Ist ein Streitwert über 5.000€ notwendig?
Du hast es falsch verstanden, bei einem Streitwert von mehr als 5000 Euro findet das Verfahren vor dem Landgericht statt, dort herrscht Anwaltszwang.
Der ist ja mit deren Brief an mich nachgewiesen, oder?
Dort steht dann etwas wie: "ihr Antrag vom" wenn du also dem Datum 30 Tage hinazu fügst tritt der Verzug ein.
Und das zahlt die DB in Anbetracht der Existenz eines „Ibis Budget“?
Nun es steht dem EVU frei nach Aufforderung selbst die Versorgungsleistungen zu besseren Konditionen zu stellen, tun sie es nicht müssen sie die Konsequenzen tragen.
Aber man sollte es nicht übertreiben, denn das Prinzip der Schadenminderungspflicht gilt immer noch, wenn das Intercity Hotel am Hbf für 180 Euro frei ist, wird es schwierig warum man das 30km entfernte 5*+ Hotel aufsucht das 4 mal so viel kostet.
Wo steht denn so eine Regel???
Der Kollege meint wohl §12 Abs. 2 der EVO (Eisenbahnverkehrsordnung), waber wie schon dargestellt bezieht sich der Wortlaut auf:
(2) Macht ein Reisender von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den ursprünglichen Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nummer 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Taxi- und Hotelkosten
bis maximal 120 Euro
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Das ist eine fehlerhafte Darstellung, darüberhinaus kann man argumentieren dass die EU VO als höchstrangige Rechtsnorm im Fernverkehr keine Begrenzung kennt.