Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
2.675
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Taxi- und Hotelkosten
bis maximal 120 Euro

Übrigens deine eigene Quelle bestätigt das:
"Der Übernachtungspreis ist hierbei allerdings nicht gedeckelt, es werden laut DB „angemessene Übernachtungskosten“ übernommen."

Woraus geht das hervor?
Der Kollege hat sich unklar ausgedrück, das EVU das die Verspätung verursacht hat haftet, dafür ist es unerheblich wo die Übernachtung statt findet.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.051
3.335
CGN / MUC / ZRH / EWR
Woraus geht das hervor? Ich fahre aus Deutschland kommend (evtl verspätet) in die Schweiz.
Zuständigkeit Ausland, haben die so untereinander ausgehandelt für ausländische Belege. SBB zahlt übrigens keine Verpflegung, denen ist die EU VO egal. Also im Zweifel noch auf deutschem Boden etwas zu Essen kaufen/bestellen und liefern lassen, damit die DB den Beleg übernimmt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Kollege hat sich unklar ausgedrück, das EVU das die Verspätung verursacht hat haftet, dafür ist es unerheblich wo die Übernachtung statt findet.
Mag sein, viel Spaß das im Zweifelsfall einzuklagen.
 
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jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.465
2.824
ZRH/STR
Zuständigkeit Ausland, haben die so untereinander ausgehandelt für ausländische Belege. SBB zahlt übrigens keine Verpflegung, denen ist die EU VO egal. Also im Zweifel noch auf deutschem Boden etwas zu Essen kaufen/bestellen und liefern lassen, damit die DB den Beleg übernimmt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Mag sein, viel Spaß das im Zweifelsfall einzuklagen.
Die DB hat aber für mich auch schon Zürcher Restaurantrechnungen bezahlt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.051
3.335
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn die DB Fernverkehr AG die Verspätung verursacht hat, ist es egal wo der Fahrgast am Ende strandet, er macht einfach im normalen Verfahren seine Auslagen gegenüber dem EVU geltend.
Vielleicht willst du das vor Gericht ja mal durchklagen, hat bisher wohl noch niemand gemacht. Gibt Gründe das nicht anzufassen, da son ICE auch gleichzeitig von der SBB betrieben wird etc.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
2.675
Würde mir denn der SBB Schalter in Basel ein Hotelgutschein geben mit DB Ticket?
Wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen der DB und SBB gibt ja,

Ich selbst kenne diese Art Fall nur vom Eurocity in Tschechien, dort wurde die CD alles geregelt.

Vielleicht willst du das vor Gericht ja mal durchklagen, hat bisher wohl noch niemand gemacht. Gibt Gründe das nicht anzufassen, da son ICE auch gleichzeitig von der SBB betrieben wird etc.
Moment, da baust du jetzt unterschiedliche Fallkonstellationen zusammen.

Wenn ICE 548 (war das nicht ein geeignetes Beispiel?) die Verspätung verursacht und der Reisende dann in Zürich nicht weiter kommt, ist klar die DB das verusachende EVU, mir würde jetzt wirklich kein Hinderungsgrund einfallen warum die DB Fernverkehr nicht haftbar sein sollte.

Bei Fällen in denen zwei EVUs den gleichen Zug betreiben, könnte es schwieriger werden aber auch dann wird man wohl zu gunsten des Reisenden davon ausgehen müssen dass dieser die Auswahl trifft gegenüber welchen EVU er den Ansprtuch geltend macht.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
5.308
4.439
brigens deine eigene Quelle bestätigt das:
"Der Übernachtungspreis ist hierbei allerdings nicht gedeckelt, es werden laut DB „angemessene Übernachtungskosten“ übernommen."
1) die Quelle ist ursprünglich von dir :kiss:
2) das Zitat stammt von dort. An anderer Stelle steht dann etwas anderes. Teilweise verwirrt mich die Seite.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
432
58
Das kann dem Reisenden im Zweifel egal sein, wenn die DB Fernverkehr (auch) als Beförderer und damit möglich zuständiges EVU ausgewiesen ist.

Bis Basel Bad ist ausschließlich die DB Fernverkehr der Beförder, ab Basel Bad ausschließlich die SBB.

Entscheidend ist übrigens der Beförderer, nicht das EVU. Zum Beispiel ist beim Eurostar (ehemals Thalys) Dortmund-Köln-Aachen das EVU Eurobahn. Gegen das hast du bei Verspätung aber keine Ansprüche, da der Beförderungsvertrag mit Eurostar geschlossen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
2.675
Bis Basel Bad ist ausschließlich die DB Fernverkehr der Beförder, ab Basel Bad ausschließlich die SBB.
Sagt wer und wo ist das für den gemeinen Reisenden erkennbar?

Entscheidend ist übrigens der Beförderer, nicht das EVU.
Dir ist schon bewusst, dass das ein EVU der Beförderer ist?

Zum Beispiel ist beim Eurostar (ehemals Thalys) Dortmund-Köln-Aachen das EVU Eurobahn. Gegen das hast du bei Verspätung aber keine Ansprüche, da der Beförderungsvertrag mit Eurostar geschlossen wird.
Das ist absoluter Quatsch, wie schon unendlich oft dargestellt, ist das EVU haftbar, welches die Verspätung verursacht hat, alles andere ist irrelevant.

Beispiel:

Auf der Teilstrecke Heilbronn - Stuttgart, fährt der MEX welcher von der SWEG betrieben wird, wenn nun bei der DB eine Fahrkarte Heilbronn Hbf nach Berlin Hbf erworben wird, dann ist der MEX im Beförderungsvertrag enthalten.

Sollte nun der MEX eine Verspätung verursachen, die zu einer Ankunft von 60 Minuten oder später in Berlin führt haftet natürlich die SWEG auch wenn der Beförderungsvertrag primär mit der DB geschlossen wurde.

Genauso verhält es sich mit allen anderen Zügen auch die mit der erworbenen Fahrkarte nutzbar sind.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
432
58
Sagt wer und wo ist das für den gemeinen Reisenden erkennbar?
Steht auf der Fahrkarte drauf.

Das ist absoluter Quatsch, wie schon unendlich oft dargestellt, ist das EVU haftbar, welches die Verspätung verursacht hat, alles andere ist irrelevant.

Beispiel:

Auf der Teilstrecke Heilbronn - Stuttgart, fährt der MEX welcher von der SWEG betrieben wird, wenn nun bei der DB eine Fahrkarte Heilbronn Hbf nach Berlin Hbf erworben wird, dann ist der MEX im Beförderungsvertrag enthalten.

Sollte nun der MEX eine Verspätung verursachen, die zu einer Ankunft von 60 Minuten oder später in Berlin führt haftet natürlich die SWEG auch wenn der Beförderungsvertrag primär mit der DB geschlossen wurde.

Genauso verhält es sich mit allen anderen Zügen auch die mit der erworbenen Fahrkarte nutzbar sind.
Beim von mir genannten Beispiel ist es halt nicht so. Wenn du von Dortmund nach Aachen mit dem Eurostar fährst, besteht der Beförderungsvertrag ausschließlich mit Eurostar und nur die haften. Das EVU ist trotzdem Eurobahn. Wird dir als Fahrgast gegenüber auch überhaupt nicht offengelegt, weil es für dich irrelevant ist. In der Fahrplanauskunft, auf der Fahrkarte, auf dem Zug, in der Durchsage heißt es überall Eurostar. Das EVU ist aber Eurobahn.
 

Dönertier

Erfahrenes Mitglied
21.05.2024
634
484
Hallo zusammen,

ich fliege morgen von Köln über Wien nach Salzburg, letzteres per Zugsegment (AIRail). Eigentlich ein klassischer Fall von „Segment skippen“, denn ich möchte den Zug verständlicherweise auslassen und direkt in Wien bleiben.

Jetzt das Problem: Das erste Segment wird von Eurowings durchgeführt, was anscheinend dazu führt, dass Austrian bzw. das System mir kein Rail&Fly-Ticket ausstellen konnte. Nach mehrfachem Nachfragen beim OS-Support hieß es lapidar: „Gehen Sie bitte in Wien zum Bahnhof und checken Sie sich dort ein.“ Ehrlich gesagt – das ist mir deutlich zu riskant. Was, wenn das vor Ort nicht klappt? Dann ist der ganze Flug verfallen.

Daher meine Frage an euch:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich mich für das Zugsegment bereits vorab einchecken kann, ohne erst bis Wien zu warten?
Oder hat jemand von euch in einem ähnlichen Fall eine kreative Lösung gefunden?

Bin für jeden Tipp dankbar – am besten, bevor ich morgen früh abfliege 😅
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.465
2.824
ZRH/STR
Hallo zusammen,

ich fliege morgen von Köln über Wien nach Salzburg, letzteres per Zugsegment (AIRail). Eigentlich ein klassischer Fall von „Segment skippen“, denn ich möchte den Zug verständlicherweise auslassen und direkt in Wien bleiben.

Jetzt das Problem: Das erste Segment wird von Eurowings durchgeführt, was anscheinend dazu führt, dass Austrian bzw. das System mir kein Rail&Fly-Ticket ausstellen konnte. Nach mehrfachem Nachfragen beim OS-Support hieß es lapidar: „Gehen Sie bitte in Wien zum Bahnhof und checken Sie sich dort ein.“ Ehrlich gesagt – das ist mir deutlich zu riskant. Was, wenn das vor Ort nicht klappt? Dann ist der ganze Flug verfallen.

Daher meine Frage an euch:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich mich für das Zugsegment bereits vorab einchecken kann, ohne erst bis Wien zu warten?
Oder hat jemand von euch in einem ähnlichen Fall eine kreative Lösung gefunden?

Bin für jeden Tipp dankbar – am besten, bevor ich morgen früh abfliege 😅
EW Check in in Köln kann das nicht ausstellen?
 

Dönertier

Erfahrenes Mitglied
21.05.2024
634
484
Bei LH an der Hotline, sagte man mir, Austrian sei ein anderes System (lol). Aber das wollte ich morgen früh versuchen, ja.

Gebucht über LH -> bekommen habe OS fliege aber mit EW.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
2.675
Steht auf der Fahrkarte drauf.
So dann zeige doch mall wo diese Angabe zu finden sein soll:
Screenshot 2025-07-25 084104.png
Beim von mir genannten Beispiel ist es halt nicht so.
Das Beispiel ist untauglich und irrelevant.

Da es keine einzelne Fahrkarte für die Strecke Dortmund - Eurostarbahnhof gibt, ist es auch völlig logisch, dass kein einheitlicher Beförderungsvertrag besteht.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.347
9.454
FRA / FMO
Hallo zusammen,

ich fliege morgen von Köln über Wien nach Salzburg, letzteres per Zugsegment (AIRail). Eigentlich ein klassischer Fall von „Segment skippen“, denn ich möchte den Zug verständlicherweise auslassen und direkt in Wien bleiben.

Jetzt das Problem: Das erste Segment wird von Eurowings durchgeführt, was anscheinend dazu führt, dass Austrian bzw. das System mir kein Rail&Fly-Ticket ausstellen konnte.
Natürlich. Bei einem AirRail Ticket gibt es auch kein Rail & Fly. Sind ja zwei verschiedene Produkte.
Nach mehrfachem Nachfragen beim OS-Support hieß es lapidar: „Gehen Sie bitte in Wien zum Bahnhof und checken Sie sich dort ein.“ Ehrlich gesagt – das ist mir deutlich zu riskant. Was, wenn das vor Ort nicht klappt? Dann ist der ganze Flug verfallen.
Was meinst du, mit der ganze Flug verfallen?
Daher meine Frage an euch:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich mich für das Zugsegment bereits vorab einchecken kann, ohne erst bis Wien zu warten?
Oder hat jemand von euch in einem ähnlichen Fall eine kreative Lösung gefunden?
EW kann regelmäßig nicht für andere Airlines einchecken. In Wien sollte das an jedem OS Schalter oder Automat kein Problem sein. Nach Flugabschluss des EW Fluges sollte es auch in der OS App möglich sein.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.452
18.131
NUE/FMO
www.red-travels.com
Hallo zusammen,

ich fliege morgen von Köln über Wien nach Salzburg, letzteres per Zugsegment (AIRail). Eigentlich ein klassischer Fall von „Segment skippen“, denn ich möchte den Zug verständlicherweise auslassen und direkt in Wien bleiben.

Jetzt das Problem: Das erste Segment wird von Eurowings durchgeführt, was anscheinend dazu führt, dass Austrian bzw. das System mir kein Rail&Fly-Ticket ausstellen konnte. Nach mehrfachem Nachfragen beim OS-Support hieß es lapidar: „Gehen Sie bitte in Wien zum Bahnhof und checken Sie sich dort ein.“ Ehrlich gesagt – das ist mir deutlich zu riskant. Was, wenn das vor Ort nicht klappt? Dann ist der ganze Flug verfallen.

Daher meine Frage an euch:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich mich für das Zugsegment bereits vorab einchecken kann, ohne erst bis Wien zu warten?
Oder hat jemand von euch in einem ähnlichen Fall eine kreative Lösung gefunden?

Bin für jeden Tipp dankbar – am besten, bevor ich morgen früh abfliege 😅

wenn du den Zug eh nicht nutzen willst, dann lass es doch einfach....
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Natürlich. Bei einem AirRail Ticket gibt es auch kein Rail & Fly. Sind ja zwei verschiedene Produkte.

Austrian schreibt das etwas doof

1753427507729.png
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
2.675
Müsste der CIV Code Im Feld "Via" sein: 1080 ist DB, 1185 ist SBB. Also bis Basel DB, danach SBB.
Nun 1080/1185 sind TCV Codes und beziehen sich doch auf den Tarif der Fahrt.

Der Tarifwechsel bei überschreiten der Landesgrenze wechselt, keine Überraschung.

Es bleibt aber die Tatsache, dass das verursachende EVU haftet welches die Verspätung verursacht hat, auch wenn die Folge erst später eintrifft.

Im übrigen ist die SBB ein denkbares Beispiel, wenn die DB Züge wie zB der ICE 74 erheblich zu spät sind, dann kommen die gar nicht über Basel hinaus sondern fallen aus, während im schweizer Streckenabschnitt ein Ersatzzug zum ursprünglichen Fahrplan verkehrt.
 
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