EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
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gibt es eigentlich schon Erfahrungen wenn in Fällen von Fluggesellschaften die ihren Sitz im Ausland aber eine Niederlassung in Deutschland haben, versucht wird am Sitz der Niederlassung in Deutschland das Verfahren zu betreiben?

Der BGH geht ja von seinem Urteil aus dem März davon aus (BGH 16. März 2021 - X ZR 9/20) dass dies durchaus möglich ist wenn zum Beispiel eine deutsche Domain zur Buchung von Ticketes und weitere Umstände auf eine Geschäftstätigkeit in Deutschland hinweisen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Das war mein Fall ;) ich habe in der Folge eine weitere Klagen in Frankfurt erhoben. Da muss man sich aber alle Umstände im Einzelfall anschauen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Das war mein Fall ;) ich habe in der Folge eine weitere Klagen in Frankfurt erhoben. Da muss man sich aber alle Umstände im Einzelfall anschauen.
Spannend, kommt denn das LG inzwischen in Gang?

Oft kann man ja schon den rechtlichen Hinweisen absehen in welche Richtung es geht.
Dazu kommt natürlich auch was die Gegenseite vorträgt vor dem BGH scheint ja von der Gegenseite nicht viel vorgetragen worden zu sein ausser der generellen Nichtzuständigkeit der Niederlassung.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Am LG Frankfurt geht es im November weiter.
Vortrag von AF war vielfältig. Der BGH stellt aber auf den äußeren Eindruck ab und das hat hier dann den Ausschlag gegeben.
 

Gringo_ZRH

Erfahrenes Mitglied
01.11.2018
463
217
Hallo zusammen

habe soeben von TAP eine Mail bekommen bezüglich einer Flugzeitänderung (GVA - LIS - BOS / BOS - LIS - GVA).
Es betrifft den Rückflug von BOS nach LIS.
Original Abflugzeit war 18:45 Uhr und neu ist es 18:30 Uhr. Wie es aussieht bleibt die USA länger zu, so dass ich die Reise nicht antreten möchte.
Ich habe gelesen, dass ich den Flug bei einer “Signifikanten Flugzeit Änderung” stornieren kann. In meinem Fall beträgt die Verschiebung nur 15 Min, was in meinen Augen nicht signifikant ist.

Ist meine Interpretation korrekt? Lohnt es sich dennoch anzurufen?

Besten Dank für eure Inputs.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
und noch drölf weitere Indizien, bis zu einer IATA-Agenturnummer auf dem Ticket, die auf Zeil 5 in Frankfurt hinweist.
Aber erkennt das der Kunde bei der Buchung? das scheint ja ausschlaggebend zu sein, dass der deutsche Sitz zuständig ist.
Aber mal sehen was bei heraus kommt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hallo zusammen

habe soeben von TAP eine Mail bekommen bezüglich einer Flugzeitänderung (GVA - LIS - BOS / BOS - LIS - GVA).
Es betrifft den Rückflug von BOS nach LIS.
Original Abflugzeit war 18:45 Uhr und neu ist es 18:30 Uhr. Wie es aussieht bleibt die USA länger zu, so dass ich die Reise nicht antreten möchte.
Ich habe gelesen, dass ich den Flug bei einer “Signifikanten Flugzeit Änderung” stornieren kann. In meinem Fall beträgt die Verschiebung nur 15 Min, was in meinen Augen nicht signifikant ist.

Ist meine Interpretation korrekt? Lohnt es sich dennoch anzurufen?

Besten Dank für eure Inputs.
Das ist durchaus von Airline zu Airline unterschiedlich.
Bei KLM haben schon 5 Minuten früherer Abflug gereicht.

Bei einem früheren Abflug kann man eben immer das Argument vorbringen dass gerade ein früherer Abflug auch bei kleineren Änderungen Schwierigkeiten bringt.

Bevor man sich aber unnötig Gedanken macht einfach anrufen und sehen was dabei heraus kommt, aktuell sind Umbuchungen bei den Fluggesellschaften sowieso generell problemloser möglich.
 
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Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
193
Ich habe einen Flug mit AirEuropa gebucht nach Brasilien in zwei Monaten. Pünktlich nach 2 Tagen wurde mein Rückflug storniert und um 24 Stunden verschoben. Das ist für mich ein Problem weil ich nicht noch länger Urlaub nehmen kann. Daher will ich den Flug komplett stornieren.

Ich finde auf deren Webseite aber kein Formular und auch keine Mailadresse. Durch die internationale Hotline komme ich nicht durch. Wie setze ich da meinen Refund durch?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Ich habe einen Flug mit AirEuropa gebucht nach Brasilien in zwei Monaten. Pünktlich nach 2 Tagen wurde mein Rückflug storniert und um 24 Stunden verschoben. Das ist für mich ein Problem weil ich nicht noch länger Urlaub nehmen kann. Daher will ich den Flug komplett stornieren.

Ich finde auf deren Webseite aber kein Formular und auch keine Mailadresse. Durch die internationale Hotline komme ich nicht durch. Wie setze ich da meinen Refund durch?
versuch es mal hier:
https://www.aireuropa.com/de/fluge/kundenservice/reklamationen-gluckwunsche
Ich hatte auf diesem Weg Ende 2019 eine Umbuchung wegen einer Zeitenänderung beantragt.
Es hat eine weile gedauert hat aber funktioniert.
 

Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
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versuch es mal hier:
https://www.aireuropa.com/de/fluge/kundenservice/reklamationen-gluckwunsche
Ich hatte auf diesem Weg Ende 2019 eine Umbuchung wegen einer Zeitenänderung beantragt.
Es hat eine weile gedauert hat aber funktioniert.
Ich habe jetzt angerufen und mich auf den Samstag vorbuchen lassen. Naja, ein Urlaubstag verloren ist zwar ärgerlich, aber bei den anderen Airlines hätte ich einen deftigen Aufpreis gezahlt oder wäre erst ewig spät am Samstag angekommen. Nimmt sich nichts von der Zeit.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
aber bei den anderen Airlines hätte ich einen deftigen Aufpreis gezahlt
Dieser Aufpreis wäre aber wahrscheinlich nicht fällig gewesen.
Da immer noch die Möglichkeit bestanden hat sein Recht auf Ersatzbeförderung geltend zu machen, umbuchen auf Fremdairlines besonders ausserhalb der eigenen Allianz ist jedoch immer etwas schwierig.

Aber besser wenn das Problem einvernehmlich gelöst werden konnte.
 
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Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
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Dieser Aufpreis wäre aber wahrscheinlich nicht fällig gewesen.
Da immer noch die Möglichkeit bestanden hat sein Recht auf Ersatzbeförderung geltend zu machen, umbuchen auf Fremdairlines besonders ausserhalb der eigenen Allianz ist jedoch immer etwas schwierig.

Aber besser wenn das Problem einvernehmlich gelöst werden konnte.
Hat man das selbst 2 Monate vorher?
 
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Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
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Ja. Eines der ersten und wichtigsten Dinge, die ich im VFT gelernt habe :)
Oha. Danke, das werde ich mir für die Zukunft merken. Wie geht man da vor, besteht man da im Telefonat darauf und bekommt Recht? Gerade bei den Low-Cost-Airlines stelle ich mir das schwierig vor.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Hat man das selbst 2 Monate vorher?
Ja denn man muss die Ansprüche trennen:
Es gibt den einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (250/400/600 Euro) bei Annullierungen und Verspätungen
Bei Annullierungen entsteht der Anspruch nur, wenn 14 oder je nach Fall 7 Tage vor Abflug annulliert wird.
Verspätungen entstehen natürlich am Flugtag selbst.

Und dann den Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen
Der Anspruch entsteht so zusagen sofort nachdem die Buchung bestätigt und das Ticket ausgestellt ist, egal wann der Flug statt findet.

Oha. Danke, das werde ich mir für die Zukunft merken. Wie geht man da vor, besteht man da im Telefonat darauf und bekommt Recht? Gerade bei den Low-Cost-Airlines stelle ich mir das schwierig vor.
Das ist eine Frage für die Glaskugel.

Bei AF/KLM hat es schon mehrfach nur durch Anruf/Webformular geklappt in anderen Fällen war deutlich mehr Aufwand nötig.
FR stellt sich besonders gerne und eigentlich immer quer, beliebte Masche von denen einfach das Ticket erstatten.
A3 macht teilweise mehr als sie eigentlich müssten solange man bei einem A3/OA Flug bleibt.
SkyExpress hat das Problem beim anruf auch in 5 Minuten + 10 wegen der Genehmigung durch den Supervisor erledigt, hier war eher das Problem einen englischsprachigen Agenten zu bekommen.

so kann man die Liste sicher unendlich fortsetzen es kommt auch teilweise drauf an welchen Agenten man dran hat.

Bei LH wollte der erste Agent rund 50 Euro Aufpreis haben als mehr die ganzen Details durchgeben wollte (ich wollte alles dokumentieren da LH erst kurz vorher eine Schlappe vor Gericht eingefahren hatte genau das nicht zu dürfen) brach die Verbindung ab.
Also nochmal angerufen und beim nächsten Agenten war es plötzlich kein Problem mehr.

HUATA-Prinzip kann also auch immer helfen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
1. Per Mail verlangen.
2. Nicht bekommen.
3. Selbst buchen.
4. Erstattet verlangen.
5. Nicht bekommen.
6. Anwalt einschalten
7. ggf.Klagen

8. Geld ist da.
ich würde noch 2.1 Einbauen:
Nochmals überprüfen bzw. von jemand qualifiziertem prüfen lassen ob das was man verlangt auch einem zusteht. (da gab es einen genialen Fall vor dem AG Nürtingen dort wurde TK für den Rückflug Türkei - Stuttgart auf die Ausgleichzahlung nach EU VO 261/2004 wegen Verspätung von 3,5 Stunden wegen eines technischen Defekts verklagt, "komischerweise" wurde die Klage abgewiesen)
 

Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
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Ja denn man muss die Ansprüche trennen:
Es gibt den einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (250/400/600 Euro) bei Annullierungen und Verspätungen
Bei Annullierungen entsteht der Anspruch nur, wenn 14 oder je nach Fall 7 Tage vor Abflug annulliert wird.
Verspätungen entstehen natürlich am Flugtag selbst.

Und dann den Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen
Der Anspruch entsteht so zusagen sofort nachdem die Buchung bestätigt und das Ticket ausgestellt ist, egal wann der Flug statt findet.


Das ist eine Frage für die Glaskugel.

Bei AF/KLM hat es schon mehrfach nur durch Anruf/Webformular geklappt in anderen Fällen war deutlich mehr Aufwand nötig.
FR stellt sich besonders gerne und eigentlich immer quer, beliebte Masche von denen einfach das Ticket erstatten.
A3 macht teilweise mehr als sie eigentlich müssten solange man bei einem A3/OA Flug bleibt.
SkyExpress hat das Problem beim anruf auch in 5 Minuten + 10 wegen der Genehmigung durch den Supervisor erledigt, hier war eher das Problem einen englischsprachigen Agenten zu bekommen.

so kann man die Liste sicher unendlich fortsetzen es kommt auch teilweise drauf an welchen Agenten man dran hat.

Bei LH wollte der erste Agent rund 50 Euro Aufpreis haben als mehr die ganzen Details durchgeben wollte (ich wollte alles dokumentieren da LH erst kurz vorher eine Schlappe vor Gericht eingefahren hatte genau das nicht zu dürfen) brach die Verbindung ab.
Also nochmal angerufen und beim nächsten Agenten war es plötzlich kein Problem mehr.

HUATA-Prinzip kann also auch immer helfen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Gut zu wissen für weitere Verschiebungen meiner Reiseplanung. Ich muss eben dazusagen, dass mich die Vorverlegung bei drei Wochen Urlaub nicht weiter stört. Aber das könnte ja auch im nächsten Jahr interessant werden. Gibt es da eine Frist, wann man seine Ersatzbeförderung einfordern muss? Und gibt es eine Mindestzeit bei der Verschiebung, die mir einen Anspruch auf Ersatzbeförderung ermöglicht?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Gibt es da eine Frist, wann man seine Ersatzbeförderung einfordern muss?
Nein eine feste Frist in dem Sinn gibt es nicht, aber es gilt der Grundsatz je früher die Entscheidung fällt umso besser, allein schon wegen Kapzitäten usw.

Und gibt es eine Mindestzeit bei der Verschiebung, die mir einen Anspruch auf Ersatzbeförderung ermöglicht?
Da muss man den Einzelfall analysieren, es gibt die Sichtweise dass schon eine Änderung von einer Minute eine Annullierung und Angebot einer neuen Flugverbindung darstellt.

Grundsätzlich sind aber verfrühte Abflüge deutlich eher angreifbar als verspätete wenn die Änderung gering ist.
Ein Stunde spätere Ankunft wird man deutlich eher in Kauf nehmen können als einen um eine Stunde früheren Abflug.

Soweit mir bekannt wurden da noch keine verbindlichen Zeiten bestimmt (falls doch gerne her mit der Quelle) allerdings haben die Fluggesellschaften intern selbst unterschiedliche Zeitspannen.
 
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Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
193
Nein eine feste Frist in dem Sinn gibt es nicht, aber es gilt der Grundsatz je früher die Entscheidung fällt umso besser, allein schon wegen Kapzitäten usw.


Da muss man den Einzelfall analysieren, es gibt die Sichtweise dass schon eine Änderung von einer Minute eine Annullierung und Angebot einer neuen Flugverbindung darstellt.

Grundsätzlich sind aber verfrühte Abflüge deutlich eher angreifbar als verspätete wenn die Änderung gering ist.
Ein Stunde spätere Ankunft wird man deutlich eher in Kauf nehmen können als einen um eine Stunde früheren Abflug.

Soweit mir bekannt wurden da noch keine verbindlichen Zeiten bestimmt (falls doch gerne her mit der Quelle) allerdings haben die Fluggesellschaften intern selbst unterschiedliche Zeitspannen.
Super, dann weiß ich jetzt Bescheid.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
205
ich würde noch 2.1 Einbauen:
Nochmals überprüfen bzw. von jemand qualifiziertem prüfen lassen ob das was man verlangt auch einem zusteht. (da gab es einen genialen Fall vor dem AG Nürtingen dort wurde TK für den Rückflug Türkei - Stuttgart auf die Ausgleichzahlung nach EU VO 261/2004 wegen Verspätung von 3,5 Stunden wegen eines technischen Defekts verklagt, "komischerweise" wurde die Klage abgewiesen)
Häh????
Wenn der Vogel wegen einem Technik Problem so viel Verspätung hat gibts doch die Kohle? Warum geht dann die Klage baden???
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Warum geht dann die Klage baden?
Um die EU-Verordnung 261/2004 zur Anwendung zu bringen und den Anspruch gemäß Artikel 7 begründen zu können, muss diese Verordnung auch für diesen Fall zur Anwendung kommen.
TK = Turkish Airlines ist aber kein "Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft" nach Artikel 2c, daher ist die Verordnung für einen Turkish Flug von "irgendwo in der Türkei" (genaue Flugroute ist mir nicht mehr bekannt ich war nur zufällig im Saal weil dieser Fall vor meiner EU-VO 261/2004 Sache verhandelt wurde) - IST - STR eben nicht anwendbar, da als nicht-Luftfahrtunternehm der Gemeinschaft ein Start innerhalb des Geltungsbereichs der VO hätte erfolgen müssen.

Die Vorsitzende hat übrigens darauf hingewiesen, dass die Türkei über eine ähnliche Regelung verfügt, diese aber eben in der Türkei vor dem dort zuständigen Gericht das Verfahren betrieben werden muss.

Übrigens TK nimmt (nahm zumindest 2018) solche Fälle durchaus ernst, so habe ich 2018 bei einem Problem auf der Strecke HRG - IST - STR nach einem Verweis auf die türkische Rechtsordnung per E-Mail kurze Zeit später einen TK Voucher im Wert von 150 Euro angeboten bekommen und erhalten.
Im Vergleich zum formalen Anspruch zu wenig aber dafür aber mit minimalsten Aufwand und ohne Risiko.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist genau der Irrtum auf dem diese Klage wohl erhoben wurde.
Daher eben genau die Empfehlung Schritt 2.1 in den oben genannten Verfahrensplan ein zu fügen.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Da muss man den Einzelfall analysieren, es gibt die Sichtweise dass schon eine Änderung von einer Minute eine Annullierung und Angebot einer neuen Flugverbindung darstellt.
Wer vertritt diese Sichtweise? Käme mir recht gelegen 🙌

Ein Stunde spätere Ankunft wird man deutlich eher in Kauf nehmen können als einen um eine Stunde früheren Abflug
Sorry, aber was ist das bitte für ein Argument? Termine kann man sowohl vor als auch nach einem Flug haben, manchmal sogar beides.