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Das ist korrekt. Nicht ohne Grund pfeifen die meisten anderen Airlines hochkant auf die Maskenpflicht.Wer kann die rechtliche Grundlage darstellen, nach der in einem LH-Flieger über Frankreich, über dem Atlantik oder über den USA die deutsche Maskenpflicht gilt?
Die mir bekannte Rechtsgrundlage ist §28b IfSG:
Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Verordnungsermächtigung
(1) Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund- Nasen-Schutz) tragen.
„Bundesweit“ beinhaltet nach meiner Kenntnis ausschließlich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Frankreich, der Atlantik und die USA gehören nach meiner Kenntnis nicht zur Bundesrepublik Deutschland. Die einschlägigen Regelungen des IfSG gelten also ausschließlich für das Bundesgebiet und damit nicht für den internationalen Luftraum. Für den Luftraum anderer Staaten hat die Bundesrepublik - aktueller Stand - ohnehin keine gesetzgebende Gewalt, da gilt das Chicagoer Abkommen.
Wo liegt mein Denkfehler?
Nur leider hat LH bzw. das Management nicht die Eier das so zu verkünden.