Da ist aktuell eine Störungsmeldung auf der Strecke:Gehe ich recht davon aus, dass ich Ticket 1 stornieren könnte, Ticket 2 aber nicht (besteht ja kein Zusammenhang), denn ggfs wird durch die Änderung der kurze Trip sinnfrei.
Auslöser ist offenbar, dass Amazon seinen Mitarbeitershuttle (und ggfs. seine Schichtzeiten) nicht auf die Veränderung durch die Baustelle angepasst hat und die Ankunft nun nicht mehr auf die Abfahrt des Zuges abgestimmt ist. Und da meinten halt, und das offenbar nicht nur einmalig, einige der Beschäftigten, dass sie eben den Zug mal schnell anhalten könnten.
Beworfen. Parktausch, BuPol-Einsatz, Weiterfahrt mit +50', was ich übrigens bei einem erst am Bahnsteig entschiedenen Parktausch sensationell finde. Aber die Bahn kriegt nix auf die Kette, erfüllt ihre Verträge nicht. Ich wiederhole es gern, japanische Pünktlichkeit gibt es nur mit japansicher Disziplin, natürlich aller Beteiligten.Jemand hier mit Zugriff auf RIS?
ICE522 wohl eben in Frankfurt Hbf angeschossen worden![]()
Aber die Bahn kriegt nix auf die Kette, erfüllt ihre Verträge nicht. Ich wiederhole es gern, japanische Pünktlichkeit gibt es nur mit japansicher Disziplin, natürlich aller Beteiligten.
Genau solcher Quatsch interessiert seit dem D-Ticket doch nicht mehr. Wenn man so wenig fährt das ein D-Ticket wirklich nicht zu rechtfertigen ist dann sind die gesparten 30 cent den Aufwand nicht wert. Ansonsten hat man es und damit keine Tariffragen mehr.Wenn man mit dem ÖPNV vom BER in die Berliner Innenstadt oder umgekehrt fährt, ist das Tarifzone Berlin ABC und kostet als Einzelkarte 4 €.
[...] und das kostet nur 3,70 €. Das ist insofern inkonsistent, als es für die Berliner Tarifgebiete keinen BC-Rabatt gibt. Es scheint vom BER aus keine ÖPNV-Busverbindung zu Zielen außerhalb von Zone C zu geben, aber man könnte eben [...]
Man kann jede Unverhältnismäßigkeit mit "einfach seine Arbeit gemacht" schönreden - übrigens ein klasse Nachfolger von "ich habe nur Befehle befolgt", der in anderen Kontexten gerne genutzt wurde.Der hat kein Exempel statuiert sondern einfach seine Arbeit gemacht.
Man kann jede Unverhältnismäßigkeit mit "einfach seine Arbeit gemacht" schönreden - übrigens ein klasse Nachfolger von "ich habe nur Befehle befolgt", der in anderen Kontexten gerne genutzt wurde.
Sicherheit und Stabilität bedeutet eben nicht, dass Mitarbeiter Dritte mit ihren unverhältnismäßigen Entscheidungen schädigen sollten.auf der einen Seite wird nach Sicherheit und Stabilität gefordert, auf der anderen Seite wird genau darüber gemotzt...
Sicherheit und Stabilität bedeutet eben nicht, dass Mitarbeiter Dritte mit ihren unverhältnismäßige Entscheidungen schädigen sollten.
Wow. Es hat einmal im Jahr etwas halbwegs funktioniert. Da kann man glatt verdrängen, dass gleichzeitig zig Probleme hochgeploppt sind, die in der alleinigen Verantwortung der Deutschen Bahn liegen.was ich übrigens bei einem erst am Bahnsteig entschiedenen Parktausch sensationell finde.
Soweit ich verstanden habe, handelt es sich um eine Baustelle auf der Straße/Busparkplatz, die vermutlich durch die Gemeinde oder den Landkreis beauftragt wird. Da sollte die Bahn nichts dafür können, und letztlich kann man auch nicht von ihr erwarten, dass sie ihren Fahrplan abändert, nur weil Amazon seine Shuttlebus- bzw. Schichtzeiten nicht anpasst.Danke für die Ergänzung. Das hätte aber die unflexible DB Netz wirklich besser lösen können, mit ihrer Baustelle.
ach, welch unsportliche AntwortGenau solcher Quatsch interessiert seit dem D-Ticket doch nicht mehr. Wenn man so wenig fährt das ein D-Ticket wirklich nicht zu rechtfertigen ist dann sind die gesparten 30 cent den Aufwand nicht wert. Ansonsten hat man es und damit keine Tariffragen mehr.
Ich hatte bei Verwandten ein ähnliches Problem, hier hat das SFR einen Fehler gemacht.kann mir vielleicht jemand von euch was zur zur Firma DB Regio AG Mitte sagen?
Wie sind vor etwas über einer Woche unterwegs gewesen der Regiozug RE 45 (15868) ist ausgefallen und wir sind 124 Minuten Verspätung angekommen, jetzt kam ein Brief wegen der Fahrgastrechte zurück und die sagen die können das nicht bearbeiten da steht der Satz
Leider nimmt das von Ihnen angegebene Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teil.
Wie kann das sein?
Ich hatte schon öfters Verspätungen auf der Strecke und nie gabs Probleme.
hey danke für Info ich hab jetzt mal eine Mail dahin geschrieben.Ich hatte bei Verwandten ein ähnliches Problem, hier hat das SFR einen Fehler gemacht.
Ich habe damals eine E-Mail an den Kundendialog der DB Regio AG Mitte (kundendialog.mitte@deutschebahn.com) gesendet und dort die Antwort bekommen, dass das SFR doch zuständig sei.
Diese E-Mail habe ich mit einer Aufforderung den Sachverhalt erneut zu prüfen und die Erstattung unverzüglich zu veranlassen.
Das hat dann zu einer Erstattung ca. drei Wochen später geführt.
Hahahahaha wegen 5,25 Euro Gericht richtig so!![]()
AG Frankfurt: Fahrgastrechte für Bahnkunden gelten auch auf Ersatzverbindung - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass auch auf einer gewählten Ersatzverbindung nach Zugausfall wieder Fahrgastrechte bestehen.www.drboese.de
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Interessant für mich als Laien sind auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das ist ja ein Witz. Da kostet doch m.W.n. eine Erstberatung schon mehr.
nein. Mir bliebt letztens zumindest nur die Wahl nachzulösen oder am nächsten Bahnhof auszusteigen. DB und ÖBB Tickets wären generell nicht gültig, sagte mir der Zugbegleiter, egal ob mit aufgehobener Zugbindung oder nicht.Mein ICE 591 wird laut App 15 Minuten verspätet in München ankommen, sodass ich meinen Anschluss RJX 65 nach Linz verpassen werde. Die App zeigt mir als Alternative Verbindungen mit der Westbahn an: Darf ich die wirklich mit dem DB-Ticket benutzen?
Nein Zitat aus einer Pressemeldung der Westbahn:Mein ICE 591 wird laut App 15 Minuten verspätet in München ankommen, sodass ich meinen Anschluss RJX 65 nach Linz verpassen werde. Die App zeigt mir als Alternative Verbindungen mit der Westbahn an: Darf ich die wirklich mit dem DB-Ticket benutzen?
Einfach ein neues Ticket kaufen und Erstattung hoffen wird in diesem Fall suboptimal sein, da die Verspätung mit der nächsten Fahrtgelegenheit nur 60 Minuten beträgt, nach der neuen Fahrgastrechteverordnung ja die neue 100 Minuten Regelung eingeführt wurde.
Je nachdem was das DB Ticket gekostet und das Westbahnticket kosten wird, könnte ein Fahrtabbruch in München erfolgen, was zur vollständigen Rückerstattung des DB Tickets führt.
Steile These wo ist dafür die Rechtsgrundlage?1). Daraus folgt eine Erstattungspflicht.
wie soll das das Wahlrecht bei einer Fahrt die erst noch in der Zunkunft statt findet schon ausgeübt worden sein?In München wurde das Wahlrecht für die Alternativbeförderung und gegen den Fahrtabbruch bereits ausgeübt.