Hat jemand mit Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Erfahrungen?

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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.532
322
Singapore
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Liebe Vielflieger,

Ich habe gerade eine kleine Auseinandersetzung mit der lieben LH.

Nun schlägt mir LH vor, mich an diese Organisation zu wenden: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Hat jemand Erfahrung mit denen? Oder die Angelegenheit besser gleich einem Anwalt geben, da der Verein offensichtlich durch die Lufthansa gesponsert ist?
 

Niggo

Aktives Mitglied
04.08.2017
136
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Ich habe mal vor vielen Jahren bei der Schlichtungsstelle einen Claim gegen AirBerlin wegen einer Flugverspätung eingereicht. Die Bearbeitungszeit betrug damals etwas über ein Jahr. Da die Schlichtungsstelle eine Empfehlung zu meinen Gunsten abgegeben hatte (es ergeht kein Urteil wie bei einem Gerichtsverfahren), zahlte darauf hin AB den vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag.

Ob es per Anwalt und Gericht schneller gegangen wäre, kann ich nicht beurteilen. Damals war es wohl auch noch nötig, gegen AB vor dem AG in Berlin-Charlottenburg zu klagen, was allein schon höhere Anwaltskosten verursacht hätte, da ich nicht am Klageort wohne. Immerhin wurde mein Claim so kostenlos und ohne Vorkasse (wie bei einem RA häufig üblich) bearbeitet.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.880
10.747
HAM
Ob es per Anwalt und Gericht schneller gegangen wäre, kann ich nicht beurteilen. Damals war es wohl auch noch nötig, gegen AB vor dem AG in Berlin-Charlottenburg zu klagen, was allein schon höhere Anwaltskosten verursacht hätte, da ich nicht am Klageort wohne. Immerhin wurde mein Claim so kostenlos und ohne Vorkasse (wie bei einem RA häufig üblich) bearbeitet.
Erst einmal ist die Verfahrensgebühr und Anwaltsgebühr reguliert. Und zweitens hätte es erst einmal zu einem mündlichen Verfahren kommen müssen, was m.E. bei den meisten Fällen sehr selten ist. Ich habe in den letzten 6 Jahren 15 mal geklagt (6xEW,4xLH,2xKL,1xBA,1xSK,1xEK) in keinem der Fälle kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Ganz im Gegenteil: 14 Mal wurde nach Klagezustellung gezahlt. 1 Mal (EK) bedurfte es dem schriftlichen Vorverfahren und dann hat auch EK gezahlt. Sofern deine Sache einer der klaren Fälle ist, zieh es durch.

Meine Erfahrung mit der Schlichtungstelle ist, dass Du dem Unternehmen einen Kredit über 9-14 Monate gibst. Danach gibt es zwar eine Empfehlung, aber das war es auch schon.
 
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spocky83

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21.12.2014
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1.349
MUC, BSL
Ich habe mit denen ganz gute Erfahrungen gemacht, gerade in letzter Zeit waren die Anträge innerhalb einiger Wochen von A bis Z durch und das Geld am Konto.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Schlechte Erfahrung:
- 3 separate Fälle beim SÖP eingereicht;
- nach gefühlt jeweils einem Jahr kam ein Schlichtungsvorschlag seitens der SÖP;
- Der Schlichtungsvorschlag entsprach meinem Antrag;
- In 3 von 3 Fällen hat die Airline Schlichtungsvorschlag abgelehnt;

---> Zeit und Nerven verloren für nichts;

Alle 3 Fälle waren keine Standardfälle, sondern hätten mich bestimmt mehrere Instanzen beim Gericht gekostet, um die Forderungen durchzusetzen.
 
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210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
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Hatte mal einen netten Schaffner im ICE, der mich zu Zeiten von DB Touch & Travel den Fahrpreis im ICE für eine Fahrt München-Frankfurt nachlösen lassen wollte, weil ich mich erst kurz vor Pasing eingecheckt hatte und nicht 5 Minuten vor Abfahrt. Wohlgemerkt: Der hat mich 40 Minuten später kurz vor Ingolstadt kontrolliert und kam da nur drauf, weil ich ihm bereitwillig mitgeteilt hatte, dass ich am Hbf eingestiegen war.

Das habe ich bis zur söp durchgespielt, die hat der Bahn empfohlen, den Fall aus Kulanz fallen zu lassen, da ja offensichtlich nicht einmal ein versuchter Beschiss vorlag.

Antwort der Bahn: Machen wir nicht, aber hier sind 50€ Gutschein aus Kulanz.

Fazit: Die söp kümmert sich schon (auch wenn's dauert), kann aber auch nur so weit kommen, wie die Intelligenz ihrer Gegenüber es zulässt. Erzwingen kann sie nichts.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
4.200
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Hatte mal einen netten Schaffner im ICE, der mich zu Zeiten von DB Touch & Travel den Fahrpreis im ICE für eine Fahrt München-Frankfurt nachlösen lassen wollte, weil ich mich erst kurz vor Pasing eingecheckt hatte und nicht 5 Minuten vor Abfahrt.

Und Du hast den Fahrpreis erneut freiwillig gezahlt?
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
438
341
Ich meine ich hab sogar gezahlt, weil der Vogel mich ernsthaft sonst von der Bundespolizei rausholen lassen wollte. Hatte keinen Zweifel daran, dass die das mit Vergnügen tun würden und hatte es eilig, habe das also gemacht und mir den Namen notiert.
 
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Volume

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01.06.2018
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Wenn du weniger Interesse an einer Schlichtung hast, und mehr an der Durchsetzung deiner Rechte, kannst du dich auch wahlweise an die "Nationale Durschsetzungsstelle für Fluggastrechte" (in D das LBA) wenden: Fluggastrechte@lba.de

Gerichte haben erst kürlich klargestellt, dass die Durchsetzungsstelle tatsächlich Zahlungen durchsetzen darf...

https://www.fvw.de/touristik/verkeh...zur-entschaedigung-anweisen-229179?crefresh=1
Bei großer Verspätung kann eine nationale Behörde die Airline verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen. Ein eigener Gerichtsbeschluss sei dafür nicht nötig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in Luxemburg
(wer einen Link zum EuGH Urteil hat, bitte hier posten, der bei Beck geht nicht...)
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...n-airline-zu-ausgleichszahlungen-verpflichten
Laut EuGH dürfen die Mitgliedstaaten die für die Durchsetzung der Verordnung zuständige nationale Stelle dazu ermächtigen, ein Luftfahrtunternehmen zur Zahlung von Ausgleichszahlungen zu verpflichten.
Diese Entscheidung wurde von Ungarn eingefordert
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.373
945
Zweimal für Flugunregelmäßigkeiten benutzt, in beiden Fällen entsprach der Schlichtungsvorschlag meinen Erwartungen, hat aber jeweils ewig gedauert. Im ersten Fall hat sich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt, im zweiten Fall wurde nach Ablehnung des Vorschlages geklagt. Das Anerkenntnisurteil entsprach der Schlichtungsempfehlung, hätte Eurowings auch leichter haben können.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
516
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Wenn du weniger Interesse an einer Schlichtung hast, und mehr an der Durchsetzung deiner Rechte, kannst du dich auch wahlweise an die "Nationale Durschsetzungsstelle für Fluggastrechte" (in D das LBA) wenden: Fluggastrechte@lba.de

Gerichte haben erst kürlich klargestellt, dass die Durchsetzungsstelle tatsächlich Zahlungen durchsetzen darf...


(wer einen Link zum EuGH Urteil hat, bitte hier posten, der bei Beck geht nicht...)

Diese Entscheidung wurde von Ungarn eingefordert
Das Urteil der SÖP ist für die Lufthansa group verbindlich - die LH Group erkennt die Urteile zu 100% an - dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen SÖP und LH Group!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Das Urteil der SÖP ist für die Lufthansa group verbindlich - die LH Group erkennt die Urteile zu 100% an - dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen SÖP und LH Group!
Was für ein totaler Unsinn!

1. Das SÖP fällt keine Urteile.
2. Das SÖP unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag.
3. Diesen Schlichtungsvorschlag darf die Airline ignorieren bzw. ablehnen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
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300x250
so hier auch noch meine (erste und letzte) Erfahrung mit der SÖP:

Nachdem 2 andere EU261 Claims über die Website Formulare + email erfolgreich nach 14 bzw. 30 Tagen je 400€ erstattet wurden (1x Ankunft 10min über 3h später angekommen, 1 x Übernachtung MUC und nächster Tag nach STR) war es für einen Fall am 28.11.23 eine Endlosdiskussion mit dem indischen Callcenter. Also dachte ich, dann probieren wir mal SÖP...

Mein Fall: am 28.11.23 konnte STR-FRA um 6:05 nicht pünktlich starten, weil sich eine Reifenreparatur sich hin zog. Meinen Weiterflug nach VCE verpasste ich und wurde über BCN umgeleitet. Ankunft in VCE über 10h nach gekaufter Uhrzeit. Eindeutig EU261 verpasster Weiterflug wegen verspätetetem Ablfug. LH labert was von "Reifenschaden durch Gegenstand auf der Fahrbahn = nicht in Verantwortung der Airline" - um das ging es ja gar nicht. Das Flugzeug stand seit 23:00 Vorabend in STR. Es ist Aufgabe der Airline dafür zu sorgen, dass Schäden rechtzeitig erkannt werden und die Flüge pünktlich gehen. Check der Räder bei Ankunft z.B. oder eben nicht erst 5:30 sondern schon um 4:30....

SÖP brauchte jetzt fast 1 Jahr für eine "Empfehlung" die anstatt 250€ nur 200€ sein soll ("in Betracht der von der Gegnerin vorgebrachten Argumente").

die DLH hat den Schlichtungsantrag zugestimmt, ich jetzt auch nachdem ich die Anwältin der SÖP erstmal etwas rund gemacht habe!

Ich könnte wetten, dass von den die DLH direkt oder in einen Sammelpool die Differenz von 50€ an die SÖP bezahlt. Diese Schlichtungsstellen sind doch keine neutralen Stellen sondern geschmierte Pseudo Gerichte, eigentlich ein Skandal in unserem Rechtssystem.

Hintergrund 28.11.23: am Abend 27.11. herrschte Schnee und Eis-Chaos in FRA, damals blieben 1000ende Gäste teils ohne Hotel hängen. Ich vermute DLH hat bestimmte Tage wo sie alle EU261 generell ablehnen. Da krigen die Callcenter ein Datum wo sie alles abwimmeln sollen. STR war trocken und ohne Schnee, auch das Wetter kann hier nicht als Grund gelten.

Zusammenfassend: nie wieder SÖP!
 
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