Sieht eigentlich keiner von Euch Hobbyjuristen hier die "Schleife", die das Gericht drehen musste? Ich weiß ja, ihr könnt es alles besser als ein Richter mit sieben bis zehn Jahren Ausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung. Ist ja klar.
Aber: Lesen bildet. Uns lesen wir mal die Begründung zusammen. Das Gericht stellt zunächst fest, dass sich die Parteien gerade nicht über eine entscheidungserhebliche Frage geeinigt haben, weil sie eine sehr unterschiedliche Vorstellung von der Begrifflichkeit hatten und sichtbar aneinander vorbei argumentieren, was denn ein Doppelzimmer ist. Beide haben Ausdrucke von Webseiten, die nicht mehr reproduzier sind. Dem einen ist ebenso zu glauben, wie dem anderen. Das Ergebnis ist konsequent:
Dann stellt das Gericht zutreffend das Ergebnis fest:
Dann muss mit einem solchen Scheinkonsens etwas passieren und das Gericht zieht die richtige Schlussfolgerung:
Das Gericht stellt zutreffend fest was in einer solchen Situation passieren muss:
Und das Gericht kommt dann nach detaillierten Überlegungen, in die alle möglichen Argumente einfließen, zu dem Ergebnis das
Das muss nicht zwingend (heißt ja auch Auslegung), kann man anders sehen, muss man aber nicht. Was soll den bitte ein Gericht machen, wenn die Parteien sich nicht nachweislich klar geeinigt haben? Es muss eine Lösung suchen, diese argumentativ begründen und entscheidet dann im Namen des Volkes. Das ist die Aufgabe. Meiner Ansicht nach ein sorgfältiges, wenn auch nicht zwingendes Urteil. Und sorgfältiger, als so einige "Stammtischmeinungen" hier. Und ein Urteil kann, das Gericht kann nämlich keine Tatsachen erfinden oder hinzudenken, immer nur so gut sein, wie der Tatsachenvortrag, den die Parteien liefern. Dafür erfordert es dann auch mal eine gute kommunikatives Partei (mit ihrem Anwalt) oder einen Anwalt, der nachfragt.