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Wir waren am So den 24.04.2022 auf dem Direktflug TG926 HKT-FRA.
Man hat mir beim CI die Boarding-Pässe nicht ausgehändigt da angeblich mein Impfstatus für D nicht ausreichend wäre und
ich zusätzlich noch einen negativen Test volegen muß.
Zugegeben, mein Impfstatus ist etwas ungewöhnlich, aber meiner Meinung nach trotzdem 100% wasserdicht.
Ich war im Mai 2021 positiv und habe hierfür auch ein Genesenenzertifikat das ich auch vorgelegt habe.
Mitte Oktober 2021 habe ich mich 1x mit Janssen/Johnson impfen lassen, auch hierfür habe ich ein Zertifikat vorgelegt.
Meine Corona-Warnapp zeigt auch 2G Status an und zeigt mir ausreichend für die Einreise nach Deutschland, leider ist es mir nicht gelungen
die blöde Corona App auf Englisch umzustellen um dies am CI auch zu beweisen.
Laut der Dame am CI, ihrer Vorgesetzen und eines telefonisch kontaktierten "Spezialisten" in BKK sei dies nicht ausreichend...
Ich mußte mich also 1h 45min vor Abflug in HKT in eine Taxi setzen, zum nächsten KKH fahren und nen ATK-Test machen
(natürlich alles auf meine Kosten).
Zum Glück hat die Dame am CI das Taxi und den Test telefonisch organisiert und das Ganze hat nur ca. 20 Minuten gedauert und
wir haben den Flug noch erreicht.
Der Dame am CI bin ich ja auch nicht "böse", die hat sich wohl nur an ihre "falschen" Vorschriften gehalten, sondern eher dankbar für die Organisation des Tests.
Es kann aber nicht sein das die Vorschriften bei TG fehlerhaft sind.
siehe hierzu auch unter "Anforderungen an die Nachweise":
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Ich möchte mich bei TG offiziell beschweren, denn zum Glück hats bei mir ja noch geklappt da wir 2,5h am Flughafen waren, den nächsten erwischt es
wenn er eh schon knapp am Flughafen eintrifft und der verpasst dann seinen Flug wegen so einem Mist.
Auch war ich der Überzeugung, das es im Februar sogar Gerichtsurteile gab, die 1x Janssen Geimpften (ohne Genesung) den offiziellen 2G-Status
zurück gegeben haben. Hat sich das auch schon wieder geändert?
Oder liege ich wirklich komplett falsch und TG hatte Recht???
Man hat mir beim CI die Boarding-Pässe nicht ausgehändigt da angeblich mein Impfstatus für D nicht ausreichend wäre und
ich zusätzlich noch einen negativen Test volegen muß.
Zugegeben, mein Impfstatus ist etwas ungewöhnlich, aber meiner Meinung nach trotzdem 100% wasserdicht.
Ich war im Mai 2021 positiv und habe hierfür auch ein Genesenenzertifikat das ich auch vorgelegt habe.
Mitte Oktober 2021 habe ich mich 1x mit Janssen/Johnson impfen lassen, auch hierfür habe ich ein Zertifikat vorgelegt.
Meine Corona-Warnapp zeigt auch 2G Status an und zeigt mir ausreichend für die Einreise nach Deutschland, leider ist es mir nicht gelungen
die blöde Corona App auf Englisch umzustellen um dies am CI auch zu beweisen.
Laut der Dame am CI, ihrer Vorgesetzen und eines telefonisch kontaktierten "Spezialisten" in BKK sei dies nicht ausreichend...
Ich mußte mich also 1h 45min vor Abflug in HKT in eine Taxi setzen, zum nächsten KKH fahren und nen ATK-Test machen
(natürlich alles auf meine Kosten).
Zum Glück hat die Dame am CI das Taxi und den Test telefonisch organisiert und das Ganze hat nur ca. 20 Minuten gedauert und
wir haben den Flug noch erreicht.
Der Dame am CI bin ich ja auch nicht "böse", die hat sich wohl nur an ihre "falschen" Vorschriften gehalten, sondern eher dankbar für die Organisation des Tests.
Es kann aber nicht sein das die Vorschriften bei TG fehlerhaft sind.
siehe hierzu auch unter "Anforderungen an die Nachweise":
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Ich möchte mich bei TG offiziell beschweren, denn zum Glück hats bei mir ja noch geklappt da wir 2,5h am Flughafen waren, den nächsten erwischt es
wenn er eh schon knapp am Flughafen eintrifft und der verpasst dann seinen Flug wegen so einem Mist.
Auch war ich der Überzeugung, das es im Februar sogar Gerichtsurteile gab, die 1x Janssen Geimpften (ohne Genesung) den offiziellen 2G-Status
zurück gegeben haben. Hat sich das auch schon wieder geändert?
Oder liege ich wirklich komplett falsch und TG hatte Recht???