Checkin verweigert da angeblich Doppelbuchung

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ich habe null Bock auf Textbausteine der LH zur Entschädigung, wenn man es online oder per mail versucht.

Ich fliege selbst schon lange nicht mehr mit LH, habe aber Anfang des Jahres für eine mit der Materie nicht vertraute Kollegin ein Schreiben an LH vorformuliert, das sie dann dort eingereicht hat. Je 600 EUR für Hin- und Rückflug. Die 1.200 EUR sind ca. 4 -5 Wochen später auf ihrem Konto eingegangen. Kein Status bei M&M, Ticket in günstiger Economy-Buchungsklasse. Das Schreiben war inhaltlich rein auf Tatsachen und daraus folgende Zahlungspflichten beschränkt, kein rechtliches Gesülze und kein Klagen über die Schlechtigkeit von LH.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Warum muss da ein Anwalt ran und wieso soll das gestückelt werden?

Man kann doch auch in einem Aufwasch geltend machen: 250 EUR + weitergehender Schaden.
Ja, kann man in einem Aufwasch machen. Man muss es allerdings nicht.

Einen Anspruch nach EU261 Art. 4 einzufordern ist m.E. um einiges leichter als einen vertraglich begründeten Schadensersatz nach BGB. Erstes ist “von der Stange” und es finden sich viele Detailinformationen im Netz, wie man das macht.

Doch natürlich kann man auch versuchen, erstmal ohne anwaltliche Hilfe die LH anzuschreiben und die Stornokosten geltend zu machen. Ist nur meine Vermutung, dass das bei LH nicht funktioniert.
Ich fliege selbst schon lange nicht mehr mit LH, habe aber Anfang des Jahres für eine mit der Materie nicht vertraute Kollegin ein Schreiben an LH vorformuliert, das sie dann dort eingereicht hat. Je 600 EUR für Hin- und Rückflug. Die 1.200 EUR sind ca. 4 -5 Wochen später auf ihrem Konto eingegangen. Kein Status bei M&M, Ticket in günstiger Economy-Buchungsklasse. Das Schreiben war inhaltlich rein auf Tatsachen und daraus folgende Zahlungspflichten beschränkt, kein rechtliches Gesülze und kein Klagen über die Schlechtigkeit von LH.
Für EU261 benötigt man für die ersten Schritte auch nur in besonderen Fällen einen Anwalt. Das ist - meistens - eine einfache Anspruchsgrundlage. Der vertragliche Anspruch hier ist zwar kein Hexenwerk, doch im vermute, dass die MA bei LH denken: ”Mehr als EU261 gibt es nicht.” Ist aber nur eine Vermutung.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.910
Für EU261 benötigt man für die ersten Schritte auch nur in besonderen Fällen einen Anwalt. Das ist - meistens - eine einfache Anspruchsgrundlage. Der vertragliche Anspruch hier ist zwar kein Hexenwerk, doch im vermute, dass die MA bei LH denken: ”Mehr als EU261 gibt es nicht.” Ist aber nur eine Vermutung.
Eigentlich nicht, aber LH zahlt selbst das nicht immer anstandslos und man landet sowieso vor Gericht. Bei deinem Vorgehen, hat man dann aber den doppelten Aufwand, wenn man sowieso schon weiss, dass man mit dem Geld der EU/VO nicht hinkommt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.913
BRU
Ich kann also die 250€ nach EU261 plus Ticketkosten plus Hotelbuchungskosten einfordern?
Witzig ist, dass die stornierte Buchung in meinem M&M Konto noch gelistet ist aber mit der PNR bei LH nicht mehr aufrufbar ist .
Meinem Verständnis nach entweder EU261 oder Hotelbuchungskosten. D.h. entweder die pauschale Entschädigung gemäß EU-VO, oder der Dir tatsächlich entstandene Schaden (verfallene Hotelbuchung). Plus in beiden Fällen natürlich die Ticketkosten.

Wobei die Entschädigung gemäß EU-VO vermutlich deutlich einfacher sein sollte, da Standardfall. Und oft auch relativ schnell und ohne Anwalt durchzubringen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Eigentlich nicht, aber LH zahlt selbst das nicht immer anstandslos und man landet sowieso vor Gericht. Bei deinem Vorgehen, hat man dann aber den doppelten Aufwand, wenn man sowieso schon weiss, dass man mit dem Geld der EU/VO nicht hinkommt.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man zwei Vorgänge daraus machen sollte.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
460
154
Hi, hole den Thread nochmal hoch, will keinen neuen eröffnen:

Habe für nächste Woche einen LH-Flug gebucht (Rückflug eines Returns, innerdeutsch). Würde nun gerne den früheren Flug nehmen (drei Stunden früher, ebenfalls LH). Den zusätzlichen Flug würde ich als M&M Prämienticket buchen, den ursprünglichen Return noch stehen lassen, sollte ich den Zusatzflug doch nicht erreichen. Aufgrund der kurzen Flugdauer (1 Stunde) keine zeitliche Überschneidung.
Wie sind hier Eure Erfahrungen? Storniert LH solche Doppelbuchungen oder ist das hier unkritisch, da keine zeitliche Überschneidung?
 
A

Anonym108627

Guest
Hallo Zusammen,

zum Thema Doppelbuchung habe ich folgende Fragen:

1) Wie definiert die LH Doppelbuchung bzw. anhand welcher Kriterien werden diese festgestellt UND
2) zu welchem Zeitpunkt erfährt man, ob die Buchung als Doppelbuchung erkannt wurde? Direkt bei der Buchung oder erst 24h vor Abflug oder oder oder?

Hintergrund ist der:
rIch habe im Oktober zwei Tickets für meinen Freund und ich von BER-FRA-USM gebucht. Vor wenigen Tagen hat sich herausgestellt, dass wir vergessen haben, den zweiten Vornamen meines Freundes anzugeben. Da die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden ist (als z.B. nicht Hans-Peter, sondern Hans Peter) sollte es nach Aussage vieler Personen eigentlich kein Problem darstellen, aber sowohl Condor (hierüber habe ich gebucht) als auch LH verunsichern mich hier etwas* und da ich eine kleine Macke habe, habe ich nun zur Sicherheit für denselben Tag 3,5 Stunden später einen Flug von BER-MUC-USM auf den Namen Hans Peter über einen OTA gebucht.

Dann habe ich allerdings von dem Problem mit Doppelbuchungen gehört und bin nun verunsichert, weil der Name ja eigentlich nicht identisch ist und in der einen Buchung 2 Pax, in der anderen 1 Pax sind. Allerdings sind Nachname, Geburtstag etc. identisch. Die API habe ich bei dem alternativen Flug nicht angegeben, sodass hier keine Passnummer übereinstimmen kann.

Dennoch bin ich verunsichert, ob das System der LH die Doppelbuchung erkennt. So wie ich es verstanden haben handelt es sich auch dann um eine Doppelbuch, wenn derselbe Passagier zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Orten wäre. Also nicht nur, wenn die Buchung für denselben Flug oder dieselbe Strecke (BER-FRA), sondern eben auch, wenn der andere Flug 3,5 Stunden zeitversetzt und BER-MUC erfolgt.

Kennt sich hier jemand aus?

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße

*ich finde das mit den Vornamen übrigens aus sprachlicher Sicht sehr problematisch. Es heißt in der Buchungsmaske von Condor "bitte wie im Pass angeben" und dann steht bei dem Feld VornamE, nicht VornamEN. Genau genommen ist der VornamE im Pass nur Hans und nicht Hans Peter. Anders wäre es, wenn im Pass Hans-Peter stünde, weil das dann EIN VornamE wäre, aber so ist es aus meiner Sicht sogar falsch beide Vornamen anzugeben, da ja nur nach einem gefragt wird. Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
 
A

Anonym108627

Guest
Hallo Zusammen,

zum Thema Doppelbuchung habe ich folgende Fragen:

1) Wie definiert die LH Doppelbuchung bzw. anhand welcher Kriterien werden diese festgestellt UND
2) zu welchem Zeitpunkt erfährt man, ob die Buchung als Doppelbuchung erkannt wurde? Direkt bei der Buchung oder erst 24h vor Abflug oder oder oder?

Hintergrund ist der:
rIch habe im Oktober zwei Tickets für meinen Freund und ich von BER-FRA-USM gebucht. Vor wenigen Tagen hat sich herausgestellt, dass wir vergessen haben, den zweiten Vornamen meines Freundes anzugeben. Da die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden ist (als z.B. nicht Hans-Peter, sondern Hans Peter) sollte es nach Aussage vieler Personen eigentlich kein Problem darstellen, aber sowohl Condor (hierüber habe ich gebucht) als auch LH verunsichern mich hier etwas* und da ich eine kleine Macke habe, habe ich nun zur Sicherheit für denselben Tag 3,5 Stunden später einen Flug von BER-MUC-USM auf den Namen Hans Peter über einen OTA gebucht.

Dann habe ich allerdings von dem Problem mit Doppelbuchungen gehört und bin nun verunsichert, weil der Name ja eigentlich nicht identisch ist und in der einen Buchung 2 Pax, in der anderen 1 Pax sind. Allerdings sind Nachname, Geburtstag etc. identisch. Die API habe ich bei dem alternativen Flug nicht angegeben, sodass hier keine Passnummer übereinstimmen kann.

Dennoch bin ich verunsichert, ob das System der LH die Doppelbuchung erkennt. So wie ich es verstanden haben handelt es sich auch dann um eine Doppelbuch, wenn derselbe Passagier zur gleichen Zeit an unterschiedlichen Orten wäre. Also nicht nur, wenn die Buchung für denselben Flug oder dieselbe Strecke (BER-FRA), sondern eben auch, wenn der andere Flug 3,5 Stunden zeitversetzt und BER-MUC erfolgt.

Kennt sich hier jemand aus?

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße

*ich finde das mit den Vornamen übrigens aus sprachlicher Sicht sehr problematisch. Es heißt in der Buchungsmaske von Condor "bitte wie im Pass angeben" und dann steht bei dem Feld VornamE, nicht VornamEN. Genau genommen ist der VornamE im Pass nur Hans und nicht Hans Peter. Anders wäre es, wenn im Pass Hans-Peter stünde, weil das dann EIN VornamE wäre, aber so ist es aus meiner Sicht sogar falsch beide Vornamen anzugeben, da ja nur nach einem gefragt wird. Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
Achso noch eine Ergänzung:

Ein Name Change war trotz Flex Plus-Buchung, die eine Namensänderung bis 24h vor Abflug verspricht, nicht möglich (wir fliegen in einer Woche).
Begründung: Das wäre aufgrund der Zubringerflüge nicht möglich. Das finde ich tatsächlich auch sehr problematisch, weil es aus Kundensicht irrelevant ist, wie sich die Arline organisiert und welche carrier hier agieren. Ich bin ja im Grunde total unwissend, buche den Flex Tarif, kann diese bezahlte Leistung dann aber nicht in Anspruch nehmen. Auf Nachfrage wurde auf die AGB hingewiesen, die sagen, dass dies nur möglich ist, wenn alle Flüge operated by Condor sind.
 
A

Anonym108627

Guest
Ich buche immer ohne zweiten Vornamen und das ging bei mehr als 1000 Flügen gut.
Die zweite Buchung ist meiner Meinung nach völlig umsonst und wird dir vielleicht noch mehr Probleme bereiten als der fehlende zweite Vorname.
Vielen Dank für deine Antwort. Allerdings sind mir ja genau diese beiden Punkte bewusst. Daher war meine Frage, ob jemand weiß, ob eine Doppelbuchung auch dann erkannt wird, wenn die Vornamen voneinander abweichen (Hans vs. Hans Peter) und vor allem, wann man darüber informiert wird.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.862
1.580
Da du ja schon initial die Aussagen vieler Personen konsequent ignoriert hast, um dich gegen Zahlung eines weiteren Langstreckenfluges in diesen Wahnsinn zu begeben, kann die Diskussion hier doch nur ein Kampf mit Windmühlen werden. Ich würde es mal dabei belassen, es sei denn du hast noch zu viel Zaster für Stornogebühren etc. rumliegen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es heißt in der Buchungsmaske von Condor "bitte wie im Pass angeben" und dann steht bei dem Feld VornamE, nicht VornamEN.
Skandal.
 
A

Anonym108627

Guest
Da du ja schon initial die Aussagen vieler Personen konsequent ignoriert hast, um dich gegen Zahlung eines weiteren Langstreckenfluges in diesen Wahnsinn zu begeben, kann die Diskussion hier doch nur ein Kampf mit Windmühlen werden.
Alles klar, ich glaube auch, dass ich auf meine Fragen keine Antworten mehr bekomme :D belehrt wurde ich bereits. Ich hatte oben genannt, warum ich die zweite Buchung vorgenommen habe. An der Stelle sehe ich ein, dass das viele aus gutem Grund nicht gemacht hätten, bin aber wie gesagt nicht hier für eine erneute Belehrung, sondern hatte gehofft, dass mir jemand die Fragen 1) und 2) beantworten kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Was eigentlich "Prinz (12 Vornamen) Ferdinand von und zu Hohenkotzbach" wenn er einen Flug bucht.
Danke. Die Diskussion hatte ich auch verfolgt. Wie oben geschrieben, hatten mich Condor und LH hier sehr verunsichert - sowie auch wenige im Forum. Und ja ich weiß, dass sie das aus wirtschaftlichen Gründen machen. Wollte hier also gar keine Diskussion aufmachen, sondern fragen, ob jemand Antworten hat auf meine Fragen. Wenn nicht, auch vollkommen in Ordnung.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.048
10.049
LEJ
Danke. Die Diskussion hatte ich auch verfolgt. Wie oben geschrieben, hatten mich Condor und LH hier sehr verunsichert - sowie auch wenige im Forum. Und ja ich weiß, dass sie das aus wirtschaftlichen Gründen machen. Wollte hier also gar keine Diskussion aufmachen, sondern fragen, ob jemand Antworten hat auf meine Fragen. Wenn nicht, auch vollkommen in Ordnung.
Resümee, verarschen kann ich mich alleine.
 
A

Anonym108627

Guest
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Da du ja schon initial die Aussagen vieler Personen konsequent ignoriert hast, um dich gegen Zahlung eines weiteren Langstreckenfluges in diesen Wahnsinn zu begeben, kann die Diskussion hier doch nur ein Kampf mit Windmühlen werden. Ich würde es mal dabei belassen, es sei denn du hast noch zu viel Zaster für Stornogebühren etc. rumliegen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Skandal.
Oh my…ich fand die bisherigen Beiträge immer sehr sympathisch :( ich bin mal wieder raus hier :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du scheinst einigermaßen reflektiert mit der Situation und der Macke/Kontrollzwang umzugehen. Daher nur der Hinweis, dass du hier für dein Vorgehen vermutlich durch weitere Nutzer noch ein paar mal in der Luft zerrissen wirst. Nimm es nicht zu persönlich.
Jo merke ich gerade :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Soll keine Belehrung sein sondern ein gut gemeinter Hinweis: am besten beim nächsten Mal früher hier im Forum fragen, bevor man etwas auf eigene Faust “verschlimmbessert” ;)
Mal sehen :D aber ja, hast du Recht!
 
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