EU Fluggastrechte / Annullierung

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TSchlieper

Neues Mitglied
27.11.2023
3
1
Gibt es unter euch vergleichbare Fälle?
Am Montag steht die Gerichtsverhandlung an:
Okt 22: Flug CGN-VIE: Abflug aufgrund von Abfertigungs- und Check-in Chaos am Flughafen so verspätet abgeflogen, dass Anschlussflug VIE-LCA nicht mehr erreicht werden konnte. Flug VIE-LCA wurde dann am Folgetag angetreten und Reiseziel mit 12 Std. Verspätung erreicht. Buchung erfolgte direkt bei Airline.
Reklamation über Fluggesellschaft sowie Gutachten durch Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr blieb trotz Anmahnung unbeantwortet.
Klage über Rechtsanwalt landet jetzt somit vor Gericht. Ich hoffe mit Erfolg.
 
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MUCBase

Aktives Mitglied
29.04.2018
171
176
Gibt es unter euch vergleichbare Fälle?
Am Montag steht die Gerichtsverhandlung an:
Okt 22: Flug CGN-VIE: Abflug aufgrund von Abfertigungs- und Check-in Chaos am Flughafen so verspätet abgeflogen, dass Anschlussflug VIE-LCA nicht mehr erreicht werden konnte. Flug VIE-LCA wurde dann am Folgetag angetreten und Reiseziel mit 12 Std. Verspätung erreicht. Buchung erfolgte direkt bei Airline.
Reklamation über Fluggesellschaft sowie Gutachten durch Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr blieb trotz Anmahnung unbeantwortet.
Klage über Rechtsanwalt landet jetzt somit vor Gericht. Ich hoffe mit Erfolg.
Typische Verzögerungstaktik der Airline. Gut die Hälfte meiner berechtigten Forderungen landen entweder über Anwalt oder Online-Flugrechteplattform vor Gericht. Bei Gericht taucht dann aber die beklagte Partei so gut wie nie auf und es ergeht ein Versäumnisurteil. Airlines kalkulieren wohl damit, dass viele das Klagerisiko scheuen und nicht so weit gehen wollen und man hat sich wieder ein paar Euro "gespohrt".
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.319
9.633
Die Vermutungen zur Taktik der LHG in Sachen EU261 vernachlässigen, dass es manchmal auch schnell geht - und zwar unabhängig vom Sachverhalt und Status. Es kommt auch vor, dass bei offensichtlich unbegründeten Fällen von Statuslosen schnell gezahlt wird und bei eindeutig begründeten Fällen von HONs gar nichts passiert.

Mein Eindruck ist, dass auch dieses Thema durch Chaos und Inkompetenz geprägt ist, wie man es aus manch anderen Bereichen auch kennt.Die EU261-Fällen werden durch Callcenter-ähnliche Strukturen mit IT-Unterstützung bearbeitet und wir wissen doch, was LHG in Sachen IT und Callcenter drauf hat.

Bei der LHG werden auch Leistungsdefizite nicht (wirksam) beseitigt, die der LHG Kosten verursachen.

Ich gehe auch davon aus, dass die Versäumnisurteile selten auf Kalkül beruhen, sondern gehe davon aus, dass LHG zu doof ist und auch die Ressourcen fehlen, um zu allen Verhandlungen zu erscheinen.
 
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MagicBerlin

Aktives Mitglied
28.02.2023
106
132
Berlin / Transsilvanien
Sitzen beim LH Customer Relations Service eigentlich noch reale Menschen im Call Center in Indien oder werden die Anfragen von einem Bot beantwortet.

Ich habe da so meine Zweifel, weil meine letzte Anfrage zur Kompensation lässt den Gedanken aufkommen, das mit "KI" generierte Antworten verschickt werden.
Gebucht war BER->MUC->SBZ mit Ankunft am 10.12.23 um 18:15
Gecancelt wurde BER->MUC und umgebucht auf BER->ZRH->MUC mit Weiterflug nach SBZ und pünktliche Ankunft 10.12.23, 18:15 Uhr
Der Flieger ZRH->MUC war verspätet, konnte somit den ursprünglich geplanten Flug MUC->SBZ nicht erreichen und wurde auf die nächste Maschine MUC-SBZ mit Ankunft 11.12.23, 01:00 Uhr umgebucht.

Daraus resultiert doch eine Verspätung der Ankunft aus mindesten 6h!
Und diese Verspätung ist das Ergebnis von Flügen, die gecancelt, verspätet und umgebucht wurden.
Begründung der Ablehnung des LH Customer Relations Service :

Also nochmals alle detailliert beschrieben und mal sehen was dann kommt....
Nur zur Info, gestern von der Schlichtung die Info bekommen, das Lufthansa akzeptiert und heute die 250.-€ Entschädigung auf dem Konto gehabt.
 
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Turboisi

Reguläres Mitglied
31.01.2022
38
33
Ich führe keine genaue Statistik über die Zeit bis zur Erstattung aber ich habe Airline-unabhängig bisher eine Erfolgsquote von 100 % ohne Anwalt.
Diese Woche dachte ich, dass ich zum ersten Mal eine Airline verklagen muss, aber gerade sind ohne jede Ankündigung 2*400 Euro Entschädigung von AirSerbia auf mein Konto hinein geflattert.
Folgender Fall: One-way CGN-IST über INI am 23/12/23, 30 min Umsteigezeit in INI wurden wegen einer defekten Maschine zu ca 5 Stunden. In diesem Wellblechflughafen eigentlich ein kurioses Erlebnis, +1 und ich und ca 150 gestrandete Türken (der Flug war mega günstig und daher ist auch fast jeder von CGN bis Istanbul geflogen), der Mini-Duty-Free eröffnete zum Schokoriegelverkauf, ich entschied mich für die teurere Flasche Raki der zwei angebotenen für 12 Euro, mein +1 und ich hatten Jahrestag, dazu gab's Sandwiches aus der Polystyrolbox (ja, AirSerbia hat sich wirklich bemüht uns allen Snacks und Getränke ranzurollen). Anstoßen also auf 15 Jahre gemeinsame Weltenbummlerei und dass auch diese Reise Dank Verspätung mal wieder ein finanzielles Plus sein wird.
Am Ende also Landung spätabends in Istanbul mit 5 Stunden Verspätung und einer aus Belgrad extra herangerollten Ersatzmaschine.
Den Claim für die Verspätungsentschädigung hab ich noch vor Sylvester über die Homepage gemacht. Screenshots angefertigt. Dort stand man erhält eine Email-Bestätigung mit Referenznummer, natürlich kam die nie und ich hab nie wieder was gehört. Nach 6 Wochen mein Standard-Kalender-Wecker, dass die gesetzte Frist abgelaufen ist. Ich hab über das gleiche Online Formular also die Screenshots nochmal übermittelt mit einem friendly reminder, dass dies meine einzige und letzte Erinnerung ist, bevor der Fall in wieder 6 Wochen zum Anwalt geht.
Wieder keine Rückmeldung.
Heute auf einmal 2*400 Euro Geldeingang.
Zusammen mit den miesen Sandwiches und dem echt erträglichen Kundenmanagement vor Ort also wieder eine Reise mit Gewinn und ein paar witzigen Erlebnissen.
Fazit: Reiselust&Reisefrust... Man hat immer die Möglichkeit, sich zu ärgern oder sich nicht zu ärgern. Manchmal sollte man mit den Schultern zucken, Raki süppeln und sich einfach die beste Zeit machen, die geht. Seine Forderungen kann und sollte man im Nachgang verbindlich und mit Fristsetzung einfordern.
 

luporun

Reguläres Mitglied
23.10.2016
48
298
Ich will keinen neuen Thread eröffnen, daher hier meine kurze Frage bzgl. Entschädigungsleistung
Gebucht wurde mit SWISS DUS-ZRH-JNB, das Leg ZRH-JNB wurde 2 Std. vor Abflug in DUS gecancelt.
Der Bot wollte mich umbuchen auf den folgenden Tag, habe ich abgelehnt und per Servicetelefon eine
(schnellere) alternative Umbuchung angefragt. SWISS hat daraufhin umgebucht auf DUS-DXB-JNB mit
Abflug am gleichen Tag, jedoch geplanter Ankunft in JNB 5,5 Std. später als ursprünglich geplant. Wegen
starkem Nebel in DXB und daher dort verspäteter Ankunft/verspätetem Abflug hat sich die Ankunft in JNB
gegenüber der ursprünglichen Buchung um 7,5 Std verspätet.

Frage: Steht mir trotz relativ zügig durchgeführter Ersatzbeförderung eine pauschale Entschädigung
(> 3.500 km, > 6 Std x 2 Paxe = 1.200 €) zu?

Vielen Dank und beste Grüße
Tom
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.219
5.206
FRA / FMO
Ich will keinen neuen Thread eröffnen, daher hier meine kurze Frage bzgl. Entschädigungsleistung
Gebucht wurde mit SWISS DUS-ZRH-JNB, das Leg ZRH-JNB wurde 2 Std. vor Abflug in DUS gecancelt.
Der Bot wollte mich umbuchen auf den folgenden Tag, habe ich abgelehnt und per Servicetelefon eine
(schnellere) alternative Umbuchung angefragt. SWISS hat daraufhin umgebucht auf DUS-DXB-JNB mit
Abflug am gleichen Tag, jedoch geplanter Ankunft in JNB 5,5 Std. später als ursprünglich geplant. Wegen
starkem Nebel in DXB und daher dort verspäteter Ankunft/verspätetem Abflug hat sich die Ankunft in JNB
gegenüber der ursprünglichen Buchung um 7,5 Std verspätet.

Frage: Steht mir trotz relativ zügig durchgeführter Ersatzbeförderung eine pauschale Entschädigung
(> 3.500 km, > 6 Std x 2 Paxe = 1.200 €) zu?

Vielen Dank und beste Grüße
Tom
Was sagt denn die eigene Recherche?

Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn (…)

Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wird, die es Ihnen ermöglichen würde,
  • nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit abzufliegen und
  • den Zielort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
311
243
CLT
interiminnkeeper.net
Ich will keinen neuen Thread eröffnen, daher hier meine kurze Frage bzgl. Entschädigungsleistung
Gebucht wurde mit SWISS DUS-ZRH-JNB, das Leg ZRH-JNB wurde 2 Std. vor Abflug in DUS gecancelt.
Der Bot wollte mich umbuchen auf den folgenden Tag, habe ich abgelehnt und per Servicetelefon eine
(schnellere) alternative Umbuchung angefragt. SWISS hat daraufhin umgebucht auf DUS-DXB-JNB mit
Abflug am gleichen Tag, jedoch geplanter Ankunft in JNB 5,5 Std. später als ursprünglich geplant. Wegen
starkem Nebel in DXB und daher dort verspäteter Ankunft/verspätetem Abflug hat sich die Ankunft in JNB
gegenüber der ursprünglichen Buchung um 7,5 Std verspätet.

Frage: Steht mir trotz relativ zügig durchgeführter Ersatzbeförderung eine pauschale Entschädigung
(> 3.500 km, > 6 Std x 2 Paxe = 1.200 €) zu?

Vielen Dank und beste Grüße
Tom
ja, hast Du wenn man voraussetzt, dass es keine aussergewoehnlichen Umstaende waren
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
52
22
Guten Morgen!

Folgender Fall:

14.03. DUS-MUC, anulliert (kein Streik in DUS) - wohl wegen geringer Auslastung (Vermutung) LH2033 - umgebucht auf 15.03.- Entschädigungsanspruch wegen Verspätung größer als drei Stunden, korrekt?

14.03. CGN-MUC, annulliert, wohl wegen Streik in CGN (LH1987) (Vermutung) - umgebucht auf 15.03. - kein Entschädigungsanspruch wegen des Streiks verdi, korrekt? (betrifft einen Kollegen)

Danke für Eure Einschätzung!
Grüße
LB
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.219
5.206
FRA / FMO
Guten Morgen!

Folgender Fall:

14.03. DUS-MUC, anulliert (kein Streik in DUS) - wohl wegen geringer Auslastung (Vermutung) LH2033 - umgebucht auf 15.03.- Entschädigungsanspruch wegen Verspätung größer als drei Stunden, korrekt?

14.03. CGN-MUC, annulliert, wohl wegen Streik in CGN (LH1987) (Vermutung) - umgebucht auf 15.03. - kein Entschädigungsanspruch wegen des Streiks verdi, korrekt? (betrifft einen Kollegen)

Danke für Eure Einschätzung!
Grüße
LB
Dem würde ich auf Basis der bekannten Informationen zustimmen. Nur bei Annullierung muss die Verspätung meist noch weniger als 3h sein, also noch bessere Lage.
 
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luporun

Reguläres Mitglied
23.10.2016
48
298
Was sagt denn die eigene Recherche?


Vielen Dank

Die Sache scheint sich deutlich schneller geregelt zu haben als gedacht:

Gestern Abend die Details des Falls mit genauen Zeitangaben (gem. Flightradar) bei SWISS per eMail eingereicht -
Heute morgen (!) von SWISS die Zusage einer Erstattung von 1.200 € zusammen mit einem Link zur Auszahlungsanforderung erhalten.

Das ging extrem schnell - da bin ich von der "Mutter" LH deutlich mehr Theater gewohnt

Beste Grüße
Tom
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
52
22
Zweite Anfrage wurde (wie erwartet) bereits abgelehnt. Warten wir mal ab, was bei der ersten rauskommt.


Das soll der Grund sein "Streik Personal-Sicherheitskontrolle München"... Schwache Ausrede, aber wohl damit keine Entschädigung, korrekt?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.883
1.324
Wenn die SiKo streikt kann LH dafür ja recht wenig. (Ist ja eine hoheitliche Aufgabe).
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.660
2.611
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn aber fast alles fliegt und nur sehr wenige ausfallen, dann ist es doch sehr diskutabel, ob das wirklich der Grund war...
Zumal sie ihn auch MUC-FRA-DUS/QDU oder direkt mit der Bahn oder auch MUC-DUS auf EW hätten befördern können statt Umbuchung auf den nächsten Tag - dürfte dann ja kein AU mehr sein, s. BGH Urt. v. 10.10.2023, X ZR 123/22.
 

Xero

Aktives Mitglied
23.04.2017
193
365
BER/FRA
LH hat vom 15.3. bis 18.3. alle LH454 auf 747-8 annulliert. Weiß jemand mehr zu den Umständen? Wurde umgebucht mit 6 Stunden späterer Ankunft = 600 Euro oder gab es außergewöhnliche Umstände?
 

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LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
52
22
Zumal sie ihn auch MUC-FRA-DUS/QDU oder direkt mit der Bahn oder auch MUC-DUS auf EW hätten befördern können statt Umbuchung auf den nächsten Tag - dürfte dann ja kein AU mehr sein, s. BGH Urt. v. 10.10.2023, X ZR 123/22.
Habe es an die Schlichtungsstelle gegeben. Hatte zusätzliche 150€ Hotelkosten. Und es ist wirklich an dem Tag jede Verbindung außer meine gegangen. Bin gespannt.
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.032
85
LOWW
Hi,
folgendes.
Prämienticket VIE-MUC-LAX in F.
hin 9.3.24, return 13.3.24
Rückflug aufgrund des Streiks gestrichen und umgebucht auf 14.3.24 über FRA, dadurch ankunft in VIE fast 24h später.

Hab also in LAX eine zusätzliche Nacht im Hotel gebucht.

Kosten eingereicht über das Hotel (~300€), Frühstück (~40€), Taxi (~40€), Telefonat mit LH wegen Umbuchung (~30€).

Zusammen mit den 600€ die mir ja zustehen? also etwas über 1000€.

Gestern ein mail von LH bekommen, dass sie natürlich furchbar sorry sind, aber mich beglücken wollen mit 641,70€.

Wie kommen die bitte auf diesen Betrag?
Die Forderung sollte doch gerechtfertigt sein oder nicht??