bender1057
Erfahrenes Mitglied
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Für IAH-LHR (op by UA) gilt keine EU-Fluggastrechteverordnung. Es existiert keinerlei Rechtssprechung, wonach die Gültigkeit zu bejahen sei. Die angesprochenen Urteile beziehen sich nur auf die Gegenrichtung.
Lesen. Nachdenken. Verstehen.
https://curia.europa.eu/juris/docum...DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1441102
