in einem orangen Gebiet muss man in die 10-Tages-Quarantäne, aber vor der Teststelle in Gardermoen stehen dann rot, gelb und grün vereint in der gedrängten Warteschlange vor der Teststation.
na wer aus grün kommt bekommt ja von der Polizei den Passierschein und darf ohne Test raus.
Lustig war nur der Abstrich: mal kurz ganz vorne in beiden Nasenlöchern rumgebohrt, das wars.
Mein Express-PCR kurz vor Abflug war mit Rachen- und Nasopharynx...
 

RBOCity

Aktives Mitglied
10.01.2010
192
315
HAM
na wer aus grün kommt bekommt ja von der Polizei den Passierschein und darf ohne Test raus.
Lustig war nur der Abstrich: mal kurz ganz vorne in beiden Nasenlöchern rumgebohrt, das wars.
Mein Express-PCR kurz vor Abflug war mit Rachen- und Nasopharynx...
Wirklich? Leider lese ich das so, dass auch "grün" sich am Nasenbohrer anstellen darf und lediglich davon ausgenommen ist noch ein Testergebnis von zu Hause mitzubringen. Wäre ja gut für mich, wenn das anders gehandhabt wird und ich auch mit Passierschein A38 ausgestattet werde ;) Aus nem grünen Land halbgeimpft 7 Stunden mit Leuten aus der roten Zone für einen Nasenbohrtest anzustehen ist sicher auch nicht im Sinne des Infektionsschutzes. 1626732425438.png

Ach und die Regel die ich vorhin meinte mit der Zwischenlandung ist scheinbar komplett neu und galt am Sonntag noch nicht. Hier gibts die neueste Version [Link zur Regierung], die ziemlich deutliche Worte findet: "Dersom du reiser fra et grønt land, men mellomlander i et land med strengere karantenekrav (oransje, rødt, mørkerødt) er det innreisereglene fra landet du mellomlander i som gjelder når du ankommer Norge. Det vil si at om du ikke er norsk statsborger og mellomlander i et land som ikke er grønt, har du ikke rett til innreise i Norge. " - Frei übersetzt, wer aus Deutschland (grün) als Nicht-Norweger in Dänemark/Belgien o.Ä. zwischenlandet, hat gar kein Recht mehr zur Einreise.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.909
16.012
Das ist gar nichts schwierig. Vorläufige Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und anschließende Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens nach § 1666 BGB.

"Eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen" bzw. "eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder seines Vermögens" dürfte nicht vorliegen. Schließlich soll nicht das Kind durch die Quarantäne geschützt werden, sondern die Allgemeinheit vor dem Kind.

Zumal das Instrumentarium des IfSG ggf. iVm der jeweiligen Landesverordnung spezieller ist.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.041
3.281
FRA
Statt Norwegen kann ich Estland empfehlen. Haben Ampelsystem. Wird aber weder bei Checkin/Boarding, zumindest bei LH, noch nach Landung irgendetwas kontrolliert. Auch das Online-Pflicht-PLF interessiert keinen. Und fuer die Indoor ohne Maske Liebhaber ist es auch geeignet. Im Flughafen kaum einer mit. Scheint keine Pflicht zu sein.
 

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falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.119
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Das sollte EU bzw Schengen Mitglieder verboten werden dass nun neben der Impfung auch noch ein Test benötigt wird. Ich gebe zu ich habe die Impfung nur gemacht dass ich nicht ständig testen muss. Das geht zu weit.
Da kann man ja einfacher in ein Land ausserhalb Schengen reisen.
Dieses Chaos trotz Zertifikat und überall andere Regeln und verschiedene Einreihungen von Risikogebieten ist entäuschend. Und dann noch jedes Land ein anderes PLF. Das könnte man doch auch gleich einheitlich in die APP implementieren.
Genau genommen sind sogar sämtliche Einschränkungen innerhalb des Schengenraums (auch überhaupt dass kontrolliert wird an sich) illegal.

Im Schengener Durchführungsübereinkommen steht klar in Artikel 23ff., wann und wie das geht - nämlich nur "Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit".

Das ist offensichtlich nicht der Fall (was auch diverse andere Länder bei der gleichen Situation, aber ohne Einreisebeschränkungen/Kontrollen an Schengenbinnengrenzen beweisen), allerdings wird das von der EU-Kommission schon seit 2015 konsequent ignoriert - seit damals gelten ja die Grenzkontrollen durch Deutschland wegen der Flüchtlingskrise, die seitdem nie wieder völlig aufgehoben wurden.

Aber selbst da kommt von der EU: Nichts.

Und das ist eben wirklich das, was mich ärgert: Man predigt über Jahrzehnte, wie wichtig das vereinte Europa sei, dass Europa vereinigt ohne Grenzen sein soll.
Aber sobald dann mal ein Virus kommt, und auch dann wenn es sowieso überall verbreitet ist (man kann ja im März 2020 über Grenzschließungen reden - aber inzwischen weiß jeder, dass Grenzschließungen genau NULL bringen), dann zieht man sofort die Schlagbäume wieder runter.
Eine "Reise" ins Nachbarland auch für Grenzbewohner wird dann an immer neue Auflagen geknüpft, es gibt Staus an der Grenze, und man diskriminiert immer schön alle die aus dem "Ausland" kommen. Wer in Passau wohnt der muss wenn er nach Österreich fährt einen Test haben, aber nach Emden nicht. Und der Wiener braucht für Graz auch keinen Test, aber wehe er fährt nach Bratislava, dann gehts aber rund!

Für das Virus sind Staatsgrenzen halt völlig willkürlich gezogene Linien, aber für die Regierungen scheinbar die ultimative Bastion der Sicherheit.

Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes ist in der EU übrigens auch illegal. Aber auch hier schaut man in Brüssel einfach zu.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Im Schengener Durchführungsübereinkommen steht klar in Artikel 23ff., wann und wie das geht - nämlich nur "Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit".

Du schriebst Papperlapp. Art. 23 SDÜ betrifft nur Drittausländer.

Selbstverständlich ist die öffentliche Gesundheit ein anerklannter Rechtfertigungsgrund Grundfreiheiten zu beschränken. Dies wurde auch schon vor der Pandemie vom EuGH gebilligt.

Nicht richtig ist, dass die EU nichts macht:


Die Frage ist natürlich, ob durch die Beschränkungen dem europäischen Gedanken gedient ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.560
9.898
BRU
Du schriebst Papperlapp. Art. 23 SDÜ betrifft nur Drittausländer.

Selbstverständlich ist die öffentliche Gesundheit ein anerklannter Rechtfertigungsgrund Grundfreiheiten zu beschränken. Dies wurde auch schon vor der Pandemie vom EuGH gebilligt.

Nicht richtig ist, dass die EU nichts macht:


Die Frage ist natürlich, ob durch die Beschränkungen dem europäischen Gedanken gedient ist.
Das Hauptproblem ist, dass das Ganze nur Empfehlungen sind, und sich kaum ein Land wirklich dran hält. Fängt ja schon damit an, dass Länder wie DE sich nicht mal bei der Risiko-Bewertung an die bereits letzten Herbst (ironischer Weise unter deutschen Vorsitz) beschlossenen ECDC-Kriterien hält.

Von Reisebeschränkungen ganz zu schweigen. Grundsätzlich sollten ja bei "grün" gar keine Einschränkungen gelten (während in der Praxis etliche Länder bei jeder Einreise ein Zertifikat verlangen, auch aus grünen Ländern), bei "orange" und "rot" sollte das EU-Zertifikat reichen (also 3G-Nachweis - und zwar einer davon), Tests anderer Länder sollten anerkannt werden (also keine erneuten Tests nach der Einreise). Und lediglich bei dunkelrot zusätzliche Maßnahmen gerechtfertigt sein können. Oder eben bei den nicht näher definierten "Varianten-Gebieten" (die sich somit leicht als Vorwand nehmen lassen, siehe Delta....).

Und selbst bei klaren Verstößen kann die EU nicht wirklich was machen, außer Mahnungen verschicken - die dann ungehört bleiben (siehe belgisches Reiseverbot im Winter, das- mittlerweile nicht mehr geltende - deutsche Einreiseverot aus Portugal o.ä.). Ok, sie könnte klagen, nur bis da eine Entscheidung kommt....
 
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falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.119
1.052
Du schriebst Papperlapp. Art. 23 SDÜ betrifft nur Drittausländer.

Selbstverständlich ist die öffentliche Gesundheit ein anerklannter Rechtfertigungsgrund Grundfreiheiten zu beschränken. Dies wurde auch schon vor der Pandemie vom EuGH gebilligt.

Nicht richtig ist, dass die EU nichts macht:


Die Frage ist natürlich, ob durch die Beschränkungen dem europäischen Gedanken gedient ist.

Ich hatte da scheinbar eine falsche Quelle verwendet, weil ich etwas schlampig war.

Ich hab jetzt nochmal extra genauer nachgesehen, diese Passage ist in Art. 25ff. des Schengener Grenzkodexes (VO (EU) 2016/399): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0399&from=de#d1e1985-1-1

Ist im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht, so ist diesem Mitgliedstaat unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen an allen oder bestimmten Abschnitten seiner Binnengrenzen für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, gestattet. Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen darf in Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist.

Da ist schon mehr erforderlich als ein lapidares "es könnte ja ein paar Infektionsfälle mehr geben".
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
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Wirklich? Leider lese ich das so, dass auch "grün" sich am Nasenbohrer anstellen darf und lediglich davon ausgenommen ist noch ein Testergebnis von zu Hause mitzubringen.

Ach und die Regel die ich vorhin meinte mit der Zwischenlandung ist scheinbar komplett neu und galt am Sonntag noch nicht. Hier gibts die neueste Version [Link zur Regierung], die ziemlich deutliche Worte findet: "Dersom du reiser fra et grønt land, men mellomlander i et land med strengere karantenekrav (oransje, rødt, mørkerødt) er det innreisereglene fra landet du mellomlander i som gjelder når du ankommer Norge. Det vil si at om du ikke er norsk statsborger og mellomlander i et land som ikke er grønt, har du ikke rett til innreise i Norge. " - Frei übersetzt, wer aus Deutschland (grün) als Nicht-Norweger in Dänemark/Belgien o.Ä. zwischenlandet, hat gar kein Recht mehr zur Einreise.
Interessant. Man darf doch gar nicht fliegen ohne negativen Coronatest beim Checkin (wurde zumindes in WAW geprüft - sonst gab#s kein Boardingpass).

Und wenn nun die Einreise verweigert wird, dürfte SAS ja gar keine Umsteigeverbindungen mehr über CPH anbieten??

Nächstes mal flieg ich einfach mit WIZZ direkt von GDN...
 

RBOCity

Aktives Mitglied
10.01.2010
192
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HAM
Interessant. Man darf doch gar nicht fliegen ohne negativen Coronatest beim Checkin (wurde zumindes in WAW geprüft - sonst gab#s kein Boardingpass).

Und wenn nun die Einreise verweigert wird, dürfte SAS ja gar keine Umsteigeverbindungen mehr über CPH anbieten??

Nächstes mal flieg ich einfach mit WIZZ direkt von GDN...
Ja es ist echt ein ziemliches Wirrwarr. An sich braucht man keinen negativen Test mitbringen, wenn man aus grün kommt, aber vielleicht hat SAS Warschau schon Kenntnis von der Regel "über CPH" gehabt, wo man dann einen braucht, noch einen machen muss am Flughafen und dann noch die 10 Tage Quarantäne aufgebrummt bekommt.

Ich bin mal gespannt, wie das bei AirBaltic läuft, für RIX braucht man anscheinend auch eine digitale Anmeldung auch wenn man nur im Transit bleibt.

Die Variante direkt ab GDN zu fliegen hatte ich auch schon überlegt. Idealerweise dann direkt nach AES oder TRD, da dürfte die Einreise auch deutlich entspannter laufen. Leider waren die zubringenden Flüge ab Hamburg alles andere als ideal, so dass es diesmal ausschied.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Das Hauptproblem ist, dass das Ganze nur Empfehlungen sind, und sich kaum ein Land wirklich dran hält. Fängt ja schon damit an, dass Länder wie DE sich nicht mal bei der Risiko-Bewertung an die bereits letzten Herbst (ironischer Weise unter deutschen Vorsitz) beschlossenen ECDC-Kriterien hält.

Grundsätzlich kritisiere ich die Vorgehensweise ja auch seit letztem Jahr. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Argumentation des Mitforisten hier etwas zu pauschal ist.
 

Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
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193
Für die Baleareninseln: die Maskenpflicht an der frischen Luft - überall! - ab Samstag wieder eingeführt. Der Rest Spaniens dürfte bald folgen.
 

gondorion

Aktives Mitglied
14.03.2016
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340
Die Quarantäne-Pflicht bei Einreise aus Variantengebieten wird wohl verwässert:
Die nun beschlossene Änderung der Quarantäne-Regeln sieht vor, dass vollständig Geimpfte, die aus Virusvariantengebieten einreisen, künftig ihre Quarantäne vorzeitig beenden können, wenn sie nachweisen, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist.

Was soll das denn bedeuten? Wenn ich dann da irgendeinen Preprint von medrxiv vorlege, der besagt, dass die Antikörper von BNT162B2 gegen die Sigma Plus Variante wirken, muss ich nicht in Quarantäne???

Fragen über Fragen....
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.164
7.503
Bisher waren die Antikörper noch gegen alle Mutationen wirksam. Unterschiedlich gut, aber ein Bisschen gewirkt haben sie immer. Die wirklich relevante Frage, ob der potenziell infizierte Reisende das Virus auch weitergeben könnte muss hingegen nicht beantwortet werden.

Warten wir einfach mal auf die Verordnung, die ist hoffentlich eindeutiger.