Bahn-Sammelthread

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.051
3.335
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Nun 1080/1185 sind TCV Codes und beziehen sich doch auf den Tarif der Fahrt.

Der Tarifwechsel bei überschreiten der Landesgrenze wechselt, keine Überraschung.

Es bleibt aber die Tatsache, dass das verursachende EVU haftet welches die Verspätung verursacht hat, auch wenn die Folge erst später eintrifft.

Im übrigen ist die SBB ein denkbares Beispiel, wenn die DB Züge wie zB der ICE 74 erheblich zu spät sind, dann kommen die gar nicht über Basel hinaus sondern fallen aus, während im schweizer Streckenabschnitt ein Ersatzzug zum ursprünglichen Fahrplan verkehrt.
Dann das Negativbeispiel: ECE ab Frankfurt oder München - wer ist dort das EVU?
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
432
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Nun 1080/1185 sind TCV Codes und beziehen sich doch auf den Tarif der Fahrt.

Nein, die sagen auch, wer Beförderer ist, wie sich aus den zugrundeliegenden Beförderungsbedingungen (GCC-CIV/PRR) ergibt.

Es bleibt aber die Tatsache, dass das verursachende EVU haftet welches die Verspätung verursacht hat, auch wenn die Folge erst später eintrifft.

Es stellt keiner in Abrede, dass der Beförderer haftet, dessen Zug die Verspätung verursacht hat.

Das Beispiel ist untauglich und irrelevant.

Da es keine einzelne Fahrkarte für die Strecke Dortmund - Eurostarbahnhof gibt, ist es auch völlig logisch, dass kein einheitlicher Beförderungsvertrag besteht.

Ach so? Was wird einem dann hier verkauft?

IMG_0694.jpeg

Ich löse schon mal auf:

Eine Durchgangsfahrkarte, bei der durchgehend Eurostar der Beförderer ist, während auf dem zwischen Dortmund und Aachen das EVU Eurobahn und nicht Eurostar ist.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
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Ach so? Was wird einem dann hier verkauft?
Was soll wieder diese untaugliche und sinnfreie Beispiel?

Es ging in der Ausgangsdiskussion um die Problematik, wenn es zu einer Mischung von mehreren EVUs kommt, wenn natürlich nur ein EVU die ganze Strecke betreibt ist natürlich auch die Haftung gegeben, das dürfte absolut jedem klar sein.

Aber eine Fahrkarte welche die ganze Strecke von Dortmund nach Brüssel enthält wird so eben nicht verkauft.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
432
58
Was soll wieder diese untaugliche und sinnfreie Beispiel?

Es ging in der Ausgangsdiskussion um die Problematik, wenn es zu einer Mischung von mehreren EVUs kommt, wenn natürlich nur ein EVU die ganze Strecke betreibt ist natürlich auch die Haftung gegeben, das dürfte absolut jedem klar sein.
Wie ich dir schon drei mal geschrieben habe, wechselt in diesem Beispiel das EVU an der Grenze, es sind also mehrere EVU beteiligt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vmtl. Unerheblich, die Züge haben je nach Zug teils direkt von Anfang bis Ende SBB oder DB Personal und umgekehrt. Gerade solche Dinge machen keinen Spaß.
Das EVU ist in allen Fällen bis Basel Bad die DB Fernverkehr und danach die SBB. Dass sie sich gegenseitig Personal und Fahrzeuge stellen, ändert daran nichts.

Die einzigen Fahrten in Deutschland, bei denen die SBB als EVU aufritt sind die S-Bahn in Grenznähe (dann die Konstanz ansäßige SBB GmbH).

Edit: ok, die Schweizer SBB betreibt auch den Direktzug Zürich-Europapark selbst als EVU.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Das EVU ist in allen Fällen bis Basel Bad die DB Fernverkehr und danach die SBB. Dass sie sich gegenseitig Personal und Fahrzeuge stellen, ändert daran nichts.
Mag sein, ändert nichts daran, dass diese Konstellation vor Gericht bislang aus gutem Grund gemieden wird.. Die DB ist manchmal kreativ speziell und ist ja auch der Meinung, dass Spezi Alkohol ist, sofern sie von einer Brauerei kommt oder dass die DB Info wenn’s um Hilfsleistungen geht mal nicht zur DB gehört (womit sie ja recht haben) oder mal wieder schon.. Da braucht es nicht noch mehr Rechtsunsicherheit für den Fahrgast.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.325
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Wie ich dir schon drei mal geschrieben habe, wechselt in diesem Beispiel das EVU an der Grenze, es sind also mehrere EVU beteiligt.
WIe auch schon geschrieben wurde, ist es irrelevant.

Wenn die DB Fernverkehr AG eine Verspätung verursacht, die dann zu einer Übernachtung/Taxifahrt in Zürich führt hat die SBB damit gar nichts zu tun sondern die DB haftet für die Ansprüche, alles andere ist irrelevant.
 

Martun

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05.01.2016
432
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WIe auch schon geschrieben wurde, ist es irrelevant.

Wenn die DB Fernverkehr AG eine Verspätung verursacht, die dann zu einer Übernachtung/Taxifahrt in Zürich führt hat die SBB damit gar nichts zu tun sondern die DB haftet für die Ansprüche, alles andere ist irrelevant.
Du hast behauptet, dass das EVU stets Beförderer ist. Dass dem nicht so ist, sondern ein Unterschied zwischen diesen beiden bestehen kann, ist höchst relevant.

Mit einer Klage gegen Eurobahn, weil die deinen Eurostar-Zug in Dortmund verspätet bereitgestellt haben, wirst du vor Gericht jedenfalls abblitzen.
 

alinakl

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15.07.2016
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Da braucht es nicht noch mehr Rechtsunsicherheit für den Fahrgast.
Aber worin soll denn die Rechtsunsicherheit bestehen?

Die DB Fernverkehr verursacht die Verspätung also muss sie auch haften.

Dass die DB zu kreativen Ausreden zumindest im Schriftverkehr neigt ist bekannt, aber sobald der gelbe Brief auftaucht wollen sie den Fall dann doch schnell lösen.

Du hast behauptet, dass das EVU stets Beförderer ist.
Falsch, habe ich nie gemacht, vielleicht solltest du genauer lesen.
 
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Martun

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05.01.2016
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Falsch, habe ich nie gemacht, vielleicht solltest du genauer lesen.
Bitteschön, genau gelesen:
Dir ist schon bewusst, dass das ein EVU der Beförderer ist?


Das ist absoluter Quatsch, wie schon unendlich oft dargestellt, ist das EVU haftbar, welches die Verspätung verursacht hat, alles andere ist irrelevant.

Wenn das EVU Eurobahn bei deiner Eurostar-Fahrt von Dortmund nach Lüttich eine Verspätung verursacht hat, haftet dir gegenüber dennoch nur Eurostar.

Dass das Konzept Wetlease im Vielfliegertreff Verständnisprobleme bereitet, überrascht mich jetzt schon.
 

alinakl

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15.07.2016
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Mit einer Klage gegen Eurobahn,
Ach wirklich?

Klar wenn die Eurobahn GmbH & Co. KG verklagt wird obwohl die Eurostar International Limited den Zug betreibt, dann ist das Ergebnis klar.

Aber man verklagt auch nicht Lufthansa obwohl etwas auf einem Air France Flug schief gelaufen ist.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
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Ach wirklich?

Klar wenn die Eurobahn GmbH & Co. KG verklagt wird obwohl die Eurostar International Limited den Zug betreibt, dann ist das Ergebnis klar.

Aber man verklagt auch nicht Lufthansa obwohl etwas auf einem Air France Flug schief gelaufen ist.
Der fragliche Zug wird von der Eurobahn GmbH & Co. KG betrieben.

Du kannst ja gerne die Eurostar International Limited auf der Liste der zugelassenen EVU suchen: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Eisenbahnunternehmen/EVU/evu_brd.html
 
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alinakl

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15.07.2016
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Bitteschön, genau gelesen:
Quod erat demonstrandum.

Die ist schon bewusst, was das Wort "ein" bedeutet?

Wenn das EVU Eurobahn bei deiner Eurostar-Fahrt von Dortmund nach Lüttich eine Verspätung verursacht hat,
wo soll denn die Eurobahn herkommen?

Wenn ich mir die Information zum Beförderer anschaue, dann wird dort ausschließlich Eurostar angeben.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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18.132
NUE/FMO
www.red-travels.com
Dass das Konzept Wetlease im Vielfliegertreff Verständnisprobleme bereitet, überrascht mich jetzt schon.

hey wir sind hier im Bahn-Thread, da wird nicht auf Begrifflichkeiten der Fliegerei eingegangen :p

für den gemeinen Reisenden steht der Beförderer in der Reiseauskunft bereits vor der Buchung
1753448459581.png

Wenn das EVU Eurobahn bei deiner Eurostar-Fahrt von Dortmund nach Lüttich eine Verspätung verursacht hat, haftet dir gegenüber dennoch nur Eurostar.

das EVU Eurobahn taucht für den gemeinen Reisenden jedenfalls nicht auf

1753448570560.png
 
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Martun

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05.01.2016
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wo soll denn die Eurobahn herkommen?

Wenn ich mir die Information zum Beförderer anschaue, dann wird dort ausschließlich Eurostar angeben.
Wenn du genauer gelesen hättest, wüsstest du das schon seit heute morgen:
Das EVU ist trotzdem Eurobahn. Wird dir als Fahrgast gegenüber auch überhaupt nicht offengelegt, weil es für dich irrelevant ist. In der Fahrplanauskunft, auf der Fahrkarte, auf dem Zug, in der Durchsage heißt es überall Eurostar. Das EVU ist aber Eurobahn.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Wenn du genauer gelesen hättest, wüsstest du das schon seit heute morgen:
Nun ja jemand der offenbar nicht genau liest, ist eine unzuverlässige Quelle.

Nur weil du behauptest es sei die Eurobahn muss das nicht zutreffen.

Im Zweifel müssen amtliche Feststellungen dazu eingesehen werden, da ich den Eurostar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie benötigen werde, habe ich mich damit nicht befasst.

Aber sollte Eurostar hier Verpflichtungen nicht erfüllen dann muss eben die Aufsichtsbehörde angehalten zu werden Abhilfe zu schaffen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.051
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Nun ja jemand der offenbar nicht genau liest, ist eine unzuverlässige Quelle.

Nur weil du behauptest es sei die Eurobahn muss das nicht zutreffen.

Im Zweifel müssen amtliche Feststellungen dazu eingesehen werden, da ich den Eurostar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie benötigen werde, habe ich mich damit nicht befasst.

Aber sollte Eurostar hier Verpflichtungen nicht erfüllen dann muss eben die Aufsichtsbehörde angehalten zu werden Abhilfe zu schaffen.
Das schreit doch nach einem neuen Alina Experiment samt Restaurant Besuch auf Eurostar oder Eurobahn’ Nacken. Duesseldorf oder Köln haben sicher gute Etablissements.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
432
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Nun ja jemand der offenbar nicht genau liest, ist eine unzuverlässige Quelle.
Wer ungrammatische und uneindeutige Sätze schreibt, soll sich bitte nicht beschweren, nicht verstanden zu werden.
Dir ist schon bewusst, dass das ein EVU der Beförderer ist?
Wer dann noch im Brustton größter Überzeugung Unfug rausbläßt und dann Gegenbeispiele als irrelvant abtut, sollte vielleicht mal einen Gang zurückfahren.
Das ist absoluter Quatsch, wie schon unendlich oft dargestellt, ist das EVU haftbar, welches die Verspätung verursacht hat, alles andere ist irrelevant.

Nur weil du behauptest es sei die Eurobahn muss das nicht zutreffen.
Bitteschön, hier sagt es Eurobahn selber: https://karriere.eurobahn.de/ueber-uns/streckennetz/
da ich den Eurostar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie benötigen werde, habe ich mich damit nicht befasst.
Warum stellst du dann bloße Vermutungen als Behauptungen auf?

Der Beförderer ist übrigens nicht die Eurostar International Limited, sondern die THI Factory SA, aber hey, so kleinlich wollen wir heute nicht sein.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Habe ich so noch nicht erlebt, bislang haben die unseren 74 noch immer rausgelassen. ;)
Beim 74 bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich hatte schon öfters beim Umsteigen zB in Mannheim die Durchsage gehört ICEXXX mit Ziel "irgendwo in der Schweiz" hat XX Minuten Verspätung und fährt nur bis Basel SBB.

Hat die SBB nicht generell den Plan bekannt bekannt gegeben, deutsche Züge aus ihrem Netz zu "verbannen" weil sie eben so unpünktlich sind und den Schweizer Takt durcheinander bringen?

Laut Eurobahn stellt diese nur die Triebfahrzeugführer innerhalb des Eurobahn Netzes und ist per se kein Beförderer..
Wobei man dann noch prüfen müsste, ob der Tf alleine ausreicht zum beteiligten EVU zu werden.

Aber in dieser Konstellation scheint es mit der Transparenz nicht so genau genommen zu werden, das könnte durchaus nicht rechtskonform sein.