Bahn-Sammelthread

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.024
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Saß heute im IC 1552:

Hat jemand Erfahrungen mit Fahrgastrechten wenn der Zug mit weniger Verspätung abfährt als angekündigt? In der App stehen 12 min. Verspätung ab FFM, losgefahren wurde aber schon nach 7 Minuten.
Verspätungen sind bei der Bahn grundsätzlich nur unverbindliche Prognoseabfahrtzeiten, auf die man sich nicht verlassen darf, sofern man den Zug erwischen möchte. Für Fahrtabbruch dürfte es in Ordnung gehen, da muss man sich ja auf diese Aussagen verlassen dürfen.
 
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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
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Verspätungen sind bei der Bahn grundsätzlich nur unverbindliche Prognoseabfahrtzeiten, auf die man sich nicht verlassen darf, sofern man den Zug erwischen möchte. Für Fahrtabbruch dürfte es in Ordnung gehen, da muss man sich ja auf diese Aussagen verlassen dürfen.
Das stimmt natürlich. Wäre natürlich spannend ob die Zugbindung aufgehoben wäre, wenn man den Zug verpasst, weil der "zu früh" losgefahren ist.
 
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InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
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Das stimmt natürlich. Wäre natürlich spannend ob die Zugbindung aufgehoben wäre, wenn man den Zug verpasst, weil der "zu früh" losgefahren ist.
Wie beim Fliegen auch sollte man zur gebuchten Abfahrtszeit am Gleis sein. Wenn man bei Verspätung in der Lounge sitzt und das Boarding dann doch früher abgeschlossen ist, steht man sonst vor dem gleichen Problem.
Insbesondere in Frankfurt kann es bei der Wende schonmal schneller gehen als erwartet und der Zug kann so die Verspätung reduzieren. Am besten also zur Ankunftszeit am Gleis sein (Ob es diese gibt und wie man die herausfindet, steht ein paar Beiträge weiter oben).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Letztes Jahr hat mir BA ausdrücklich per Email mitgeteilt, dass der Abflug meines Fluges erst um 21 Uhr statt wie geplant um 19 Uhr stattfände auf Grund "late arrival of incoming aircraft". Auf Langstrecke lässt sich das natürlich besser vorhersagen. Daher bin ich auch erst zwei Stunden später als geplant zum Flughafen.
 
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Vollzeiturlauber

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27.11.2012
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Nord Europa
Letztes Jahr hat mir BA ausdrücklich per Email mitgeteilt, dass der Abflug meines Fluges erst um 21 Uhr statt wie geplant um 19 Uhr stattfände auf Grund "late arrival of incoming aircraft". Auf Langstrecke lässt sich das natürlich besser vorhersagen. Daher bin ich auch erst zwei Stunden später als geplant zum Flughafen.
Bleibt denn der check in länger öffen?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA
Zudem, aber das ist im Prinzip off topic, finde ich es daneben, sowohl von der Bahn in Gestalt ihres Lokführers, als auch von der Polizei, zwecks Verfolgung einer ziemlich popeligen Ordnungswidrigkeit (§ 64b EBO) einen Zug zu verspäten.
Ich folge ja deinen Ausführungen oft und gern, aber hier bin ich auf der Seite des Lokführers. Ich würde mich auch nicht von so einem Mob vorführen lassen, da wird eben das volle Programm gefahren. Und es geht nicht von seiner Zeit ab.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.210
4.340
FRA
Was spricht dagegen, das in Bremen am Bahnsteig zu tun? Mir fehlt da einfach jede Verhältnismäßigkeit?
Dass der Blockierer in Mahnsdorf schon wieder aussteigen kann. Und mir fehlt die Verhältnismäßigkeit bei 23 Minuten Wartezeit auf den nächsten Zug. Die habe ich schon oft genug auf meinen eigentlichen Zug warten müssen. Und wenn mir einer den Hampelmann auf den Gleisen macht, ist einfach Schluss mit der Verhältnismäßigkeit. Aber das ist genau das, was sich immer öfter beobachten lässt, auf der einen Seite die Pünktlichkeit der Schweizerischen und Japanischen Bahnen einfordern, ohne deren Disziplin mitzubringen, das funktioniert nicht. Oder hat schon mal jemand in Arth-Goldau den Zug aufgehalten, weil die bestellte Pizza noch nicht da war?

Weil sie versäumt hat, ihr Angebot an eine sich erhöhende Nachfrage (Ansiedlung eines Großarbeitgebers, der seine Mitarbeiter aktiv durch Zuschüsse, Shuttlebusse etc. zum Bahnpendeln bringt) anzupassen?
Du meinst sicher Versäumnisse der Länder Niedersachsen und Bremen? Oder hat die DB Fernverkehr versäumt, einen ICE-Schichtshuttle zwischen Achim und Bremen zu installieren?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.812
15.797
Dass der Blockierer in Mahnsdorf schon wieder aussteigen kann.

Ein bisschen Schwund ist immer. Die allermeisten werden schon mindestens bis Bremen fahren. Aber klar, nur damit eine Handvoll OWi-Delinquenten ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können, produziere ich mutwillig massive Verspätungen für hunderte Reisende. Ordnung muss halt sein.


Und mir fehlt die Verhältnismäßigkeit bei 23 Minuten Wartezeit auf den nächsten Zug.

Dass die Leute falsch gehandelt haben, bestreitet doch niemand.


den Hampelmann auf den Gleisen macht

Das ist aber auch ein bisschen melodramatisch, oder?


Aber das ist genau das, was sich immer öfter beobachten lässt, auf der einen Seite die Pünktlichkeit der Schweizerischen und Japanischen Bahnen einfordern, ohne deren Disziplin mitzubringen, das funktioniert nicht. Oder hat schon mal jemand in Arth-Goldau den Zug aufgehalten, weil die bestellte Pizza noch nicht da war?

Vielleicht wäre es in Arth-Goldau gar nicht "nötig" über verbotene Wege zum Zug zu kommen, weil der Buszubringer in Organisation und Ausführung besser funktioniert hätte und der Bahnhof nachfragegerecht dimensioniert ist?

Du meinst sicher Versäumnisse der Länder Niedersachsen und Bremen?

Wer auch immer den Bahnhof so baut, betreibt und managt. Die Länder werden es eher nicht sein ;)
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.210
4.340
FRA
Das ist aber auch ein bisschen melodramatisch, oder?

Ich empfinde das nicht so, wenn das heute funktioniert, ist das morgen der neue Standard? Reisende haben auf Bahngleisen nichts verloren. Meine Meinung: Die Kollegen müssten viel öfter bei "Kleinigkeiten" das volle Programm fahren, dann würde hier auch ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden, wenn 200 Leute im Zug in Geiselhaft wegen eines Spinners genommen werden.

Vielleicht wäre es in Arth-Goldau gar nicht "nötig" über verbotene Wege zum Zug zu kommen, weil der Buszubringer in Organisation und Ausführung besser funktioniert hätte und der Bahnhof nachfragegerecht dimensioniert ist?
Und das rechtfertigt die Hinderung einer Zugabfahrt durch Gleisblockierung? Dann kann ich demnächst in Hamburg Hbf, Köln Hbf und vielen anderen auch über die Gleise spazieren, die sind auch nicht bedarfsgerecht dimensioniert.

Wer auch immer den Bahnhof so baut, betreibt und managt. Die Länder werden es eher nicht sein ;)
Ich dachte, du meinst den Takt. Dann weiß ich leider nicht, um was es hier überhaupt ging. Ist der Weg vom Bus zum Zug zu lang? Haben die Schnellläufer den Zug für ihre langsameren Kollegen aufgehalten?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.525
Ich habe eine Rückmeldung zu einer laufendem EBA-Beschwerde (Eisenbahn-Bundesamt) die doch sehr bemerkenswert ist:

Zitat:
"Lassen Sie mich jedoch bereits jetzt mitteilen, dass die Erstattung der Verpflegungskosten für das Eisenbahn-Bundesamt nicht durchsetzbar ist. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sind die Eisenbahn-verkehrsunternehmen zwar verpflichtet, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe-leistungen aktiv anzubieten; er sieht allerdings keine Verpflichtung zum Schadensersatz vor, wenn Reisende aufgrund unterbliebener Hilfeleistungen in Vorleistung treten."

Bedeutet genau genommen nach Meinung des EBA sind die Regelungen der EU Fahrgastrechteverordnung gegenstandslos, denn wenn die Leistung systematisch verweigert wird, gibt es keine Möglichkeit der Erstattung oder Sanktionierung.

Sehr "interessante" Rechtsauffassung die das EBA da vertritt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.812
15.797
Ich dachte, du meinst den Takt. Dann weiß ich leider nicht, um was es hier überhaupt ging. Ist der Weg vom Bus zum Zug zu lang?

Das meinte ich:

Der Bahnhof fasst die Massen nicht; Treppen und Unterführungen sind nicht ausreichend dimensioniert. Zudem fehlt es dem Bahnsteig Richtung Bremen, anders als dem Bahnsteig Richtung Hannover, an einem direkten Zugang von der Straßenüberführung. Wenn dann noch der Bus baustellenbedingt auf der "falschen" Seite und auch noch zu spät hält, ist der Vorfall mindestens nicht überraschend, vielleicht sogar vorhersehbar.

Wenn das bekannt ist und auch schon zu Vorfällen geführt hat, wenn auch nicht in der jetzigen Dimension, kann man sich als Bahn, Aufgabenträger, Arbeitgeber und Stadt mal zusammensetzen und überlegen, was man tun kann - bevor jemand unter dem Zug liegt.

Haben die Schnellläufer den Zug für ihre langsameren Kollegen aufgehalten?

Das weiß ich nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass niemand dezidiert aufgehalten hat, sondern dass die Leute einfach den direkten Weg über die Gleise vor der Lok gelaufen sind, um sich den Weg durch die verstopfte Unterführung zu sparen. Und dann eben der Lemming-Effekt.

achimmqdbf.jpg
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.913
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Ich habe eine Rückmeldung zu einer laufendem EBA-Beschwerde (Eisenbahn-Bundesamt) die doch sehr bemerkenswert ist:

Zitat:
"Lassen Sie mich jedoch bereits jetzt mitteilen, dass die Erstattung der Verpflegungskosten für das Eisenbahn-Bundesamt nicht durchsetzbar ist. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sind die Eisenbahn-verkehrsunternehmen zwar verpflichtet, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe-leistungen aktiv anzubieten; er sieht allerdings keine Verpflichtung zum Schadensersatz vor, wenn Reisende aufgrund unterbliebener Hilfeleistungen in Vorleistung treten."

Bedeutet genau genommen nach Meinung des EBA sind die Regelungen der EU Fahrgastrechteverordnung gegenstandslos, denn wenn die Leistung systematisch verweigert wird, gibt es keine Möglichkeit der Erstattung oder Sanktionierung.

Sehr "interessante" Rechtsauffassung die das EBA da vertritt.
Das EBA vermischt hier wohl Erstattung und Schadensersatz.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.024
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich habe eine Rückmeldung zu einer laufendem EBA-Beschwerde (Eisenbahn-Bundesamt) die doch sehr bemerkenswert ist:

Zitat:
"Lassen Sie mich jedoch bereits jetzt mitteilen, dass die Erstattung der Verpflegungskosten für das Eisenbahn-Bundesamt nicht durchsetzbar ist. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sind die Eisenbahn-verkehrsunternehmen zwar verpflichtet, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe-leistungen aktiv anzubieten; er sieht allerdings keine Verpflichtung zum Schadensersatz vor, wenn Reisende aufgrund unterbliebener Hilfeleistungen in Vorleistung treten."

Bedeutet genau genommen nach Meinung des EBA sind die Regelungen der EU Fahrgastrechteverordnung gegenstandslos, denn wenn die Leistung systematisch verweigert wird, gibt es keine Möglichkeit der Erstattung oder Sanktionierung.

Sehr "interessante" Rechtsauffassung die das EBA da vertritt.
Schade, hatte da noch Hoffnung in das EBA. Muss ich wohl doch @kexbox mit einigen DB Fällen im Winter vor Verjährung beglücken, so systematisch wie die Bude die Fahrgäste ums Essen prellt :giggle:

Das EBA kann also auch nicht sanktionieren, wenn Hotelkosten nicht erstattet werden, wenn nach Abbrüchen keine Tickets erstattet werden - wozu dann eigentlich das EBA als Aufsichtsbehörde?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.210
4.340
FRA
Ich könnte mir aber vorstellen, dass niemand dezidiert aufgehalten hat, sondern dass die Leute einfach den direkten Weg über die Gleise vor der Lok gelaufen sind, um sich den Weg durch die verstopfte Unterführung zu sparen. Und dann eben der Lemming-Effekt.

achimmqdbf.jpg
Liegt auf der Hand, habe ich im Nachbarort ganz genauso. Aber das sollte man sich dann überlegen, ob man direkt vor der Lok noch rüber läuft. Trotzdem sind das Bahnhöfe, die nie im Leben ein zweite Unterführung/Zugang zum Gleis belommen, betroffen sind ja nur wenige Verbindungen morgens und nachmittags. (Ja, im Amazon-Zentrum noch ein paar mehr.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.170
2.525
Das EBA kann also auch nicht sanktionieren, wenn Hotelkosten nicht erstattet werden, wenn nach Abbrüchen keine Tickets erstattet werden - wozu dann eigentlich das EBA als Aufsichtsbehörde?
Zum Hotel kann ich nichts sagen, in den Fällen in denen ich übernachten musste habe ich mir immer einen Voucher geholt.

Was das Ticket selbst angeht werden wir sehen, denn da läuft die Prüfung noch innerhalb der nächsten drei Monaten soll dazu eine Antwort kommen.

Aber ich werde in einer ruhigen Minute eine weitere Stellungnahme zum Punkt Verpflegungskosten anfragen, denn nach den Sicht braucht ein EVU diese ja gar nicht zu leisten.
Mal sehen was dazu kommt.

Das EBA vermischt hier wohl Erstattung und Schadensersatz.
Nun ja streng genommen steht auch nicht von der Erstattung in der VO, aber es bleibt dabei wenn es keine Folgen hat einer Verpflichtung nicht zu entsprechen, dann ist die Verpflichtung nicht existent.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.256
4.194
dann würde hier auch ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden, wenn 200 Leute im Zug in Geiselhaft wegen eines Spinners genommen werden.
Die 200 Leute fahren im Zweifel wieder mit dem Auto und erzählen jeweils 20 Leuten (oder mehr) was für ein Sauhaufen die Bahn ist.
Aber hey, Hauptsache dein Kollege konnte ein Exempel statuieren ;-).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.222
7.253
Wenn man mit dem ÖPNV vom BER in die Berliner Innenstadt oder umgekehrt fährt, ist das Tarifzone Berlin ABC und kostet als Einzelkarte 4 €.
Wenn man von Berlin (beliebiger Startpunkt innerhalb von Berlin ABC) in einen Ort in Brandenburg (knapp) außerhalb der Tarifzone C fährt, kostet das 5 € als Einzelkarte. Wenn man allerdings eine Bahncard (egal ob 25 oder 50) hat, darf man zum Kindertarif fahren, und das kostet nur 3,70 €. Das ist insofern inkonsistent, als es für die Berliner Tarifgebiete keinen BC-Rabatt gibt.
Es scheint vom BER aus keine ÖPNV-Busverbindung zu Zielen außerhalb von Zone C zu geben, aber man könnte eben von Berlin aus eine VBB-Fahrkarte nach Bestensee oder Drabendorf lösen, das müsste doch auch anerkannt werden, wenn man damit erstmal :)-)) zum BER fährt, oder weisen diese Fahrkarten beim VBB eh nur die Zone und nicht das konkrete Ziel aus?
Für die Rückfahrt könnte man einfach nach z.B. Nauen fahren und auf dem Weg in Berlin aussteigen (OK, das ist ggfs. etwas erklärungsbedürftig, wenn man dann noch in Berlin mit U-Bahn oder Bus fährt, um zu seinem Ziel zu gelangen).
Werden diese Fahrkarten an Berliner Fahrkartenautomaten eigentlich zum späteren Fahrtantritt (d.h. zum Entwerten) oder nur zum sofortigen Fahrtantritt verkauft?
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.222
7.253
Die 200 Leute fahren im Zweifel wieder mit dem Auto und erzählen jeweils 20 Leuten (oder mehr) was für ein Sauhaufen die Bahn ist.
Ich glaube dass die Mehrzahl der Beschäftigten bei Amazon, die bisher mit dem Zug fahren, dies aus finanziellen Gründen auch weiterhin tun wird.
Wen's wirklich interessiert: hier übrigens noch der Vorortbericht :)

Auslöser ist offenbar, dass Amazon seinen Mitarbeitershuttle (und ggfs. seine Schichtzeiten) nicht auf die Veränderung durch die Baustelle angepasst hat und die Ankunft nun nicht mehr auf die Abfahrt des Zuges abgestimmt ist. Und da meinten halt, und das offenbar nicht nur einmalig, einige der Beschäftigten, dass sie eben den Zug mal schnell anhalten könnten. Ist ja egal, wenn Verspätungen entstehen, Hauptsache sie kommen noch mit und müssen nicht warten. Dafür kann man natürlich auch mal direkt über die Schienen laufen; musste ja schnell gehen. Mit umständlichem/engem Zugang zum Bahnsteig hat das gar nichts zu tun.

Wenn ich sowas in Japan mache, kann ich froh sein, wenn ich aus der Arrestzelle nur direkt abgeschoben werde.
 
Zuletzt bearbeitet:

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.386
5.728
Paralleluniversum
Mal wieder eine Fahrgastrechtefrage bitte:

Bin am Samstag für einen Termin in Tübingen und will danach nach Frankfurt zum Abendessen.

Gebucht:

Ticket 1 SuperSparpreis
15:33-16:28 RE Tübingen - Stuttgart
16:51-18:05 ICE Stuttgart - Frankfurt

Ticket 2 SuperSparpreis
Frankfurt - Stuttgart am Tag darauf, weiter geht es dann mit dem Deutschlandticket.

Die Zeiten/Verbindung Ticket 1 sind so gebucht, weil mein Termin bis 15:00 geht und nicht änderbar ist.

Jetzt benachrichtigt mich die DB (ähnlich wie Lufthansa), dass meine neue Verbindung
15:05-16:05 Tübingen - Stuttgart geht, der andere Zug wurde aus dem Fahrplan genommen.

„Bitte beachten Sie die eingetretenen Änderungen in der Verbindungsübersicht.“
„Es gelten Ihre Fahrgastrechte gemäß des Beförderungsvertrages.“

Den 15:05 RE/MEX schaffe ich nicht. Eine spätere Verbindung nach Stuttgart bedeutet, ich verpasse den gebuchten ICE. Von Zugbindungsaufhebung steht in der Mail nichts.

Frage 1:
Kann ich nen späteren ICE nehmen? Oder soll ich das im Reisezentrum diskutieren?

Frage 2:
Gehe ich recht davon aus, dass ich Ticket 1 stornieren könnte, Ticket 2 aber nicht (besteht ja kein Zusammenhang), denn ggfs wird durch die Änderung der kurze Trip sinnfrei.

Bin wohl froh, dass ich den Zubringer zur Langstrecke bei Ticket 1 mit gebucht habe trotz Deutschlandticket.

Danke!

PS: vielleicht wäre mal ein eigener Thread dazu sinnvoll ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.170
2.525
Kann ich nen späteren ICE nehmen? Oder soll ich das im Reisezentrum diskutieren?
Ja das geht ohne Probleme, die gebuchte Verbindung ist nicht existent daher gibt es auch keine Zugbindung mehr.
Ein Besuch im Reisezentrum ist nicht nötig kann aber die Kontrolle im Zug beschleunigen, wenn die Gegelenheit besteht sich im Reisezentrum oder Servicepoint den Nachweis nebenbei zu holen ist es zu empfehlen ansonsten die E-Mail ausdrucken/bei der Kontrolle parat haben.

Gehe ich recht davon aus, dass ich Ticket 1 stornieren könnte, Ticket 2 aber nicht (besteht ja kein Zusammenhang), denn ggfs wird durch die Änderung der kurze Trip sinnfrei.
Eine Stornierung von Ticket 1 ist nur möglich wenn mit der nächsten Fahrtgelegenheit um 15:33 Uhr oder später in Tübingen auch eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr zur Folge hat, ist das nicht gegeben so ist auch kein "Storno" = Nichtantritt der Fahrt möglich.

Die Vermutung zum Ticket 2 stimmt, wenn dort keine Verspätung von 60 Minuten entsteht ist dieses nicht zuerstatten, man könnte auf eine minimale theoretische Chance der Kulanz hoffen, dies ist aber unwahrscheinlich.

Ich hatte bisher selbst genau einen einzigen Fall dort wurde mir die Rückfahrt tatsächlich aus Kulanz erstattet, mein Argument damals war, dass ich zum Buchungszeitpunkt von der Hinfahrt wegen dem Fahrplanwechsel nicht gemeinsam buchen konnte.
 
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