Doppelzimmer wird zum 4 Bettzimmer - Klage abgewiesen

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
4.587
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Unser XT599 wird ja wohl nicht in Absteigen übernachten...
Unser XT5,99 übernachtet ganz sicher in Absteigen. Wichtig ist, dass es möglichst günstig ist.
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In Rom sind etliche DZ für ~100€ auf trivago zu sehen.
In die DZ für 100 EUR in Rom wilst du aber auch nicht wirklich ;-)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Sorry, das ist weit weg von einem Beleg. Du hast ein Hotel gefunden, das in einer Nacht einen solchen Preis anbietet.
Daraus kann man nicht schließen, dass es auf die Allgemeinheit der Hotels zutrifft und das das/die Hotel/s das dauerhaft tut/tun.
Naja aber man muss nur einmal bei Booking nach 4* Hotels schauen und da bekommt schon einiges für <60€ pro Person angeschaut, wenn du 162€ für ein DZ nimmst wird das Angebot riesig.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
4.587
Naja aber man muss nur einmal bei Booking nach 4* Hotels schauen und da bekommt schon einiges für <60€ pro Person angeschaut, wenn du 162€ für ein DZ nimmst wird das Angebot riesig.
Zwischen 120 (oder 160) EUR pro Zimmer und den vom Sparbrötchen als "normal" dargestellten 39 EUR ist aber noch ein ganz kleine Differenz ;-).
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Sorry, das ist weit weg von einem Beleg. Du hast ein Hotel gefunden, das in einer Nacht einen solchen Preis anbietet.
Daraus kann man nicht schließen, dass es auf die Allgemeinheit der Hotels zutrifft und das das/die Hotel/s das dauerhaft tut/tun.
hier hatte einer behauptet es gäbe keine Hotels für 60€ in Italien - auf diese pauschale Aussage gibt's einen pauschale Antwort: es gibt Hotels für 60€ (oder weniger) , Beweis hier.

Und die ganze Diskussion kommt ja nur daher, weil die Münchner Justiz behauptet, man könnte bei 81€/Person "Vollpension" (unklar, was das genau war) erwarten dass soein Schnäppchen nur in einem 4 Personen Doppelzimmer realisierbar wäre. Diese Aussage ist pure Spekulation einer Münchner Richerin basierend auf deren Münchner Wertesystem.

Ich hoffe, die gehen in Revision!
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Zwischen 120 (oder 160) EUR pro Zimmer und den vom Sparbrötchen als "normal" dargestellten 39 EUR ist aber noch ein ganz kleine Differenz ;-).
nochmals für Micha1976: ich habe gesagt, dass es 2021 (auch vor Covid!!!) möglich war, viele 4* Hotels für unter 50€/DZ incl. Frühstück )=25€/Person) zu buchen!

Selbst im August 2019 hatten wir mal ausserhalb Bologna ein Business Hotel für 45€ auf deren Website. Ehemals Hilton Garden Inn, dann damals Unaway San Lazzaro - jetzt hier https://www.gruppouna.it/unahotels/unahotels-bologna-san-lazzaro

2023 geht das nicht mehr für 50€ aber für 80€ sind die gleichen Hotels noch verfügbar.​


Zur deiner Info: wer 160€/DZ bezahlt ist selber schuld!
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Es ging ja zunächst um ca. 60€ und das funktioniert recht gut in der Nebensaison.
der Micha1976 will nicht verstehen, der hat Spass am Rechhaben, lassen wir es gut sein!
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.936
20.880
FRA
Und die ganze Diskussion kommt ja nur daher, weil die Münchner Justiz behauptet, man könnte bei 81€/Person "Vollpension" (unklar, was das genau war) erwarten dass soein Schnäppchen nur in einem 4 Personen Doppelzimmer realisierbar wäre. Diese Aussage ist pure Spekulation einer Münchner Richerin basierend auf deren Münchner Wertesystem.
Man bekommt im Oktober 2023 für ~ 50€ pro Person ein 4* Hotel in Italien mit Vollpension:

IMG_1472.jpeg
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
4.587
nochmals für Micha1976: ich habe gesagt, dass es 2021 (auch vor Covid!!!) möglich war,
2021 war es auch problemlos möglich, in 4*-Hotels mitten in Manhattan für unter 100 Dollar die Nacht zu übernachten. Sondersituationen aus der Pandemie sind halt nicht beliebig übertragbar ;-).
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
4.587
nochmals für Micha1976: ich habe gesagt, dass es 2021 (auch vor Covid!!!) möglich war, viele 4* Hotels für unter 50€/DZ incl. Frühstück )=25€/Person) zu buchen!

Selbst im August 2019 hatten wir mal ausserhalb Bologna ein Business Hotel für 45€ auf deren Website. Ehemals Hilton Garden Inn, dann damals Unaway San Lazzaro - jetzt hier https://www.gruppouna.it/unahotels/unahotels-bologna-san-lazzaro

2023 geht das nicht mehr für 50€ aber für 80€ sind die gleichen Hotels noch verfügbar.​

Ist ja richtig schnuckelig da, so gut angebunden und mit viel Leben drum rum. Und dein Statement "für 80 EUR" ist in der Pauschalität komplett falsch. Gucken wir einfach mal auf die nächsten beiden Monate ;-)
 

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.374
3.085
FRA
Sorry, das ist weit weg von einem Beleg. Du hast ein Hotel gefunden, das in einer Nacht einen solchen Preis anbietet.
Daraus kann man nicht schließen, dass es auf die Allgemeinheit der Hotels zutrifft und das das/die Hotel/s das dauerhaft tut/tun.
Die zu belegende Aussage war, dass man in Italien ein DZ in einem 4* Hotel für 30€/Person buchen kann.

Nicht dass es dort auf die "Allgemeinheit" der 4* Hotels zutrifft, und das auch noch dauerhaft.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
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Die zu belegende Aussage war, dass man in Italien ein DZ in einem 4* Hotel für 30€/Person buchen kann.

Nicht dass es dort auf die "Allgemeinheit" der 4* Hotels zutrifft, und das auch noch dauerhaft
Mit der Logik kannst du auch gleich jeden Preisfehler als "Beleg" anführen ;-)
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.374
3.085
FRA
Mit der Logik kannst du auch gleich jeden Preisfehler als "Beleg" anführen ;-)
Das war höchstwahrscheinlich kein Preisfehler, sondern ein Ausverkauf von noch freien Zimmerkontingenten. Die Geschäftslogik von "bed banks" gibt ab und zu solche Preise her.

Im Mai 2022 war ich mit dem Auto in Portugal entlang der Douro unterwegs. Als ich übernachten wollte und im Internet nach günstigen Hotels unweit des Autos gesucht habe, bekam ich ein EZ (baulich eher ein DZ) im 5* Douro Scala für 73€, inkl. Frühstück!

Und meine günstigste für Geld erworbene Hotelnacht überhaupt war in 4* Porta Nova Hotel Tavira in Portugal. Für 16€ inkl. Frühstück (mit frischem O-Saft und gutem Buffet). Auch das war kein Preisfehler. Expedia hat damals den ganzen Winter lang solche Preise angezeigt.

Nicht jedes gute Deal ist ein Preisfehler.
 
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spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.349
1.183
BER
In der Rechtssprechung finden sich ja noch einige weitere Schmankerl...

Die Beklagte behauptet, die Kategorie "Doppelzimmer" sei unabhängig von der Definition des Tourismusverbandes buchbar für bis zu vier Erwachsene.
Wie kann sowas recht bekommen?

Es liegt daher ein sog. Scheinkonsens vor, da der mehrdeutige Begriff "Doppelzimmer" nach den Vorstellungen der Parteien im unterschiedlichen Sinn verwendet wurde.
Was genau ist am Begriff Doppelzimmer mehrdeutig? Ist es im Pauschalreisesegment üblich vier Paxe in Zimmern mit zwei Doppelbetten unterzubringen?

Also wenn der Streitwert nicht so niedrig wäre würde ich da in Revision gehen.

Wohlgemerkt hier ein (für uns alle) wichtiger Punkt:
1.5 Nach der Auslegungsregel des § 155 BGB ist jedoch davon auszugehen, dass der Vertrag auch ohne Einigung über diesen Punkt geschlossen worden wäre. Dies ergibt sich aus dem Verhalten der Parteien nach Aufdeckung des Einigungsmangels: Die Klägerin und die Mitreisenden haben sich entschieden die Reise fortzuführen und die Reiseleistungen, über die eine Einigung erzielt wurde, weiter in Anspruch zu nehmen. Auch die Beklagte hat die Leistungen weiter zur Verfügung gestellt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass eine Geltung der Vereinbarungen im Interesse beider Parteien liegt und deren mutmaßlichen Willen entspricht. Andernfalls hätten die Parteien etwa durch Abbruch der Reise zum Ausdruck bringen können, dass kein Interesse mehr an einem Vertragsschluss besteht.
also in anderen Worten: Nicht einfach nehmen was man kriegt wenn man glaubt es sei nicht was man gebucht hat. Im zweifel würd ich sagen: lieber vor Ort aufzahlen und das Geld später zurückfordern, also das gebotene hinnehmen.

Und ganz ehrlich: Ich würde so oder so meinen Urlaub sicher nicht in Vierbettzimmern verbringen.
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.936
20.880
FRA
Das Geschäft in Italien ist auch sehr saisonal.
Das gleiche Zimmer im 4* Hotel kann im Juli 100€ pro Person und im Oktober 25€ pro Person kosten.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
4.587
Das war höchstwahrscheinlich kein Preisfehler, sondern ein Ausverkauf von noch freien Zimmerkontingenten.
Ist egal, wie du es nennst. Letztendlich war der Tenor in der Entscheidung, dass derartige Angebote nicht die Regel sind. Und daran ändern auch einzelne, zu solchen Preisen buchbare Tage im Jahr 2023 und XT5,99s Anektoten zu Hotels in der Pampa aus 2019 nichts.
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.349
1.183
BER
Ist egal, wie du es nennst. Letztendlich war der Tenor in der Entscheidung, dass derartige Angebote nicht die Regel sind. Und daran ändern auch einzelne, zu solchen Preisen buchbare Tage im Jahr 2023 und XT5,99s Anektoten zu Hotels in der Pampa aus 2019 nichts.
Aber es ist doch völlig lächerlich ein Rechtskräftiges Urteil auf "derartige Angebote sind nicht die Regel" zu begründen zu wollen. Wo kommen wir denn da hin? Gelten jetzt andere AGB wenn Hotels bei starker Buchungslage hohe Raten verlangen? Oder bei niedriger Buchungslage günstiger werden?

Wir stellen fest:
1. Man kann günstig Hotels Buchen, auch 4* für ~30€ in Italien, allerdings nicht immer.
2. Oft sind Hotels auch teurer, allerdings nicht immer.

Der besprochene Preis im Urteil lag übrigens bei 81€, All-Inclusive hin oder her. Herzlichen Glühstrumpf sodann.
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.229
10.299
LEJ
Hier werden Vor Corona Preise, Nachcoronapreise, Corona Preise mit Saison Preisen verglichen. Genauso kann ich sagen, bei SQ lagen die Ticketpreise für FRA-BKK bei unter 400 € oder die Hotelpreise in BKK 5* bei 98€.

30€ in Italien mit AI im einem guten 4*Sternehotel in guter Lage sind ein Gerücht. Das ist als Restposten oder als Baustellenpreis denkbar, mehr nicht.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.833
4.684
Sieht eigentlich keiner von Euch Hobbyjuristen hier die "Schleife", die das Gericht drehen musste? Ich weiß ja, ihr könnt es alles besser als ein Richter mit sieben bis zehn Jahren Ausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung. Ist ja klar.

Aber: Lesen bildet. Uns lesen wir mal die Begründung zusammen. Das Gericht stellt zunächst fest, dass sich die Parteien gerade nicht über eine entscheidungserhebliche Frage geeinigt haben, weil sie eine sehr unterschiedliche Vorstellung von der Begrifflichkeit hatten und sichtbar aneinander vorbei argumentieren, was denn ein Doppelzimmer ist. Beide haben Ausdrucke von Webseiten, die nicht mehr reproduzier sind. Dem einen ist ebenso zu glauben, wie dem anderen. Das Ergebnis ist konsequent:

Die Parteien haben sich damit über einen regelungsbedürftigen Punkt zunächst unbewusst nicht geeinigt. Auch aus den weiteren Inhalten der Erklärungen ist dies nicht eindeutig bestimmbar.

Dann stellt das Gericht zutreffend das Ergebnis fest:

Es liegt somit ein versteckter Dissens hinsichtlich eines regelungsbedürftigen vertraglichen Nebenpunktes vor, der nach § 155 BGB zunächst dazu führt, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Die Beklagte ist nämlich hinsichtlich ihrer Erklärung offensichtlich davon ausgegangen, dass lediglich zwei Doppelzimmer Vertragsbestandteil werden sollten. Die Klägerin hat in der Klage glaubhaft dargelegt, dass sie überzeugt war, sie habe je zwei Erwachsenen ein Doppelzimmer gebucht. Es liegt daher ein sog. Scheinkonsens vor, da der mehrdeutige Begriff "Doppelzimmer" nach den Vorstellungen der Parteien im unterschiedlichen Sinn verwendet wurde.

Dann muss mit einem solchen Scheinkonsens etwas passieren und das Gericht zieht die richtige Schlussfolgerung:

Nach der Auslegungsregel des § 155 BGB ist jedoch davon auszugehen, dass der Vertrag auch ohne Einigung über diesen Punkt geschlossen worden wäre. Dies ergibt sich aus dem Verhalten der Parteien nach Aufdeckung des Einigungsmangels: Die Klägerin und die Mitreisenden haben sich entschieden die Reise fortzuführen und die Reiseleistungen, über die eine Einigung erzielt wurde, weiter in Anspruch zu nehmen. Auch die Beklagte hat die Leistungen weiter zur Verfügung gestellt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass eine Geltung der Vereinbarungen im Interesse beider Parteien liegt und deren mutmaßlichen Willen entspricht. Andernfalls hätten die Parteien etwa durch Abbruch der Reise zum Ausdruck bringen können, dass kein Interesse mehr an einem Vertragsschluss besteht.

Das Gericht stellt zutreffend fest was in einer solchen Situation passieren muss:

Die vertragliche Regelungslücke ist, da eine nachträgliche Einigung der Parteien über den offenen Punkt nicht erfolgt ist, mit Vorschriften des dispositiven Rechts zu schließen.

Und das Gericht kommt dann nach detaillierten Überlegungen, in die alle möglichen Argumente einfließen, zu dem Ergebnis das

Diese Auslegung ergibt, dass Vertragsbestandteil die Buchung von (nur) jeweils einem Doppelzimmer pro vier Personen war.

Das muss nicht zwingend (heißt ja auch Auslegung), kann man anders sehen, muss man aber nicht. Was soll den bitte ein Gericht machen, wenn die Parteien sich nicht nachweislich klar geeinigt haben? Es muss eine Lösung suchen, diese argumentativ begründen und entscheidet dann im Namen des Volkes. Das ist die Aufgabe. Meiner Ansicht nach ein sorgfältiges, wenn auch nicht zwingendes Urteil. Und sorgfältiger, als so einige "Stammtischmeinungen" hier. Und ein Urteil kann, das Gericht kann nämlich keine Tatsachen erfinden oder hinzudenken, immer nur so gut sein, wie der Tatsachenvortrag, den die Parteien liefern. Dafür erfordert es dann auch mal eine gute kommunikatives Partei (mit ihrem Anwalt) oder einen Anwalt, der nachfragt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.374
3.085
FRA
Sieht eigentlich keiner von Euch Hobbyjuristen hier die "Schleife", die das Gericht drehen musste?
Ja, ich habe die ganze Begründung durchgelesen und es gesehen. Jede Seite hat hier im guten Glauben gehandelt, das Gericht musste alles zu einem gemeinsamen Nenner bringen. "Scheinkonsens" ist ein passendes Wort hier.

Und am Ende hat das Gericht im Namen des Volkes geurteilt, dass eine Buchung "für 8 Personen in Doppelzimmern" ohne weitere Präzisierung im wesentlichen bedeutet, dass man 2 Zimmer für je 4 Personen bekommt, und das zu einem stolzen Preis von 320€/Zimmer. Das ist aus meiner Sicht absurd.

Ein weiteres Rätsel ist, wieso in der Urteilsbegründung erwähnt wird, dass "Doppelzimmer" in singular und nicht in plural in der Reservierung(?) erwähnt wird. Wenn selbst aus der Sicht des Gerichts 2 Doppelzimmer (und nicht 1) gebucht wurden, hätte es doch eh plural sein müssen?

Ich habe in der Urteilsbegründung nicht gesehen, dass eine solche Interpretation zwingend aus dem geltenden Recht folgt, was noch irgendwie nachvollziehbar wäre. Vielmehr hat das Gericht (soweit ich verstanden habe) diese Interpretation als plausibler gesehen, als 4 Doppelzimmer mit je 2 Personen für je 160€ :rolleyes: Was habe ich hier übersehen?
 
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spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.349
1.183
BER
Sieht eigentlich keiner von Euch Hobbyjuristen hier die "Schleife", die das Gericht drehen musste? Ich weiß ja, ihr könnt es alles besser als ein Richter mit sieben bis zehn Jahren Ausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung. Ist ja klar.

Aber: Lesen bildet. Uns lesen wir mal die Begründung zusammen. Das Gericht stellt zunächst fest, dass sich die Parteien gerade nicht über eine entscheidungserhebliche Frage geeinigt haben, weil sie eine sehr unterschiedliche Vorstellung von der Begrifflichkeit hatten und sichtbar aneinander vorbei argumentieren, was denn ein Doppelzimmer ist. Beide haben Ausdrucke von Webseiten, die nicht mehr reproduzier sind. Dem einen ist ebenso zu glauben, wie dem anderen. Das Ergebnis ist konsequent:



Dann stellt das Gericht zutreffend das Ergebnis fest:



Dann muss mit einem solchen Scheinkonsens etwas passieren und das Gericht zieht die richtige Schlussfolgerung:



Das Gericht stellt zutreffend fest was in einer solchen Situation passieren muss:



Und das Gericht kommt dann nach detaillierten Überlegungen, in die alle möglichen Argumente einfließen, zu dem Ergebnis das



Das muss nicht zwingend (heißt ja auch Auslegung), kann man anders sehen, muss man aber nicht. Was soll den bitte ein Gericht machen, wenn die Parteien sich nicht nachweislich klar geeinigt haben? Es muss eine Lösung suchen, diese argumentativ begründen und entscheidet dann im Namen des Volkes. Das ist die Aufgabe. Meiner Ansicht nach ein sorgfältiges, wenn auch nicht zwingendes Urteil. Und sorgfältiger, als so einige "Stammtischmeinungen" hier. Und ein Urteil kann, das Gericht kann nämlich keine Tatsachen erfinden oder hinzudenken, immer nur so gut sein, wie der Tatsachenvortrag, den die Parteien liefern. Dafür erfordert es dann auch mal eine gute kommunikatives Partei (mit ihrem Anwalt) oder einen Anwalt, der nachfragt.
Heißt also du stimmst meinem Kommentar von oben zu, dass es für dieses Urteil ausschlaggebend war, dass die Klägerin die Zimmer so bewohnt hat anstatt sich zu weigern diese zu jeweils viert zu beziehen??
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.651
903
Ick bin ja nur Laie, aber so habe ich das verstanden - was aber wäre passiert, hätten sie die Zimmer abgelehnt? Woanders deutlich teurer neu buchen und dann den Gesamtpreis der originalen Zimmer plus DIfferenz einklagen?

Wie kommt es eigentlich zu einem Gerichtsstand in München bei einem Hotel aus Bella Italia (bin nur Laie...)?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Unser XT5,99 übernachtet ganz sicher in Absteigen. Wichtig ist, dass es möglichst günstig ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


In die DZ für 100 EUR in Rom wilst du aber auch nicht wirklich ;-)
na klar, deshalb waren wir ja im Parchotel Pesciera und Unahotels ex-Garden Inn by Hilton! für je 50€ für DZ (also 25€/Person) - gibt's aber nicht mehr nach Covid-Scheisse!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das war höchstwahrscheinlich kein Preisfehler, sondern ein Ausverkauf von noch freien Zimmerkontingenten. Die Geschäftslogik von "bed banks" gibt ab und zu solche Preise her.

Im Mai 2022 war ich mit dem Auto in Portugal entlang der Douro unterwegs. Als ich übernachten wollte und im Internet nach günstigen Hotels unweit des Autos gesucht habe, bekam ich ein EZ (baulich eher ein DZ) im 5* Douro Scala für 73€, inkl. Frühstück!

Und meine günstigste für Geld erworbene Hotelnacht überhaupt war in 4* Porta Nova Hotel Tavira in Portugal. Für 16€ inkl. Frühstück (mit frischem O-Saft und gutem Buffet). Auch das war kein Preisfehler. Expedia hat damals den ganzen Winter lang solche Preise angezeigt.

Nicht jedes gute Deal ist ein Preisfehler.
für 1 Nacht kriegst du oft sowas wie du beschreibst. Wird teils von den b.com Mafiosi aktiv so vermarktet, ggf. bucht einer ja dann die Folgenacht zum regulären Preis.

In Portugal ist von So-Do so wenig touristisch los, dass die Veranstalter-Raten (hotelbeds, Kuoni, GTA etc.) dann angeboten werden und die in schönen 4* Hotels DZ mit Frühstück für 60€ bekommst (incl. innen+aussen Pool, Dampfbad) - Parkplatz sammeln sie dann 6-10€ ein....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Ick bin ja nur Laie, aber so habe ich das verstanden - was aber wäre passiert, hätten sie die Zimmer abgelehnt? Woanders deutlich teurer neu buchen und dann den Gesamtpreis der originalen Zimmer plus DIfferenz einklagen?

Wie kommt es eigentlich zu einem Gerichtsstand in München bei einem Hotel aus Bella Italia (bin nur Laie...)?
Das sind Veranstalter Tarife (das erkläre ich dir jetzt aber nicht, müsste man aber der Richter auch mal erklären) also Angebote von FTI Frosch Touristik, DER-Tour oder Meyer's Weltreisen. Weil diese Firmen ihren Sitz in München haben (ich vermute es war FTI), muss mna dort klagen.

Hotel ist hier komplett raus aus der Diskussion oder Rechtslage! Es geht um den Anbieter (hier eben nicht nur Vermittler wie Mafiosi b.com oder HRS, sondern Verkäufer!=
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.833
4.684
Ick bin ja nur Laie, aber so habe ich das verstanden - was aber wäre passiert, hätten sie die Zimmer abgelehnt? Woanders deutlich teurer neu buchen und dann den Gesamtpreis der originalen Zimmer plus DIfferenz einklagen?

Wie kommt es eigentlich zu einem Gerichtsstand in München bei einem Hotel aus Bella Italia (bin nur Laie...)?
Nein. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis dass es keinen Vertrag gab weil sich die Parteien nicht geeinigt haben. Wer keine klaren Vereinbarungen trifft, hat keinen Vertrag. Daher auch keinen Anspruch auf irgendwas. Weder der Veranstalter auf Geld noch die Gäste auf Zimmer.

Gerichtsstand München wahrscheinlich der Reiseveranstalter.
 
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