Hilfe! Flug annulliert - keine Meilen - keine Kompensation (Mitflieger bekam Kompensation)

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Einschlägig erfahrene und kompetente Rechtsanwälte haben natürlich eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit als ein SÖP-Claim.

Unerfahrene und weniger kompetente Rechtsanwälte haben keine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit als ein SÖP-Claim. Und es gibt auch unerfahrene und weniger kompetente Rechtsanwälte.

Es steht nicht immer ein einschlägig erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt zur Verfügung. Wenn einer der bekannten Foren-RA den Fall übernimmt, dann ist das gut. Wenn nicht, dann muss man sich einen suchen und dann besteht die Gefahr, an einen unerfahrenen und weniger kompetenten RA zu geraten.

100%ige Fälle gibt es nicht. Es besteht z.B. immer das Risiko, dass die Gegenseite einen im Sinne von EU261 und EuGH außergewöhnlichen Umstand ausgräbt. Das soll einen nicht abschrecken, aber man sollte auch nicht an 100% sichere Rechtsstreite glauben.

Manche RA sollen keinen Fälle übernehmen, die bei SÖP erfolglos waren.

Zum Thema SÖP und Geschäftsreisen: Man kann Geschäftsreisen als beruflich bedingte Reisen von Selbständigen definieren und von Dienstreisen abgrenzen. Dienstreisen wären dann beruflich bedingte Reisen durch in einen Angestelltenverhältnis beschäftigte Personen. Dann würden Dienstreisen immer noch unter die Zuständigkeit der SÖP fallen. Bei Geschäftsreisen müsste man ins Detail gehen. So oder so: Die SÖP fragt nicht nach Privat-, Dienst- oder Geschäftsreise und sie schlichtet auch reihenweise Geschäftsreisen, die eigentlich nicht von ihr geschlichtet werden müssten.
 
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Reaktionen: red_travels

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.528
4.485
Nein, das heißt es nicht, da einerseits auf ein Verfahren durchaus hunderte bis tausende oder gar mehr Buchungen kommen [...]

Außerdem buche ich da, wo die Preise am besten sind,
Prima Schönquasselei ;-), gefolgt von deutscher Geiz-ist-geil-Mentalität. Und letztere dürfte quasi der Kern dafür sein, dass der Service - auch beim Bearbeiten von Entschädigungen - so schlecht ist wie er ist.
 

LX728

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.346
815
Berner Oberland
LH hat gerade eine Schlichtung abgelehnt mit der Begründung dass an meinem Wohnsitz eine Firma registriert ist und es sich deshalb um eine Geschäftsreise handeln müsse. Ich solle Belege einreichen um eine Privatreise zu belegen. Die habe tatsächlich meinen Wohnsitz überprüft, ist das erlaubt?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
LH hat gerade eine Schlichtung abgelehnt mit der Begründung dass an meinem Wohnsitz eine Firma registriert ist und es sich deshalb um eine Geschäftsreise handeln müsse. Ich solle Belege einreichen um eine Privatreise zu belegen. Die habe tatsächlich meinen Wohnsitz überprüft, ist das erlaubt?
Es ist nicht richtig, dass es eine Privatreise sein muss. Es kann auch eine Dienstreise als Angestellter sein. Bei Geschäftsreisen eines Selbständigen kann tatsächlich die Schlichtung abgelehnt werden.

Ob an Deinem Wohnsitz eine Firma registriert ist oder nicht, mag ein Indiz sein. Doch Selbständige können auch Angestellte sein und als Angestellte reisen. Privatreisen gehen natürlich sowieso.

Selber klagen ist übrigens bei einfachen Sachverhalten nicht so schwer. Ansonsten bleiben Rechtsanwalt oder einer der üblichen Dienstleister in Sachen EU261, die einen Teil der Ausgleichszahlung einbehalten..
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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18.576
NUE/FMO
www.red-travels.com
LH hat gerade eine Schlichtung abgelehnt mit der Begründung dass an meinem Wohnsitz eine Firma registriert ist und es sich deshalb um eine Geschäftsreise handeln müsse. Ich solle Belege einreichen um eine Privatreise zu belegen. Die habe tatsächlich meinen Wohnsitz überprüft, ist das erlaubt?

ist deine Adresse öffentlich als Geschäftsadresse zu finden?
 

henrik1612

Neues Mitglied
08.11.2023
13
2
Kurzes Update:
Heute habe ich eine erneute Antwort mit Ablehnung vom selben Agenten bekommen. Warum bei meinem Kollegen anders gehandelt wurde, kam in keinem Satz der Antwort vor. Kann man nach der Schlichtungsstelle immer noch einen Anwalt einschalten, wenn nicht erfolgreich?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.758
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NUE/FMO
www.red-travels.com
Kurzes Update:
Heute habe ich eine erneute Antwort mit Ablehnung vom selben Agenten bekommen. Warum bei meinem Kollegen anders gehandelt wurde, kam in keinem Satz der Antwort vor. Kann man nach der Schlichtungsstelle immer noch einen Anwalt einschalten, wenn nicht erfolgreich?

kannst du alles machen, gibt aber auch Fälle, die manche Anwälte nach abgelehnter Schlichtung selbst nicht mehr akzeptieren. Aber wenn ein Anwalt schon eine kostenlose Erstberatung anbietet, warum nicht gleich probieren?
 

henrik1612

Neues Mitglied
08.11.2023
13
2
Okay, danke. Ich versuche es jetzt noch hier über das LH Forum, ansonsten gehe ich den nächsten Schritt.
Wirklich schade, dass man wegen 400 Euro so einen Aufwand betreiben muss, wo man im Recht ist. Wie kann man sich als LH hier so quer stellen, vor allem wenn der gleiche Fall schon einmal anerkannt wurde. Das ist eigentlich nur peinlich.
 

spftl

Erfahrenes Mitglied
06.11.2009
501
55
NUE
Hole den Thread mal wieder hoch.

In meinem Fall wurde bei einer Lufthansa Buchung XXX-FRA-HAM das erste Leg XXX-FRA annulliert.
Da eine Umbuchung auf einen anderen Flug zeitlich nicht möglich war, wurde für das erste Leg ein Bahn Voucher ausgestellt und von mir auch abgefahren. Rest der Buchung wurde abgeflogen.

Meine Frage: Wie bekomme ich die 40 QPs (Business) für das erste, in einen Bahn Voucher umgewandelte Leg?

Vielen Dank.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.568
9.726
FRA / FMO
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In meinem Fall wurde bei einer Lufthansa Buchung XXX-FRA-HAM das erste Leg XXX-FRA annulliert.
Da eine Umbuchung auf einen anderen Flug zeitlich nicht möglich war, wurde für das erste Leg ein Bahn Voucher ausgestellt und von mir auch abgefahren. Rest der Buchung wurde abgeflogen.

Meine Frage: Wie bekomme ich die 40 QPs (Business) für das erste, in einen Bahn Voucher umgewandelte Leg?

Vielen Dank.
ORC bei MM via Kontaktformular anfragen.
 

spftl

Erfahrenes Mitglied
06.11.2009
501
55
NUE
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300x250
Hole den Thread mal wieder hoch.

In meinem Fall wurde bei einer Lufthansa Buchung XXX-FRA-HAM das erste Leg XXX-FRA annulliert.
Da eine Umbuchung auf einen anderen Flug zeitlich nicht möglich war, wurde für das erste Leg ein Bahn Voucher ausgestellt und von mir auch abgefahren. Rest der Buchung wurde abgeflogen.

Meine Frage: Wie bekomme ich die 40 QPs (Business) für das erste, in einen Bahn Voucher umgewandelte Leg?

Vielen Dank.
Kurzer Update: Ich habe meinen Fall am 14.04. übers Kontaktformular mit Hinweis auf ORC an M&M gemeldet.
Heute, 3.5., hatte ich 7 (!) gleichlautende Mails von M&M in der Inbox, dass man sich um meine Anfrage kümmern wird, es aber dauern kann.
Ziemlich wirrer Text, Meilen würden für das gesamte Ticket und nicht einzelne Segmente gewährt, siehe unten.

Circa eine Stunde später hatte ich die QPs und Meilen auf dem Konto.



Sehr geehrter Herr spftl,

es ist ärgerlich, wenn ein Flug nicht plangemäß stattfindet und wir können Ihre Frustration verstehen.

Die ursprünglich gebuchte Strecke wurde in Ihrem Miles & More Konto erfasst. Dabei verteilt sich die Meilen- und Pointsvergabe auf das gesamte Ticket und wird nicht pro einzelnem Segment gewährt. Die Prüfung der Daten wird einige Tage in Anspruch nehmen. Im Anschluss können Sie Ihren Kontostand unter www.miles-and-more.com einsehen.

Wir sind zuversichtlich, dass Ihr nächster Flug planmäßig und angenehm verläuft.

Mit freundlichen Grüßen