Kreditkartenakzeptanz

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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.670
1.303
Oberfranken
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Das würde mich auch interessieren. Gehört ja - anders als 90 Prozent der letzten Beiträge - auch zur Überschrift hier im Thread.
Wenn nur KK-Aufkleber am Eingang sind, darf kein Mindestbetrag verlangt werden. Ich meine, das hat auch mal der ADAC so geschrieben. Wenn vor dem Einkauf auf den Mindestbetrag deutlich sichtbar hingewiesen wird, sollte der in DE grundsätzlich gelten. Ich frage vorher nach KK-Akzeptanz und wenn diese bejaht wird, gibt es keinen Mindestbetrag.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.670
1.303
Oberfranken
Vorteil von Kartenzahlung sind für mich:
  • der Wegfall von Klimpergeld
  • keine Devisen im Ausland
  • kein Bargeld abheben zu müssen
  • hohe Liquidität
  • schnelles Bezahlen (NFC)
Sind diese Argumente belastbar genug oder kommt jetzt das Bild vom Affen aus Gibraltar?
Der Affe ist in der Penaltybox.
Ja, diese Vorteile sehe ich auch, aber ich bin nicht fanatisch. Wenn es unbedingt umständliches Klimpergeld sein muss, dann muss es einen besonderen Mehrwert für mich haben.

Heute habe ich kurz vor Ladenschluss bei Aldi Süd ein paar Kleinigkeiten eingekauft. Bereits beim Kunden vor mir hat das KK-Gerät gezickt. Da er eine girocard mit einem roten S hatte, wurde nach dem 2. Versuch auf ELV umgeschaltet. Ich habe Amex, MC und Visa erfolglos versucht. Jedes mal war angeblich keine Autorisierung möglich. Dann habe ich die Girocard der RB HT genutzt. Auch hier kam die selbe Fehlermeldung, aber dann war es plötzlich als "SEPA Lastschrift offline" gebucht. Es kam ein ziemlich langer Beleg zum Unterschreiben heraus. Da es ca. 5 Min. vor Ladenschluss war, hätte ich auch nirgends umständlich Geld holen können und Tiefkühlware wäre z. T. aufgetaut.
Der Blick der Kundin hinter mir war umbezahlbar. Ich hatte zum Kassierer gesagt, dass KK-Zahlung normalerweise viel schneller als das umständliche Klimpergeld geht, um unnötige Kommentare von ihr zu vermeiden. Heute habe ich den Fall an Aldi Süd geschrieben und gefragt, warum man in so einem Fall das Gerät nicht einfach auf Unterschrift umschalten kann. Ich meine, früher ging das bis ca. 200,-€ je nach (Risiko-)branche und es gibt auch Markthändler, die ein Gerät ohne SIM haben und dann erst zu Hause die Daten übertragen.
Schaun wir mal, was Aldi antwortet und ob die Bargeldspezialisten hier wieder meckern.
 

Schnauzeflieger

Erfahrenes Mitglied
29.01.2023
528
393
Ich denke, das ganze Dilemma drückt sich hierin aus.

D ist und bleibt einfach ein rückständiges Land. Dass trotz immer dünner werdender Filialnetze nach wie vor 50% der Bevölkerung nach wie vor gerne zur Filiale gehen, um dort Papierzettel in einen Briefkasten einzuwerfen, spricht einfach Bände.
Ich meine, bei sehr Alten die überhaupt keinen Internetzugang besitzen ist es ja noch irgendwie nachvollziehbar. Aber 50% können ja nicht nur Greise sein.
Von diesen Leuten erwartet wohl kaum jemand, dass sie ihren Gang zur Filiale nicht mit einer stattlichen Abhebung verbinden und auf Klimpergeld verzichten.
 

Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
399
536
Ich denke, das ganze Dilemma drückt sich hierin aus.

D ist und bleibt einfach ein rückständiges Land. Dass trotz immer dünner werdender Filialnetze nach wie vor 50% der Bevölkerung nach wie vor gerne zur Filiale gehen, um dort Papierzettel in einen Briefkasten einzuwerfen, spricht einfach Bände.
Ich meine, bei sehr Alten die überhaupt keinen Internetzugang besitzen ist es ja noch irgendwie nachvollziehbar. Aber 50% können ja nicht nur Greise sein.
Von diesen Leuten erwartet wohl kaum jemand, dass sie ihren Gang zur Filiale nicht mit einer stattlichen Abhebung verbinden und auf Klimpergeld verzichten.
Schockierend.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.609
Oberpfalz
Ich frage vorher nach KK-Akzeptanz und wenn diese bejaht wird, gibt es keinen Mindestbetrag.
Auch nicht immer zutreffend. Mir ist schon folgendes passiert:
Ich: Akzeptieren sie hier Karten?
Verkäufer: Ja, tun wir.
Also kaufe ich mir eine Kleinigkeit zum Essen. An der Kasse sage ich dann, dass ich mit Karte zahlen möchte.
Verkäufer: Also mit Karte geht erst ab 5 €. Darunter nur bar.

Sowas ist dann ärgerlich. Habe dann bar gezahlt.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.670
1.303
Oberfranken
Auch nicht immer zutreffend. Mir ist schon folgendes passiert:
Ich: Akzeptieren sie hier Karten?
Verkäufer: Ja, tun wir.
Also kaufe ich mir eine Kleinigkeit zum Essen. An der Kasse sage ich dann, dass ich mit Karte zahlen möchte.
Verkäufer: Also mit Karte geht erst ab 5 €. Darunter nur bar.

Sowas ist dann ärgerlich. Habe dann bar gezahlt.
Ja, das ist mir auch schon passiert, denn Wirte erzählen gerne Märchen. Ich hatte auf seine Aussage hingewiesen und gesagt, dass ich kein Bargeld dabei habe. Dann ging es plötzlich mit KK und natürlich ohne Trinkgeld. Natürlich sollte man einen Zeugen dabei haben und ggf. auf unlauteren Wettbewerb hinweisen, dann klärt sich das ganz schnell. Wenn man sehr wenig Zeit hat, z. B. weil die Bahn oder der Flieger nicht wartet, kann man ggf. bar bezahlen. Es kommt auf den Einzelfall an.
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
8.345
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Auch nicht immer zutreffend. Mir ist schon folgendes passiert:
Ich: Akzeptieren sie hier Karten?
Verkäufer: Ja, tun wir.
Also kaufe ich mir eine Kleinigkeit zum Essen. An der Kasse sage ich dann, dass ich mit Karte zahlen möchte.
Verkäufer: Also mit Karte geht erst ab 5 €. Darunter nur bar.

Sowas ist dann ärgerlich. Habe dann bar gezahlt.
Technisch geht das aber, die wollen es nur nicht weil mit Karte ja so teuer ist:rolleyes:es kann nicht unterbunden werden, das versucht man dann verbal zu regeln. Gerade wenn es z.B. etwas explizit zubereitetes ist, würde ich es drauf ankommen lassen. Dann bleibt es halt im Zweifel liegen und die können es wegwerfen.
Entweder ist ein Geschäft Cash only (dann weiß man woran man ist!) oder wenn Karten akzeptiert werden, dann auch vollumfänglich ab 0,01€. Auf solche Spielereien würde ich mich nicht einlassen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.540
3.733
HAM
Leute, kommt mal wieder runter. Wie gesagt, Bargeld ist nun einmal das einzige gesetzliche Zahlungsmittel!

Das hatten wir doch schon in allen vorherigen Inkarnationen dieses Threads...

Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel sind Euro Scheine. Das heißt, du kannst auch mit zwei Tonnen fünf Euro Scheinen Deine Schuld begleichen. Beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel sind Euromünzen. Hier müssen von Gläubigern nur 50 Münzen angenommen werden.

Beides setzt voraus, dass es ein Schuldverhältnis gibt, das Du als Gläubiger begleichen willst. Gläubiger bist Du in dem Moment, in dem der Verkäufer dein Kaufangebot akzeptiert. Was nicht heißt, dass der Verkäufer jedes Angebot akzeptieren muss. Es gibt natürlich Ausnahmen. Du wirst in Deutschland nie eine Apotheke finden, die nur Karten akzeptiert, weil Apotheken zumindest für einige Artikel einem Kontrahierungszwang unterliegen, also Dein Angebot annehmen müssen. Aber wenn Dein Angebot nicht angenommen wird, bist Du kein Gläubiger, und damit nützt Dir das gesetzliche Zahlungsmittel nichts.

TL; DR Gesetzliches Zahlungsmittel ungleich muss jeder akzeptieren.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Gegenseite?
Welche Gegenseite?
Um eine "Gegenseite" überhaupt erstmal ernst nehmen zu können, müssen belastbare Argumente geliefert werden

Ich muss dir überhaupt keine "belastbaren Argumente" liefern, es genügt, wenn ich gerne mit Karte zahlen würde. So wie du umgekehrt auch nicht begründen musst oder dich rechtfertigen musst, warum du wiederum gerne bar zahlst.

und nicht hohle, dummdreiste Phrasendrescherei, gepaart mit verblendetem Absolutismus.

Es ist schleierhaft, worauf sich dies bezieht.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.525
4.794
Mindestbeträge sind zumindest seitens Visa, MasterCard und AmEx nicht erlaubt.

Ist also regelmäßig ein Verstoss gegen deren Geschäftsbedingungen. Dagegen vorzugehen ist in DE aber genauso regelmäßig sinnlos, das das dann zu einer Trotzreaktion führt und einfach keine Kartenzahlung mehr angeboten wird. Man kann es sich ja erlauben, der Kunde macht das Theater leider gerne mit und stimmt mit ein, wenn bei Nachfrage das Gezeter über den bösen Kartenanbieter losgeht, der an allem schuld ist.

PS: Hört endlich auf den Troll zu füttern, ihr Holzköpfe.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Dagegen vorzugehen ist in DE aber genauso regelmäßig sinnlos, das das dann zu einer Trotzreaktion führt und einfach keine Kartenzahlung mehr angeboten wird.

Oder man verweist den Kunden mit einem süffisant-herablassenden Ton darauf, dass einige Straßen weiter ein Geldautomat bereitsteht. Wie mir neulich wieder mal in einer Kneipe im Zentrum einer deutschen Großstadt widerfahren. Ganz so als sei der Wunsch nach Kartenzahlung etwa Unanständiges, Anstössiges, ja geradezu Beleidigendes.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.623
7.658
Mindestbeträge sind zumindest seitens Visa, MasterCard und AmEx nicht erlaubt.

gilt das weltweit? Ich habe in den USA schon häufiger Mindestbeträge gesehen (z.B. Kreditkarten ab 10 USD).

Ist also regelmäßig ein Verstoss gegen deren Geschäftsbedingungen. Dagegen vorzugehen ist in DE aber genauso regelmäßig sinnlos, das das dann zu einer Trotzreaktion führt und einfach keine Kartenzahlung mehr angeboten wird.
Wäre dann zumindest ehrlicher. Wenn man keine Kreditkartenakzeptanz bieten möchte, soll man es sein lassen.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.670
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Oberfranken
Oder man verweist den Kunden mit einem süffisant-herablassenden Ton darauf, dass einige Straßen weiter ein Geldautomat bereitsteht. Wie mir neulich wieder mal in einer Kneipe im Zentrum einer deutschen Großstadt widerfahren. Ganz so als sei der Wunsch nach Kartenzahlung etwa Unanständiges, Anstössiges, ja geradezu Beleidigendes.
Hmm, die Kneipe hatte ein Lesegerät, hat dich aber wg. MU an den ATM verwiesen? Oder hatten die gar keine KK-Zahlung angeboten?
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.525
4.794
Auf die Schnelle konnte ich das nur in den AGB von SumUp finden, dort aber eindeutig:

Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie keinen Mindestbetrag für Zahlungen über 1,00 EUR (oder lokaler Gegenwert) festlegen. Darüber hinaus werden Sie Karteninhabern Verkaufsbedingungen anbieten, die mindestens denselben Verkaufsbedingungen entsprechen, die Sie bar zahlenden Kunden anbieten, und Sie werden Karteninhabern keine zusätzlichen Kosten oder Aufpreise berechnen.
 
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