EU Fluggastrechte / Annullierung

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electronweather

Reguläres Mitglied
19.08.2019
45
3
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Nur mal eine Frage, wieviel günstiger war das Ticket bei dem OAT gegenüber der Airline?
Ich glaube es waren insgesamt c.a. 60 Euro (30 Euro p.P). Im Nachhinein gesehen war die Preisdifferenz den Zusatzaufwand definitiv nicht wert. Aber das Leben ist ja zum Lernen da ;).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Kurz gesagt: Wenn sich zwei total inkompetente Firmen entschliessen, gemeinsam Tickets zu verkaufen, sich aber nicht mal gegenseitig über die geltenden Ticketbedingungen im Klaren sind,

Wieso kaufst Du im Januar 2021 überhaupt solche Flugtickets bei einem OTA aus Miami?
Seit März 2020 müsste doch Jeder hier auf VFT mitbekommen haben, dass man Flugtickets nicht bei OTA bucht.
Und ja, selbst eine Erparnis von ein paar Euros kann es das nicht Wert sein.
 

electronweather

Reguläres Mitglied
19.08.2019
45
3
Wieso kaufst Du im Januar 2021 überhaupt solche Flugtickets bei einem OTA aus Miami?
Seit März 2020 müsste doch Jeder hier auf VFT mitbekommen haben, dass man Flugtickets nicht bei OTA bucht.
Und ja, selbst eine Erparnis von ein paar Euros kann es das nicht Wert sein.
Bis jetzt hatte ich bei den OTA nur Bedenken bezüglich Rückerstattungen und nicht aufgrund von Umbuchungen. So konnte ich erst letztens ein über CheapTickets gebuchtes Air Europa Ticket problemlos bei Air Europa direkt umbuchen. Da ich praktisch keinen Flug in der Coronapandemie annulliert habe, sondern einfach auf ein späteres Datum verschoben, hatte ich bis anhin bei Buchungen über OTA nicht so grosse Bedenken........
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.439
5.436
LEJ
Hallo,

eine Frage zur EU261/04: gibt es die Entschädigung auch bei einer Flugverspätung (>6 Stunden, <1.500km), die 8 Wochen vor Abflug per Mail angekündigt wurde? Neben den Uhrzeiten (vorher: 12 Uhr STD /15 Uhr STA, nachher: 18/21 Uhr) hat sich auch die Flugnummer geändert (vermutlich, weil der frühere Flug seitens Airline gestrichen wurde).
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.297
CGN
Hallo,

eine Frage zur EU261/04: gibt es die Entschädigung auch bei einer Flugverspätung (>6 Stunden, <1.500km), die 8 Wochen vor Abflug per Mail angekündigt wurde? Neben den Uhrzeiten (vorher: 12 Uhr STD /15 Uhr STA, nachher: 18/21 Uhr) hat sich auch die Flugnummer geändert (vermutlich, weil der frühere Flug seitens Airline gestrichen wurde).
Kein Ausgleichsanspruch bei Info mehr als 14 Tage vorher.

Umbuchung/Rückerstattungsanspruch grundsätzlich möglich.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Gestern flog ich mit UA und LH zurück aus den USA nach Deutschland.
Das erste Leg mit UA war verspätet, woraus am Ende eine Entschädigung gemäß EU-VO resultierte. Ich habe im deutschen Impressum von United folgende Adresse gefunden: customercare@united.com
Schreibe ich denen nun auf deutsch oder muss es englisch sein?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Intressant, dass UA neuderdings eine EU-Airline ist. Ich glaube die Frage stellt sich nicht wirklich, ob man auf Deutsch oder Englisch schreiben soll, solange es von den USA nach Deutschland ging und UA für das Verpassen des Anschlusses verantwortlich ist. Die Zeit kann man sich nach meinem Verständnis gleich sparen, ich glaube nicht das die amerikanischen Fluggastrechte hier viel hergeben und die Eu/Vo findet halt keine Anwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Intressant, dass UA neuderdings eine EU-Airline ist. Ich glaube die Frage stellt sich nicht wirklich, ob man auf Deutsch oder Englisch schreiben soll, solange es von den USA nach Deutschland ging und UA für das Verpassen des Anschlusses verantwortlich ist. Die Zeit kann man sich nach meinem Verständnis gleich sparen, ich glaube nicht das die amerikanischen Fluggastrechte hier viel hergeben und die Eu/Vo findet halt keine Anwendung.
Mist, da hatte ich mich vertan. Ich dachte es reicht, sobald die Reise einen EU-Bezug hat. Danke für den Hinweis (auch wenn ich nirgends geschrieben habe, dass UA eine EU-Airline sei, wie du mir unterstellst).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Ich dachte es reicht, sobald die Reise einen EU-Bezug hat.
Diese Frage ist nicht ganz so pauschal zu beantworten, so gilt die EU-VO zum Beispiel für Teilstrecken die eigentlich nicht der VO unterlegen wenn der Zubringer der VO unterliegt, in umgekehrter Richtung hätte daher auch die reine UA Verspätung unter die VO fallen können.

Aber es lohnt sich immer an den Support zu schreiben wenn man den Sachverhalt sachlich und freundlich darlegt und mit der Frage endet wie die sich eine Lösung vorstellen.
In ähnlichen Fällen waren bei UA Gutscheine im Wert zwischen 100 und 275 USD drin, nicht das was die EU VO verspricht aber besser als nichts für minimalen Zeitaufwand.

Gundsätzlich macht die englische Sprache die Sache einfacher sofern man sie beherrscht.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Diese Frage ist nicht ganz so pauschal zu beantworten, so gilt die EU-VO zum Beispiel für Teilstrecken die eigentlich nicht der VO unterlegen wenn der Zubringer der VO unterliegt, in umgekehrter Richtung hätte daher auch die reine UA Verspätung unter die VO fallen können.

Aber es lohnt sich immer an den Support zu schreiben wenn man den Sachverhalt sachlich und freundlich darlegt und mit der Frage endet wie die sich eine Lösung vorstellen.
In ähnlichen Fällen waren bei UA Gutscheine im Wert zwischen 100 und 275 USD drin, nicht das was die EU VO verspricht aber besser als nichts für minimalen Zeitaufwand.

Gundsätzlich macht die englische Sprache die Sache einfacher sofern man sie beherrscht.
Danke, genau so habe ich es nun gemacht. Mal sehen, was da kommt.
 
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Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
491
726
Guten Morgen zusammen,

Mich hat's erwischt :rolleyes:

W66933 KIV-HAM 03.11.21 um 12:35-14:10 wurde zu
W66933 KIV HAM 05.11.21 um 06:20-07:55.

Schlecht, da am 04.11 die Arbeit ruft.

EU-Fluggastrechte sollten zutreffen, da Wizz Air Hungary Ltd. ein ungarisches Unternehmen ist. Korrekt?

Gefundene erste Ersatzbeförderung startet mit LOT
via WAW mit KIV-WAW 14:25, Ankunft in HAM 18:45.

Ausserdem gibts noch KIV-BER mit W6 14:35-15:50, was eine Bahnfahrt bedeuten würde und mich gegen 19 Uhr in Hamburg ankommen lässt.

- Weiter muss ich aber eh nach Nürnberg, von daher würde diese verfallen.

Wären prinzipiell beide in Ordnung?
Stressfreier wäre natürlich die Wizz-Verbindung nach BER, aber eben mit geänderten Zielflughafen.

Gruß

Oliigel
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
1. Wizz bucht von sich aus nicht auf Fremdcarrier um.
2. Wizz schriflich und nachweisbar Wizz auffordern, einer Ersatzverbindung (bitte nur KIV-xxx-HAM) zu buchen - Frist 14 Tage.
3. Nach 14 Tagen buchen Sie die Ersatzverbindung selbst.
4. Die Kosten der Ersatzverbindung vor dem Amtsgericht (welches für den Flughafen Hamburg zuständig ist) einklagen.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Zu der Frage, ob du auf den späteren, dir besser passenden Flug bis Berlin gehen kannst: was kosten die beiden Alternativen?
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
491
726
Zu der Frage, ob du auf den späteren, dir besser passenden Flug bis Berlin gehen kannst: was kosten die beiden Alternativen?


LOT KIV-WAW-HAM 197€
W6 KIV-BER 50€ + Bahn 25€

Würde Wizz Air eine praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme bieten, würde ich ja BER vorschlagen. Nachdem mir jetzt dieses Jahr aber jeder Wizz-Flug geändert wurde und ich eigentlich schon Bahntickets ab Hamburg gebucht hatte, gehts mir da irgendwie auch ums Prinzip.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
205
56
Ich hätte da mal eine Frage zu den Rechten:

Wie sieht es denn aus wenn die Airline Flüge streicht weil sie die Strecke nicht mehr fliegt sondern ein anderer?
Ich hätte noch Flüge der Airline gefunden aber statt wie gebucht am 01.12 und 22.12. zu fliegen wären die neue Flüge aber schon am 27.11. und 18.12. raus gehen über München statt Frankfurt gehen und aus Stuttgart Hbf Stuttgart Flughafen werden, der Preis wenn ich so neu buche wäre mehr als dreimal so hoch pro Person und wir sind drei Leute.
Was mich auch stört ist wenn ich mich bei der Airline einlogge steht Plötzlich das drin:
Das Economy Restricted Ticket kann umgebucht werden. Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Neuberechnung des Flugpreises (inkl. Steuern, Gebühren und Zuschlägen) erfolgt und eine zusätzliche Tarifdifferenz anfällt. Die folgenden Konditionen müssen eingehalten werden

Ich hatte aber ein Economy Flex Tarif gebucht war so ein Angebot das ich bei euch hier im Forum gesehen habe.

Ratlos bin ich auch weil jetzt unter ihre Flüge und Reiseplan jetzt alles komplett leer ist?

Ich hab bis jetzt noch nicht mit denen gesprochen oder geschrieben ich wüsste aber gern was ich den so rechtlich berechtigt verlangen kann.
Am liebsten wär uns einfach 4 Tage früher zu fliegen.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
LOT KIV-WAW-HAM 197€
W6 KIV-BER 50€ + Bahn 25€

Würde Wizz Air eine praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme bieten, würde ich ja BER vorschlagen. Nachdem mir jetzt dieses Jahr aber jeder Wizz-Flug geändert wurde und ich eigentlich schon Bahntickets ab Hamburg gebucht hatte, gehts mir da irgendwie auch ums Prinzip.
Hmmm. Schadensminderungsobliegenheit spricht ja für den zweitfrühesten Flug via BER, die Bahnfahrt nach HAM dagegen.

Sicher, dass Wizz dich nicht nach BER umbuchen will? Damit wäre die doch scheinbar am besten geholfen ?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich hätte da mal eine Frage zu den Rechten:

Wie sieht es denn aus wenn die Airline Flüge streicht weil sie die Strecke nicht mehr fliegt sondern ein anderer?
Ich hätte noch Flüge der Airline gefunden aber statt wie gebucht am 01.12 und 22.12. zu fliegen wären die neue Flüge aber schon am 27.11. und 18.12. raus gehen über München statt Frankfurt gehen und aus Stuttgart Hbf Stuttgart Flughafen werden, der Preis wenn ich so neu buche wäre mehr als dreimal so hoch pro Person und wir sind drei Leute.
Was mich auch stört ist wenn ich mich bei der Airline einlogge steht Plötzlich das drin:
Das Economy Restricted Ticket kann umgebucht werden. Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Neuberechnung des Flugpreises (inkl. Steuern, Gebühren und Zuschlägen) erfolgt und eine zusätzliche Tarifdifferenz anfällt. Die folgenden Konditionen müssen eingehalten werden

Ich hatte aber ein Economy Flex Tarif gebucht war so ein Angebot das ich bei euch hier im Forum gesehen habe.

Ratlos bin ich auch weil jetzt unter ihre Flüge und Reiseplan jetzt alles komplett leer ist?

Ich hab bis jetzt noch nicht mit denen gesprochen oder geschrieben ich wüsste aber gern was ich den so rechtlich berechtigt verlangen kann.
Am liebsten wär uns einfach 4 Tage früher zu fliegen.
Bitte nochmal neu und verständlich schildern.

Was war gebucht ? Streckenführung? Flugnummern? Daten? Was ist mit der Buchung passiert? Wann hat man dich wie in Kenntnis gesetzt? Was wird dir angeboten? Ich versteh nur Bahnhof.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Ich hätte da mal eine Frage zu den Rechten:

Wie sieht es denn aus wenn die Airline Flüge streicht weil sie die Strecke nicht mehr fliegt sondern ein anderer?
Ich hätte noch Flüge der Airline gefunden aber statt wie gebucht am 01.12 und 22.12. zu fliegen wären die neue Flüge aber schon am 27.11. und 18.12. raus gehen über München statt Frankfurt gehen und aus Stuttgart Hbf Stuttgart Flughafen werden, der Preis wenn ich so neu buche wäre mehr als dreimal so hoch pro Person und wir sind drei Leute.
Was mich auch stört ist wenn ich mich bei der Airline einlogge steht Plötzlich das drin:
Das Economy Restricted Ticket kann umgebucht werden. Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Neuberechnung des Flugpreises (inkl. Steuern, Gebühren und Zuschlägen) erfolgt und eine zusätzliche Tarifdifferenz anfällt. Die folgenden Konditionen müssen eingehalten werden

Ich hatte aber ein Economy Flex Tarif gebucht war so ein Angebot das ich bei euch hier im Forum gesehen habe.

Ratlos bin ich auch weil jetzt unter ihre Flüge und Reiseplan jetzt alles komplett leer ist?

Ich hab bis jetzt noch nicht mit denen gesprochen oder geschrieben ich wüsste aber gern was ich den so rechtlich berechtigt verlangen kann.
Am liebsten wär uns einfach 4 Tage früher zu fliegen.
Die Airline muss Dich auf Fremdmetall umbuchen, wenn am Flugtag der ursprünglich gebuchte Flug gestrichen wurde. Airlines lenken da gerne vor Gericht ein.
Die Strategie - selbst Fremdmetall buchen und danach diese Kosten bei der Airline geltend machen - geht nur auf, wenn die EU-Fluggastrechteverordnung gilt UND Deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
205
56
Bitte nochmal neu und verständlich schildern.

Was war gebucht ? Streckenführung? Flugnummern? Daten? Was ist mit der Buchung passiert? Wann hat man dich wie in Kenntnis gesetzt? Was wird dir angeboten? Ich versteh nur Bahnhof.
1. ein Economy Flex Ticket bei Website von Lufthansa am 14.08.2021
2. Dresden - Frankfurt - Hurghada - Frankfurt - Stuttgart Hbf
3.1 gebucht: LH209, LH1484, LH1485, LH3400 also der Zug
3.2 angeboten: LH209, LH4374, LH4375, LH3400 aber LH4374 und LH4375 sind halt keine Lufthansaflüge
4. Hin 01.12.2021 zurück 18.12. der Zug 19.12.
5. was passiert keine Ahnung, jetzt ist der Reiseplan zumindest im Webkonto leer
6. E-Mail von vor einer Woche
7. Drei Optionen zum anklicken:
a) Ich akzeptiere die geänderte Buchung
b) Ich möchte mein Ticket später nutzen
c) Ich möchte eine Erstattung anfordern

Ich hoffe ich hab alle deine Fragen abgedeckt?
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
205
56
Sind das die ursprünglich gebuchten Reisetage?

Ein Gedanke: Auf der Kurzstrecke gibt es zwischen Lufthansa und Eurowings nun wirklich keinen Unterschied.
Ja richtig 01.12 und 22./23.12. waren gebucht am 27.11. und 18.12. gibt es eben Lufthansa Flüge über München

mir wärs fast egal aber meine beiden anderen Leute lehnen das total ab, allein schon weil Eurowings weniger Gepäck bedeutet und keine Sonderbehandlung.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
491
726
Sicher, dass Wizz dich nicht nach BER umbuchen will? Damit wäre die doch scheinbar am besten geholfen ?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Manchmal kanns so einfach sein...
Relativ hoffnungslos, da schnell jemanden an die Leitung zu bekommen rief ich die Frankfurter Nummer an. Ohne Wartezeit ging eine freundliche Agentin dran und hat mich ohne Tarifdifferenz am 03.11. nach Berlin umgebucht, von wo aus ich nun eben die Heimreise antrete.
Vielen Dank (y)
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
205
56
Gerade eine neue Mail entdeckt:

Bitte rufen Sie das Lufthansa Service Center an


Wichtiger Hinweis
Da wir Sie telefonisch nicht erreichen können, bitten wir Sie, uns im Zusammenhang mit Ihrer oben aufgeführten Buchung dringend um einen Rückruf unter der folgenden Rufnummer: +49 (0) 69 86 799 699, option 4

Etwas komisch ist nur das ich keinen Anruf bekommen hab, aber jetzt ist es um so wichtiger:

Kann ich begründet die Umbuchung auf die Lufthansa Flüge über München verlangen oder ist das rechtlich nicht drin?
weil dann müsst ichs ja mit Verhandlung probieren.