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Das AG München hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter nicht verpflichtet ist, auf den Umstand hinzuweisen, dass man für eine Reise zu einem Ziel außerhalb der EU (hier: Dubai) überhaupt einen gültigen Reisepass braucht.
Der Kläger hatte einen solchen nicht und wollte daher (erfolglos) den Reisepreis zurück.
Schon sehr skurril, wozu die Vollkaskomentalität manchmal führt.
www.justiz.bayern.de
Der Kläger hatte einen solchen nicht und wollte daher (erfolglos) den Reisepreis zurück.
Schon sehr skurril, wozu die Vollkaskomentalität manchmal führt.
Keine Reise nach Dubai ohne Reisepass - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Pressemitteilung des Amtsgericht München