AG München: keine Hinweispflicht des Reiseveranstalters, dass Einreise nach Dubai nur mit Reisepass möglich

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
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Das AG München hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter nicht verpflichtet ist, auf den Umstand hinzuweisen, dass man für eine Reise zu einem Ziel außerhalb der EU (hier: Dubai) überhaupt einen gültigen Reisepass braucht.

Der Kläger hatte einen solchen nicht und wollte daher (erfolglos) den Reisepreis zurück.

Schon sehr skurril, wozu die Vollkaskomentalität manchmal führt.

 

freddie.frobisher

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23.04.2016
7.229
7.622
Mein erster Gedanke: "Nur noch Deppen auf dieser Welt". Nachdem ich den relevanten Paragraphen gelesen habe bin ich aber anderer Meinung.
Den Besitz eines Reisepasses als Selbstverständlichkeit vorauszusetzen ist gewagt, vor allem da er aktiv beantragt und mit 60€ bezahlt werden muss. Das Gesetz wurde für Deppen gemacht, ein Depp klagt, also sollte er auch Recht bekommen.
 

JanHH

Erfahrenes Mitglied
02.09.2021
613
1.412
Hamburg
Ich möchte nicht wissen, wie viele USA-Erstreisende ohne ESTA am Flughafen stehen... da bin ich aber voll bei meinen Vorrednern. Wer reisen möchte, der soll sich auch bitte nach Formalitäten etc. erkundigen. Im Zeitalter des Internets (ich weiß, Neuland...) ist das aus meiner Sicht absolut zumutbar. Wer sich dazu nicht in der Lage sieht soll eben ins Reisebüro gehen inkl. (hoffentlich) vernünftiger Beratung. Und wem die 60€ für einen Reisepass zu teuer sind, der soll bitte im Schengenraum reisen.
 

zimbowskyy

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
743
729
CGN
Mein erster Gedanke: "Nur noch Deppen auf dieser Welt". Nachdem ich den relevanten Paragraphen gelesen habe bin ich aber anderer Meinung.
Den Besitz eines Reisepasses als Selbstverständlichkeit vorauszusetzen ist gewagt, vor allem da er aktiv beantragt und mit 60€ bezahlt werden muss. Das Gesetz wurde für Deppen gemacht, ein Depp klagt, also sollte er auch Recht bekommen.
Natürlich ist es keine Selbstverständlichkeit einen Reisepass zu besitzen, ich kenne einige Leute, die keinen haben. Die hätten aber genug Grips, um sich vor Reiseantritt zu informieren.

Aber laut dem § steht da tatsächlich:

Die Unterrichtung muss folgende Informationen enthalten, soweit sie für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind:
(...)
6. allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.838
7.135
DUS

Nein. Alldieweil es noch nicht rechtskräftig ist.

Entscheidungsgründe gelesen ?

Äusserst frei übersetzt : „Hömma… willst Du allem Ernstes behaupten, das Du nicht weisst, dass mitunter zum Reisen in ferne Lande ein „Reise“-Pass benötigt wird? Und dieses „Unwissen“ deinerseits willst Du jetzt dem Reisebüro anlasten. Samma hasse den Schuss nich‘ gehört?“
 

HAJ07

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14.11.2015
1.525
1.854
Es handelt sich ja hierbei, im übertragenden Sinn, um ein allgemeines Problem.
Keiner oder nur wenige fühlen sich für ihr Handeln verantwortlich und schieben Fehlleistungen dann gerne auf Dritte.
Der nicht vorhandene Reisepass ist ein wunderbares Beispiel dafür.
Mitdenken und eigenverantwortlich Handeln ist anstrengend, alles muss geliefert werden. Für Leistungen bezahlen, Stichwort Reisebüro, ist dann auch wiederum nicht richtig. Falsche Mentalität.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.229
7.622
Das kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen, ich finde es aber recht fragwürdig.
Etwas anderes kann sich auch nicht aus dem Umstand ergeben, dass innerhalb der Europäischen Union zur Gewährleistung der Freizügigkeit von Unionsbürgern (Art. 21AEUV) die Besonderheit gilt, die das Vorhandensein eines Personalausweises für Reisen innerhalb der EU-Grenzen ausreichen lässt. Die Freizügigkeit stellt eine unionsrechtliche Ausnahme für Reisen, nicht die Regel dar.
Eine Unionsrechtliche Ausnahme? Saufen die? Ägypten, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Tunesien und die Türkei liegen nicht in der Union, teilweise nicht einmal in Europa, und trotzdem kommt man mit einem deutschen Personalausweis rein. Der Umstand, dass der Kläger wohl einen Sachwalter benötigt ändert nichts an der Tatsache, dass der Pass ausdrücklich im Gesetz genannt wird und die Begründung des Gerichts lächerlich ist.
 

JanHH

Erfahrenes Mitglied
02.09.2021
613
1.412
Hamburg
Eine Unionsrechtliche Ausnahme? Saufen die? Ägypten, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Tunesien und die Türkei liegen nicht in der Union, teilweise nicht einmal in Europa, und trotzdem kommt man mit einem deutschen Personalausweis rein. Der Umstand, dass der Kläger wohl einen Sachwalter benötigt ändert nichts an der Tatsache, dass der Pass ausdrücklich im Gesetz genannt wird und die Begründung des Gerichts lächerlich ist.
Mal ne Verständnisfrage, weil ich es tatsächlich nicht weiß: Einige Staaten deiner Liste liegen ja nicht im Schengenraum. Wenn ich dorthin fliegen möchte müsste dann ja logischerweise in den non-Schengen Bereich am Flughafen wechseln. Ich dachte bisher, das klappt nur mit einem Reisepass, nicht mit einem Personalausweis. Wobei ich tatsächlich aus den genannten Ländern bisher nur in die Schweiz geflogen bin und da vermutlich automatisch den Reisepass genutzt habe...
 

zimbowskyy

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
743
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CGN
Mal ne Verständnisfrage, weil ich es tatsächlich nicht weiß: Einige Staaten deiner Liste liegen ja nicht im Schengenraum. Wenn ich dorthin fliegen möchte müsste dann ja logischerweise in den non-Schengen Bereich am Flughafen wechseln. Ich dachte bisher, das klappt nur mit einem Reisepass, nicht mit einem Personalausweis. Wobei ich tatsächlich aus den genannten Ländern bisher nur in die Schweiz geflogen bin und da vermutlich automatisch den Reisepass genutzt habe...
Nein, du kannst ganz normal mit deinem Personalausweis ausreisen, und auch wieder einreisen.
Edit: Ich selbst habe das schon öfters auch in ZRH gemacht, nur weil ich in die Non-Schengen Lounge wollte ;)
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Die Einreisemöglichkeit mit Personalausweis in die Schweiz und die Türkei ergibt sich aus dem Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, das nach Art. 351 AEUV fortgeltendes Recht darstellt.

Vermutlich wird es auch für die anderen in #12 genannten Staaten ähnliche Regelungen geben bzw. Besonderheiten für Ägypten und Tunesien.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.071
10.760
Dahoam
Mal ne Verständnisfrage, weil ich es tatsächlich nicht weiß: Einige Staaten deiner Liste liegen ja nicht im Schengenraum. Wenn ich dorthin fliegen möchte müsste dann ja logischerweise in den non-Schengen Bereich am Flughafen wechseln. Ich dachte bisher, das klappt nur mit einem Reisepass, nicht mit einem Personalausweis. Wobei ich tatsächlich aus den genannten Ländern bisher nur in die Schweiz geflogen bin und da vermutlich automatisch den Reisepass genutzt habe...
Du darfst mit dem Personalausweis im Flughafen aus den Schengenraum raus und dort auch wieder einreisen. Nur hilft das halt nichts wenn das Land in das du weiterfliegen willst dies nicht erlaubt. Da bekommst du ja häufig schon gar keine Bordkarte weil der Checkin ohne Reisepass nicht funktioniert.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.826
4.662
Nein, der BGH sieht es mit gleicher Begründung genauso: "Soweit der Reisende über Pass- und Visumerfordernisse zu informieren ist, betrifft dies die Anforderungen, die sich aus den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen am Reiseziel sowie bei Transitaufenthalten ergeben. Zur geschuldeten Information gehören nicht Umstände, die die Gültigkeit des eigenen Reisepasses betreffen." (BGH, Urteil vom 20. 5. 2014 – X ZR 134/13; LG Frankfurt a. M. (lexetius.com/2014,2662))
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.377
4.768
GRQ
Vermutlich wird es auch für die anderen in #12 genannten Staaten ähnliche Regelungen geben bzw. Besonderheiten für Ägypten und Tunesien.
Aber dann nach deutschen Recht, denn Ägypten und Tunesien gehen defintiv nicht mit niederländischem Perso.

Schon solche Besonderheiten machen es m.E. notwendig dass bei einer Pauschalreise klare Hinweise gegeben werden welche Reisedokumente erforderlich sind für die dominante Nationalität und einen Hinweis 'für andere Nationalitäten beachten Sie die Einreisebestimmungen von XYZ', soll ja auch Leute geben mit einem Partner aus einem anderen (EU-)Land.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Nein, der BGH sieht es mit gleicher Begründung genauso: "Soweit der Reisende über Pass- und Visumerfordernisse zu informieren ist, betrifft dies die Anforderungen, die sich aus den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen am Reiseziel sowie bei Transitaufenthalten ergeben. Zur geschuldeten Information gehören nicht Umstände, die die Gültigkeit des eigenen Reisepasses betreffen." (BGH, Urteil vom 20. 5. 2014 – X ZR 134/13; LG Frankfurt a. M. (lexetius.com/2014,2662))

Das sehe ich anders. In dem Fall hatte die Klägerin einen Reisepass dabei, der aber für die USA nicht gültig war. Dieser Punkt musste durch den Reiseveranstalter nicht erläutert werden. Ob aber ein Reisepass erforderlich ist, hängt von dem Zielland an. Ich neige deshalb auch dazu, dass die Entscheidung falsch ist.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Aber dann nach deutschen Recht, denn Ägypten und Tunesien gehen defintiv nicht mit niederländischem Perso.

Schon solche Besonderheiten machen es m.E. notwendig dass bei einer Pauschalreise klare Hinweise gegeben werden welche Reisedokumente erforderlich sind für die dominante Nationalität und einen Hinweis 'für andere Nationalitäten beachten Sie die Einreisebestimmungen von XYZ', soll ja auch Leute geben mit einem Partner aus einem anderen (EU-)Land.
In Bezug auf Ägypten und Tunesien wäre auch möglich, dass es einseitige Regelungen der beiden Staaten sind. Sofern sich das außerhalb EU/EWR sowie solcher Abkommen wie dem von mir genannten abspielt, kann das m.E. jeder Staat für sich selbst festlegen. Wenn man den Umfang der Hinweise in dem von Dir genannten Sinne unterscheidet, würden dann doch alle Staatsangehörigen, die unter den allgemeinen Hinweis "für andere Nationalitäten bitte Einreisebestimmungen beachten" fallen, die Angelegenheit selbst klären müssen. Da sehe ich dann nicht, was ein solcher allgemeiner Hinweis bringen würde.

Das sehe ich anders. In dem Fall hatte die Klägerin einen Reisepass dabei, der aber für die USA nicht gültig war. Dieser Punkt musste durch den Reiseveranstalter nicht erläutert werden. Ob aber ein Reisepass erforderlich ist, hängt von dem Zielland an. Ich neige deshalb auch dazu, dass die Entscheidung falsch ist.
Den Unterschied sehe ich so nicht. Dass die Klägerin einen für die USA nicht gültigen Reisepass hatte, ist inhaltlich gleichwertig zum Fehlen eines Reisepasses. Die Beschaffung eines nach dem Recht des Ausstellungsstaates für die Reise gültigen Reisepasses liegt aber in der Verantwortung des Reisenden. In dem Sinne stellt der BGH es m.E. auch in der von @Flying Lawyer genannten Entscheidung ab III. 2. c) dar.
 
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10.02.2012
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3.595
ich finde es aber recht fragwürdig.
...
Der Umstand, dass der Kläger wohl einen Sachwalter benötigt ändert nichts an der Tatsache, dass der Pass ausdrücklich im Gesetz genannt wird und die Begründung des Gerichts lächerlich ist.
(koeniglich) bayerisches Amtsgericht, noch Fragen?

Bin voellig bei Dir, rechtlich gaaanz duennes Eis, aber der Klaeger scheint auch nicht die lebenserfahrenste Person zu sein, die hellste Kerze auf der Torte sowieso nicht...
 
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HAJ07

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14.11.2015
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Aber dann nach deutschen Recht, denn Ägypten und Tunesien gehen defintiv nicht mit niederländischem Perso.

Schon solche Besonderheiten machen es m.E. notwendig dass bei einer Pauschalreise klare Hinweise gegeben werden welche Reisedokumente erforderlich sind für die dominante Nationalität und einen Hinweis 'für andere Nationalitäten beachten Sie die Einreisebestimmungen von XYZ',
Jeder Reisende kann sich auch selbst um solche Erfordernisse bemühen,
Schon im eigenen Interesse ist mehr Eigenverantwortung nicht schadhaft.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.826
4.662
Das sehe ich anders. In dem Fall hatte die Klägerin einen Reisepass dabei, der aber für die USA nicht gültig war. Dieser Punkt musste durch den Reiseveranstalter nicht erläutert werden. Ob aber ein Reisepass erforderlich ist, hängt von dem Zielland an. Ich neige deshalb auch dazu, dass die Entscheidung falsch ist.
Wenn du meinst. Die Frau hatte kein gültiges Reisepapier sondern rechtlich noch weniger als einen deutschen Perso. Das Papier war mur gültig für die "die Mitgliedsstaaten der EU und zum Transit durch Nicht-EU-Staaten" und der BGH sagt, dass genau das in die Verantwortung jedes einzelnen fällt. Und weiter "Demnach bezieht sich die Pflicht zur Information über Pass- und Visumerfordernisse nur auf solche Erfordernisse, die sich aus dem Reise- oder Transitland ergeben, das der Reisende betreten möchte." Es lag aber im BGH Fall nicht an den USA sondern an der Italienerin die keinen Pass hatte.

Das macht auch Sinn: Es ist gerade die gesetzlich vorgesehene Regel, dass Du für Reisen ins Ausland einen Pass brauchst und es gibt Ausnahmen, wo von der Passpflicht abgesehen wird (Perso oder andere Unterlagen). So steht es auch im Gesetz, auch wenn es keiner mehr weiss: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.".
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Den Besitz eines Reisepasses als Selbstverständlichkeit vorauszusetzen ist gewagt, vor allem da er aktiv beantragt und mit 60€ bezahlt werden muss. Das Gesetz wurde für Deppen gemacht, ein Depp klagt, also sollte er auch Recht bekommen.

So ganz gewagt ist das nicht, denn nach dem Gesetz muss erst einmal jeder, der aus Deutschland raus will, einen Reisepass besitzen: Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich des Passgesetzes aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Pflicht kann man als Ausnahme von der Regel auch durch den Personalausweis nachkommen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Deutsche zur Erleichterung des Grenzübertritts in besonderen Fällen sowie im Verkehr mit einzelnen ausländischen Staaten von der Paßpflicht befreien, andere amtliche Ausweise als Paßersatz einführen oder zulassen. Die Regel ist und bleibt aber der Pass.