EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
ANZEIGE
Ich glaube er meint in Deutschland - wenn die hier mit einem Flugzeug landen, kann man doch (so meine Laienmeinung) in das Flugzeug oder die Bordkasse vollstrecken.
Edit: So wurden doch auch schon andere Flugzeuge wegen offener Forderungen an die Kette gelegt, siehe hier:

Und was für eine Forderungssumme handelt es sich hier?
Weiterhin bin ich mir nicht sicher, dass nach dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen tatsächlich ein deutsches Gericht zuständig sei.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.805
2.313
CGN
Ich glaube er meint in Deutschland - wenn die hier mit einem Flugzeug landen, kann man doch (so meine Laienmeinung) in das Flugzeug oder die Bordkasse vollstrecken.
Edit: So wurden doch auch schon andere Flugzeuge wegen offener Forderungen an die Kette gelegt, siehe hier:

Das setzt voraus, dass W6 Eigentümer der Flugzeuge wäre. Die leasen ihre Metallröhren nach meiner Kenntnis aber jedenfalls überwiegend.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.315
711
TPE
Mit Deutschland hat mein Fall nichts zu tun, daher suche ich ja auch einen Anwalt in Portugal, um vor einem portugiesischen Gericht das Verfahren durchzuziehen. Wo man dann irgendwann nach dem Urteil mit dem Titel vollstreckt ist eine weitere Fragestellung. Wenn ich die Seite zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen richtig verstehe sollte das überall in der EU gehen. Vielleicht wird es Polen, wo man Kontonummer und Bank eines Wizz gehörenden Kontos herausfinden kann. Wenn die das nicht immer sofort abräumen, sollte da etwas zu holen sein.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Aber das Guthaben der Bordkasse könnte man ja trotzdem nehmen - sollte je nach Forderungshöhe reichen.
Gute Idee! Schlecht nur, wenn Fluggäste ausschließlich mit Karten/Google Pay/Apple Pay dürfen. Da befindet sich schlichtweg kein Bargeld an Bord.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mit Deutschland hat mein Fall nichts zu tun, daher suche ich ja auch einen Anwalt in Portugal, um vor einem portugiesischen Gericht das Verfahren durchzuziehen. Wo man dann irgendwann nach dem Urteil mit dem Titel vollstreckt ist eine weitere Fragestellung. Wenn ich die Seite zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen richtig verstehe sollte das überall in der EU gehen. Vielleicht wird es Polen, wo man Kontonummer und Bank eines Wizz gehörenden Kontos herausfinden kann. Wenn die das nicht immer sofort abräumen, sollte da etwas zu holen sein.
Hast Du meine Antwort gelesen?
Ohne einen deutschen Gerichtsstand musst Du die Forderung abschreiben.
In Portugal zu klagen, ist aussichtslos. Genau deshalb wird es da keine Anwälte geben, die da in Portugal aktiv werden.

Dieses angesprochene Europäische Verfahren enthält zu viele Fallstricke.

Und wenn Du meinst in Polen mit einem portugisischen Titel vollstrecken zu können -> das ist viel zu kompliziert und lohnt sich erst bei Forderungen weit über EUR 10.000.
 

henni

Aktives Mitglied
02.05.2020
140
40
Wir waren Ende August zu zweit auf Mallorca , Pauschal gebucht.
Rückflug mit Condor war aufgrund eines Flugzeugschadens gute 4,5 Stunden später als geplant .
-Hydraulik geplatzt auf dem Weg zur Startbahn-

Direkt, sobald es ging das online Formular ausgefüllt für die Zahlung nach EU Recht auf der Condor Seite. Inkl. aller Buchungsnummern usw.

Vor zwei Wochen kam eine email von Condor mit der Bitte um nochmalige Durchgabe der Buchungsnummer ,
Die wurde bereits angegeben im Formular.
Seitdem ist nichts mehr passiert, obwohl Frist Setzung 10 Werktage nun verstrichen sind.

Spielt Condor auf Zeit ? Ist das ein übliches Vorgehen ?
Anwalt oder zahlen die irgendwann aus Erfahrung ?
Was wäre das Vorgehen nun ?
Gruß
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Spielt Condor auf Zeit ? Ist das ein übliches Vorgehen ?
Ja klar! Je mehr Zeit vergeht, desto mehr sinkt die Motivation des Fluggastes, die Forderung einzutreiben. Standard Operating Procedure!
Anwalt oder zahlen die irgendwann aus Erfahrung ?
Ohne Klage wird Condor im Regelfall nicht zahlen, insb. keine Ausgleichszahlung. Weniger als 0,1% der betroffenen Fluggäste gehen den gerichtlichen Pfad. Insofern wäre ja Condor schön dumm, freiwillig Geld zu zahlen.
Was wäre das Vorgehen nun ?
Zuerst einmal selbst prüfen, ob man den Zugang der Zahlungsaufforderung an Condor nachweisen kann. Falls ja, ab zum spezialisierten Anwalt!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.070
1.562
Steht das so als empirisch erarbeitete Statistik irgendwo?
Die 0,1% dürften deutlich zu niedrig sein, aber es ist doch sehr wahrscheinlich, dass nur ca. 5% der Betroffenen den Anspruch auch wirklich geltend machen ein weit größerer Teil dürfte einfach einen der bekannten Inkassodienstleister nehmen und dann eben die 250/400/600 minus 30% einstreichen.
Ein weiterer größerer Teil wird sich mit Gutscheinangeboten abfinden und der weitaus größte Teil wird die Forderung stillschweigend aufgeben.

Bei Condor sollte man aber noch den Punkt klären ob sich das mit der Insolvenz entwickelt hat um zu vermeiden dass man mit Kostenaufwand einen vollstreckbaren Titel erwirbt, der aber dann aber nichts wert ist.

Gegen eine Deutsche Fluggesellschaft funktioniert das Mittel Mahnbescheid ganz gut, auch bei Condor allerdings stammen die letzten Mahnbescheide wegen Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der EU Verordnung die ich für Verwandte/Freunde beantragt hatte aus dem Jahr 2018, aber in keinem der Fälle (vemutlich zwischen 3-5) hatte COndor Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Die 0,1% dürften deutlich zu niedrig sein, aber es ist doch sehr wahrscheinlich, dass nur ca. 5% der Betroffenen den Anspruch auch wirklich geltend machen ein weit größerer Teil dürfte einfach einen der bekannten Inkassodienstleister nehmen und dann eben die 250/400/600 minus 30% einstreichen.
Wenn tatsächlich deutlich mehr als 0,1% Ihre EU-Fluggastrechte (insb. Erstattung in Form von Geld) gerichtlich geltend machen würden, dann würde unser Justizsystem zusammenbrechen.

Die Inkassodienstleister nehmen grundsätzlich nur sehr eindeutige Fälle an + sobald der Gerichtsstand nicht Deutschland ist, werden auch eindeutige Fälle abgelehnt.
Auch hier wird stark ausgesiebt. Problematisch bei den Inkassodienstleistern bleibt, dass man als Fluggast nicht selbst bestimmen kann, wann geklagt wird. Oftmals wartet man mehrere Jahre, bis dieser Inkassodienstleister wirklich aktiv wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.070
1.562
dann würde unser Justizsystem zusammenbrechen
nun es gibt doch mehrfach Berichte diverser AGs die unter der großen Last der zusätzlichen Verfahren leiden und über gesonderte Kammern wurde intern auch schon nachgedacht.
Da die Verfahrenslast so hoch ist, dürfte sich die Zahl von 0,1% nich halten lassen, aber wenn du eine Quelle hast gerne her damit.

Die Inkassodienstleister nehmen grundsätzlich nur sehr eindeutige Fälle an
Nun das liegt doch in der Natur der Sache.
Der Dienstleister möchte Gewinn machen das funktioniert wenn die Verfahren dann am Ende verloren werden, insbesondere da die Kosten den Streitwert schnell mehrfach übersteigen.
So liegt im Fall der Kurzstrecken das Kostenrisiko bei rund 400 Euro sofern man einen eigenen Unternehmsanwalt dafür verwendet, da können keine unsicheren Fälle angenommen werden sonst kann kein Gewinn erzielt werden.

im übrigen landet auch ein beachtlicher Teil der Fälle bei der Schlichtungsstelle SÖP.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
im übrigen landet auch ein beachtlicher Teil der Fälle bei der Schlichtungsstelle SÖP.
Die Schlichtungsempfehlungen der SÖP kann die Airline ablehnen oder ignorieren. Mit der SÖP gewinnt die Airline 6-12 Monate Zeit, um die Zahlung hinauszuschieben.
Der Weg über die SÖP ist absolut nicht zu empfehlen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.070
1.562
Der Weg über die SÖP ist absolut nicht zu empfehlen.
Solche Pauschalisierungen sind sinnwidrig und auch sachlich falsch.

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an, es gibt durchaus Fälle deren Vorlage an die SÖP sinnvoll ist, denn zwar hat die SÖP einen Madiationscharakter aber auch dort sind Volljuristen beschäftigt welche die Rechtslage fachlich prüfen und einstufen.
Gerade ein Amtsrichter kann dazu geneigt sein dieser fachlichen Wertung von qualifizierten "Kollegen" zu folgen sofern die Beweislage nichts anderes ergibt.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.865
1.253
Die Schlichtungsempfehlungen der SÖP kann die Airline ablehnen oder ignorieren. Mit der SÖP gewinnt die Airline 6-12 Monate Zeit, um die Zahlung hinauszuschieben.
Der Weg über die SÖP ist absolut nicht zu empfehlen.
Ich habe mit der SÖP bisher gute Erfahrungen gemacht. Bis auf die Bearbeitungsdauer. Daher gerade bei nicht ganz eindeutigen Fällen zu empfehlen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.070
1.562
Daher gerade bei nicht ganz eindeutigen Fällen zu empfehlen.
Ganz genau für diese Fallart eignet sich die SÖP am besten, in zwei Fällen hat sich im Anschluss die Vorsitzende am AG Nürtingen dann so ziemlich 1 zu 1 den Ausführungen der SÖP angeschlossen und der Klage statt gegeben.
Das mit der Bearbeitungszeit ist natürlich ein Punkt allerdings hemmt das Verfahren die Verjährung, von daher ist nur ein mögliches Insolvenzrisiko ein ernstes Problem.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Die Schlichtungsempfehlungen der SÖP kann die Airline ablehnen oder ignorieren. Mit der SÖP gewinnt die Airline 6-12 Monate Zeit, um die Zahlung hinauszuschieben.
Der Weg über die SÖP ist absolut nicht zu empfehlen.

Du hast jetzt hier zum wiederholten Male deine z.T falschen Laienmeinungen als Fakten verkauft. Wäre wirklich schön, wenn du das auch entsprechend kennzeichnen würdest.

Teilweise schreibst du einen fachlichen Unfug, dass es einen die Schuhe auszieht!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Du hast jetzt hier zum wiederholten Male deine z.T falschen Laienmeinungen als Fakten verkauft. Wäre wirklich schön, wenn du das auch entsprechend kennzeichnen würdest.

Teilweise schreibst du einen fachlichen Unfug, dass es einen die Schuhe auszieht!
Fakten: 3 Fälle persönlich bei der SÖP eingereicht; Ein Jahr jeweils gewartet; Schlichtungsempfehlung der SÖP gab mir in allen 3 Fällen Recht; Airlines haben die Schlichtungsempfehlung abgelehnt ...
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Fakten: 3 Fälle persönlich bei der SÖP eingereicht; Ein Jahr jeweils gewartet; Schlichtungsempfehlung der SÖP gab mir in allen 3 Fällen Recht; Airlines haben die Schlichtungsempfehlung abgelehnt ...
Genau das meine ich doch: Du nimmst deine 3 persönlichen Fälle und leitest davon eine allgemeine Empfehlung ab. Siehe:
Der Weg über die SÖP ist absolut nicht zu empfehlen.

Wenn du von Anfang an schreiben würdest, dass es deine persönlichen Erfahrungen sind wäre ja alles ok und das ganze ein interessanter Beitrag!
 

henni

Aktives Mitglied
02.05.2020
140
40
Also muss ich mich nochmals genauer drum kümmern und einen Mahnbescheid einreichen.

den Email Zugang meiner Zahlungsaufforderung kann ich in soweit nachweisen das ich als CC weitere Personen eingetragen haben die diese email zugestellt bekommen haben.

eindeutiger Fall und die Flugbegleiter hatten sogar während des neues Fluges daraufhin gewiesen und man Geld einfordern kann .
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.488
5.615
LEJ
Fakten: 3 Fälle persönlich bei der SÖP eingereicht; Ein Jahr jeweils gewartet; Schlichtungsempfehlung der SÖP gab mir in allen 3 Fällen Recht; Airlines haben die Schlichtungsempfehlung abgelehnt ...
Und dann hast du geklagt und das Gericht hat dir, aufgrund der Entscheidung der SÖP, in allen drei Fällen zugestimmt? Dann hat die SÖP doch etwas positives geleistet.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.070
1.562
lso muss ich mich nochmals genauer drum kümmern und einen Mahnbescheid einreichen.
Am besten vorher noch einmal eine Mahnung mit Fristsetzung nach Datum +17 Tage mit Zustellungsnachweis (Einschreiben Einwurf, Postzustellungsauftrag oder Zustellung durch den Gerichtsvollzieher) senden, die Kosten hierfür können der Forderung aufgeschlagen werden, dies sorgt dafür dass später keine Diskussion entsteht ob die betreffende E-Mail zugegangen ist.

Beispiel aus einer AB Sache aus 11/2016:
AB wollte die zusätzlichen Kosten für das Mahnverfahren und Zinsen nicht übernehmen, da das entsprechende Fax als auch die E-Mail angeblich nicht zugegangen seien, welche noch am Tag des Flugs von mir übermittelt wurden.
Da ich aber 15 Tage später eine Mahnung mittels PZA habe zustellen lassen, ist allerspätestens dann der Verzug eingetreten, als das auch AB klar geworden ist wurde der Teilwiderspruch gegen den Mahnbescheid sofort wieder zurück genommen.

Bei einer an mich abgetrenten Forderung wollte Eurowings die Kosten des Mahnverfahrens ablehnen, weil im Verfahren die Mahnung mit Fristende 14.11.2018 24:00 Uhr bestimmt war und schon am 15.11.2018 0:04 Uhr der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids bei Gericht einging und EW die Zahlung 16.11 oder 17.11 angewiesen hatte.

Daher bietet sich eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung nach Datum +17 Tage mit Zustellnachweis an.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.070
1.562
mega ärgerlich bei solch eindeutigen Geschichten .
Allerdings aber leider nicht zu ändern.

Allerdings hat sich eben bei deutschen Airlines folgendes Muster bewährt:
1. am Tag des Fluges oder am Tag danach Anspruch per Fax und E-Mail falls vorhanden noch zusätzlich per Kontaktformular unter Fristsetzung von 14 Tagen erheben
2. am 15. Tag die Forderung schriftlich mit Zustellungsnachweis (ich verwende den PZA aber Alternativen wurden genannt) mit Fristsetzung nach Datum +17 Tage senden
3. am Tag 18 dem Mahnbescheid einreichen

Airberlin hat nie ernsthaft Widerspruch erhoben, Lufthansa hat in etwa drei Fällen Widerspruch erhoben um dann später die Forderung im Hauptverfahren an zu erkennen, EW ähnlich wie LH lässt es aber gerne zum Vollstreckungsbescheid kommen, die vier Mahnverfahren gegen DE die mir gerade einfallen sind auch ohne wirkliche Komplikationen abgelaufen.
Dauer des ganzen vom Flugtag bis Geld auf dem Konto in der Regel 7-11 Wochen.
 

henni

Aktives Mitglied
02.05.2020
140
40
Gibt es denn „Muster“ Mahnbescheide ?
Da ich das noch nicht gemacht habe und es natürlich dann fehlerfrei sein sollte wäre das hilfreich .

sitze gerade in Cancun am Strand bis Ende nächster Woche . Leider komme ich dann natürlich erst zu allem.
Danke für die Hilfe