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Liebes Forum,
Ich gehöre eigentlich nicht zu den Leuten, die sich wegen jeder Kleinigkeit bei den Fluggesellschaften beklagen und habe darum hier seit Jahren nur interessiert mitgelesen. Aber was sich KLM jetzt geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus und veranlasst mich, selbst einmal eine Frage zu stellen:
Folgender Sachverhalt – es geht um einen Rückflug aus Accra (Ghana) nach Berlin:
Bisher:
Accra-Amsterdam (Fr. 15.4. 22:10-6:45) und Amsterdam-Berlin (Sa 16.4. 10:15-11:30).
jetzt ohne JEGLICHE BEGRÜNDUNG umgebucht in einen Air France Flug:
Accra-Paris (Do 14.4., 23:55-8:30) und Paris-Berlin (Fr 15.4., 20:55-22:45)
Das heißt konkret, dass ich:
1) einen Reisetag verliere
2) In Paris von am Flughafen rumhängen werde und zusehen darf, wie ich mich dort (auf eigene Kosten) versorge
3) statt wie gebucht mit KLM mit Air France fliege, eine Airline die ich wie überhaupt den Pariser Flughagen nicht mag (aber gut, dass ist eher eine Fußnote im Vergleich zu den ersten Punkten)
Meine Versuche KLM zu kontaktieren, erwiesen sich bisher als fruchtlos (ist halt etwas schwieriger aus Afrika). Telefonisch hänge ich ständig in der Warteschleife fest, Whatsupp benutze ich nicht, aber morgen bin ich in Accra und habe vor, mich zumindest noch einmal im dortigen KLM-Büro zu beschweren und auszuheulen.
Schließlich sollte ich noch hinzufügen, dass ich seit Jahren regelmäßig mit KLM nach Ghana fliege, und daher auch seit kurzem Flying-Blue-Mitglied (ohne besonderen Status allerdings) bin – aber beides hat sich aber wohl auch erledigt, wenn den Herrschaften nicht schleunigst etwas einfällt.
Meine Frage:
Muss ich mir eine derartig drastische Umbuchung bieten lassen? Das mindeste wäre doch eigentlich, wenn Sie mir (einmal ganz abgesehen von verlorenen dem Reisetag) die Wartezeit in Paris duch Lounge-Zugang und/oder ein anderes Upgrade versüßen würden?
Vom rechtlichen Standpunkt. Wie steht es mit der Annullierung und der bekannten 14-Tage Regel?
Der Flug wurde via E-Mail am Samstagmorgen gegen 4:00 Uhr annulliert. Das ist zwar gerade noch 14 Tage vor dem betroffenen Flugsegment (Amsterdam-Berlin), aber wiederum nicht (mehr), wenn man den Gesamtflug (Accra-Berlin) betrachtet. Wie wird das berechnet? Wird meine Buchung da als Einheit herangezogen oder bezieht sich die 14-Tage Regel strikt nur auf das betroffene Segment. Davon wird/würde natürlich abhängen, ob ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung für diese Unverfrorenheit habe.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Auskünfte jeglicher Art.
Ich gehöre eigentlich nicht zu den Leuten, die sich wegen jeder Kleinigkeit bei den Fluggesellschaften beklagen und habe darum hier seit Jahren nur interessiert mitgelesen. Aber was sich KLM jetzt geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus und veranlasst mich, selbst einmal eine Frage zu stellen:
Folgender Sachverhalt – es geht um einen Rückflug aus Accra (Ghana) nach Berlin:
Bisher:
Accra-Amsterdam (Fr. 15.4. 22:10-6:45) und Amsterdam-Berlin (Sa 16.4. 10:15-11:30).
jetzt ohne JEGLICHE BEGRÜNDUNG umgebucht in einen Air France Flug:
Accra-Paris (Do 14.4., 23:55-8:30) und Paris-Berlin (Fr 15.4., 20:55-22:45)
Das heißt konkret, dass ich:
1) einen Reisetag verliere
2) In Paris von am Flughafen rumhängen werde und zusehen darf, wie ich mich dort (auf eigene Kosten) versorge
3) statt wie gebucht mit KLM mit Air France fliege, eine Airline die ich wie überhaupt den Pariser Flughagen nicht mag (aber gut, dass ist eher eine Fußnote im Vergleich zu den ersten Punkten)
Meine Versuche KLM zu kontaktieren, erwiesen sich bisher als fruchtlos (ist halt etwas schwieriger aus Afrika). Telefonisch hänge ich ständig in der Warteschleife fest, Whatsupp benutze ich nicht, aber morgen bin ich in Accra und habe vor, mich zumindest noch einmal im dortigen KLM-Büro zu beschweren und auszuheulen.
Schließlich sollte ich noch hinzufügen, dass ich seit Jahren regelmäßig mit KLM nach Ghana fliege, und daher auch seit kurzem Flying-Blue-Mitglied (ohne besonderen Status allerdings) bin – aber beides hat sich aber wohl auch erledigt, wenn den Herrschaften nicht schleunigst etwas einfällt.
Meine Frage:
Muss ich mir eine derartig drastische Umbuchung bieten lassen? Das mindeste wäre doch eigentlich, wenn Sie mir (einmal ganz abgesehen von verlorenen dem Reisetag) die Wartezeit in Paris duch Lounge-Zugang und/oder ein anderes Upgrade versüßen würden?
Vom rechtlichen Standpunkt. Wie steht es mit der Annullierung und der bekannten 14-Tage Regel?
Der Flug wurde via E-Mail am Samstagmorgen gegen 4:00 Uhr annulliert. Das ist zwar gerade noch 14 Tage vor dem betroffenen Flugsegment (Amsterdam-Berlin), aber wiederum nicht (mehr), wenn man den Gesamtflug (Accra-Berlin) betrachtet. Wie wird das berechnet? Wird meine Buchung da als Einheit herangezogen oder bezieht sich die 14-Tage Regel strikt nur auf das betroffene Segment. Davon wird/würde natürlich abhängen, ob ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung für diese Unverfrorenheit habe.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Auskünfte jeglicher Art.