LH: Streik Bodenpersonal am 27.Juli

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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.315
2.388
FFM
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Hallo,

bisher sehe ich es nicht hier:


Hatten die nicht erst gerade einen Abschluss?
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Ist es verboten Kritik an der Gewerkschaft zu üben die extreme Schäden zu verantworten hat?

ich hoffe LH hat mal den Mut es durchzuziehen und ihnen genau nichts anzubieten.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.953
6.631
Ist es verboten Kritik an der Gewerkschaft zu üben die extreme Schäden zu verantworten hat?

ich hoffe LH hat mal den Mut es durchzuziehen und ihnen genau nichts anzubieten.

Ach, da ist er wieder. Dann wird halt unbegrenzt lange gestreikt.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Mal bitte nachzulesen wie Servus TV (RedBull) da vorgegangen ist.
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
370
520
Ist es verboten Kritik an der Gewerkschaft zu üben die extreme Schäden zu verantworten hat?

ich hoffe LH hat mal den Mut es durchzuziehen und ihnen genau nichts anzubieten.
Da spricht jemand, der von der aktuellen "Performance" der LH nicht betroffen ist.

Denkaufgabe:
Aktuell sind die Bodenstationen in FRA und MUC massiv understaffed und zwischen den einzelnen Aufträgen der Gate Agents liegen teilweise negative Minuten (Agent soll schon Flug y bearbeiten, bevor Flug x überhaupt geschlossen ist). Die Mitarbeitenden sind komplett überlastet, was die Attraktivität des Jobs immer negativer gestaltet.

Überlastung sorgt für Mitarbeiterausfälle und Attrition. Staff shortage führt zu delays und in Summe auch zu Ausfällen, weil nicht mehr jeder Auftrag bedient werden kann. -> Angebot muss reduziert werden -> weniger Revenue + höhere Kompensationszahlungen und Ausgaben, um die PAX umzubuchen.

Wo sind die Schäden in Summe größer? ;)
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.046
3.289
FRA
LH "informiert" sicherheitshalber auf der Homepage die Passagiere davon, dass die Fluggastrechte bei Streik nicht gelten...
Trotz längst anderslautender Urteile, aber hey, wenn es die Passagiere davon abhält etwas zu fordern, ist doch so ein kleiner Rechtsbuch ganz OK.
Aber doch nur Hotel, Verpflegung. Kein Geld?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.820
2.676
PIX, BER, ZRH
LH "informiert" sicherheitshalber auf der Homepage die Passagiere davon, dass die Fluggastrechte bei Streik nicht gelten...
Trotz längst anderslautender Urteile, aber hey, wenn es die Passagiere davon abhält etwas zu fordern, ist doch so ein kleiner Rechtsbuch ganz OK.

@kexbox Mich würde mal intressieren, ob man gegen diese Falschinformationen auf Unterlassung klagen kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ganz genau. Außergewöhnliche Umstände betreffen nur den Artikel 7 (Ausgleichszahlungen).
Der Rest gilt immer.

Wobei Streik ja kein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs des Luftfahrtunternehmens ist, dieses steht sehr wohl in der Verantwortung für den eigenen Betriebsfrieden.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.499
454
LH "informiert" sicherheitshalber auf der Homepage die Passagiere davon, dass die Fluggastrechte bei Streik nicht gelten...
Trotz längst anderslautender Urteile, aber hey, wenn es die Passagiere davon abhält etwas zu fordern, ist doch so ein kleiner Rechtsbuch ganz OK.
Wo? Ich sehe das nicht?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Ob nun der Entschädigungsanspruch gegen LH aufgrund intern zu beeinflussender Umstände, die somit von LH zu vertreten wären, gegeben ist oder nicht (ist er leider, gab da wohl ein EuGH-Urteil, wonach Streiks des eigenen Personals als vom bestreikten Unternehmen zu beeinlussender Faktor gesehen werden, und diesem daher zugerechnet wird), gilt wie immer: Den Preis für alle Machenschaften der Gewerkschaften bezahlt am Ende nie das bestreikte Unternehmen, sondern dessen Kunden zunächst über streikbedingte Probleme und anschließend weiter über steigende Preise sowie auch die Allgemeinheit. Niemand und auch keine Gesellschaft als Ganzes kann den negativen, zersetzenden Folgen von Sozialismus entrinnen; dieser erzeugt stets seine schädlichen Wirkungen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Ob nun der Entschädigungsanspruch gegen LH aufgrund intern zu beeinflussender Umstände, die somit von LH zu vertreten wären, gegeben ist oder nicht (ist er leider, gab da wohl ein EuGH-Urteil, wonach Streiks des eigenen Personals als vom bestreikten Unternehmen zu beeinlussender Faktor gesehen werden, und diesem daher zugerechnet wird), gilt wie immer: Den Preis für alle Machenschaften der Gewerkschaften bezahlt am Ende nie das bestreikte Unternehmen, sondern dessen Kunden zunächst über streikbedingte Probleme und anschließend weiter über steigende Preise sowie auch die Allgemeinheit. Niemand und auch keine Gesellschaft als Ganzes kann den negativen, zersetzenden Folgen von Sozialismus entrinnen; dieser erzeugt stets seine schädlichen Wirkungen.

warum sollt LH für den Schaden aufkommen? Die Gewerkschaften müssen dafür aufkommen bzw. die Mitarbeiter die ihre Arbeit verweigern.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Wobei Streik ja kein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs des Luftfahrtunternehmens ist, dieses steht sehr wohl in der Verantwortung für den eigenen Betriebsfrieden.

Das bezweifele ich, insb. wenn das Luftfahrtunternehmen viele dieser Dienstleistungen ausgelagert hat.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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10.731
Wobei Streik ja kein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs des Luftfahrtunternehmens ist, dieses steht sehr wohl in der Verantwortung für den eigenen Betriebsfrieden.
Kommt drauf an wer streikt, und genau das hat das EuGH gesagt: Streik im eigenen Haus ist sehr wohl im Einflussbereichs des Luftfahrtunternehmens, Streik ausserhalb (z.B. Fluglotsen) nicht.
Streik des eigenen Kabinenpersonals, insbesondere wenn man den Streik über Monate provoziert hat, ist mit zumutbaren Maßnahmen (Forderung nach 1/5 Inflationsausgleich akzeptieren...) zu verhindern.

Aber doch nur Hotel, Verpflegung. Kein Geld?
Nein, umgekehrtt. Hotel, Verpflegung ("Betreuungsleistungen") müssen sie immer zahlen, Entschädigung ("Ausgleichszahlungen") nicht bei Aussergewöhnlichen Umständen.

Wo? Ich sehe das nicht?
https://www.lufthansa.com/de/de/passagierrechte
Sie haben ein Recht auf eine Ausgleichsleistung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verzögert und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.
Und so gesehen ist auch "schlechtes" Wetter kein Grund (gern z.B. angeführt: Schnee im Winter), sondern nur "mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen,"
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.342
3.040
FRA
Betrifft der Streik auch die Cytyline?

Und - das wichtigste - werden Lufthansa-Lounges in MUC vom Streik in Mitleidenschaft gezogen? Oder gilt da ein separater Tarifvertrag bzw. wird ein externer Dienstleister eingesetzt?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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300x250
Betrifft der Streik auch die Cytyline?
Leider kann ich nicht rauslesen, welcher Bodendienstleister hier genau streikt (Wisag, Swissport, Aeroground etc.).

Aufgerufen zum Warnstreik seien die Beschäftigten an allen Lufthansa-Standorten, also etwa in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Köln, Hamburg, München oder Berlin, wie Verdi weiter mitteilte.

Lufthansa-Personal kann am HAM gar nicht streiken, da kein Lufthansa-Personal am HAM arbeitet.

Ein erstes Tarifangebot der Lufthansa hatte Verdi abgelehnt, aber für den 3. und 4. August eine Fortsetzung der Verhandlungen vereinbart.

Was ich nicht verstehe: Wieso verhandelt eine Verdi direkt mit der Lufthansa über die Löhne/Tarife bei Wisag, Swissport, Aeroground und co.?
 
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