Rückforderung von Lufthansa wegen angeblich zu hoher Erstattung – was tun?

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techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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So lange die Forderung nicht durch die LH geltend gemacht wird, kann man getrost abwarten. TCS hat keine Möglichkeiten, Forderungen in DE einzutreiben, ohne eine Klage einzureichen. Und dann wäre noch die Frage, warum der Ticketing-Dienstleister das tut und nicht der Vertragspartner. In der Praxis ist da nichts zu erwarten.

Und jedes IDB zieht eher eine weitere Forderung seitens des Gastes nach sich.
Sehe ich auch so. Juristisch ist das eher die Methode "versuchen kann man es ja mal" wenn man eine Email vom Sub-Dienstleister aus dem Ausland bekommt. Kann mir nicht vorstellen, dass mir LH die Beförderung verweigert, solange sie nicht in dieser Sache einen vollstreckbaren Titel gegen mich hätten... (und davon sind wir weeeit entfernt) – und selbst dann weiß ich nicht, ob das rechtens wäre.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
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CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Nein, aber der TE muss ja eine ordentliche Buchhaltung und Rechnungslegung einhalten.


Die Einnahme begründet man einerseits mit einer (wohl mündlichen) Kulanzzusage einer Hotline. Gleichzeitig liegt da eine Forderung vor, die dieser Zusage entgegenseht.

Dem TE würde ich hier empfehlen, den Sachverhalt mit seinem Buchhalter durchzusprechen.

sorry - diesen Beitrag wollte ich nicht zitieren :)

Dass ein Beleg vorliegt -> davon hat der TE hier aber nichts erzählt.

Wenn es einen Beleg gibt, dann brauchen wir das Problem hier gar nicht diskutieren.

Mit einem Beleg brauchst Du Dir ja keine Sorgen zu machen.

Du meinst auch wirklich zu allem Deinen Senf dazugeben zu müssen - absolutes Multitalent. Rechtsberatung mit youtube Examen, Steuerberaterausbildung, Psycholge ... Was kannste noch ?? Wäre zu geil, wenn Du einfach mal die Klappe halten würdest und nur dazu was schreibst, wovon Du Ahnung hast
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Warum hast du den annullierten Flug zurückerstatten lassen und nicht die Kosten des Ersatzfluges bei LH geltend gemacht? Wäre wahrscheinlich einfacher gewesen.
 
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techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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Warum hast du den annullierten Flug zurückerstatten lassen und nicht die Kosten des Ersatzfluges bei LH geltend gemacht? Wäre wahrscheinlich einfacher gewesen.
Etwas komplizierter Fall. Der eigentliche Anschlussflug FRA>BER wurde storniert, und der Flug den das System dann aber noch drin hatte, hatte ein Layover von 15 Minuten oder so. Auf dem Papier natürlich machbar, aber praktisch mit Passkontrolle, Gepäck etc. natürlich völlig unmöglich. Die Flugplanänderung war mehr als zwei Wochen vor Abflug, insofern war mir das zu heikel da einfach ein Ticket mit einer anderen Airline zu kaufen ohne mit der LH zu sprechen.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Etwas komplizierter Fall. Der eigentliche Anschlussflug FRA>BER wurde storniert, und der Flug den das System dann aber noch drin hatte, hatte ein Layover von 15 Minuten oder so. Auf dem Papier natürlich machbar, aber praktisch mit Passkontrolle, Gepäck etc. natürlich völlig unmöglich. Die Flugplanänderung war mehr als zwei Wochen vor Abflug, insofern war mir das zu heikel da einfach ein Ticket mit einer anderen Airline zu kaufen ohne mit der LH zu sprechen.
Warum handelst nicht eine Pauschale mit den Kunden ab?
Immer wenn ich gebucht werde, handele ich mit den Kunde eine Pauschale für Reisen, Unterkunft usw.
Die stelle ich auch in Rechnung, wenn er mir dafür 3000USD zahlt und ich dafür nur 2000 ausgebe, ist ja meine Sache

Zurück zu dein Thema, ist mir mal mit LH auch passiert
Flug nach MXP gebucht, der wurde Storniert, bin dann mit AZ geflogen, Vorkasse geleistet und LH hat mir dann den AZ Flug erstattet zzg. 250 Euro Entschädigung

Nach einigen Monaten bekomme ich eine Email von Lufthansa auf Italienisch von Italien, wollten die 250 Euro haben
habe damals mit den Deutschen Callcenter telefoniert (war 2010) und sagten, kann ich ignorieren, nie mehr was gehört
 

alexfreising

Erfahrenes Mitglied
28.02.2022
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Also ich hatte ein ähnliches Problem ist schon ein paar Jahre her, ging um ich glaub ca. 480€ und hab das ignoriert, wie man mir auch an der Hotline sagte.

Monate später bin ich zum Flughafen und konnte nicht einchecken.
Es hat sich herausgestellt das ich ein MCO in höhe von 480€ hätte zahlen sollen, für diese Rückforderung oder mir sonst das Boarding verweigern
 
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qube

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08.06.2012
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Also ich hatte ein ähnliches Problem ist schon ein paar Jahre her, ging um ich glaub ca. 480€ und hab das ignoriert, wie man mir auch an der Hotline sagte.

Monate später bin ich zum Flughafen und konnte nicht einchecken.
Es hat sich herausgestellt das ich ein MCO in höhe von 480€ hätte zahlen sollen, für diese Rückforderung oder mir sonst das Boarding verweigern
Nice, ergibt dann 250€-600€ Entschädigung je nach Flugstrecke wenn sie wirklich das Boarding verweigern.
 

techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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Warum handelst nicht eine Pauschale mit den Kunden ab?
Hab ich doch gemacht. Aber mir ist es doch trotzdem nicht egal, was die Flüge dann kosten. Wie gesagt, in diesem Fall war der One Way Rückflug den ich dann buchen musste teurer als das ursprüngliche Return Ticket mit LH. Das ganze Thema hier hat mit dem Kunden nichts zu tun, das ist eine Angelegenheit zwischen der LH und mir.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also ich hatte ein ähnliches Problem ist schon ein paar Jahre her, ging um ich glaub ca. 480€ und hab das ignoriert, wie man mir auch an der Hotline sagte.

Monate später bin ich zum Flughafen und konnte nicht einchecken.
Es hat sich herausgestellt das ich ein MCO in höhe von 480€ hätte zahlen sollen, für diese Rückforderung oder mir sonst das Boarding verweigern
Das ist beunruhigend. Von wem kam denn die Forderung, LH direkt oder auch so ein Dienstleister? Was gab es für einen Schriftverkehr und was war dann der letzte Stand?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
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Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das ist beunruhigend. Von wem kam denn die Forderung, LH direkt oder auch so ein Dienstleister? Was gab es für einen Schriftverkehr und was war dann der letzte Stand?
Allzu fest würde ich mich nicht beunruhigen lassen. Du weisst jetzt, dass es nicht ganz ausgeschlossen ist und kannst dich entsprechend vorbereiten.
EUR 750 ist zwar nicht nichts, aber Du wirst auf deinen nächsten LH-Flügen bestimmte eine KK dabei haben, mit der Du notfalls (wenn sie dich tatsächlich vor die Wahl stellen, zahlen oder denied boarding) den Betrag zahlen kannst. Dann würde ich alles peinlichst genau dokumentieren (Namen, Quittung, Fotos etc.) und dann zum Anwalt damit.
Aber vorher würde ich mir nicht allzu grosse Sorgen machen. Dazu ist LH (IT) zu erratisch.
 

techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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Allzu fest würde ich mich nicht beunruhigen lassen. Du weisst jetzt, dass es nicht ganz ausgeschlossen ist und kannst dich entsprechend vorbereiten.
EUR 750 ist zwar nicht nichts, aber Du wirst auf deinen nächsten LH-Flügen bestimmte eine KK dabei haben, mit der Du notfalls (wenn sie dich tatsächlich vor die Wahl stellen, zahlen oder denied boarding) den Betrag zahlen kannst. Dann würde ich alles peinlichst genau dokumentieren (Namen, Quittung, Fotos etc.) und dann zum Anwalt damit.
Aber vorher würde ich mir nicht allzu grosse Sorgen machen. Dazu ist LH (IT) zu erratisch.
Ja da hast du recht. Ist letztlich ein überschaubares Problem. Nur etwas unangenehm.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ja da hast du recht. Ist letztlich ein überschaubares Problem. Nur etwas unangenehm.
LH ist insgesamt etwas unangenehm. Aber was soll passieren? Man lässt dich nicht fliegen obwohl du ein bezahltes Ticket hast, dann bist du auch noch im Recht Schadensersatz geltend zu machen das könnte in deiner Situation sehr sehr hoch sein da sind sechstellige Beträge denkbar. Ob LH solche Risiken produziert weiss ich nicht, wäre aber dumm.
 

Andie007

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08.09.2014
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Schreib doch zurück, dass Du aktuell recht viele Emails bekommst und sich die Bearbeitung leider verzögert. LH möge sixh gedulden und Du würdest Dich melden… 😉

Scherz beiseite. Sehe ich sehr entspannt.
Die SEN Hotline hat Dich ja beraten und Dich auf Kosten/Erstattungen hingewiesen. Das sehe ich erstmal als bindend, da in dem Moment Zustimmungen gemacht wurden.
Was wäre gewesen, wenn Du für den niedrigeren Betrag denn nicht zugestimmt hättest? 😉 im Nachhinein das einfach einseitig zu ändern ist immer eine gute Idee, klappt aber nicht
 
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TAPulator

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25.12.2011
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Die SEN Hotline hat Dich ja beraten und Dich auf Kosten/Erstattungen hingewiesen. Das sehe ich erstmal als bindend, da in dem Moment Zustimmungen gemacht wurden. Was wäre gewesen, wenn Du für den niedrigeren Betrag denn nicht zugestimmt hättest? 😉 im Nachhinein das einfach einseitig zu ändern ist immer eine gute Idee, klappt aber nicht

Bindend sind bei der INVOL Annulierung zunächst einmal die sich aus EU 261/2004 ergebenden Fluggastrechte. Das Ticket wurde offensichtlich anteilig erstattet. Fertig. Dass nun LH scheinbar nun den resultierenden one way in Indien neu berechnen will, ist nicht nur unanständig, sondern zeugt auch nicht gerade von Agieren im Rahmen hiesiger rechtlicher und geschäftlicher Rahmenbedingungen.

Wenn ich solche Mails von LH oder Subunternehmen bekommen würde, würde ich eine strafbewehrten Unterlassungserklärung erwirken, die LH oder deren Subunternehmen untersagt, solche oder ähnliche Schreiben unter Strafandrohung künftig zu verfassen.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Also ich hatte ein ähnliches Problem ist schon ein paar Jahre her, ging um ich glaub ca. 480€ und hab das ignoriert, wie man mir auch an der Hotline sagte.

Monate später bin ich zum Flughafen und konnte nicht einchecken.
Es hat sich herausgestellt das ich ein MCO in höhe von 480€ hätte zahlen sollen, für diese Rückforderung oder mir sonst das Boarding verweigern
Und wie hast Du das Problem gelöst?
 

hollaho

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22.10.2016
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Du könntest gegen LH eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben, dass Du keine Rückzahlung schuldest. Damit wäre die Sache dann wahrscheinlich schneller als in 3 Jahren erledigt. Allerdings ist der Streitwert mit 750 € anwaltlich nicht wirklich interessant...
...und für den Kunden ist das auch nur interessant, wenn er wirklich Spaß an solchen Sachen hat.
 
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techn000

Reguläres Mitglied
24.03.2023
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Bindend sind bei der INVOL Annulierung zunächst einmal die sich aus EU 261/2004 ergebenden Fluggastrechte. Das Ticket wurde offensichtlich anteilig erstattet. Fertig. Dass nun LH scheinbar nun den resultierenden one way in Indien neu berechnen will, ist nicht nur unanständig, sondern zeugt auch nicht gerade von Agieren im Rahmen hiesiger rechtlicher und geschäftlicher Rahmenbedingungen.

Wenn ich solche Mails von LH oder Subunternehmen bekommen würde, würde ich eine strafbewehrten Unterlassungserklärung erwirken, die LH oder deren Subunternehmen untersagt, solche oder ähnliche Schreiben unter Strafandrohung künftig zu verfassen.
Nur zur Klarheit: da wird jetzt kein One Way neu berechnet. Die SEN Hotline hat mir damals aus Kulanz das gesamte Ticket erstattet, inklusive des Hinflugs, den ich ja absolviert habe. Und das haben sie jetzt “vergessen” und fordern den Flugpreis für den Hinflug zurück, weil angeblich zu viel erstattet.
 

TAPulator

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25.12.2011
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Nur zur Klarheit: da wird jetzt kein One Way neu berechnet. Die SEN Hotline hat mir damals aus Kulanz das gesamte Ticket erstattet, inklusive des Hinflugs, den ich ja absolviert habe. Und das haben sie jetzt “vergessen” und fordern den Flugpreis für den Hinflug zurück, weil angeblich zu viel erstattet.

Wenn sie jetzt die Kohle wiederhaben wollen, kann es keine Kulanz sein.