Bahn-Sammelthread

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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Wartet man dann auch nur 3 Tage auf sein Geld oder eher so 30?😅
aktuell zwischen 6 und 17 Tage.
Es soll aber Leute geben die dann am 31. den Gesetzbuchwerfer einschalten und dann über 6% Zinsen holen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

aktuelltes Beispiel Fahrt vom 14. kam das PDF gestern Erstattung selber wird dann noch kommen.
 

PollyEsther

Erfahrenes Mitglied
17.08.2024
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA

K_Eifel

Aktives Mitglied
02.01.2018
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Anhang anzeigen 304303

Im Rahmen einer Führung war ich vor ca. 2 Wochen in dem Gebäude. Der Weg vom HBF lohnt sich m.E. nur, wenn man mind. 1 h Aufenthalt hat. Die Lounge wirkte auf mich eher übersichtlich von der Größe, nettes Personal.

Anfang 2026?, das kann man ja getrost aussitzen :ROFLMAO:. Wann und ob das Reisezentrum nochmal an den alten Platz zurückkehrt bleibt ja auch das Geheimnis der DB. Immerhin ist die Polizeistelle nach dem Umbau mit x Jahren jetzt bezogen und die Container am Breslauer Platz werden / sind abgebaut.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
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ZRH/STR

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Geht das eigentlich auch ohne Anwalt? Teilweise brauchen die bei mir für höhere Summen wesentlich länger.
Grundsätzlich ja, es dürfte schwierig werden einen Streitwert über 5000 Euro zu haben, wenn du es dir zutraust kannst du auch selbst die Klage einreichen oder Mahnbescheid erwirken.

Der Verzug ist nach EU VO eingetreten wenn du den Eingang des Antrags nachweisen kannst.
 
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jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.465
2.824
ZRH/STR
es dürfte schwierig werden einen Streitwert über 5000 Euro zu haben
Ist ein Streitwert über 5.000€ notwendig?

Der Verzug ist nach EU VO eingetreten wenn du den Eingang des Antrags nachweisen kannst.
Der ist ja mit deren Brief an mich nachgewiesen, oder? Ich habe so Fälle in denen das Hotel zB nicht bezahlt wurde und dann erst Monate später. Da sollte ich doch die Zinsen geltend machen können?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
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Ist ein Streitwert über 5.000€ notwendig?
Du hast es falsch verstanden, bei einem Streitwert von mehr als 5000 Euro findet das Verfahren vor dem Landgericht statt, dort herrscht Anwaltszwang.
Der ist ja mit deren Brief an mich nachgewiesen, oder?
Dort steht dann etwas wie: "ihr Antrag vom" wenn du also dem Datum 30 Tage hinazu fügst tritt der Verzug ein.

Und das zahlt die DB in Anbetracht der Existenz eines „Ibis Budget“?
Nun es steht dem EVU frei nach Aufforderung selbst die Versorgungsleistungen zu besseren Konditionen zu stellen, tun sie es nicht müssen sie die Konsequenzen tragen.

Aber man sollte es nicht übertreiben, denn das Prinzip der Schadenminderungspflicht gilt immer noch, wenn das Intercity Hotel am Hbf für 180 Euro frei ist, wird es schwierig warum man das 30km entfernte 5*+ Hotel aufsucht das 4 mal so viel kostet.
Wo steht denn so eine Regel???
Der Kollege meint wohl §12 Abs. 2 der EVO (Eisenbahnverkehrsordnung), waber wie schon dargestellt bezieht sich der Wortlaut auf:
(2) Macht ein Reisender von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den ursprünglichen Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nummer 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.

Taxi- und Hotelkosten
bis maximal 120 Euro

Das ist eine fehlerhafte Darstellung, darüberhinaus kann man argumentieren dass die EU VO als höchstrangige Rechtsnorm im Fernverkehr keine Begrenzung kennt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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3.335
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn das Hotel auf Schweizer Boden ist, zahlt die SBB nicht die DB. Die SBB kennt tatsächlich eine Grenze von 200 CHF, manchmal zahlen sie aus Kulanz mehr. Die 200 CHF zahlen sie aber anstandslos, kann also auch was besseres sein.

Wenn man allerdings eine Strecke hat, die eigentlich ohne CH Berührung auskommt, würde ich Kopfschmerzen vermeiden und lieber auf deutschem Boden statt drüben in Basel buchen.