EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
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Weil ich es für selbstverständlich gehalten habe, dass solche Gutscheine nicht einfach ersatzlos verfallen dürfen.

Tja, ich halte es auch für selbstverständlich, dass sich Fluggesellschaften an Gesetze und EU-Verordnungen halten. Das tun sie aber nicht.

As for your request for a refund of your unused transport voucher EMD No. xyz, we inform you that a refund agreement will be given and that it will be made on the same credit card used for payment.

Hast Du denn schon einmal mit Deiner kartenausgebenden Bank darüber gesprochen? Bei Zusage einer Erstattung auf die Kreditkarte, darf regelmäßig ein Chargeback durchgeführt werden.
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
167
Leverkusen
flyctory.com
SAS scheint gerade hier beliebt zu sein. Hab eine Umbuchung bekommen, statt

19SEP HEL-ARN SK 709 1415 1415 (zumindest den Flug machen sie nicht mehr)
19SEP ARN-DUS SK 2625 1555 1755

wollten sie mich auf

20SEP HEL - ARN SK701 HEL-ARN 0610 0610
20SEP ARN - DUS SK1623 ARN-DUS 0825 1025

umbuchen.

Ich habe darauf am Telefon auf

19 SEP HEL-MUC LH 2461 1245 - 1415
19 SEP MUC-DUS LH 2010 1620 - 1730

oder auf den AY Direktflug angefragt. Die Dame am Telefon sagte, Finnair dürfe sie gar nicht machen und Lufthansa erst 14 Tage vor Abflug, dann könnte ich nochmal anrufen.

Versuche das Spielchen jetzt nochmal, aber: gibt es Fluggesellschaften, die die Pandemie auch dazu nutzen wollen, Kunden abzubauen? ;) So etwas ist ja lächerlich pur.
 

docmet

Neues Mitglied
26.08.2021
23
13
Hallo zusammen,

bin seit einigen Monaten stiller Mitleser, aber hatte nun doch einmal einen Grund mich zu registrieren. :)

Ich habe vor einiger Zeit zwei Flüge über Opodo gebucht - einmal Eurowings vom 8. bis zum 13. Oktober (ZRH nach DUS und zurück) und einmal Wizz Air vom 9. bis zum 12. Oktober (DTM nach KEF und zurück). Jetzt teilt mir Wizz Air mit, dass meine Flüge verschoben wurden - witzigerweise sind jetzt Hin- und Rückflug auf den 9. Oktober terminiert (Abflug 07:00 und 09:20 Uhr). Soweit ich das überblicken kann, zählt das ja in die gleiche Kategorie wie "Storno", sprich ich könnte entweder das Geld zurückverlangen oder eine "gleichwertige" Beförderung verlangen, sehe ich das soweit korrekt? Angeboten werden online die Rückerstattung, die "120 %-Klausel" bei Wizz Air oder eine Umbuchung über die gleiche Airline.

Dummerweise scheint der Rückflug komplett gestrichen worden zu sein, ich kann diesen jedenfalls nicht mehr auf deren Homepage finden. Eine andere Möglichkeit an diesem Tag per Direktflug nach Reykjavík zu kommen, bestände nur ab Frankfurt oder Amsterdam, dann aber mit Icelandair - die Flüge dort sind jedoch erheblich teurer.

Kann ich von Wizz Air verlangen, mich auf einen dieser Flüge umzubuchen bzw. mir zumindest die Kosten dafür zu erstatten? Und wenn ja, wie tue ich das? Die mehr oder weniger einzige Möglichkeit einer Erreichbarkeit besteht via Callcenter und 1,99 Euro die Minute, eine Unverschämtheit.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
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docmet

Neues Mitglied
26.08.2021
23
13
Bei der Ersatzbeförderung erhöht jede Abweichung vom Standard die Risiken, dazu gehört auch ein anderer Abflughafen. Umsteigeverbindung ab DTM fänd ich persönlich sicherer.

Was den Kontakt angeht: Einfach an alles, was man findet, die Mail senden. Wizzair reagiert ohnehin nicht.
'Wizz Air Hungary Ltd.' <communications@wizzair.com> 'Wizz Air Hungary Ltd.' <odr@wizzair.com>; 'Wizz Air Hungary Ltd.' <special.flights@wizzair.com>; 'info@wizzair.com' <info@wizzair.com>
Danke für die Kontaktdaten. Ich probiere es mal, auch wenn die Hoffnung nicht sonderlich groß ist.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
955
2.300
Danke für die Kontaktdaten. Ich probiere es mal, auch wenn die Hoffnung nicht sonderlich groß ist.
Vergiss es, die buchen dich nicht auf eine andere Airline um.
Wenn du die Reise eh nicht mehr antreten willst: Rückerstattung einleiten und fertig.
Ansonsten wie von den kompetenten Mitforisten bereits gesagt: Ersatzbeförderung unter den bekannten Bedingungen raussuchen und buchen. Anschließend einen guten Anwalt suchen.
 
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paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.927
574
unweit LSTA
Ich hatte einen SK Flug, bei dem mir gestern eine Änderung auf 2 Tage vorher durchgegeben wurde. Flug wäre in ca. einem Monat, ex. Schweiz nach Dänemark. Versehentlich habe ich auf akzeptieren gedrückt (fat finger error), also Augen auf.

Heute angerufen bei der Schweizer Hotline. Man war auch bereit auf andere Verbindungen umzubuchen, aber nur SK. LX Codeshare ging nicht, andere Airlines schon gar nicht, auch nach Rückfrage. Mein Verweis auf die EU Richtlinie wurde entgegengenommen, aber änderte nichts.

Ich hatte keine Lust mich aufzuregen oder ein Fass aufzumachen. Hätte ich gestern Abend nicht versehentlich auf akzeptieren geclickt wäre meine Position vllt. anders, aber auch dann wäre es vermutlich den Ärger nicht wert auf Fremdmetall umzubuchen. Zudem war es ein Premium Eco Ticket, was die anderen ja innereuropäisch nicht haben. Ich habe dann das Ticket storniert (war eh ein Flex-Tarif) und werde mir etwas neues buchen. KLM fliegt die Strecke zu sehr guten Zeiten und sogar etwas günstiger - nur die Statusmeilen für meinen A3 *G gehen dann halt verloren.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
955
2.300

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
LH hat wohl meinen Flug aus Madrid nach Frankfurt gestrichen und mich auf einen späteren umgebucht (also andere Flugnummer). Informiert darüber wurde ich vom OTA am 25.08., es stand aber wohl auch schon in einer allgemeinen Mail von Lufthansa vom 23.08..

Da der Flug aber am 30. August wäre, müsste ich doch Anspruch auf die Entschädigung von 250€ haben und könnte das Ticket zurückerstatten, oder?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Okay. Sollte laufen. Zwar bleibt unklar, wann du genau unterrichtet wurdest (Stichworte: Welche Email sowie: Fristberechnung), der dir zum Ersatz angebotene Flug ermöglicht dir aber ohnehin nicht, dein Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Sind zwar nur fünf Minuten zu spät, aber so will es das Gesetz.
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Okay. Sollte laufen. Zwar bleibt unklar, wann du genau unterrichtet wurdest (Stichworte: Welche Email sowie: Fristberechnung), der dir zum Ersatz angebotene Flug ermöglicht dir aber ohnehin nicht, dein Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Sind zwar nur fünf Minuten zu spät, aber so will es das Gesetz.
Okay, danke. Ich habe von LH keine Schedule-Change Email erhalten, die Info habe ich nur vom OTA erhalten. Mir ist dann aber aufgefallen, dass der neue Flug schon in einer Email mit Infos zur Einreise drin stand.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Okay. Sollte laufen. Zwar bleibt unklar, wann du genau unterrichtet wurdest (Stichworte: Welche Email sowie: Fristberechnung), der dir zum Ersatz angebotene Flug ermöglicht dir aber ohnehin nicht, dein Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Sind zwar nur fünf Minuten zu spät, aber so will es das Gesetz.
Aufpassen: Auf die tatsächliche Zeit des Öffnens der Tür kommt's an. Das KANN schon mal eng werden:
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.864
1.252
Meines Wissens nach, gilt bei Annullierung Entschädigung. Die kann um 50% reduziert werden bei Ersatztransport mit <2h Verspätung. Letzteres auch schon mal mit LX durchexerziert, als es mal kurzfristig statt nächste LCY zeitgleich nach LHR ging.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Grundsatz bei Annullierung Ausgleichszahlung geschuldet.

Ausnahme:
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Dann gibt's noch die 50%ige Kürzungsmöglichkeit:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
 
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Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Ich habe am Freitag meine Flüge BRU-LHR-MIA und zurück nach Storno eines Teilstückes telefonisch kostenfrei auf Mai 2022 legen können.
Am Telefon sagte mir die Mitarbeiterin von BA, das dies aber das letzte Mal so die Möglichkeit gewesen wäre, da das Ticket im September 2020 ausgestellt wurde und nur bis März 2022 gültig sei ( oder so ähnlich). Ich hätte jetzt nur noch die Möglichkeit eines Refundes, falls BA hier noch einmal etws streicht, keine weitere kostenfreie Verschiebung möglich. Ich hatte aber keine Lust, jetzt darüber zu diskutieren.
der Flug wurde jetzt das 2. Mal verschoben, von ursprünglich Mai 2021 auf September 2021 und jetzt wieder auf Mai 2022, aber immer nach Storno von BA.
Aber meine Rechte besagen doch die kostenfreie Umbuchung auf Wunschtermin neben Erstsattung oder Ersatzbeförderung?