EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
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Das vereinfachte europäische Verfahren für geringfügige Geldforderungen müsste auch im Ausland ohne Anwalt durchführbar sein, evtl. sogar auf Englisch, das müsste man nochmal in Erfahrung bringen. Großteil des Verfahrens ist formularbasiert.

Und welches Verfahren wäre das? Ich hoffe, Du meinst nicht das Europäische Mahnverfahren.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
326
382
Hier folgender Fall:
BA0946 LHR-DUS 18.10, 19:05-21:30 gestrichen
Systemseitig umgebucht auf BA0936 LHR-DUS, 18.10.,. 7:30- 9:50. Ist der einzige Flug von LHR an dem Tag nach DUS. Einer geht noch um 7:05 von LCY.
Angerufen, umgebucht auf BA0916, LHR-FRA, 18.10. 19:45-22:25.
Fremdmetall (z.B. mit LH über MUC nach DUS) wurde direkt abgelehnt, Fremdmetall ginge nur bei Annullierung unter 24h.
Zugticket von FRA nach DUS möchten die Herrschaften auch nicht übernehmen. Was nun? Zugticket kaufen und einreichen?!
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
167
Leverkusen
flyctory.com
Ich habe mit Flyellow / Eichberger Reisen den bekannten Tagesausflug von Vilshofen nach Venedig für den 31.7. gebucht. Ein Tag hin und zurück von Vilshofen nach Venedig / Lido, Wassertaxi, Stadt gucken, Cessna Business Jet fliegen. Die Reisebestätigung lautet auf "Flug Vilshofen-Venedig-Vilshofen". AGB für Flüge habe ich keine (es gibt allgemeine Bemerkungen, dass sie Tagesreisen per Bus bis zu einen Tag vorher absagen), auch nie bekommen oder auf deren Website. Auf der Reisebestätigung steht aber dass die Mindestteilnehmerzahl vier Pax sein muss. Habe mir, um ans Ende der Welt (Vilshofen) zu kommen, natürlich ein gewisses Reisepaket zusammenstellen müssen.

Heute, also 11 Tage vorher, kommt die e-Mail dass die Reise mangels Mindestteilnehmer abgesagt wird und ob ich auf ein anderes Datum verschieben möchte. Ich habe darauf in einem Telefonat gesagt, dass ich wegen des Aufwands den Flug nicht einfach verschieben kann und dass ich die Stornierung für zu spät erfolgt halte und mir deswegen weitere Schritte vorbehalte.

Welchen Hebel kann man da anlegen?
Ich vermute, mit den EU-Passagierrechten kommt man nicht so weit, auch wenn ich ganz explizit einen Flug gebucht laut Besätigung gebucht habe, oder? Das Ding enthält ja wohl auch zwei Fahrten mit dem Wassertaxi - aber ich denke, das allein macht es noch zu keiner Pauschalreise oder sowas.
Moin,
ich hatte einfach mal bei dem Laden EU 261 eingereicht. Daraufhin kam heute zurück:

Sehr geehrter Herr JustLHFTL,
vielen Dank für Ihre Email vom 28.07.2021
Die Meinung und Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund nehmen wir hiermit Stellung zu Ihrem Anliegen:
Bei Ihrer gebuchten Reise nach Venedig mit der Flyellow handelt es sich um eine Pauschalreise.
Um die Durchführung für diesen Tagesausflug gewährleisten zu können, wird eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen benötigt. (Dieser Hinweis war bereits auf der Reisebestätigung unter dem Punkt "Wichtige Info" ersichtlich)
Aufgrund dessen, dass Sie der einzig gebuchte Passagier für den Tagesausflug nach Venedig am 31.07.2021 gewesen wären, musste dieser leider fristgerecht und wegen Teilnehmermangels am 20.07.2021 abgesagt werden.
Sämtliche Ansprüche sind mit der Rückzahlung des gesamten Reisepreises am 23.07.2021 bereits abgegolten.
Wir hoffen sehr, dass unser Schreiben zur Klärung Ihres Anliegens beitragen konnte und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Eigentlich geht mir der Laden einfach etwas auf die Nerven. Ich glaube auch nicht, dass sie wissen, was sie da vertreiben - wenn sie ein bisschen sinnvolle Werbung gemacht hätten, hätten sie die acht (bzw. vier) Sitze alle zwei Wochen aus meiner Sicht problemlos voll.
Ich frage mich nur: kann man das einfach so machen, was die da sagen? Dann kann ja z.B. DERTour auch sagen "Wir bieten Kreta, Hotel xxx, an - aber wenn wir das Hotel / den Flug nicht mit 100 Leuten vollkriegen, dann sagen wir ab"? Zumal ich als Kunde ja nicht sehen kann, wie viele Leute da aktuell gebucht sind (die Zahl wurde mir auch nie mitgeteilt - es müssen wohl drei oder weniger sein auf meinem Datum), ist das ja eine extrem einseitige Vertragsgestaltung.

Wäre mal um ein Wort der Experten sehr dankbar. Eigentlich hätte ich Lust, die Keule auf meiner Seite weiter zu schwingen ;)

Danke!
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.350
601
Laienmeinung: Hast Du denn bei Buchung einen Sicherungsschein erhalten? Falls nicht wäre das ggf. ein Hebel um anzusetzen, dass es eben keine Pauschalreise ist.
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
167
Leverkusen
flyctory.com
Laienmeinung: Hast Du denn bei Buchung einen Sicherungsschein erhalten? Falls nicht wäre das ggf. ein Hebel um anzusetzen, dass es eben keine Pauschalreise ist.
Danke!

Den gab es tatsächlich, auf der Rechnung. Ausgestellt auf eine Firma Global Tours. Auf der Seite, von der ich gebucht habe, stand eben auch nichts von Mindestteilnehmerzahl, das kam alles mit der Flugbuchung - lustigerweise in dem Wording Für unsere Flüge besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen.
Ich bin im Thema Pauschalreiserecht auch nicht drin und werde es nie sein aber wenn ich das bei meinen eigenen Studien richtig verstehe, dann spielt eben irgendwie eine Rolle, dass sie die Wassertaxi-Fahrt dazupacken (sonst wäre es wirklich nur ein Flug) und dass das Ding unter 500 EUR kostet.

Wenn ich mir die Daten von deren Cessna Caravan angucke (haben die mehr als eine? Ich habe die D-FEIC mir angeguckt), scheint die Reise bisher einmal stattgefunden zu haben, am 17.7. ...
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.049
516
jwd
Hab ich eigentlich Tomaten auf den Augen oder informiert Austrian zwar recht umfassend über die Fluggastrechte, ohne eine eigene Kontaktmöglichkeit zu veröffentlichen, https://www.austrian.com/de/de/fluggastrechte.html?

BER-VIE ist gestern spontan annuliert worden, kurze Zeit später kam die Umbuchung auf einen Flug heute früh. War eine angenehme Überraschung und passte vorn und hinten. Jetzt will ich Austrian gerne die Hotelrechnung und den Bewirtungsbeleg für das ungeplante, aber willkommene Abendessen schicken und freundlich um 5 x 250 € bitten. Muss es wirklich die Adresse aus dem Impressum sein (zur Freude von @kexbox) ?
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
754
607
FRA
Hallo zusammen,
hoffe euch geht es gut :).

Ich habe folgenden Flug gebucht:
27.08 FRA - KEF (via ARN)
02.09 FAE - FRA (via CPH)

Nun habe ich gestern eine Mail erhalten, dass der Rückflug storniert wurde (am 02.09 fliegt SAS nicht die Strecke, erst am 03.09).

Nachdem ich endlich bei der Hotline durchkam (aktuell Katastrophe...), hatte ich angefragt den Flug auf Atlantic Airways am 02.09 umzubuchen.
Laut Agent ist das jedoch nicht möglich, da der Flug wohl nicht im System verfügbar wäre.

Habe bereits im Internet geschaut, aber werde nicht so wirklich schlau was ich für Möglichkeiten habe.
  • Steht mir die Ausgleichszahlung zu, da zwar mehr als 14 Tage vor dem stornierten Flug informiert, jedoch nicht vor dem Hinflug?
  • Habe ich eine Handhabe, dass ich auf Atlantic Airways umgebucht werde?

Vielleicht habt ihr ja einen Tipp, wie ich hier am sinnvollsten vorgehen kann.
Sollte ich stornieren müssen und neu buchen würde ich knapp 350/400 Euro mehr zahlen müssen als zum damaligen Zeitpunkt...

Vielen Dank vorab
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
754
607
FRA
Geht der Atlantic Flug nach deinem gebuchten? Ansonsten auffordern mit Frist und dann selbst buchen und dann an zu @kexbox
Ne der Atlantic Flug geht um 8, der ursprüngliche mit SAS um 13 Uhr (nun würde es einen Tag später sein).


Edith:
Also dann FAE - FRA (via CPH) selbst buchen und den Hinflug ganz normal antreten?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.062
1.574
Ne der Atlantic Flug geht um 8, der ursprüngliche mit SAS um 13 Uhr (nun würde es einen Tag später sein).


Edith:
Also dann FAE - FRA (via CPH) selbst buchen und den Hinflug ganz normal antreten?
die EU-Verordnung spricht eig "nur" von der nächstverfügbaren Möglichkeit nach dem ursprünglich gebuchten Abflug.
Also würde SAS bei der Übernahme der Kosten sich vermutlich querstellen, da der selbst gebuchte Flug halt 5 Stunden früher abgeht...

gibts keine anderen Möglichkeiten nach 13:00?
 
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Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
754
607
FRA
die EU-Verordnung spricht eig "nur" von der nächstverfügbaren Möglichkeit nach dem ursprünglich gebuchten Abflug.
Also würde SAS bei der Übernahme der Kosten sich vermutlich querstellen, da der selbst gebuchte Flug halt 5 Stunden früher abgeht...

gibts keine anderen Möglichkeiten nach 13:00?
Geht dann nur mit Übernachtung in copenhagen.

Das wäre zeitlich jedoch fast schon zu spät mit der Ankunft um 8:50 am nächsten Morgen.

Werde es morgen nochmal an der Hotline versuchen, ansonsten muss ich ggfs selbst buchen und Rückflug steuern etc zurückholen und das dann verrechnen, sofern es gar nicht anders geht
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.062
1.574
Geht dann nur mit Übernachtung in copenhagen.

Das wäre zeitlich jedoch fast schon zu spät mit der Ankunft um 8:50 am nächsten Morgen.

Werde es morgen nochmal an der Hotline versuchen, ansonsten muss ich ggfs selbst buchen und Rückflug steuern etc zurückholen und das dann verrechnen, sofern es gar nicht anders geht
wie gesagt, SAS wird sich auf den Standpunkt stellen, aber ich könnte mir dennoch vorstellen dass am ende vor einem deutschen Gericht SAS dennoch zahlen muss, weil du ja nachweisen kannst dass es keine weitere Alternative gibt, am gleichen Tag dein Ziel FRA zu erreichen. Ist halt alles Auslegungssache der EU-Verordnung.

Ansonsten mal bei der Kommunikation mit SAS andeuten, dass ein "Privatjet" (angelehnt an den Bürki-EW Fall) FAE-XXX bei weitem teurer sein wird für SAS als die 300€ für den früheren Rückflug... vllt hilft das ja(y)(y)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Also würde SAS bei der Übernahme der Kosten sich vermutlich querstellen, da der selbst gebuchte Flug halt 5 Stunden früher abgeht...

SAS wird sich (egal was) immer querstellen oder die Forderung schlichtweg ignorieren.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Hat jemand mal die Schlichtungsstelle des Bundesamtes für Justiz bemüht? Ich habe jetzt das Problem, dass meine Airline (Royal Air Maroc) einen abgelaufenen Fluggutschein, den ich für einen wegen Covid stornierten Flug erhallten habe, nicht erstattet. Im Prinzip haben sie meinen Anspruch schon vor 5 Monaten anerkannt und die Zahlung angekündigt. Geld ist aber bis jetzt nicht eingegangen. Auf Emails wird nicht mehr reagiert, schriftliche Mahnschreiben kommen als unzustellbar zurück. Ohne juristischen Druck wird sich da vermutlich nicht mehr tun, zögere aber einen Anwalt zu nahmen, da ich befürchte auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich wollte es daher zunächst einmal mit einem Schlichtungsverfahren probieren. Wenn ich jedoch im Online-Schlichtungsantrag "Volle Zahlung zugesagt" ankreuze, wird der Antrag abgelehnt. Heißt das, dass ich die Forderung nur gerichtlich einklagen kann? Hier stellt sich das Problem, dass RAM im Moment kein Büro in Deutschland mehr hat.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Von wo bis wo bist Du denn mit Royal Air Maroc geflogen (bzw. solltest fliegen)?
Der Flug sollte im Mai/Juni 2020 von FRA nach CNM und zurück gehen. Im März 2020 wurde der Hinflug auf einen anderen Tag umgebucht, was ich nicht akzeptieren wollte und ich erklärte meinen Rücktritt. Ich habe den Gutschein akzeptiert, weil die Dauer der Corona-Krise damals noch nicht absehbar war, und ich die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nachholen wollte. Dies hat sich dann zerschlagen.
 

DaFu

Neues Mitglied
01.06.2016
15
0
Moin zusammen,
folgender Fall, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

Gebucht war STR-CPH-KEF, 13.09. 10:05-15:25
sowie KEF-CPH-STR, 25.09. 08:00-15:45

Vor 2 Wochen hatte ich zufällig entdeckt, dass SAS die Strecke nach STR erst ab Oktober wieder fliegt. Da sich in der Buchung selbst nichts verändert hatte, hab ich mal abgewartet. Erst seit 2 Tagen steht der Flug STR-CPH als gecancelt in der Buchung. Mail/Info/Umbuchung gabs aber bisher keine. Hat hier jemand Erfahrungen, wann (und ob) SAS sich meldet?
Soll ich mich nun von meiner Seite aus melden und mich mit Warteschlangen rumschlagen oder lieber mal noch abwarten? Gilt es als "Information" wenn die Stornierung in der Buchung hinterlegt ist, jedoch keine Mail versandt wird? (Für eine eventuelle Entschädigung, falls es am Ende suboptimale Flugzeiten werden)

Buchbare Alternative mit ähnlichen Zeiten wäre eigentlich nur KL/FI via AMS (11:00-15:25 hin, 07:40-17:40 zurück), LH ist mit Ankunfts und Abflugzeiten nachts eigentlich keine Option für mich, zumal ich nicht weiß in welchem zeitl. Rahmen man den Mietwagen umbuchen könnte. Neubuchung Mietwagen wäre um Faktor 2.5 teurer als die aktuelle Buchung, hinzu käme dann Anpassung der Hotels. Theoretisch wäre noch LH/FI via FRA/MUC (10:55-15:40 hin via FRA, 07:20-16:45 zurück via MUC) möglich (SAS arbeitet ja mit beiden zusammen), buchbar ist diese Option allerdings nicht.

Danke vorab für eure Meinungen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179

DaFu

Neues Mitglied
01.06.2016
15
0
Damit ist der Zug für Dich aber leider abgefahren.
Du hast freiwillig einen Gutschein mit begrenzter Gültigkeit akzeptiert.

Beitrag automatisch zusammengeführt:



Dann fliege einfach ab FRA.
Wenn SAS auf FRA umbucht und den Zug übernimmt, okay. Die Frage ist ob das geschieht und ob ich überhaupt noch Bescheid bekomme dass der Flug storniert wurde. Oder fällt das den Kollegen dann zufällig 15 Tage vor Abflug sowieso auf?
In dem Fall hätte ich ja selbst bei großen zeitlichen Unterschieden kein Anspruch auf Entschädigung, oder wie verhält sich das bei einer Umbuchung/Stornierung >14Tage?
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Damit ist der Zug für Dich aber leider abgefahren.
Du hast freiwillig einen Gutschein mit begrenzter Gültigkeit akzeptiert.
Inwiefern ist der Zug abgefahren? Die Erstattung von nicht eingelösten Gutscheinen am Ende der Laufzeit hat Royal Air Maroc zugesichert, und mir auch noch einmal explizit bestätigt. Hätte ich den Gutschein letztes Jahr nicht akzeptiert, hätte ich mein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht bekommen, ohne vor Gericht zu ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Die Erstattung von nicht eingelösten Gutscheinen am Ende der Laufzeit hat Royal Air Maroc zugesichert, und mir auch noch einmal explizit bestätigt.

Und warum verschweigst Du uns dann dieses wichtige Detail?
Dir liegt diese explizite Zusicherung auch schriftlich vor?
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Und warum verschweigst Du uns dann dieses wichtige Detail?
Weil ich es für selbstverständlich gehalten habe, dass solche Gutscheine nicht einfach ersatzlos verfallen dürfen. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Da gibt es auch einige Gerichtsurteile dazu. Ausnahmen sind nur aus besonderen Gründen möglich, zumindest hätte mich RAM explizit darauf hinweisen müssen.

Dir liegt diese explizite Zusicherung auch schriftlich vor?

Ich habe sie per Email bekommen. Per Post kommuniziert RAM grundsätzlich nicht. Natürlich ist das nicht 100% gerichtlich wasserdicht, aber letzendlich war die Erstattung von RAM nie bestritten worden:

Quant à votre demande de remboursement de votre bon de transport non utilisé N°EMD xyz, nous vous informons qu’un accord de remboursement sera donné et qu'il sera effectué sur la même carte de crédit ayant servi au paiement.

Außerdem steht es auf deren Internetauftritt.