Mal wieder eine Fahrgastrechtefrage bitte:
Bin am Samstag für einen Termin in Tübingen und will danach nach Frankfurt zum Abendessen.
Gebucht:
Ticket 1 SuperSparpreis
15:33-16:28 RE Tübingen - Stuttgart
16:51-18:05 ICE Stuttgart - Frankfurt
Ticket 2 SuperSparpreis
Frankfurt - Stuttgart am Tag darauf, weiter geht es dann mit dem Deutschlandticket.
Die Zeiten/Verbindung Ticket 1 sind so gebucht, weil mein Termin bis 15:00 geht und nicht änderbar ist.
Jetzt benachrichtigt mich die DB (ähnlich wie Lufthansa), dass meine neue Verbindung
15:05-16:05 Tübingen - Stuttgart geht, der andere Zug wurde aus dem Fahrplan genommen.
„Bitte beachten Sie die eingetretenen Änderungen in der Verbindungsübersicht.“
„Es gelten Ihre Fahrgastrechte gemäß des Beförderungsvertrages.“
Den 15:05 RE/MEX schaffe ich nicht. Eine spätere Verbindung nach Stuttgart bedeutet, ich verpasse den gebuchten ICE. Von Zugbindungsaufhebung steht in der Mail nichts.
Frage 1:
Kann ich nen späteren ICE nehmen? Oder soll ich das im Reisezentrum diskutieren?
Frage 2:
Gehe ich recht davon aus, dass ich Ticket 1 stornieren könnte, Ticket 2 aber nicht (besteht ja kein Zusammenhang), denn ggfs wird durch die Änderung der kurze Trip sinnfrei.
Bin wohl froh, dass ich den Zubringer zur Langstrecke bei Ticket 1 mit gebucht habe trotz Deutschlandticket.
Danke!
PS: vielleicht wäre mal ein eigener Thread dazu sinnvoll
