Hallo Zusammen,
zum Thema Doppelbuchung habe ich folgende Fragen:
1) Wie definiert die LH Doppelbuchung bzw. anhand welcher Kriterien werden diese festgestellt UND
2) zu welchem Zeitpunkt erfährt man, ob die Buchung als Doppelbuchung erkannt wurde? Direkt bei der Buchung oder erst 24h vor Abflug oder oder oder?
Hintergrund ist der:
rIch habe im Oktober zwei Tickets für meinen Freund und ich von BER-FRA-USM gebucht. Vor wenigen Tagen hat sich herausgestellt, dass wir vergessen haben, den zweiten Vornamen meines Freundes anzugeben. Da die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden ist (als z.B. nicht Hans-Peter, sondern Hans Peter) sollte es nach Aussage vieler Personen eigentlich kein Problem darstellen, aber sowohl Condor (hierüber habe ich gebucht) als auch LH verunsichern mich hier etwas* und da ich eine kleine Macke habe, habe ich nun zur Sicherheit für denselben Tag 3,5 Stunden später einen Flug von BER-MUC-USM auf den Namen Hans Peter über einen OTA gebucht.
Dann habe ich allerdings von dem Problem mit Doppelbuchungen gehört und bin nun verunsichert, weil der Name ja eigentlich nicht identisch ist und in der einen Buchung 2 Pax, in der anderen 1 Pax sind. Allerdings sind Nachname, Geburtstag etc. identisch. Die API habe ich bei dem alternativen Flug nicht angegeben, sodass hier keine Passnummer übereinstimmen kann.
Dennoch bin ich verunsichert, ob das System der LH die Doppelbuchung erkennt. So wie ich es verstanden haben handelt es sich auch dann um eine Doppelbuch, wenn derselbe Passagier zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Orten wäre. Also nicht nur, wenn die Buchung für denselben Flug oder dieselbe Strecke (BER-FRA), sondern eben auch, wenn der andere Flug 3,5 Stunden zeitversetzt und BER-MUC erfolgt.
Kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
*ich finde das mit den Vornamen übrigens aus sprachlicher Sicht sehr problematisch. Es heißt in der Buchungsmaske von Condor "bitte wie im Pass angeben" und dann steht bei dem Feld VornamE, nicht VornamEN. Genau genommen ist der VornamE im Pass nur Hans und nicht Hans Peter. Anders wäre es, wenn im Pass Hans-Peter stünde, weil das dann EIN VornamE wäre, aber so ist es aus meiner Sicht sogar falsch beide Vornamen anzugeben, da ja nur nach einem gefragt wird. Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen Grundlagen?