Problem mit Impfstatus beim Rückflug HKT-FRA

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Sarek

Aktives Mitglied
19.07.2014
132
41
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Wir waren am So den 24.04.2022 auf dem Direktflug TG926 HKT-FRA.
Man hat mir beim CI die Boarding-Pässe nicht ausgehändigt da angeblich mein Impfstatus für D nicht ausreichend wäre und
ich zusätzlich noch einen negativen Test volegen muß.

Zugegeben, mein Impfstatus ist etwas ungewöhnlich, aber meiner Meinung nach trotzdem 100% wasserdicht.
Ich war im Mai 2021 positiv und habe hierfür auch ein Genesenenzertifikat das ich auch vorgelegt habe.
Mitte Oktober 2021 habe ich mich 1x mit Janssen/Johnson impfen lassen, auch hierfür habe ich ein Zertifikat vorgelegt.
Meine Corona-Warnapp zeigt auch 2G Status an und zeigt mir ausreichend für die Einreise nach Deutschland, leider ist es mir nicht gelungen
die blöde Corona App auf Englisch umzustellen um dies am CI auch zu beweisen.

Laut der Dame am CI, ihrer Vorgesetzen und eines telefonisch kontaktierten "Spezialisten" in BKK sei dies nicht ausreichend...
Ich mußte mich also 1h 45min vor Abflug in HKT in eine Taxi setzen, zum nächsten KKH fahren und nen ATK-Test machen
(natürlich alles auf meine Kosten).
Zum Glück hat die Dame am CI das Taxi und den Test telefonisch organisiert und das Ganze hat nur ca. 20 Minuten gedauert und
wir haben den Flug noch erreicht.
Der Dame am CI bin ich ja auch nicht "böse", die hat sich wohl nur an ihre "falschen" Vorschriften gehalten, sondern eher dankbar für die Organisation des Tests.
Es kann aber nicht sein das die Vorschriften bei TG fehlerhaft sind.

siehe hierzu auch unter "Anforderungen an die Nachweise":
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Ich möchte mich bei TG offiziell beschweren, denn zum Glück hats bei mir ja noch geklappt da wir 2,5h am Flughafen waren, den nächsten erwischt es
wenn er eh schon knapp am Flughafen eintrifft und der verpasst dann seinen Flug wegen so einem Mist.

Auch war ich der Überzeugung, das es im Februar sogar Gerichtsurteile gab, die 1x Janssen Geimpften (ohne Genesung) den offiziellen 2G-Status
zurück gegeben haben. Hat sich das auch schon wieder geändert?
Oder liege ich wirklich komplett falsch und TG hatte Recht???
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
417
184
FRA

Sarek

Aktives Mitglied
19.07.2014
132
41
OK, das heißt 1x Janssen reicht nicht mehr aus, soweit keine Genesung vorgelegen hat.

Aber hier steht auch:

Abweichend davon ist eine einzelne Impfstoffdosis ausreichend,
  • wenn die betroffene Person einen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test vor einer Impfung gegen COVID-19 vorgenommen worden ist. Diese Person gilt ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis als vollständig geimpft.

  • wenn die betroffene Person eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann und zum Zeitpunkt des Nachweises noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hat. Die Infektion muss mit einem PCR, PoC-PCR oder einer weiteren Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik nachgewiesen sein. Ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis gilt diese Person als vollständig geimpft.


Also heißt das in meinem Fall, im Zusammenhang mit meiner Genesung, es wäre ausreichend gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rokenbock

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
319
229
ZRH
Läuft nicht der genesen Status nach einem halben Jahr aus?
Teilweise sogar früher

Was gilt bei Einreisen von Genesenen nach Deutschland?​

Auch im Kontext der Einreise gilt eine Gültigkeit des Genesenenzertifikates von 90 Tagen. Denn die EU hat einen Anerkennungsrahmen mit einer Höchstgültigkeitsdauer von 180 Tagen vorgesehen. Deshalb kann der Genesenenstatus national auch kürzer festgelegt werden. Einreisende, deren bisheriger positiver PCR-Test mehr als 90 Tage zurückliegt, werden daher wie Ungeimpfte betrachtet. Die Bundesregierung hat hierüber die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten unterrichtet.
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.785
3.486
HAM, LBC
Und: "Mittlerweile benötigt in Deutschland jede Person, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurde, eine zweite Impfung, um nach den Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung den Impfnachweis zu erreichen."
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
792
Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Und: "Mittlerweile benötigt in Deutschland jede Person, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurde, eine zweite Impfung, um nach den Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung den Impfnachweis zu erreichen."
Eben also war er bei der Einreise ungeimpft. ist gar nicht so schwierig.
 
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190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.550
1.025
Mir stellt sich folgende Grundsatzfrage: Habe ich als dt. Staatsbürger nicht grundsätzlich das Recht in DE einreisen zu dürfen, abgesehen von jeglichen (aktuellen) Covid-Märchenverordnungen?

Mag ja sein, dass ich mich dann in Q begeben muss, wenn ich irgendein G nicht erfülle.

TG oder sonst wer wird sich kaum strafbar machen, wenn er mich als dt. Staatsbürger bis DE befördert, oder werde ich dann von der Bupo zur Maschine zurückeskortiert und der Crew übergeben, wenn ich keinen G-Nachweis habe?
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.213
2.630
HAM
www.hdz.hamburg
Mir stellt sich folgende Grundsatzfrage: Habe ich als dt. Staatsbürger nicht grundsätzlich das Recht in DE einreisen zu dürfen, abgesehen von jeglichen (aktuellen) Covid-Märchenverordnungen?

Mag ja sein, dass ich mich dann in Q begeben muss, wenn ich irgendein G nicht erfülle.

Aber wie ist das im Grundsatz?

Puh, ohne es genau zu wissen, wäre es wünschenswert für mich das sich jeder Einreisende (auch deutsche) an die jeweilige Verordnung halten muss.
Ich denke so wird es auch sein.
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
Ist das gleiche Kaspertheater wie in Österreich.
Genesung + Jansen Impfung ergibt nun mal einen gültigen Impfstatus, egal ob der Genesenenbescheid noch gültig ist.
OT ist hier voll im Recht! GSD ist es gut ausgegangen.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.961
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Mir stellt sich folgende Grundsatzfrage: Habe ich als dt. Staatsbürger nicht grundsätzlich das Recht in DE einreisen zu dürfen, abgesehen von jeglichen (aktuellen) Covid-Märchenverordnungen?

Ja, darfst du. Die Airline darf dich ohne gültigen G-Nachweis aber nicht nach Deutschland befördern.

TG oder sonst wer wird sich kaum strafbar machen, wenn er mich als dt. Staatsbürger bis DE befördert, oder werde ich dann von der Bupo zur Maschine zurückeskortiert und der Crew übergeben, wenn ich keinen G-Nachweis habe?

Das nicht, aber TG müsste in diesem Fall eine Geldstrafe zahlen.
 

BidiBondi

Reguläres Mitglied
29.03.2022
39
51
Sorry wenn das etwas off topic ist.
Ich reise von London nach Frankfurt. Bin doppelt geimpft (kein booster).
letzte Impfung ist schon mehr als 270 Tage her.

Gelte ich fuer BA bei Abreise trotzdem als geimpft, oder muss ich noch einen Schnelltest vorlegen ?
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.043
10.691
Dahoam
Mir stellt sich folgende Grundsatzfrage: Habe ich als dt. Staatsbürger nicht grundsätzlich das Recht in DE einreisen zu dürfen, abgesehen von jeglichen (aktuellen) Covid-Märchenverordnungen?
Eine Einreise kann man einen deutschen Staatsbürger nicht verwehren (O-Ton eines Zollbeamten am Flughafen MUC). Aber der TG-Checkin ist ja nicht die Einreise und daher wurde hier niemanden die Einreise verwehrt.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Es stellt aber eine faktische Einreiseverweigerung dar, deren Vollziehung auf die Airline ausgelagert wird. Ex BKK, HKT oder sonstwo gibt es schließlich eher wenige Alternativen, um ohne Flugzeug zeitgerecht zurück nach Deutschland zu gelangen.

Im Ursprung waren die Regeln ja für die von Spahn initiierte Hetze gegen innereuropäische Flugreisende gedacht. Da ist es mit mehr oder minder großem Zusatzaufwand durchaus möglich, anderweitig den Weg nach Deutschland anzutreten.
 
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