Bahn-Sammelthread

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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
931
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Wenn ich Super Spar 2. Kl. gebucht habe mit Nahverkehr im Anschluss an die ICE-Fahrt, kann ich die NV-Fahrt doch auch erst am nächsten Morgen nutzen, so lange die Fahrt bis 10 Uhr morgens abgeschlossen ist, korrekt?

Ich weiß, dass das bei Flex-Tickets geht, bin mir aber unsicher bzgl. Super Spar...
Ja, Zugbindung gilt nur für die auf der Fahrkarte angegebenen Züge und Strecken.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.272
5.458
Paralleluniversum
Das gilt aber nicht andersherum?
Laut Ticket: NV Abfahrt 05:30 und dann um 07:00 weiter ICE mit Sparpreis.
Hier gibt es keine Chance, die NV-Strecke bereits am Vorabend zu nutzen?
Gehe von nein aus, aber vielleicht übersehe ich ein Schlupfloch.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
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Das gilt aber nicht andersherum?
Laut Ticket: NV Abfahrt 05:30 und dann um 07:00 weiter ICE mit Sparpreis.
Hier gibt es keine Chance, die NV-Strecke bereits am Vorabend zu nutzen?
Gehe von nein aus, aber vielleicht übersehe ich ein Schlupfloch.
Nein, das geht nicht.
Natürlich kannst du an der Info oder im Reisezentrum um Gültigschrift des Tickets für den Regio-Teil am vorherigen Tag bitten, die Chancen, dass das erfolgreich klappt, gehen aber gegen Null.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.077
7.351
Nicht DB, sondern ÖBB:
Damit könnte man problemlos die Nutzung des 49€/9€/0€-Tickets überwachen, den genutzten Unternehmen die Kosten erstatten und Bedarfe erkennen. Aber das ist hierzulande wohl keine Option.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.082
7.123
Hat hier jemand Erfahrung mit Fahrgastrechten und Fly&Rail? Frage für einen Freund (TM). Im konkreten Fall geht es um die Rückfahrt von FRA mit der Bahn, die deutlich verspätet war. Fly&Rail wurde im Zusammenhang mit einer Pauschalreise erworben.
Gilt es weiterhin, dass hier nicht die DB der Ansprechpartner ist, sondern der Reiseveranstalter? Ist dann überhaupt mit einer Erstattung zu rechnen?
Hier wird berichtet, dass das Servicecenter Fahrgastrechte (also die BB?) eine (kleine) Entschädigung gezahlt habe:
Wie passt das zusammen mi den Angaben hier? https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/fahrgastrechte-servicecenter-ist-ein-witz.7359/


Bonusfrage: dürfen Passagiere mit Fly&Rail Fahrschein der 1. Klasse eigentlich in die DB Lounge?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.875
3.521
Corona-Land
Nicht DB, sondern ÖBB:
Damit könnte man problemlos die Nutzung des 49€/9€/0€-Tickets überwachen, den genutzten Unternehmen die Kosten erstatten und Bedarfe erkennen. Aber das ist hierzulande wohl keine Option.
Sollte Mal in Hamburg eingeführt werden. Was ist eigentlich daraus geworden? Antwort: Soll seit zwei Wochen laufen.

hvv Any flexibel​

hvv Any kann für alle Fahrten im hvv-Netz mit drei Bundesländern, sieben Kreisen und knapp 30 Verkehrsunternehmen genutzt werden. Dazu gehören neben allen Bussen und U- und S-Bahnen, den Zügen von DB Regio, Metronom, Nordbahn und AKN auch die Fähren der HADAG.
 

tailslide

Reguläres Mitglied
17.11.2021
66
34
Sollte Mal in Hamburg eingeführt werden. Was ist eigentlich daraus geworden? Antwort: Soll seit zwei Wochen laufen.

hvv Any flexibel​

hvv Any kann für alle Fahrten im hvv-Netz mit drei Bundesländern, sieben Kreisen und knapp 30 Verkehrsunternehmen genutzt werden. Dazu gehören neben allen Bussen und U- und S-Bahnen, den Zügen von DB Regio, Metronom, Nordbahn und AKN auch die Fähren der HADAG.

Nicht DB, sondern ÖBB:
Damit könnte man problemlos die Nutzung des 49€/9€/0€-Tickets überwachen, den genutzten Unternehmen die Kosten erstatten und Bedarfe erkennen. Aber das ist hierzulande wohl keine Option.

Gibt es auch in NRW, das war erst beim VRR als NextTicket ca. 1-2 Jahre im Probebetrieb und der Führung der Neusser Verkehrsvertriebe. Jetzt Landesweit als eezyNRW (zwar mit leicht unterschiedlichen Kilometerpreisen je Verbund, aber das war wohl der politische Preis und ist aus meiner Sicht in Ordnung, dafür dass es ein einheitliches System gibt (ich muss nicht wissen in welchem Verbund ich gerade bin, im einen wird halt 0,27€ je km berechnet und im anderen 0,25€. Ist eine super Sache finde ich. Leider kommt durch das langsame Tempo (gebremst von vielen Abstimmungen zwischen denviel zu vielen Verkehrsverbünden und -unternehmen) die Innovation so spät, dass sie durch das 49€-Ticket abgelöst wird, bevor sie wirklich Verbreitung finden konnte.

Ein Monatsticket wie das 49€-Ticket einfach zu haben ist aber aus Fahrgastsicht auf jeden Fall ohne ein Check-in/Check-Out System bequemer. So muss ich nur eine Handlung tätigen (wenn ich kontrolliert werde) statt drei (Check-In, Kontrolle, Check-Out). Und für die Nutzung und Analyse der Fahrgastströme sollten die inzwischen standardmäßigen Fahrgastzählanlagen (für die Auslastung), zusammen mit den Daten aus regelmäßigen Fahrkartenkontrollen (für ganze Reisendenverbindungen mit Umstieg) ausreichen, insbesondere wenn eine pseudomisierte aber eindeutige Ticket-ID analysierbar ist (was bei Handytickets und auch den in Hamburg, aber auch dem VRS und VRR standardmäßigen VDV-eTickets ginge, aber bei reinen Papiersichtkarten nicht). Deshalb ist es gut und wichtig, dass sich das BMDV dabei durchgesetzt hat und nicht von dem üblichen "wollen wir wirklich den Menschen eine so neue Technologie zumuten"-Rufen abschrecken lassen hat.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Weiß jemand, weshalb das (Kein)Servicecenter Fahrgastrechte mal mit Fall-ID 23F/E0... und mal mit Vorgangsnummern V1... im Schrift-/Zahlungsverkehr arbeitet?

Bei mir werden seit diesem Monat nur noch Vorgangsnummern bei FGR Schriftverkehr/Zahlungen angegeben, bei Bekannten weiterhin Fall-IDs...
Bei meinen Fällen bestanden zuvor Fall-IDs und das macht die Zuordnung aus dem Chaossommer natürlich nochmal schwieriger o_O
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Der mit der großen Fresse aber nix dahinter muss es wissen!

Hier siehst dus mit ICE 373 selber!
20230227_173614.jpg

Und das die Bahn lügt ist auch klar!
Hier die Anzeige im Zug:
20230227_191056.jpg

Aber der DB Navigator sagt:
Screenshot_20230227-191119_DB Navigator.png

Auf Website stand auch noch etwas anderes!
Die tatsächliche Ankunft war eine andere!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

HLX4U

Erfahrenes Mitglied
05.03.2012
3.297
1.827
Zuerst wird mal bis zu 30% mehr Lohn gefordert.....ich glaube uns steht ein wahres Streikjahr bevor:

 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.082
7.123
Frage an die Bahn-Tarif Experten hier:
ich habe demnächst einen Termin in Stadt A und werde dort per ICE anreisen, allerdings schon am Vorabend, und fußläufig vom Bahnhof übernachten. Am nächsten Morgen würde ich dann per Straßenbahn zu meinem Termin fahren. Dabei habe ich wenig Lust, mich jetzt nochmal um einen Nahverkehrsfahrschein zu kümmern.
Verstehe ich es richtig, dass das City-Ticket, das im Flexpreis bei der Bahn enthalten ist, nur bis 3 Uhr am Folgetag der Ankunft gilt?
Könnte ich daher einfach ein Flexticket nach A buchen, allerdings mit Unterbrechung in B, das auf der Strecke liegt, und Weiterfahrt mit ICE am nächsten Morgen, in der Praxis aber trotzdem sitzenbleiben und schon Abends bis A durchfahren? Dann müsste mein City-Ticket in A für den Folgetag, der ja der Ankunftstag laut Buchung ist, gelten, oder? Und da die Buchung eh im Flextarif ist, sollte auch nichts dagegen sprechen, am Abend doch noch bis A durchzufahren, oder?

Ich bin echt froh, wenn das Deutschlandticket kommt, und man sich als dessen Abonnent nicht mehr mit sowas rumschlagen muss...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Dann müsste mein City-Ticket in A für den Folgetag, der ja der Ankunftstag laut Buchung ist, gelten, oder?
Ja genau das ist dann kein Problem.

Wenn es aber sowieso ein Flextarif ist, ist es noch einfacher einen ICE zu nehmen der über Nacht fährt.
Interessant dabei ist auch, dass bei diesen Verbindungen auch der Flexpreis geringer ist als bei anderen Verbindungen an diesem Tag bzw. mit eingeplanten längeren Aufenthalten.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.495
3.634
HAM
Verstehe ich es richtig, dass das City-Ticket, das im Flexpreis bei der Bahn enthalten ist, nur bis 3 Uhr am Folgetag der Ankunft gilt?

Du darfst nur am ersten Geltungstag zum Abfahrtsort fahren. Wenn also der ICE um 1:00 fährt, darfst du erst ab 00:00 zum Bahnhof fahren. Am Zielort gilt, dass Du innerhalb der Gültigkeit des Tickets (zwei Tage) bis maximal 3.00 des Folgetages oder Betriebsschluss einmalig fahren darfst. Du mußt also keine künstliche Unterbrechung buchen.

Für eine Hinfahrt 1.3.2023 darfst Du also von 00:00 am 1.3. bis 03:00 am 2.3 zum Stsrtbahnhof fahren und von 00:00 01.03 bis 03:00 03.03 vom Zielbahnhof einmalig zum Zielort fahren, Wenn Du erst am 02.03 vom Fernbahnhof fahren willst, mußt Du bis 03:00 am 02.03 dort angekommen sein. Du kannst nicht die Bahn um 7:00 nehmen, selbst wenn der erste ICE erst nach 7:00 fährt.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.718
9.569
LEJ
Ich bin echt froh, wenn das Deutschlandticket kommt, und man sich als dessen Abonnent nicht mehr mit sowas rumschlagen muss...
Wenn dieses Deutschlandticket kommt, werden die nächste hier abkotzen.
Es wird nicht für ICE gelten und wird mit den paar € nicht zu finanzieren gehen.
Ich erwarte eine schleichende Qualitätsminderung insgesamt und weitere Streckenstreichung bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben wie Bus und Bahn. Auf den Dörrfern im städtischen Umland wird es noch weniger Verbiindungen geben und die Busse bleiben länger in Betrieb.
Aber das wissen ja alle schon und kommen damit klar.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.775
15.700
Du darfst nur am ersten Geltungstag zum Abfahrtsort fahren. Wenn also der ICE um 1:00 fährt, darfst du erst ab 00:00 zum Bahnhof fahren. Am Zielort gilt, dass Du innerhalb der Gültigkeit des Tickets (zwei Tage) bis maximal 3.00 des Folgetages oder Betriebsschluss einmalig fahren darfst. Du mußt also keine künstliche Unterbrechung buchen.

Für eine Hinfahrt 1.3.2023 darfst Du also von 00:00 am 1.3. bis 03:00 am 2.3 zum Stsrtbahnhof fahren und von 00:00 01.03 bis 03:00 03.03 vom Zielbahnhof einmalig zum Zielort fahren, Wenn Du erst am 02.03 vom Fernbahnhof fahren willst, mußt Du bis 03:00 am 02.03 dort angekommen sein. Du kannst nicht die Bahn um 7:00 nehmen, selbst wenn der erste ICE erst nach 7:00 fährt.

Nein, das stimmt nicht. Nur erster Gültigkeitstag, 0 bis 24 Uhr, siehe 3.5 DB-AGB: Die Fahrkarten "berechtigen am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und nach Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs".

Ziemlich misslich, ist aber leider so geregelt.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.775
15.700
Die neuen Lounge-AGB sind wieder von der Website verschwunden und werden "in Kürze" veröffentlicht. Der schon bei der ursprünglichen Änderung grenzwertig kurze Vorlauf schnurrt immer mehr zusammen.

Mal gucken, welche "Sweet spots" jetzt noch angepasst werden; Loungenutzung gilt als Anfahren des Tickets? Keine Loungenutzung für Inhaber innerstädtischer Tickets? Ticketpflicht auch für Begleiter?

Ich habe es nicht beobachtet, ob man es noch vor der Öffnung der ersten Lounges heute morgen geschafft hat, aber mittlerweile sind die neuen neuen Lounge-AGB da. Eine Schärfung und Klarstellung hier und da, aber neu eingeführt wurde nur die Ticketpflicht für Begleiter.

Stimmt es eigentlich, dass es den Flexpreis Plus nur noch online, also personalisiert gibt? Das wurde - unverifiziert - an anderer Stelle berichtet. So könnte man diejenigen, die das Ticket nach Loungenutzung wieder stornieren, zumindest im nachhinein belangen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.495
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HAM
Nein, das stimmt nicht. Nur erster Gültigkeitstag, 0 bis 24 Uhr, siehe 3.5 DB-AGB: Die Fahrkarten "berechtigen am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und nach Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs".

Ich denke, wir lesen das unterschiedlich... Die Fahrkarten berechtigen
  • am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und
  • nach Ankunft am Zielbahnhof
zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Heißt, auch wenn das Ticket zwei Tage gilt, kann ich nicht einfach die ganze Fahrt auf den zweiten Tag verschieben. Zumindest den NV muss ich am ersten Gültigkeitstag in Anspruch nehmen. Auf der Webseite ist es etwas verständlicher formuliert:

Sie können in den teilnehmenden Städten einmalig am 1. Geltungstag zum Startbahnhof und einmalig vom Zielbahnhof zum endgültigen Zielort fahren. Das Gleiche gilt am Tag der Rückfahrt. Den 1. Geltungstag finden Sie auf Ihrer Fahrkarte. Das City-Ticket gilt bis Betriebsschluss, maximal bis 3:00 Uhr des Folgetages.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Joa, könnte man so interpretieren. Wie steht es denn auf der Fahrkarte? Bisher war das immer "City am" und dann das Datum des ersten Gültigkeitstages. Ganz früher hieß es, dass es mit Zangenabdruck auch am zweiten Tag gelte, aber seitdem es nicht mehr so viele Papiertickets gibt, wurde das auf die genannte Ein-Tages-Gültigkeit geändert.

Zusätzlich muss man auch in die AGB des jeweiligen Verkehrsverbundes gucken, da könnte etwas zu 0 vs. 3 Uhr drinstehen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Joa, könnte man so interpretieren. Wie steht es denn auf der Fahrkarte? Bisher war das immer "City am" und dann das Datum des ersten Gültigkeitstages. Ganz früher hieß es, dass es mit Zangenabdruck auch am zweiten Tag gelte, aber seitdem es nicht mehr so viele Papiertickets gibt, wurde das auf die genannte Ein-Tages-Gültigkeit geändert.

Zusätzlich muss man auch in die AGB des jeweiligen Verkehrsverbundes gucken, da könnte etwas zu 0 vs. 3 Uhr drinstehen.

Nee, Du mußt nicht in den AGBs des Verkehrsverbundes oder des ausführenden Verkehrsunternehmens schauen, um zu wissen, was für ein Ticket gilt, dass Du bei der Bahn gekauft hast. Den Vertrag hast Du mit der Bahn.

Es gilt ja nicht pauschal 3 Uhr, sondern der Betriebsschluss. Nur bei Nahverkehren ohne Betriebsschluss greift alternativ die 3:00 Regelungen, unabhängig davon, was für die Tickets geregelt ist, die im Verbund oder vom Unternehmen verkauft wurden. Beim HVV darfst Du mit einer Tageskarte beispielsweise bis 6:00 am Folgetag unterwegs sein, mit dem City-Ticket trotzdem nur bis 3:00.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nee, Du mußt nicht in den AGBs des Verkehrsverbundes oder des ausführenden Verkehrsunternehmens schauen, um zu wissen, was für ein Ticket gilt, dass Du bei der Bahn gekauft hast. Den Vertrag hast Du mit der Bahn.

Nein, damit hat DB-Fernverkehr nichts mehr zu tun. Der Vertrag besteht, je nach den lokalen Regelungen, mit dem Verkehrsverbund oder dem Nahverkehrsunternehmen. Klarstellend steht dann auch in den DB-AGB zum City-Ticket "Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens."

Es gilt ja nicht pauschal 3 Uhr, sondern der Betriebsschluss. Nur bei Nahverkehren ohne Betriebsschluss greift alternativ die 3:00 Regelungen, unabhängig davon, was für die Tickets geregelt ist, die im Verbund oder vom Unternehmen verkauft wurden.

Grundsätzlich geht ein Tag von 0 bis 24 Uhr. Die Bahn verlängert diverse Ticketgültigkeiten bis 3 Uhr des Folgetages. Für das City-Ticket tut sie das nicht. Verbünde könnten es aber tun.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Grundsätzlich geht ein Tag von 0 bis 24 Uhr.

Halten wir also fest: Unstrittig ist
  • das City Ticket gilt am ersten Gültigkeitstag von 0:00 bis 23:59, sofern weder in den AGB oder Beförderungsbedingungen des betroffenen Verkehrsverbundes noch des ausführenden Unternehmens etwas gegenteiliges steht, und
  • das City Ticket gilt keinesfalls nach 3:00 am dritten Tag
Alles andere ist mehrdeutig und müsste im Fall der Fälle mit den Kontrolleuren und später gegebenenfalls weiteren Instanzen diskutiert werden, wobei hier das Ticket, die Geschäftsbedingungen aller drei beteiligten Unternehmen, ihre Aussagen auf ihren Webseiten sowie die Aussagen während des Kaufprozesses relevant wären.

Nachtrag: Uneindeutig, weil die Bahn beispielsweise eine Verbindung mit dem ICE 1688 zur Abfahrt in München um 23:00 und Ankunft in Hamburg am Folgetag um 6:42 im Sparpreis (also mit Zugbindung) und City-Ticket verkauft und zum City Ticket schreibt: "Das City-Ticket ist für Sie inklusive An folgenden Bahnhöfen: München+City, Hamburg+City Für die Anreise zum Bahnhof bzw. die Weiterreise nach Ankunft", was ja eine Falschaussage wäre, wenn das City-Ticket nur am ersten Tag gilt.
 
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