Es ist auch niemand gezwungen, zwischen Fehlern bei gutem Willen und Unzumutbarkeiten oder Böswilligkeit zu unterscheiden.
Weiß jetzt nicht, ob das noch gilt. Aber früher war in Arbeitszeugnissen die Formulierung „er hat sich stets bemüht“ eine Umschreibung für „hat sich bemüht, aber mehr auch nicht / war aber eher unfähig“. Trifft es hier ganz gut. Denn Fakt ist doch:
- Die Airline hat kurzfristig einen Flug gestrichen (und das vermutlich ohne „höhere Gewalt“)
- Die automatische Umbuchung erfolgt auf eine Alternative, die der Kunde aus objektiven Gründen gar nicht annehmen kann
- Der Kunde selber hat keine Möglichkeit, sich auf eine andere Alternative / wieder zurück auf seinen ursprünglichen Flug zu buchen, da die „self service“-Möglichkeiten nicht funktionieren
Ok, der Kunde erkennt die Fehler und findet am Flughafen jemanden, der dazu in der Lage ist, die – mittlerweile 3 – Fehler bzw. Unzulänglichkeiten zu korrigieren. Macht dabei aber noch einen weiteren Fehler, indem er das Segment FRA-MUC einfach rausnimmt, anstatt auf den nächsten verfügbaren Anschluss / auf WL umzubuchen (so dass der Kunde dieses Segment nicht verliert).
Ich weiß ja nicht, in welchem Bereich Du arbeitest, wo sowas als „kundenorientiertes Verhalten“ durchgehen würden bzw. guter Wille und Bemühungen ausreichen, auch wenn das Ergebnis für den Kunden unbefriedigend ist.
Und von „Böswilligkeit“ ist außer Deinerseits nirgends die Rede, niemand unterstellt LH oder AC oder welcher Airline auch immer, dass sie den Kunden absichtlich ärgern. Sondern kritisiert werden i.d.R. schlechte IT / fehlendes bzw. inkompetentes Personal / nicht erreichbare Hotlines usw.
Du kannst übrigens davon ausgehen, dass bei allen Airlines besondere Status-/Visa-Aspekte des einzelnen Passagiers nicht proaktiv berücksichtigt werden. Das liegt schon daran, dass diese dem System und auch dem händisch umbuchenden MA nicht bekannt sind.
Stimmt, auch ein Mitarbeiter weiß nicht, ob ein Pax über die Einreisevoraussetzungen für Land X verfügt. Nur gegenüber einem Mitarbeiter kann der Pax darauf hinweisen und um ihm mögliche Alternativen bitten, sonstige Wünsche äußern usw. Bei der automatischen Umbuchung kann er das nicht, sondern wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Und das oft ohne Möglichkeit, selber auf andere Alternativen umzubuchen (weil Chatbot / App nicht funktionieren, keine anderen Alternativen angeboten werden etc.). Und in letzterem sehe ich das Problem, nicht darin, dass Alternativen angeboten werden, die der eine oder andere Pax nicht annehmen kann (viele andere aber schon). Nur hier geht es nicht um eine vorgeschlagene Alternative, sondern um eine endgültige / bereits erfolgte Umbuchung.
Gegen eine automatische Umbuchung ist erst Mal nix zu sagen. Aber das ist ein unverbindliches Angebot der Airline. Die Wahl hat der Kunde im Rahmen der rechtlichen Regelung und die Airline hat es zu ermöglichen. Mit Letzterem tun sich leider einige Airlines schwer. Auch LH.
Darin sehe ich eigentlich eines der Hauptprobleme – sobald die Airline automatisch umbucht, sind auch nicht gestrichene Flüge in der Buchung weg. Und zwar bevor der Kunde die Umbuchung akzeptiert hat.
So dass der Kunde, wenn ihm die automatische Umbuchung nicht passt, oft auch nicht mehr auf seine ursprüngliche Verbindung zurückbuchen kann (weil mittlerweile kein Platz frei – wie es mir ja im Dezember passiert ist). Hier sollten die ursprünglichen Flüge doch zumindest so lange in der Buchung bleiben, bis der Kunde der vorgeschlagenen (oder irgendeiner anderen) Umbuchung zugestimmt hat.
Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Gäbe vermutlich auch Paxe, die trotz ESTA lieber direkt nach FRA geflogen wären und dann halt mit einem späteren Anschluss FRA-MUC weiter, als via Boston.
Wasserdicht ist das nicht. Das fängt schon damit an, dass man eine beliebige Wohnadresse angeben kann. Das Aufenthaltsrecht ist auch komplizierter.
Meinst Du nicht, dass die Anzahl an Paxen mit Wohnanschrift im Schengen-Raum, die sich tatsächlich nicht frei im Schengen-Raum bewegen könnten (und eine Umbuchung via ZRH oder CDG nicht akzeptieren könnten), doch unter der Anzahl an Paxen liegt, die über kein ESTA verfügen und daher nicht via USA fliegen können?