EU Fluggastrechte / Annullierung

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sindi

Neues Mitglied
01.04.2023
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Hallo zusammen,
ich wäre dankbar für einen Tipp zur Lösung von folgendem Problem:

Am 11.02. Flüge nach Mallorca gebucht über skyscanner - lastminute.de

23.03. Flugzeitenänderung: Rückflug 3 Std. Vorverlegt

24.03. Alternativflug angefordert, Eingangsbestätigung von lastminute.de erhalten aber danach keine Rückmeldung mehr

27.03. Meldung von lastminute.de, dass Flüge storniert wurden

27.03. Rückerstattung angefordert

28.03. Zeitplanänderung, ominöse Mail erhalten von lastminute.de in der sich das Portal über Ryanair beschwert

30.03. Mail erhalten, Flugzeiten doch wieder geändert, Rückflug ca. 10 Stunden vor gebuchtem Flug und nicht mehr „nur“ 3 Stunden (Die Flüge waren ja laut lastminute.de aber eigentlich annulliert?!)

30.03. Chat mit Ryanair, Flüge wurden nicht annulliert, Zeiten wurden wirklich verschoben, kein Rückerstattungsantrag eingegangen für meine Flüge über lastminute.de + lastminute.de ist scheinbar nicht für den Verkauf der Flüge berechtigt. Die Dame bei Ryanair hat mir via Chat mitgeteilt, dass es so scheint, als ob lastminute.de die Flüge von sich aus gecancelt hat und es so hat aussehen lassen, als ob die Annulierung von der Fluggesellschaft kam, Geld habe ich nicht zurückbekommen.


Bezahlt habe ich über Paypal, ich habe überlegt, auch dort einen Fall zu eröffnen, denn ich werde definitiv neue Flüge buchen, auch wenn laut Ryanair keine Flüge annulliert wurden, das ist mir zu unsicher.

Habt ihr noch Tipps zum weiteren Vorgehen? Ich wäre wirklich sehr dankbar darüber!
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
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Mein (innerdeutscher) Rückflug am Montag, 27.03. wurde streikbedingt annulliert. Erfahren habe ich von der Annullierung am Donnerstag 23.03.
Am Donnerstag und Freitag habe ich versucht LH über Hotline / Chatbot zu erreichen, um eine Umbuchung zu erwirken. Kein Durchkommen (Ich weiß, ich hätte dies am Besten per Mail mit Fristsetzung tun sollen).
Habe vorsorglich eine Hotel-Übernachtung von Montag auf Dienstag gebucht, und den Rückflug von einem anderen Flughafen auf Meilen. (beim ursprünglichen Flughafen war zumindest vormittags alles ausgebucht).

Ich neige dazu, mir den ursprünglichen Flug gutschreiben zu lassen und das Ganze abzuhaken.
Alternativ könnte ich natürlich versuchen, mir den Ersatzflug und das Hotel als Betreuungsleistung erstatten zu lassen. Die Betreuungsleistung erhält man meines Wissens nur bei "kurzfristiger" Flugstornierung, zudem habe ich LH dazu nicht nachweisbar aufgefordert, von daher wohl eher schlechte Karten. Erstattung Ersatzflug gegenüber originären Flug dürfte auch keinen Unterschied machen.

Oder übersehe ich hier etwas?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.313
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War gestern in FRA schlechtes Wetter, das meine Flugannulierung erklärt? Auskunft war schlechtes Wetter in FRA... Flug EN8849 (AirDolomiti). Wenn ich mir die Arrivals anschaue gab es ein paar Annulierungen aber jetzt auch nicht die Masse...
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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1.244
War gestern in FRA schlechtes Wetter, das meine Flugannulierung erklärt? Auskunft war schlechtes Wetter in FRA... Flug EN8849 (AirDolomiti). Wenn ich mir die Arrivals anschaue gab es ein paar Annulierungen aber jetzt auch nicht die Masse...
Gab den Tag über Slots in vielen Teilen von Europa wegen Wetter. Verspätungen waren echt ausgedehnt. Annullierung aber eher wegen Folge Verspätungen würde ich sagen.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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Ferienanfang und eben Chaos - die letzten Legs wurden da gestrichen in FRA. Wetter kann man eigentlich ausschließen -2x kurzer Platzregen und ein kleines Gewitter in der Nähe was schnell vorrüber war -ob das reicht kann ich mir kaum vorstellen (da zählen eher größere Gewitterfronten) - also eher einfach Störung im Betriebsablauf - aber freiwillig kommt da vermutlich nix. Sollen die mal den genauen Zeitpunkt des "Unwetters" bestimmen anstatt puschale haltlose Aussagen zu tätigen. Wenn ansonsten der Betrieb nicht groß unterbrochen wird und andere landen dann ist das ein weiterer Indiez für substansloses Geschwafel!
 
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fliegomat

Aktives Mitglied
29.11.2011
167
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Hallo, ich wollte mal in die Runde fragen, wie die Erfahrungen sind mit dem Versuch, eine Kompensation mit Hilfe der Fluggastrechte-Abteilung des LBA durchzusetzen.
Airline hat die Zahlung im direkten Email-Kontakt abgelehnt.
Nun habe ich die Wahl, dass ganze direkt an einen Anwalt (Dr.Böse ist leider überlastet) oder halt eins dieser Portale zu geben, oder es halt selbst noch mal via LBA Schlichtungverfahren versuche.

Daher die Fragen:
-wie lange dauert das Schlichtungsverfahren ungefähr?
-gibt es bei klaren Fällen dann zumeist die volle mir zustehende Summe, oder erfahungsgemäß weniger als wenn ich einen Anwalt drauf ansetze?
-was ist dabei sonst zu beachten?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
609
463
Solltest du etwas von Eurowings verlangen, würde ich lieber direkt klagen ;) Trotz Zustimmung über die SÖP- Empfehlung zahlten die nicht. Ich mache seitdem nix mehr über die SÖP Zeitvergeudung (8 Monate) und am Ende darf man doch klagen;-) PS. Dr Böse ist nicht allein auf der Welt ;) und willst du wirklich diese Portale bereichern....? Kannst ja mal deinen Fall schildern zwecks Ersteinschätzung.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.432
5.429
LEJ
Bitte helft mir einmal auf die Sprünge. Ausgangslage: ein über M&M-Meilen gebuchter Langstreckenflug wird gestrichen. In beiden folgenden Fällen hätte der Fluggast kein Anrecht auf EU241/06, da der Flug außerhalb der EU mit einer nicht-EU-Airline stattfindet. Korrekt?

a) xxx-IST-FRA mit TK (xxx-IST wird gestrichen und IST-FRA damit nicht mehr erreichbar)
b) SIN-FRA mit SQ (SIN-FRA wird gestrichen)

Ändert sich etwas daran, wenn man nach Landung in Deutschland noch einen innerdeutschen Anschlussflug mit LH hat? z.B. xxx-IST-FRA mit TK und FRA-MUC/BRE/LEJ/... mit LH oder SIN-FRA mit SQ und FRA-MUC/BRE/LEJ/... mit LH.

Und wenn ja, gegen welche Airline müsste der Anspruch laufen, TK bzw. SQ oder LH?
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
590
Mal nen neues Thema zum Thema:
Im Falle eines von mir stornierten bzw von mir nicht angetreten Fluges wegen Krankheit möchte meine Reiserücktrittversicherung nicht die S&G erstatten, da diese von der Airline an mich zurück erstattet werde müßten. Soweit stimme ich dem zu, nur handelt es sich um eine chinesische Airline auf einem innerchinesischen Flug. Man bekommet noch nicht mal ne Antwort auf eine Mail bzw nur nichts sagende Standardtexte.
Dazu habe ich noch bei nem OTA gebucht (ich weiß das tut man nicht). Der OTA verweist an die Airline.....
Is das eigentlich ne EU Regel oder IATA Regel daß S&G erstattet werden müssen oder is das eine Good Will Regel?
 

copter

Reguläres Mitglied
29.01.2012
68
5
BRE
Moin,
wie sieht die Lage für Fluggastrechte bei folgendem Routing aus:
IAH - LHR mit United
LHR - FRA mit LH
FRA - BRE mit LH

LHR - FRA verspätet, Anschluss in FRA verpasst. Daraufhin Warteliste für späteren Flug. Der ist dann noch ausgefallen. Ersatzreise FRA - BRE mit Zug. Ankunft in BRE ca. 6h nach geplanter Ankunft.

Welche Streckenlänge gilt hier für die Entschädigung?
LH bietet 250€ an. (was schnell ging, 30min nach dem ich das Onlineformular abgeschickt habe)

Was meint ihr?

Danke und Gruß

EDIT: ist ein LH Ticket (220-). United Flug kein Codeshare

Danke für die vielen Informationen und Referenzen auf die Urteile.
Ich habe LH entsprechend geantwortet, dass ich 600€ Ausgleichszahlung erwarte. Ich erwarte, dass es mind die 2 Wochen dauern wird, bis ich eine Antwort erhalte.

Ich überlege ob ich das Kulanzangebot der 250€ in der zwischenzeit annehmen kann - was man hat, das hat man ;-)
Ich habe bisher nichts bei LH auf der Auszahlungsseite gelesen, dass ich mit der Annahme auf weitere Forderungen verzichte.
Standardtextbaustein in der Email "...aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 250,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen. "

Gruß

Hallo,
LH hat sich auf ein nochmaliges Anschreiben gemeldet und stimmt nun der 600€-Ausgleichszahlung zu.
Vielen Dank für die Unterstützung.

Gruß
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
38
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Wie schätzt ihr folgenden Fall ein, haben wir einen Anspruch auf Entschädigung?

Geplante Reise:
EWR - FRA LH403 25.03. (pünktlich)
FRA-BLL LH838 26.03. (wurde annulliert) geplante Ankunft wäre 13:50 Uhr gewesen.
EWR-FRA lief problemlos, in FRA haben wir dann die Info zur Annullierung des Anschlussfluges erhalten.

Tatsächlich geflogen sind wir dann

1. Person: LH840 nach BLL, Ankunft 18:58 Uhr
2.+3. Person: LH14 nach HAM, Ankunft 13:45 Uhr
Ich bräuchte noch einmal Eure Hilfe. Für Person 1 wurden mittlerweile die 600 Euro überwiesen innerhalb weniger Tage nach Zusage.

Person 2 und 3 waren 13:50 Uhr in HAM, also noch 5 Minuten vor der eigentlich geplanten Ankunftszeit in BLL.

Haben wir trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung, allein durch die Annullierung des Anschlussflugs und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten? Oder müssten wir eine verspätete Ankunkft in BLL nachweisen?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.551
2.415
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich bräuchte noch einmal Eure Hilfe. Für Person 1 wurden mittlerweile die 600 Euro überwiesen innerhalb weniger Tage nach Zusage.

Person 2 und 3 waren 13:50 Uhr in HAM, also noch 5 Minuten vor der eigentlich geplanten Ankunftszeit in BLL.

Haben wir trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung, allein durch die Annullierung des Anschlussflugs und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten? Oder müssten wir eine verspätete Ankunkft in BLL nachweisen?
HAM ist ja nicht BLL. Entscheidend ist doch, wann sie in BLL letztlich ankamen.
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
38
29
Ziel der Reise war Kiel. Person 1 hat das Auto in Billund abgeholt und die beiden anderen Personen sind mit dem Bus von HAM nach Kiel gefahren. Zeitlich waren Personen 2 und 3 etwas früher in Kiel, als usprünglich geplant. Dennoch sind zusätzlich Kosten für den Bus entstanden und natürlich wurden die gemeinsamen Reisepläne kräftig durcheinander gebracht. Die Umbuchung auf HAM erfolgte durch Lufthansa mit dem Hinweis, dass die weiteren Reisekosten selber übernommen werden müssen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.060
9.243
Bei mir kam bei einem Fall mit Austrian jetzt die Zusage über die apf. Knapp drei Monate nach Start der Schlichtung und knapp neun Monate nach dem Abflug. Ging um ein Storno mit Vorverlegung um 2:25h, >3.5tkm und gab EUR 600,-. Ticketpreis für den Hinflug in C war EUR 651,50, nun nach Ausgleichsanspruch EUR 51,50.
 

Nico2301

Neues Mitglied
24.03.2023
8
0
Hallo, ich habe ein paar Fragen zu meinen Flügen. (3 Passagiere)

Gebucht habe ich alles über Air Canada, auch die von LH durchgeführten Flüge hatten eine AC-Flugnummer (Codeshare). Die Strecke war:

HAJ-FRA (operated by LH)
FRA-YYZ (operated by LH)
YYZ-BGI (operated by AC).

Das Datum des Abflugs war der 26.03. und wir wären eigentlich am Folgetag um 13:25 in BGI angekommen. Der Flug von HAJ nach FRA wurde wenige Minuten vor der Abflugzeit annulliert, da das Flugzeug wegen Systemproblemen in FRA (nicht das Mal mit dem Baggerfahrer) nicht gestartet ist. Daraufhin wurden wir auf folgende Flüge (alle am 27.03.) umgebucht:

AMS-LHR
LHR-BGI (Ankunft planmäßig 17:00, tatsächlich 17:18).

Ich habe den Zug nach Amsterdam und das Hotel in AMS selbstständig gebucht (Zug ca. 250€, Hotel ca. 180€).

Nun aber zu meinen Fragen:

1.: Stehen uns die 600€ zu, da die gesamte Strecke deutlich über 3500 km war, oder weniger, da HAJ-FRA natürlich sehr kurz ist?

2.: Steht uns überhaupt Entschädigung zu? Schließlich lief ja alles über AC, also eine nicht-EU-Airline.

3.: Müssen Zug und Hotel erstattet werden?

4.: Ich muss mich an LH und nicht AC wenden, richtig?

5.: Wird sich LH wegen dem überlasteten System auf außergewöhnliche Umstände berufen können? Der Grund für die Systemprobleme ist (mir) nicht bekannt, ich würde also behaupten, dass LH die Annullierung hätte vermeiden können (z.B.: durch ein zuverlässiges System oder einen Leerflug von FRA nach HAJ, in HAJ gab es ja keine Probleme.

Vielen Dank im Voraus!