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Liebe Forummitglieder,
Gerne hätte ich Eure Meinung zum nachfolgenden Thema, das ich nicht selbst einschätzen kann.
Ein Fluggast bucht eine Reise innerhalb der EU, sprich A-B-C. Der Flug A-B (2.000 km) verzögert sich um 1 Stunde, dadurch hat der Fluggast den Anschluß-Inlandsflug B-C (200 km) verpasst. Die Fluggesellschaft bietet einen alternativen Flug an, jedoch trifft dieser 14 Stunden später ein, als in der ursprünglichen Buchung.
--> Wenn der Fluggast diesen Alternativflug akzeptiert und 14 Stunden später, um Mitternacht, am Endziel eintrifft, wäre sein Schaden 14 Stunden Zeitverlust. Auch würde er zu spät am Flughafen eintreffen, um seinen gebuchten Mietwagen abzuholen und würde er nicht mehr in seine gebuchte Unterkunft einchecken können. Also weiterer Schaden 1 Nacht Hotel + 1 Tag Mietwagen. Dafür bekäme er eine Entschädigung von 400 EUR (+ Verpflegung), vorausgesetzt, es gibt keine außergewöhnlichen Umstände. Richtig?
--> Jetzt, was passiert wenn der Fluggast diesen Alternativflug NICHT akzeptiert, stattdessen - aufgrund der kurzen Entfernung - der Fluggesellschaft vorschlägt, dass er mit einem Mietwagen zum Endflughafen fährt, so dass er dort noch sein gebuchtes Auto abholen kann, und in seine Unterkunft einchecken kann? Die Fluggesellschaft verweigert, und er entscheidet sich, dies auf eigene Kosten zu machen und den späten Anschlußflug nicht anzutreten. Am Ende trifft er mit einer Verzögerung von 4 Stunden (Mietwagen abholen + Autofahrt) zur ursprünglichen Planung ein. Sein Schaden ist jetzt 4 Stunden Zeitverlust + Mietwagen + Benzin.
Durch selbst auf einen Mietwagen umzusteigen, hat der Fluggast den Zeitverlust und die weiteren Kosten beschränkt.
Welchen Anspruch hat er dann der Fluggesellschaft gegenüber?
- 400 EUR für die Verzögerung > 3 Stunden > 1.500 km am Endziel?
- Oder ist durch das (freiwillige) nicht-antreten des Anschlußfluges das neue Endziel nun der Flughafen B, wo er mit einer Verzögerung von 1 Std eingetroffen ist, also gar keine Entschädigung?
- Was mit Kosten für Mietwagen und Benzin?
Gerne hätte ich Eure Meinung zum nachfolgenden Thema, das ich nicht selbst einschätzen kann.
Ein Fluggast bucht eine Reise innerhalb der EU, sprich A-B-C. Der Flug A-B (2.000 km) verzögert sich um 1 Stunde, dadurch hat der Fluggast den Anschluß-Inlandsflug B-C (200 km) verpasst. Die Fluggesellschaft bietet einen alternativen Flug an, jedoch trifft dieser 14 Stunden später ein, als in der ursprünglichen Buchung.
--> Wenn der Fluggast diesen Alternativflug akzeptiert und 14 Stunden später, um Mitternacht, am Endziel eintrifft, wäre sein Schaden 14 Stunden Zeitverlust. Auch würde er zu spät am Flughafen eintreffen, um seinen gebuchten Mietwagen abzuholen und würde er nicht mehr in seine gebuchte Unterkunft einchecken können. Also weiterer Schaden 1 Nacht Hotel + 1 Tag Mietwagen. Dafür bekäme er eine Entschädigung von 400 EUR (+ Verpflegung), vorausgesetzt, es gibt keine außergewöhnlichen Umstände. Richtig?
--> Jetzt, was passiert wenn der Fluggast diesen Alternativflug NICHT akzeptiert, stattdessen - aufgrund der kurzen Entfernung - der Fluggesellschaft vorschlägt, dass er mit einem Mietwagen zum Endflughafen fährt, so dass er dort noch sein gebuchtes Auto abholen kann, und in seine Unterkunft einchecken kann? Die Fluggesellschaft verweigert, und er entscheidet sich, dies auf eigene Kosten zu machen und den späten Anschlußflug nicht anzutreten. Am Ende trifft er mit einer Verzögerung von 4 Stunden (Mietwagen abholen + Autofahrt) zur ursprünglichen Planung ein. Sein Schaden ist jetzt 4 Stunden Zeitverlust + Mietwagen + Benzin.
Durch selbst auf einen Mietwagen umzusteigen, hat der Fluggast den Zeitverlust und die weiteren Kosten beschränkt.
Welchen Anspruch hat er dann der Fluggesellschaft gegenüber?
- 400 EUR für die Verzögerung > 3 Stunden > 1.500 km am Endziel?
- Oder ist durch das (freiwillige) nicht-antreten des Anschlußfluges das neue Endziel nun der Flughafen B, wo er mit einer Verzögerung von 1 Std eingetroffen ist, also gar keine Entschädigung?
- Was mit Kosten für Mietwagen und Benzin?