ANZEIGE
![300x250]()
Stell dir vor du bezahlst einfach aus versehen 150 Euro zu viel bei einem Kauf, was würdest du machen?
Z.B. meine Willenserklärung zum Kauf wegen Irrtum nach §119 BGB anfechten.
Leute, lasst es doch mal besser mit der Hobbyjuristerei. Die Antwort von User Xray ist leider "Blödsinn" und die Frage von User deralex2985 zu unspezifisch. Das ist Stoff der ersten beiden Semester Jura. Je nach Frage gibt es eine der folgenden Antworten:
Wenn ich versehentlich 150 EUR zu viel bezahlt habe, also mehr bezahlt habe, als vereinbart wurde, dann fordere ich 150 EUR zurück nach § 812 BGB. Ich muss beweisen, was vereinbart wurde und dass ich 150 EUR mehr bezahlt habe.
Wenn ich schlichtweg meine, ich hätte 150 EUR weniger vereinbaren sollen weil ich nach nochmaliger Marktrecherche finde, dass ich 150 EUR zuviel bezahlt hätte, dann interessiert das keinen und es ist mein Pech. Das ist schlichtweg kaufmännisches Pech.
Wenn ich allerdings 1350 EUR zahlen wollte und schreie versehentlich dass ich 1500 EUR zahlen will, dann kann ich anfechten nach § 119 BGB (wenn mir irgendjemand diese blödsinnige Story abnimmt).