Und deshalb hat er es ja auch nie so gegrätscht...
Es ist keine Straftat weil es kein Schwarzfahren ist. Du hast ja für die Fahrt bezahlt, nur nicht für die Zusatzleistung "Flexibilität", die nicht im Strafrecht erwähnt ist.
Du erschleichst dir nicht die Beförderung an sich (und nur das ist stafbar), du lässt dich lediglich anders befördern als die Bahn das in ihren Gewinnoptimierungsvorschiften vorgesehen hat.
Bzw. je nach dem nicht mal, wenn du statt dem 90 Minuten verspäteten Zug einen 60 Minuten späteren pünktlichen nimmst, bist du ja näher am geschlossenen Vertrag als die Bahn, lässt dich eher wie vereinbart befördern als die Bahn es will. Am Ende ist es ja nicht die Zugnummer, sondern die Uhrzeit die die Beförderung ausmacht.
Der strafrechtliche Tatbestand setzt die Absicht voraus, das Entgeld nicht zu entrichten. Du hast aber das Entgelt entrichtet, dich um x Uhr befördern zu lassen. Wenn du dazu Zug 2 nehmen musst, erschleichst du dir nichts, sondern nimmst dir exakt was du bezahlt hast, was aber die DB dir vorenzhalten wollte.
Im Einzelfall ist ein LH Express Rail Ticket ja sogar signifikant
teurer, als das Ticket für den Zug den du schlußendlich nimmst, in dem Fall hast du sogar mehr als das Entgeld entrichtet.
Details sie z.B. auch
hier.
Es ist übrigens auch schon Jahrzehntelang unter Juristen umstritten, ob es sich um ein Erschleichen handelt, wenn die Bahn keinerlei Zugangskontrollen vorsieht.
Wenn du z.B. in Paris, Madrid oder Istanbul das Drehkreuz am Zugang zur Metro umgehst, erschleichst du ("Erlangen unter Ausschaltung oder Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen"). Wenn du am Bahnsteig zur Zeit x in den Zug mit der falschen Nummer aber gleichen Ziels/Zugtyps/Zuglaufs steigst, erschleichst du nichts.