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Grundsätzlich können Erstattungsanträge immer eingereicht werden, daher gibt es keine Frage von dürfen oder nicht.Ich hatte neulich einen Fall, bei dem ich unsicher bin, ob ich mich überhaupt an die DB wegen der 25 % Entschädigung wenden darf oder nicht.
Es gibt natürlich ein großes ABER
Die Angaben im Antrag müssen natürlich der Wahrheit entsprechen, was bedeutet dass die entsprechende tatsächliche Ankunftszeit eingetragen muss.
Da dies in diesem Fall eben nicht mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr war, wird der Antrags als unberechtigt zurück gewiesen werden.
Nein, da es auf die Verspätung am Zielort ankommt, bei einer getrennten Fahrkarte hätte es natürlich den Anspruch auf 25% gegeben aber mit den üblichen Nachteilen die solche getrennten Tickets haben.Wenn das alles auf einem Ticket war, steht mir da überhaupt eine (Teil-) Entschädigung zu?