AMEX Platinum

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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
668
232
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Mir wurde eine Amex Offer Gutschrift i.H.v. 50€ seit 2 Wochen nicht gutgeschrieben. Gibt es einen Offer-Service an den ich mich wenden kann oder soll ich abwarten?
Hi, ist dies nicht zufällig das Hilton Promo? Wurde mir ebenso nicht ausgezahlt.
 

lstoever77

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
1.954
1.521
Hotelstatus bleibt in der Regel länger erhalten und die Vorteile kann man denke ich ohne Bedenken nutzen. Da sollte nichts passieren.

Aber sowohl bei der Priority Karte als auch bei der Platinum Karte wird bei jedem Lounge-Besuch eine Rechnung an Amex geschickt, welche dann Amex für Dich bezahlt. Wenn keine gültige Karte existiert, dann gehe ich davon aus, dass Du eine Rechnung von Amex erhältst. Und ich glaube nicht, dass es nur die 27 EUR sein werden, wie bei zusätzlichen Gästen, sondern deutlich teurer.
Wenn Du Pech hast, dann vielleicht sogar eine Anzeige wegen Betrugs. Zwar eher unwahrscheinlich, aber könnte theoretisch passieren. Besonders, wenn Du es übertreiben solltest.

Ich bin gerade in der Lounge Bremen und es hat sich vorhin ein neben mir sitzendes' Spanisch sprechendes Ehepaar mit einem offenbar nicht mehr gültigen Priority Pass Zutritt verschafft.
Sind am Tresen scheinbar weitergekommen, aber dann am Tisch höflich herausgebeten worden.

Update:
Die sind gerade mit einer anderen funktionierenden Karte wiedergekommen.
Schade auch, dass der ganze Tisch mit deren Frühstück schon abgeräumt wurde..
 
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DerBennj

Reguläres Mitglied
08.01.2016
48
45
Ich habe zwei mal ne Push Nachricht bekommen, aber die Gebühr wurde nur einmal gebucht. Am 25. Juni.
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
3.107
3.701
FMO, AMS
Ein Datenpunkt zur Verlängerung des Priority Pass über die Platinum:

Mein bisheriger Pass ist gültig bis 20.07.23. Ich war gespannt ob die (erstmalige) automatische Verlängerung wohl wie erwartet funktioniert.

Neue Karte war tatsächlich am 01.07.23 in der Post, also ca. 3 Wochen vorher. Brief ist datiert auf den 20.06.23. Ok, kommt aus dem Ausland.
Neue Gültigkeit bis 20.07.27. Die Karte in der App ist bereits upgedatet, dort steht allerdings etwas verwirrend "Valid from 21.07.23" 😳
Transfer der Karte nach Apple Wallet ist weiter möglich.

Interessant am Begleitschreiben war, dass im Gegensatz zu der hier viel diskutierten falschen Formulierung im ersten Willkommensschreiben hier nun die Gästeregelung eindeutig und korrekt formuliert ist:

1688290381989.png

Ach ja, Fun Fact: auch Priority Pass muss offensichtlich sparen. Ich habe jetzt Zugang zu über 1,30 Lounges... in Worten: eins komma drei null... :geek: ;)

1688290518492.png
 
Zuletzt bearbeitet:

MAGURO

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
1.384
1.752
Ein Datenpunkt zur Verlängerung des Priority Pass über die Platinum:

Mein bisheriger Pass ist gültig bis 20.07.23. Ich war gespannt ob die (erstmalige) automatische Verlängerung wohl wie erwartet funktioniert.

Neue Karte war tatsächlich am 01.07.23 in der Post, also ca. 3 Wochen vorher. Brief ist datiert auf den 20.06.23. Ok, kommt aus dem Ausland.
Neue Gültigkeit bis 20.07.27. Die Karte in der App ist bereits upgedatet, dort steht allerdings etwas verwirrend "Valid from 21.07.23" 😳
Transfer der Karte nach Apple Wallet ist weiter möglich.

Interessant am Begleitschreiben war, dass im Gegensatz zu der hier viel diskutierten falschen Formulierung im ersten Willkommensschreiben hier nun die Gästeregelung eindeutig und korrekt formuliert ist:

Anhang anzeigen 217884

Ach ja, Fun Fact: auch Priority Pass muss offensichtlich sparen. Ich habe jetzt Zugang zu über 1,30 Lounges... in Worten: eins komma drei null... :geek: ;)

Anhang anzeigen 217885
ich habe eh zugenommen, da sind 1,3 Lounges für mich vielleicht sogar gemütlicher ;-)
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.333
3.028
FRA
Ein "Riss" wäre für mich auch kein CDW Schaden sondern Materialermüdung, für die ich nicht hafte. Ein "Schnitt" wäre was anderes. Immer genau auf die Beschreibung achten
In meinem Fall wird es schon ein CDW Schaden sein - bin offenbar auf einer Landstraße auf etwas scharfes draufgefahren, gleich kam die Luftdruckwarnung, der Reifen war binnen einer Minute platt. Ein herbeigerufener ADAC Helfer hat ein Loch entdeckt, diesen provisorisch geflickt und einen "80 km/h" Sticker ins Auto reingeklebt. Habe bei der Rückgabe den Reifenschaden gemeldet (vor allem um den nächsten Fahrer nicht zu gefährden).

Werde berichten wie es ausgeht (falls der Vermieter den Schaden mir überhaupt in Rechnung stellt).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
In meinem Fall wird es schon ein CDW Schaden sein - bin offenbar auf einer Landstraße auf etwas scharfes draufgefahren, gleich kam die Luftdruckwarnung, der Reifen war binnen einer Minute platt. Ein herbeigerufener ADAC Helfer hat ein Loch entdeckt, diesen provisorisch geflickt und einen "80 km/h" Sticker ins Auto reingeklebt. Habe bei der Rückgabe den Reifenschaden gemeldet (vor allem um den nächsten Fahrer nicht zu gefährden).

Werde berichten wie es ausgeht (falls der Vermieter den Schaden mir überhaupt in Rechnung stellt).
Dann pass auf, dass Du nicht was über einen Riss schreibst :)
 
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HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.854
Für die BMW Amex Gold wurde mir mal vom Versicherungsservice schriftlich bestätigt, dass sämtliche Schäden an Reifen, Scheiben und Karosserie abgesichert sind.
Klar, nicht die Platin, aber dennoch der selbe Versicherer.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Meinen Reifen-/Felgenschaden habe ich telefonisch innerhalb 15 Minuten abwickeln können.
Es ist doch alles gut. Ihr müsst nur aufpassen, dass ihr euch nicht doof ausdrückt und was über einen "Riss" schreibt. Das klingt nach Materialermüdung. Dafür haftet ihr gegenüber dem Vermieter noch die CDW. Ich habe eine Handvoll Schäden abgewickelt über Amex und das geht ohne Probleme. Hier wurde aber auf einen Problemfall hingewiesen, der der Insasse hatte genau das Bussword "Riss" geschrieben.


Für die BMW Amex Gold wurde mir mal vom Versicherungsservice schriftlich bestätigt, dass sämtliche Schäden an Reifen, Scheiben und Karosserie abgesichert sind.
Klar, nicht die Platin, aber dennoch der selbe Versicherer.
Ja, das ist doch auch keine Frage: Sämtliche Schäden, aber nicht jeder kaputte Reifen, den ein Vermieter gerne ersetzt haben möchte. Frage ist immer, für was Du haftest (und nicht wofür der Vermieter dich gerne haften sehen möchte) und dann die Versicherung Dir gegenüber haftet.
 

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.854
Das Ziel deiner Argumentation ist schon klar.
Wenn der Versicherer ein Schadenprotokoll des Vermieters anfordert und ein solcher Schaden dort so formuliert ist, werde ich es schlecht ändern können.
Bei den großen Vermieten in D erhält man im Normalfall relativ neue Pkw mit entsprechender frischer Bereifung. Von einer Ermüdung ist somit zunächst nicht auszugehen.
Um dem Vorzubeugen, könnte man sich bei einem bekannten Reifenschaden sicherheitshalber die DOT Nummer abfotografieren. Ist man bei der Rücknahme nicht zugegen, fiele das weg.
Meine Argumentation wäre grundsätzlich, neues Auto, neue Reifen.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.333
3.028
FRA
Ein "Riss" wäre für mich auch kein CDW Schaden sondern Materialermüdung, für die ich nicht hafte. Ein "Schnitt" wäre was anderes. Immer genau auf die Beschreibung achten
Hafte ich (aus rechtlicher Sicht) als Mieter für einen Glasschaden durch herumfliegende Steine? Dafür kann man als Fahrer ja genauso wenig wie für Materialermüdung.

Mich wundert die anscheinend unterschiedliche Haftung für Mietwagen und etwa Mietwohnungen schon. Wird eine Mietwohnung durch ein Naturereignis zerstört oder etwa durch Vandalen beschädigt, braucht der Mieter nicht zu haften. Wird dagegen ein Mietwagen ohne direkte Schuld des Mieters beschädigt, etwa durch Hagel, ist es scheinbar trotzdem sein Problem, wenn er kein LDW hat. Woher kommt dieser Unterschied? Der Wortlaut in Mietverträgen ist ja gleich: der Gegenstand der Miete ist am Ende der Miete in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
 
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MPaket

Erfahrenes Mitglied
02.09.2017
278
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Gibt zum Thema Steinschlag gesammelte Urteile vom ADAC in Bezug auf Mietwagen. Lade dir nachher das PDF hier hoch.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Hafte ich (aus rechtlicher Sicht) als Mieter für einen Glasschaden durch herumfliegende Steine? Dafür kann man als Fahrer ja genauso wenig wie für Materialermüdung.

Mich wundert die anscheinend unterschiedliche Haftung für Mietwagen und etwa Mietwohnungen schon. Wird eine Mietwohnung durch ein Naturereignis zerstört oder etwa durch Vandalen beschädigt, braucht der Mieter nicht zu haften. Wird dagegen ein Mietwagen ohne direkte Schuld des Mieters beschädigt, etwa durch Hagel, ist es scheinbar trotzdem sein Problem, wenn er kein LDW hat. Woher kommt dieser Unterschied? Der Wortlaut in Mietverträgen ist ja gleich: der Gegenstand der Miete ist am Ende der Miete in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Der PKW Mieter haftet auch nicht für zufällige Gebrauchsschäden wie z.B. Steinschlag oder Hagel. Bei Hagel sehen die Vermieteer das schnell ein, ich habe Hertz mal einen Wagen in Deutschland zurückgegeben, voll in einen Hochgebirgshagel gekommen war. Die haben noch nicht einmal versucht, den Selbstbehalt zu ziehen. Steinschlag ist schwieriger. Führe mal den Nachweis, dass Du nicht zu schnell gefahren bist oder auf den steinigen Randstreifen gekommen bist. Darum hat man ja gerade die Versicherung, um die Diskussionen abzuwenden. Ich selbst miete z.B. in Italien oder Spanien trotz voller Absicherung durch Amex Business Platinum bei den Goldcars und Centauros dieser Welt mit voller Deckung, weil ich einfach keinen Bock habe, mich am Flughafen mit solchen Agenten herumzuärgern. In Deutschland voll anders. Hier kriegen die Avis und Hertzens dieser Welt auch schon mal gerne böse Briefe von mir, wenn sie mir ebensolche schreiben.

 
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TheEntrepreneurLawyer

Aktives Mitglied
21.06.2022
107
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Der PKW Mieter haftet auch nicht für zufällige Gebrauchsschäden wie z.B. Steinschlag oder Hagel. Bei Hagel sehen die Vermieteer das schnell ein, ich habe Hertz mal einen Wagen in Deutschland zurückgegeben, voll in einen Hochgebirgshagel gekommen war. Die haben noch nicht einmal versucht, den Selbstbehalt zu ziehen. Steinschlag ist schwieriger. Führe mal den Nachweis, dass Du nicht zu schnell gefahren bist oder auf den steinigen Randstreifen gekommen bist. Darum hat man ja gerade die Versicherung, um die Diskussionen abzuwenden. Ich selbst miete z.B. in Italien oder Spanien trotz voller Absicherung durch Amex Business Platinum bei den Goldcars und Centauros dieser Welt mit voller Deckung, weil ich einfach keinen Bock habe, mich am Flughafen mit solchen Agenten herumzuärgern. In Deutschland voll anders. Hier kriegen die Avis und Hertzens dieser Welt auch schon mal gerne böse Briefe von mir, wenn sie mir ebensolche schreiben.

Als Mieter dürfte man eigentlich nicht nachzuweisen haben, dass man nicht zu schnell gefahren, zu dicht aufgefahren oder auf dem Randstreifen gefahren ist. Es gilt der übliche zivilrechtliche Grundsatz, dass derjenige, der einen Anspruch behauptet, auch das Vorliegen dessen Voraussetzungen darlegen und beweisen muss. Das ist hier der Vermieter, der dem Mieter ein Fehlverhalten nachweisen muss. Insbesondere bei Steinschlägen versuchen es Autovermieter aber gerne „ins Blaue hinein“.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.333
3.028
FRA