Rückforderung von Lufthansa wegen angeblich zu hoher Erstattung – was tun?

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techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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35
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Hallo!

Ich habe seit Januar jetzt schon zwei Emails von "TCS on behalf of Lufthansa Global Business Services / TATA Consultancy Services Ltd. (TCS)" aus Indien bekommen wegen einer Rückerstattung für einen Flug aus dem letzten Sommer. Ich frage mich, ob das normal ist, und was man tun kann, um den Sachverhalt zu lösen.

Folgendes ist passiert:
Ich bin letzten Sommer geschäftlich in den Nahen Osten geflogen, und wegen einer kurzfristigen Flugänderung/Stornierung von Lufthansa wäre ich auf der Rückreise abends in FRA hängengeblieben, da ich den letzten Anschluss nach BER nicht mehr bekommen hätte. Ich musste aber aus beruflichen Gründen an dem Tag zurück in Berlin sein.
Letztlich habe ich einen One Way mit einer anderen Airline gekauft, der so kurz vor der Abreise leider sogar teurer war als das ursprüngliche Return-Ticket mit LH.
Habe zeitnah mit der SEN-Hotline gesprochen, und die haben mir letztlich aus Kulanz das komplette LH-Ticket inkl. Hinflug erstattet.

Nun bekomme ich diese Emails (zweimal der gleiche Sachverhalt, aber mit unterschiedlichen Fallnummern), in denen der Preis für den Hinflug zurückgefordert wird, da dieser angeblich nicht rechtmäßig erstattet wurde. Nachdem ich das im Januar bereits abgelehnt hatte, habe ich nun eine neue Email bekommen und das abermals abgelehnt.

Als SEN und beruflicher Vielflieger habe ich letztes Jahr mit den ganzen Stornierungen bei LH große Probleme und erhebliche Mehrkosten gehabt, und ich sehe es nicht ein, dass LH an dieser Stelle nun nachträglich anders herum die Hand aufhalten will, zumal mir das an der Hotline damals anders zugesichert wurde.

Was kann man denn tun, damit das endlich zu den Akten gelegt wird?
 

techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
45
35
Wie wäre es mit Ignorieren? Um an Geld zu kommen, müssen ja beide Seiten zustimmen. Wenn es daran fehlt, müssen sie halt klagen.
Danke für die vielen Antworten! Ich habe jetzt zweimal ausdrücklich schriftlich widersprochen, lasse es dann einfach auf mich zukommen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

und mit EUR 600 an Ausgleichsleistung gegenrechnen ...

Guter Punkt! Vor dem Hintergrund ist eine Forderung von rund 750€ noch sinnloser...

Den Arbeitgeber fragen, wie mit der Forderung umzugehen ist !

Ich bin selbständig, also mein eigener Arbeitgeber.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.184
Ich bin selbständig, also mein eigener Arbeitgeber.
Und die Flüge zahlst Du privat? i.d.R. zahlt doch der Kunde/Auftraggeber diese Kosten - praktischer ein durchlaufender Posten. Dann kann Dir die Rückforderung ja egal sein.
Der Kunde/Auftraggber im Nahen Osten wird ja nicht erwarten, dass Du kostenfrei zu ihm fliegst.

Um es anders zu formulieren -> Bei geschäftlichen Reisen muss man bei solchen Themen sehr vorsichtig sein, insb. im Zusammenspiel mit den Kunden und dem Finanzamt/Betriebsprüfung. Beispiel: Was passiert, wenn Du den Hinflug dem Kunden schon in Rechnung gestellt hast?
 
Zuletzt bearbeitet:

techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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Und die Flüge zahlst Du privat? i.d.R. zahlt doch der Kunde/Auftraggeber diese Kosten - praktischer ein durchlaufender Posten. Dann kann Dir die Rückforderung ja egal sein.
Der Kunde/Auftraggber im Nahen Osten wird ja nicht erwarten, dass Du kostenfrei zu ihm fliegst.

Um es anders zu formulieren -> Bei geschäftlichen Reisen muss man bei solchen Themen sehr vorsichtig sein. Beispiel: Was passiert, wenn Du den Hinflug dem Kunden schon in Rechnung gestellt hast?
Ich zahle die Flüge auf meiner Seite, bloß "geschäftlich" und nicht "privat". Bei diesem speziellen Arrangement bin ich für die Flüge auf meiner Seite verantwortlich, damit hat der Kunde direkt so nichts zu tun. In meiner Branche ein sehr übliches Prozedere.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Und die Flüge zahlst Du privat? i.d.R. zahlt doch der Kunde/Auftraggeber diese Kosten - praktischer ein durchlaufender Posten. Dann kann Dir die Rückforderung ja egal sein.
Der Kunde/Auftraggber im Nahen Osten wird ja nicht erwarten, dass Du kostenfrei zu ihm fliegst.

Um es anders zu formulieren -> Bei geschäftlichen Reisen muss man bei solchen Themen sehr vorsichtig sein, insb. im Zusammenspiel mit den Kunden und dem Finanzamt/Betriebsprüfung. Beispiel: Was passiert, wenn Du den Hinflug dem Kunden schon in Rechnung gestellt hast?
Du meinst, er soll LH befriedigen und dann von seinem Kunden wiederum den Betrag fordern?
Du hast gelesen, dass ihm persönlich bzw. seiner Unternehmung zu viel zurückerstattet wurde? Sofern er diese Rückerstattung nicht seinem Kunden weitergereicht hat (was evtl. nicht 100% sauber war, ich aber gut nachvollziehen könnte), so hat der Kunde im Verhältnis zw. dem TO und LHG nicht viel verloren.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Ich zahle die Flüge auf meiner Seite, bloß "geschäftlich" und nicht "privat". Bei diesem speziellen Arrangement bin ich für die Flüge auf meiner Seite verantwortlich, damit hat der Kunde direkt so nichts zu tun. In meiner Branche ein sehr übliches Prozedere.
Und was erzählst Du dann der Betriebsprüfung, was das für eine Transaktion (Refund von Lufthansa) ist?
 

techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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Und was erzählst Du dann der Betriebsprüfung, was das für eine Transaktion (Refund von Lufthansa) ist?
Meines Erachtens völlig unerheblich in diesem Zusammenhang. Dass ich überhaupt einen Refund bekommen habe ist ja gerechtfertigt, weil ein Leg der Buchung durch LH-Flugstornierung komplett sinnlos geworden ist. Buchhalterisch eine ganz normale Rückerstattung. Kann halt das erstattete Ticket nicht mehr steuerlich geltend machen (wohl aber das neu gekaufte für den Rückflug).
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Du meinst, er soll LH befriedigen und dann von seinem Kunden wiederum den Betrag fordern?
Nein, aber der TE muss ja eine ordentliche Buchhaltung und Rechnungslegung einhalten.

Habe zeitnah mit der SEN-Hotline gesprochen, und die haben mir letztlich aus Kulanz das komplette LH-Ticket inkl. Hinflug erstattet.
Die Einnahme begründet man einerseits mit einer (wohl mündlichen) Kulanzzusage einer Hotline. Gleichzeitig liegt da eine Forderung vor, die dieser Zusage entgegenseht.

Dem TE würde ich hier empfehlen, den Sachverhalt mit seinem Buchhalter durchzusprechen.
 

techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
45
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Du meinst, er soll LH befriedigen und dann von seinem Kunden wiederum den Betrag fordern?
Du hast gelesen, dass ihm persönlich bzw. seiner Unternehmung zu viel zurückerstattet wurde? Sofern er diese Rückerstattung nicht seinem Kunden weitergereicht hat (was evtl. nicht 100% sauber war, ich aber gut nachvollziehen könnte), so hat der Kunde im Verhältnis zw. dem TO und LHG nicht viel verloren.
Der Kunde hat überhaupt nichts verloren. Ich war vor Ort, habe meine Arbeit gemacht, und für die Reisekosten vom Kunden eine Pauschale bekommen. Wie ich dann an- und abreise ist letztlich mein Problem, den Kunden interessiert nur, ob ich zum vereinbarten Zeitraum da war (war ich).
 

TrickMcDave

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16.07.2015
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ZRH
Der Kunde hat überhaupt nichts verloren. Ich war vor Ort, habe meine Arbeit gemacht, und für die Reisekosten vom Kunden eine Pauschale bekommen. Wie ich dann an- und abreise ist letztlich mein Problem, den Kunden interessiert nur, ob ich zum vereinbarten Zeitraum da war (war ich).
Sehe ich genau gleich.

Wegen dem Beleg und der Buchführung, die der andere Insasse hier als problematisch ansieht:
mit der ursprünglichen Rückerstattung gab es einen Beleg und damit ist die Sache buchhalterisch gesehen erledigt.
Man kann sich auch extra Probleme konstruieren. Als würde man bei jeder (unberechtigten) Forderung direkt bezahlen oder Rückstellungen bilden...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Sehe ich genau gleich.

Wegen dem Beleg und der Buchführung, die der andere Insasse hier als problematisch ansieht:
mit der ursprünglichen Rückerstattung gab es einen Beleg und damit ist die Sache buchhalterisch gesehen erledigt.
Man kann sich auch extra Probleme konstruieren.
Dass ein Beleg vorliegt -> davon hat der TE hier aber nichts erzählt.

Wenn es einen Beleg gibt, dann brauchen wir das Problem hier gar nicht diskutieren.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
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207
Danke für die vielen Antworten! Ich habe jetzt zweimal ausdrücklich schriftlich widersprochen, lasse es dann einfach auf mich zukommen.

Nur der Vollständigkeit halber, weil Du ja gefragt hast, was Du machen kannst (ich würde auch abwarten):

Du könntest gegen LH eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben, dass Du keine Rückzahlung schuldest. Damit wäre die Sache dann wahrscheinlich schneller als in 3 Jahren erledigt. Allerdings ist der Streitwert mit 750 € anwaltlich nicht wirklich interessant... ;)
 
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techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
45
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Nur der Vollständigkeit halber, weil Du ja gefragt hast, was Du machen kannst (ich würde auch abwarten):

Du könntest gegen LH eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben, dass Du keine Rückzahlung schuldest. Damit wäre die Sache dann wahrscheinlich schneller als in 3 Jahren erledigt. Allerdings ist der Streitwert mit 750 € anwaltlich nicht wirklich interessant... ;)
Ja, bei 750€ macht das keinen Sinn. Ich mach mir da keine Sorgen, finde es nur extrem lästig. Bin ich denn hier der einzige, der diese Mails von TCS bekommen hat?
 

TrickMcDave

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16.07.2015
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3.184
ZRH
Bzgl. Forderung würde ich mir gar keine Sorgen machen und nicht weitere darauf reagieren bzw. sich nicht einlassen.

Aber wenn die LH IT etwas fähiger wäre, könnten schon (irgendwann) Probleme auf den TO zukommen. Wenn nämlich das Boarding verweigert wird, bis die Forderung bezahlt wird (wir erinnern uns an solche Vorgänge, als LH die Sitzplatzreservierung im Light Tarif kostenpflichtig gemacht hat und sich die Pax online trotzdem umsetzen konnten. Da gab es Fälle, wo am Gate abkassiert bzw. nachträglich erhoben wurde.)
Wie gesagt, ich glaube nicht dass die LH IT das auf die Reihe bringen würde, evtl. würde sich LH auch rechtliche Probleme einhandeln. Aber man muss sich halt der Realität bewusst sein, dass bei fortwährenden Geschäftsbeziehungen eine Seite ihre angeblichen Forderungen irgendwie einbringen will.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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Bzgl. Forderung würde ich mir gar keine Sorgen machen und nicht weitere darauf reagieren bzw. sich nicht einlassen.

Aber wenn die LH IT etwas fähiger wäre, könnten schon (irgendwann) Probleme auf den TO zukommen. Wenn nämlich das Boarding verweigert wird, bis die Forderung bezahlt wird (wir erinnern uns an solche Vorgänge, als LH die Sitzplatzreservierung im Light Tarif kostenpflichtig gemacht hat und sich die Pax online trotzdem umsetzen konnten. Da gab es Fälle, wo am Gate abkassiert bzw. nachträglich erhoben wurde.)
Wie gesagt, ich glaube nicht dass die LH IT das auf die Reihe bringen würde, evtl. würde sich LH auch rechtliche Probleme einhandeln. Aber man muss sich halt der Realität bewusst sein, dass bei fortwährenden Geschäftsbeziehungen eine Seite ihre angeblichen Forderungen irgendwie einbringen will.
So lange die Forderung nicht durch die LH geltend gemacht wird, kann man getrost abwarten. TCS hat keine Möglichkeiten, Forderungen in DE einzutreiben, ohne eine Klage einzureichen. Und dann wäre noch die Frage, warum der Ticketing-Dienstleister das tut und nicht der Vertragspartner. In der Praxis ist da nichts zu erwarten.

Und jedes IDB zieht eher eine weitere Forderung seitens des Gastes nach sich.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
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300x250
So lange die Forderung nicht durch die LH geltend gemacht wird, kann man getrost abwarten. TCS hat keine Möglichkeiten, Forderungen in DE einzutreiben, ohne eine Klage einzureichen. Und dann wäre noch die Frage, warum der Ticketing-Dienstleister das tut und nicht der Vertragspartner. In der Praxis ist da nichts zu erwarten.

Und jedes IDB zieht eher eine weitere Forderung seitens des Gastes nach sich.
Von eintreiben habe ich nicht unbedingt gesprochen, in ungünstigem Zeitpunkt verrechnen würde schon reichen.
Aber da uns praktisch keine Details bekannt sind, kann man nur mutmassen. Und wie bereits geschrieben, erwarte ich keine Probleme für den TO.