Checkin verweigert da angeblich Doppelbuchung

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sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
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Hallo,
ich wollte eigentlich heute DUS-MUC RT mit LH in Biz fliegen mit LH2013 hin nach MUC.
Online checkin hat nicht geklappt.
Beim Checkin in DUS war man etwas verwirrt, da hier wohl angeblich eine Doppelbuchung vorliegt.
Jedenfalls wurde mir heute kein BP ausgestellt und ich konnte den Trip nach MUC nicht antreten. Der CI Agent konnte angeblich nichts machen, da Storno von LH.


Ich hatte mal eine Buchung via M&M von DUS-MUC-ATH in Biz mit M&M Meilen zum gleichen Datum =31.5. gebucht. LH 2013, LH 1754
Diese Buchung habe ich aber vor 2 Monaten per SEN Hotline storniert und auch eine Storno mail erhalten. Dies habe ich auch dem CI Agent gezeigt.
In meinem Profil ist diese Buchung aber noch sichtbar, allerdings kann die Buchung im Profil aber nicht gefunden werden.

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Mir sind dadurch Kosten entstanden= Hotelbuchung, Mietwagen in MUC Taxi zum Flughafen DU, Zeit.
Ich möchte meine Auslagen ersetzt haben-Hilft nur ein Anwalt mit Klage beim Gericht?
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.058
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Man hätte nichtmal die Airline erwähnen müssen und hätt trotzdem die Lufthansa rausgelesen bei der geballten Kompetenz :ROFLMAO:
Mich wundert es ja, dass deren neue Webseite solche Probleme noch nicht verursacht hat - jede nicht abgeschlossene Bezahlung legt ja neuerdings schon eine PNR für den Trip an...

Schick Lufthansa an die Mailadresse im Impressum eine Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung für die Ausgleichszahlung ggf. noch zzgl. Betreuungsleistungen / alternative Beförderung aufgrund der Nichtbeförderung. Wird man vermutlich eh nicht drauf eingehen, danach bspw. @kexbox damit beauftragen und einklagen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Also das, was im Profil sichtbar ist, stimmt ja oft mit der Realität nicht überein. Da stehen bei mir teilweise auch wegen schedule change bereits umgebuchte Tickets noch mit den alten Flügen / Daten o.ä.

Ich würde es zuerst direkt bei LH versuchen, sei es über das Kontaktformular (das ist meiner Erfahrung nach teils sogar effizienter als Mail, und zumindest bei OS habe ich da kürzlich auch eine Kopie sämtlicher eingeschickter Angaben als TXT-Datei als Anhang zur Eingangs-Bestätigung erhalten), sei es per Mail, sei es über irgendwelche Social Media (solltest Du da ein Konto haben).

Und wenn sie darauf nicht innerhalb einer angemessenen Frist antworten und/oder die Kostenübernahme ablehnen, weitersehen.

PS: Ansonsten sind solche Fälle ein Grund, dass ich bei nicht funktionierendem OLCI grundsätzlich die Hotline anrufe. Ja, in vielen Fällen sind das nur technische Probleme beim OLCI, es kann aber eben auch daran liegen, dass mit dem Ticket irgendwas nicht stimmt (Ticket bei Umbuchung noch nicht ausgestellt, Zeitenänderungen nicht bestätigt usw.). Und das löse ich lieber im Voraus als unter Zeitdruck am Flughafen, wo insbesondere an Außenstationen die Angestellten irgendeines Handling Agents auch nicht viel können / dürfen....
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Der CI Agent konnte angeblich nichts machen, da Storno von LH.
Führt uns alles (wie in diversen Threads) auf das Philosophische Problem mit dem Baum im Wald zurück...

Wenn ein Vertrag gekündigt wurde, aber es dem Vertragspartner nicht mitgeteilt, ist er dann wirklich gekündigt?
LH scheitert leider systematisch daran, dem Vertragspartner mitzuteilen, wenn sie etwas ändern/stornieren. Das nervt!

PS: Ansonsten sind solche Fälle ein Grund, dass ich bei nicht funktionierendem OLCI grundsätzlich die Hotline anrufe.
Klingt in der Theorie gut, in der Praxis funktioniert die Hotline sehr viel weniger als das OLCI...

Nebenbei ist es natürlich dass, zu dem einen der Vertragspartner ohnehin auffordert...
Nicht geckeckt.jpg
Immerhin kann man eJournals lesen, wenn schon nicht fliegen...
Wobei ich kühn vermute, dass bei einem stornierten Ticket auch dieser Link ins Nirvana führt. (Ein Deeplink wird es vermutlich auch keiner sein, alle Eingaben ein zweites mal nötig sein)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.620
Ganz klares Verschulden der Fluggesellschaft

Im Übrigen: Es hat der Fluggesellschaft egal zu sein, ob eine "Doppeltbuchung" vorliegt. Solange diese mit einem Ticket unterlegt ist, liegt ein wirklsamer Vertrag vor. Die Diskussion stammt noch aus der Zeit der Papiertickets, wo ich auch einen Flug buchen konnte und am Flughafen mein - offenes - Ticket aus Papier vorlegen konnte. Klappt aber heute nicht mehr so wirklich. Nur mit einer Reservierung komme ich am Flughafen nicht mehr viel weiter.

Ich kann mich auch noch an die Zeiten erinnern, als die alte LH auf der Berlinstrecke noch für 49 EUR o/w flog. Wir haben, wenn wir Flexibilität brauchten, auch schon mal drei Flüge zwichen 14 und 16 Uhr gebucht und im Zweifel zwei Tickets gegen Erstattung von 48 EUR Steuern und Gebühren zurückgegeben. Hat denen auch nicht gefallen, mussten sie aber akzeptieren. Es war gebucht, Ticket ausgestellt und dieses konnte bei Nichtantritt gegen Erstattung von Steuern und Gebühren zurückgegeben werden. Nachdem wir das irgendwann in den zweitausendern einmal beim AG durchgespielt haben, war Ruhe auf dem Schiff.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Im Übrigen: Es hat der Fluggesellschaft egal zu sein, ob eine "Doppeltbuchung" vorliegt. Solange diese mit einem Ticket unterlegt ist, liegt ein wirklsamer Vertrag vor.
Das frage ich mich ja grundsätzlich: Inwiefern sind irgendwelche AGB-Klauseln, aufgrund derer sich die Airlines das Recht herausnehmen, bei Doppelbuchungen eine - oft noch stillschweigend - zu stornieren / Doppelbuchungen bzw. sich zeitlich überschneidende Buchungen (also wo klar ist, dass der Pax nur eine davon antreten wird kann) verbieten, denn überhaupt rechtmäßig?

Denn schließlich habe ich ja beide Tickets bezahlt. Wenn Non Flex / nur gegen Gebühren stornierbar, bekommt die Airline ja Falle der Nicht-Nutzung dafür das entsprechende Geld, und bei Full Flex habe ich schließlich einen beträchtlichen Aufpreis dafür gezahlt, nach Belieben stornieren zu können. Darüber hinaus können sie das ja sogar für Overbooking-Politik nutzen (da sie wissen, dass der Pax einen der Flüge stornieren wird).

Gibts dazu eigentlich irgendwelche Urteile?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Im Übrigen: Es hat der Fluggesellschaft egal zu sein, ob eine "Doppeltbuchung" vorliegt. Solange diese mit einem Ticket unterlegt ist, liegt ein wirklsamer Vertrag vor.
Jein....
Die Software der Fluggesellschaften erkennt seit mindestens 10 Jahren "über Kreuz Tickets" und storniert dann eins der beiden überlappenden Tickets als "Doppelbuchung".
Dabei geht es um die knallharte Verteidigung des (eigentlich sittenwidrigen) Preismodells.

Denn schließlich habe ich ja beide Tickets bezahlt.
Sie erstatten dir ja das Geld des (ungefragt) stornierten Tickets zurück, damit hast du nur noch eins bezahlt...
Wenn sie das nicht tun würden, würden sie sich strafbar machen.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Ansonsten sind solche Fälle ein Grund, dass ich bei nicht funktionierendem OLCI grundsätzlich die Hotline anrufe.
Sehr guter Hinweis.
Weiterer Tipp: Bei jeglichen Änderungen/Umbuchungen/etc. immer per Rechnungsbeleg oder auf saudia.com prüfen, ob das Ticket korrekt umgeschrieben wurde (egal ob "gestickert" oder mit neuer Nummer). Analog hätte der OP vermutlich sehen können, ob das M&M-Ticket fälschlicherweise noch auf "Open for use" stand.

Ändert natürlich nichts an der "Schuld" von Lufthansa..
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.790
4.620
Jein....
Die Software der Fluggesellschaften erkennt seit mindestens 10 Jahren "über Kreuz Tickets" und storniert dann eins der beiden überlappenden Tickets als "Doppelbuchung".
Dabei geht es um die knallharte Verteidigung des (eigentlich sittenwidrigen) Preismodells.


Sie erstatten dir ja das Geld des (ungefragt) stornierten Tickets zurück, damit hast du nur noch eins bezahlt...
Wenn sie das nicht tun würden, würden sie sich strafbar machen.

Es bleibt dabei: Es hat der Fluggesellschaft egal zu sein. Ob es Ihnen passt oder nicht. Auch die DLH kann sich nicht von Verträgen lösen, indem sie schlichtweg den Preis zurückzahlt. Und mit AGB kann ich mich nicht mir-nichts-dir-nichts von Hauptleistungspflichten lösen. Mir ist das im Übrigen auch seit mindestens 10 Jahren nicht mehr passiert.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.338
3.030
Als ich LH zuletzt flog gab es noch keine App... Nur aus Interesse: wird da unter Buchung nicht die Ticketnummer angezeigt? Seit mir mal aufgrund diverser Umbuchungen die Ticketnummer bei BA rausgeflogen ist und es für den bemühten Transferdeck-Agent ein echter Akt war, die wieder herzustellen, checke ich immer, ob die Ticketnummer vorhanden (und korrekt) ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
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BRU
Als ich LH zuletzt flog gab es noch keine App... Nur aus Interesse: wird da unter Buchung nicht die Ticketnummer angezeigt? Seit mir mal aufgrund diverser Umbuchungen die Ticketnummer bei BA rausgeflogen ist und es für den bemühten Transferdeck-Agent ein echter Akt war, die wieder herzustellen, checke ich immer, ob die Ticketnummer vorhanden (und korrekt) ist.
Also irgendwo eher versteckt steht die Ticketnummer schon in der Buchung, selbst in der neuen App / Website. Nur wenn Du Dir die ursprüngliche Ticketnummer nicht aufgeschrieben hast / das ursprüngliche Ticket ausgedruckt hast, wie willst Du da erkennen, ob wirklich ein neues Ticket (mit neuer Nummer) ausgestellt wurde, oder die in der Buchung angezeigte Nummer nicht einfach noch die alte ist?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.914
BRU
Sie erstatten dir ja das Geld des (ungefragt) stornierten Tickets zurück, damit hast du nur noch eins bezahlt...
Wenn sie das nicht tun würden, würden sie sich strafbar machen.
Das ist klar. Nur meine Frage ist - ist das rechtlich in Ordnung bzw. würden sie damit auch vor Gericht durchkommen / gibt es entsprechende Urteile zu diesbezüglichen AGBs, die Doppelbuchungen untersagen?

Denn ich frage mich nach wie vor, auf welcher Grundlage eine Airline Doppelbuchungen verbietet. Ich habe schließlich die Leistung bezahlt, die Airline hat das Geld dafür bekommen, und ob ich die Leistung jetzt auch in Anspruch nehme, sollte dann doch meine Entscheidung sein.

Bzw. wo ist der Unterschied? Wenn ich einen Flug bei FR und mehr oder weniger zeitgleich einen bei LH buche, beide bezahlt habe, aber eben nur einen antrete (und den anderen zu den tariflich vorgesehenen Bedingungen storniere), stört das niemanden bzw. merkt es niemand. Wenn ich dagegen zwei sich zeitlich überschneidende Flüge bei LH gebucht und beide bezahlt habe, nimmt sich die LH das Recht heraus, eine Buchung davon zu stornieren.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.338
3.030
Also irgendwo eher versteckt steht die Ticketnummer schon in der Buchung, selbst in der neuen App / Website. Nur wenn Du Dir die ursprüngliche Ticketnummer nicht aufgeschrieben hast / das ursprüngliche Ticket ausgedruckt hast, wie willst Du da erkennen, ob wirklich ein neues Ticket (mit neuer Nummer) ausgestellt wurde, oder die in der Buchung angezeigte Nummer nicht einfach noch die alte ist?
OK, bei mir ist die Nummer dann ganz weg gewesen, also keine Nummer, aber Buchung immer noch da. Ansonsten speichere ich generell die originale Bestätigungsmail ab, ein überprüfen ist also nicht wahnsinnig schwierig, wenn auch lästig.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
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Nur wenn Du Dir die ursprüngliche Ticketnummer nicht aufgeschrieben hast / das ursprüngliche Ticket ausgedruckt hast, wie willst Du da erkennen, ob wirklich ein neues Ticket (mit neuer Nummer) ausgestellt wurde, oder die in der Buchung angezeigte Nummer nicht einfach noch die alte ist?

Ganz einfach, indem du mit der dir vorliegenden Ticketnummer z.B. bei Saudia nachschaust:
1.) Werden die alten Flugdaten angezeigt und die Segmente stehen auf "Open to use", wurde das Ticket noch NICHT umgeschrieben.
2.) Werden die alten Flugdaten angezeigt und die Segmente stehen auf "Exch/Reissued", wurde das Ticket umgeschrieben und es gibt eine neue/andere Nummer (die du normalerweise in der LH-App finden solltest).
3.) Werden die neuen Flugdaten angezeigt und die Segmente stehen auf "Open to use", wurde das Ticket entweder gestickert (unter der gleichen/alten Nummer) oder du hast bereits die neue Nummer eingegeben.

Dies hilft, um dem in unzähligen Threads diskutierten Problem vorzubeugen, dass man zwar eine neue/geänderte Reservierung hat, aber kein dazu passendes neues/geändertes Ticket.

Neuerdings gibt es eine weitere "Falle", quasi das Gegenstück: Lufthansa storniert teilweise Reservierungen (wenn man nicht auf die Umbuchungsmail reagiert), so dass man zwar ein neues/geändertes Ticket hat, dieses aber plötzlich keine reservierten Flüge mehr enthält..
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.914
BRU
Ganz einfach, indem du mit der dir vorliegenden Ticketnummer z.B. bei Saudia nachschaust:
(....)
Ich gehe i.d.R. den Weg über die Ticketnummer. Angesichts der (Un-) "Zuverlässigkeit" und (Un)-"Übersichtlichkeit" der ganzen LHG-IT, egal ob Apps oder Websites, habe ich meine Tickets alle gespeichert und/oder ausgedruckt. So oft, wie da mal gerade wieder kein Log-in möglich ist....

Da sehe ich dann recht schnell, ob das neue Ticket ausgestellt wurde (neue Ticketnummer), und erst dann lösche ich die alte Buchungsbestätigung / schmeiße den Ausdruck weg. Und nach mittlerweile über 3 Jahren und einer vermutlich dreistelligen Zahl an Tickets mit "schedule change"-Umbuchung, habe ich da mittlerweile ein entsprechendes "System".
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Ich gehe i.d.R. den Weg über die Ticketnummer. [...]. Und nach mittlerweile über 3 Jahren und einer vermutlich dreistelligen Zahl an Tickets mit "schedule change"-Umbuchung, habe ich da mittlerweile ein entsprechendes "System".
He he, du bist ja auch Profi in der Champions League! :)
Aber in der Tat, selbst ich habe mir irgendwann eine kleine Datei angelegt, in der ich alle meine PNRs und insbesondere Ticketnummern (und deren Änderungen!) auf einen Blick zur Hand habe.

Somit war meine "Anleitung" natürlich nicht an dich gerichtet, sondern eher an Gelegenheitsflieger, die sich mit LH's "Feinheiten" nicht ganz so gut auskennen..
 
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thbe

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27.06.2013
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9.876
Mir sind dadurch Kosten entstanden= Hotelbuchung, Mietwagen in MUC Taxi zum Flughafen DU, Zeit.
Ich möchte meine Auslagen ersetzt haben-Hilft nur ein Anwalt mit Klage beim Gericht?
Der einfachere Weg ist über EU261/Art. 4 Nichtbeförderung. Das gibt EUR 250,-. Wenn Dir das reicht, dann mache es so. Das kann man (zunächst) auch selbst einfordern.

Wenn Dir höhere Kosten entstanden sind, dann bleibt das BGB als Grundlage. Das geht nur mit Anwalt.

Du schreibst nichts davon, dass Du die Ticketkosten erstattet haben möchtest. Die gäbe es zu den EUR 250,- dazu. Gab es die Erstattung bereits?
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
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KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Ich habe noch keine Erstattung des Tickets beantragt. Da ja auch der Rückflug auch storniert wurde ,brauche ich das Ticket auch nicht mehr.
Ich hatte aber eine nicht stornierbare Hotelbuchung und diese Kosten möchte ich auf jeden Fall erstattet haben-das sind ca 380€.
Deen Mietwagen konnte ich glücklicherweise in der App noch stornieren.
Ich kann also die 250€ nach EU261 plus Ticketkosten plus Hotelbuchungskosten einfordern?
Witzig ist, dass die stornierte Buchung in meinem M&M Konto noch gelistet ist aber mit der PNR bei LH nicht mehr aufrufbar ist .
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich kann also die 250€ nach EU261 plus Ticketkosten plus Hotelbuchungskosten einfordern?
Nach EU261 leider nur die EUR 250 und die Ticketkosten (plus Betreungskosten), aber nicht die Stornokosten des Hotels.

Letztere bekommst Du nur auf vertraglicher Grundlage. Da muss ein Anwalt ran.

Wenn Du Dir zunächst die EUR 250 holst und dann die Hotelkosten, dann kann die Airline auf die EUR 250 anrechnen.
 
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sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Ok, dann werde ich wohl die Ticketerstattung & meine Schadenersatz Forderung an LH schicken= Hotelkosten(nicht stornierbare Rate) plus die Taxikosten Hin und Zurück Airport DUS-das waren auch nochmals knapp 80€.
Werde dann morgen mal meine Rechtsschutz Versicherung kontaktieren.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
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300x250
Nach EU261 leider nur die EUR 250 und die Ticketkosten (plus Betreungskosten), aber nicht die Stornokosten des Hotels.

Letztere bekommst Du nur auf vertraglicher Grundlage. Da muss ein Anwalt ran.

Wenn Du Dir zunächst die EUR 250 holst und dann die Hotelkosten, dann kann die Airline auf die EUR 250 anrechnen.

Warum muss da ein Anwalt ran und wieso soll das gestückelt werden?

Man kann doch auch in einem Aufwasch geltend machen: 250 EUR + weitergehender Schaden.