EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.111
1.593
ANZEIGE
Dürfen sie nicht. Wir sind hier aber im EU-Fluggastrechtethread. Art. 8 I b und c hatte ich dir bereits oben zitiert. Was b angeht, erfüllt der 4Y-Flug dessen Anforderungen. Was c angeht, kommt nur ein Flug nach dem 1.12. in Frage. Alles andere ist eine Frage von Vertrag und Kulanz (dazu der verlinkte Thread) oder nationalem Recht.
Rechtlich ist die Lage sehr gut dargestellt, gemäß der EU Fluggastrechte Verordnung entspricht der Eurowings Flug den Anforderungen daher ist der Anspruch aus der EU Verordnung erschöpft.

Der Rest ergibt sich aus dem deutschen Schuldrecht hier kann man durchaus in Frage stellen ob ein 4Y mit einem LH Flug gleichwertig ist, das kann allerdings nur ein Gericht klären.
Es gibt sicher einige Punkt die dafür sprechen, dass die Leistung nicht gleichwertig ist.

Allerdings ist es durchaus in der Regel so dass, Umbuchungen zu einem anderen Datum bei eigenem Metall kein Problem sind. (Leider konnte ich es bei LH bisher selbst nicht testen bei AF/KL/DL/MH/AB/A3/IB war das kein Problem auch wenn der Flug leicht vorverlegt wurde)

Daher die Empfehlung Kontakt mit dem Service Center aufnehmen und die Sache freundlich und sachlich neutral vortragen und die Lufthansa eigene Lösung mit den neuen Flugdaten anbieten, die Erfolgschancen sollten nicht all zu schlecht sein.
Sollte der erste Agent kategorisch ablehnen es einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmal versuchen.
 
  • Like
Reaktionen: mmtrffc

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Ich hätte da mal eine etwas andere Frage.
Luthansa macht nach einer Anullierung Stress ich habe jetzt 4 Mal mit der Hotline telefoniert und 4 Mal wollten die mich nicht umbuchen also nur gegen Cash.

Die Bandansage fragt ja am Anfang wegen der Zustimmung zur Aufzeichnung des Gespächs könnte ich dann nicht eigentlich auch aufzeichnen und speichern?
Um dann den Beweis zu haben das die abgelehnt haben und zahlen müssen wenn ich den nächsten Flug woanders selber buche und dann die Kosten wiederhole?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.814
2.373
CGN
aber spielt das eine Rolle?
Ich meine dass ich das nicht ins Internet stelle oder jedem Besucher vorspiele ist klar mir gehts ja nur um die Beweissicherung

Warum der Aufwand? Kurze e-mail mit Fristsetzung an die Mailadresse aus dem Impressum, Familie/Bekannten in cc. und gut ist.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.890
10.442
www.red-travels.com
aber spielt das eine Rolle?
Ich meine dass ich das nicht ins Internet stelle oder jedem Besucher vorspiele ist klar mir gehts ja nur um die Beweissicherung

natürlich spielt das eine Rolle, dass niemand ungefragt aufgezeichnet werden will, btw. ist auch strafbar.


Hast du keine Zustimmung vom Gegenüber belastbar (schriftlich) vorliegen, machst du dich strafbar, egal ob derjenige der LH zugestimmt hat.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
natürlich spielt das eine Rolle, dass niemand ungefragt aufgezeichnet werden will, btw. ist auch strafbar.


Hast du keine Zustimmung vom Gegenüber belastbar (schriftlich) vorliegen, machst du dich strafbar, egal ob derjenige der LH zugestimmt hat.
richtig aber es wird ja eben nicht ungefragt aufgezeichnet wenn ich zustimmen musste mein Gegenüber ja auch
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum der Aufwand? Kurze e-mail mit Fristsetzung an die Mailadresse aus dem Impressum, Familie/Bekannten in cc. und gut ist.
weil das mit der Frist so eine Sache ist gestern hätte ich für den neuen Flug noch 9 sitze buchen können heute sind es nur noch 7

daher wär die Taktik mehrfach umbuchen lassen probiert und wurde verweigert der bessere Weg
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.890
10.442
www.red-travels.com
richtig aber es wird ja eben nicht ungefragt aufgezeichnet wenn ich zustimmen musste mein Gegenüber ja auch
Beitrag automatisch zusammengeführt:


weil das mit der Frist so eine Sache ist gestern hätte ich für den neuen Flug noch 9 sitze buchen können heute sind es nur noch 7

daher wär die Taktik mehrfach umbuchen lassen probiert und wurde verweigert der bessere Weg

fragst du deinen Gegenüber aktiv oder gehst du davon aus, dass die Zustimmung deinerseits gleichbedeutend ist? Dein Gegenüber hat nicht DEINER Aufzeichnung zugestimmt sondern der SEINES Arbeitgebers.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
fragst du deinen Gegenüber aktiv oder gehst du davon aus, dass die Zustimmung deinerseits gleichbedeutend ist? Dein Gegenüber hat nicht DEINER Aufzeichnung zugestimmt sondern der SEINES Arbeitgebers.
Völlig richtig, mein Gedankengang ist ja der warum sollte es nochmal eine Zustimmung brauchen wenn schon klar ist dass aufgezeichnet wird und warum sollte eine Seite aufzeichnen dürfen die andere aber nicht?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.111
1.593
Mal wieder ein wenig deutsches Strafrecht am frühen Abend ,,,,

natürlich spielt das eine Rolle, dass niemand ungefragt aufgezeichnet werden will, btw. ist auch strafbar.

Man könnte aber durchaus argumentieren dass es aus rein strafrechtlicher Sicht am Tatbestand von "nichtöffentlich gesprochenen Wort" fehlt.

Wenn man davon ausgeht dass es eine Aufnahme gibt könnte man Probleme haben den Zuhörerkreis zu bestimmen denn es gilt ja folgendes:
Angesichts des Schutzwecks muss vielmehr gefragt werden, ob der Sprechende sich in der Unbefangenheit seiner Rede auf die Abgeschlossenheit des Zuhörerkreises verlassen kann oder ob er angesichts der möglichen Teilnahme unbeteiligter Dritter
seine Rede an der von ihm wahrgenommenen »Öffentlichkeit« auszurichten hat (vgl. Blei FS Henkel,S. 115 ff.).

Ich sehe das Problem in der zivilrechtlichen Verwertbarkeit auch dem Nutzen einer solchen Aufnahme, denn selbst wenn man nachweise kann dass der Callenteragent, den Kunden absichtlich falsch informiert und Rechte verweigert.
Auch könnte man dann in Frage stellen ob der Agent der geeignete Vertreter sein kann und nicht ein direkter Vertreter von LH notwendig ist daher ist es wirklich am besten den Anspruch schriftlich zu formulieren und eine Frist zu setzen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Lösung: setz dich mit einem Zuhörer ins Auto und erwähne am Anfang des Gesprächs, dass du über die Freisprechanlage telefonierst. Sollte es keine Einwände geben, ist das Zuhören beim Gespräch nicht illegal, aber gerichtsverwertbar.
 
  • Like
Reaktionen: marcus67

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.814
743
Lösung: setz dich mit einem Zuhörer ins Auto und erwähne am Anfang des Gesprächs, dass du über die Freisprechanlage telefonierst. Sollte es keine Einwände geben, ist das Zuhören beim Gespräch nicht illegal, aber gerichtsverwertbar.
Freisprechanlage Auto deshalb, weil man gesetzlich gezwungen ist, die zu benutzen und insofern eine zwingende Erklärung hat für den Mithörer, oder weshalb? Ansonsten kann man ja auch gemütlich zu Hause sitzen und den Lautsprecher anmachen, nachdem man gefragt hat, ob es ok ist....


Aber mal eine grundsätzlichere Frage an die Juristen hier:
Sind die Forderungen an die Fluggesellschaften nach 261/2004 eigentlich alles aktive Bringschuld der Airlines?
Ich mein, wenn man z.B. Art. 4 (3) für den Fall eines denied boarding liest:
"Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung
verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen
diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7
und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Dann tritt doch automatisch eine Bringschuld seitens der Airline ein, oder nicht? Artikel 7 sind bekanntlich die finanziellen pauschalen Entschädigungen. Wenn das Ereignis eintritt, und die Airline weiß ja immer, dass es eintritt, dann müsste sie doch ungefragt und unverzüglich Geld überweisen. Sie könnte höchstens noch fragen, wo sie es hinüberwiesen soll oder ob man auch mit einem Gutschein einverstanden wäre.

Wäre nicht jeder Fall, in dem die Airline nicht von sich aus dem Passagier die Leistungen nach Artikel 7 zukommen lässt, bereits ein Verstoß gegen die Verordnung i.S. des Artikels 16? Und wurden jemals Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung im Sinne Artikel 16 (3) verhängt?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Freisprechanlage Auto deshalb, weil man gesetzlich gezwungen ist, die zu benutzen und insofern eine zwingende Erklärung hat für den Mithörer, oder weshalb? Ansonsten kann man ja auch gemütlich zu Hause sitzen und den Lautsprecher anmachen, nachdem man gefragt hat, ob es ok ist....


Aber mal eine grundsätzlichere Frage an die Juristen hier:
Sind die Forderungen an die Fluggesellschaften nach 261/2004 eigentlich alles aktive Bringschuld der Airlines?
Ich mein, wenn man z.B. Art. 4 (3) für den Fall eines denied boarding liest:
"Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung
verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen
diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7
und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Dann tritt doch automatisch eine Bringschuld seitens der Airline ein, oder nicht? Artikel 7 sind bekanntlich die finanziellen pauschalen Entschädigungen. Wenn das Ereignis eintritt, und die Airline weiß ja immer, dass es eintritt, dann müsste sie doch ungefragt und unverzüglich Geld überweisen. Sie könnte höchstens noch fragen, wo sie es hinüberwiesen soll oder ob man auch mit einem Gutschein einverstanden wäre.

Wäre nicht jeder Fall, in dem die Airline nicht von sich aus dem Passagier die Leistungen nach Artikel 7 zukommen lässt, bereits ein Verstoß gegen die Verordnung i.S. des Artikels 16? Und wurden jemals Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung im Sinne Artikel 16 (3) verhängt?

Selbst wenn Du Recht hättest -> Keine Luftfahrtsbehörde in einem EU-Staat wird eine Airline diesbzgl. sanktionieren.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Freisprechanlage Auto deshalb, weil man gesetzlich gezwungen ist, die zu benutzen und insofern eine zwingende Erklärung hat für den Mithörer, oder weshalb? Ansonsten kann man ja auch gemütlich zu Hause sitzen und den Lautsprecher anmachen, nachdem man gefragt hat, ob es ok ist....
Natürlich kann man auch zu Hause sagen "Ich stell Sie mal auf laut". Irgendein Gericht hat dazu mal entschieden, dass in diesem Fall der Gegenüber davon ausgehen muss, dass das bedeutet, dass noch jemand zuhört. Aber "Sie sind auf laut, ich sitze gerade im Auto" ist möglicherweise "unauffälliger"?! Grundsätzlich ist es jedenfalls eine Möglichkeit legal an einen Zeugen zu kommen, der das Gespräch mitgehört hat.

Ergänzung: es war das OLG Koblenz Urt. v. 08.01.2014, Az. 5 U 849/13
 

docmet

Neues Mitglied
26.08.2021
23
13
Vergiss es, die buchen dich nicht auf eine andere Airline um.
Wenn du die Reise eh nicht mehr antreten willst: Rückerstattung einleiten und fertig.
Ansonsten wie von den kompetenten Mitforisten bereits gesagt: Ersatzbeförderung unter den bekannten Bedingungen raussuchen und buchen. Anschließend einen guten Anwalt suchen.
Falls noch von Interesse: Rückerstattung von Wizz Air ging trotz anfänglicher Schwierigkeiten ziemlich schnell - jetzt versuche ich seit fast einem Monat mein Geld von Opodo zu bekommen, die sich kein Stück rühren - naja, man lernt daraus.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Falls noch von Interesse: Rückerstattung von Wizz Air ging trotz anfänglicher Schwierigkeiten ziemlich schnell - jetzt versuche ich seit fast einem Monat mein Geld von Opodo zu bekommen, die sich kein Stück rühren - naja, man lernt daraus.
Du hast bei Opodo Flüge gebucht? Oh, mann :(
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.331
731
TPE
Hat jemand eine Empfehlung für einen Anwalt in Portugal, um Fluggastrechte durchzusetzen? Glasklarerer Fall von Flugverspätung ohne außergewöhnliche Umstände und Wizz zahlt einfach nicht, auch nicht nach Beschwerde bei ANAC. Der nächste Schritt wäre für mich jetzt vor Gericht zu ziehen (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen) und da hätte ich gerne professionellen Beistand, zumal Wizz am Ende eh die Kosten tragen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Hat jemand eine Empfehlung für einen Anwalt in Portugal, um Fluggastrechte durchzusetzen? Glasklarerer Fall von Flugverspätung ohne außergewöhnliche Umstände und Wizz zahlt einfach nicht, auch nicht nach Beschwerde bei ANAC. Der nächste Schritt wäre für mich jetzt vor Gericht zu ziehen (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen) und da hätte ich gerne professionelen Beistand, zumal Wizz am Ende eh die Kosten tragen wird.
Schreibe die Forderung ab!
Ja, selbst wenn Du über dieses Europäische Verfahren einen Titel erlangen solltest. Die Vollstreckung eines solchen Titels in Portugal wird Dich noch sehr viel Nerven kosten.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.331
731
TPE
Schreibe die Forderung ab!
Ja, selbst wenn Du über dieses Europäische Verfahren einen Titel erlangen solltest. Die Vollstreckung eines solchen Titels in Portugal wird Dich noch sehr viel Nerven kosten.
Vollstrecken kann ich doch auch woanders in der EU wo Wizz greifbarer ist sobald ich den Titel habe, oder habe ich das falsch verstanden?
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.857
3.490
STR
Mit einem deutschen Titel wirst Du nicht so einfach in Ungarn vollstrecken können.
Ich glaube er meint in Deutschland - wenn die hier mit einem Flugzeug landen, kann man doch (so meine Laienmeinung) in das Flugzeug oder die Bordkasse vollstrecken.
Edit: So wurden doch auch schon andere Flugzeuge wegen offener Forderungen an die Kette gelegt, siehe hier: