EU261 legt 75% des Preises der Teilstrecke fest.
EU261 sagt 75% "des Preises
des Flugscheins" und konkretisiert "„Flugschein“ ein gültiges, einen Anspruch auf Beförderungsleistung begründendes Dokument oder eine gleichwertige papierlose, auch elektronisch ausgestellte Berechtigung, das bzw. die von dem Luftfahrtunternehmen oder dessen zugelassenem Vermittler ausgegeben oder genehmigt wurde"
Die CAA UK hat das so in England auch durchgesetzt.
Das EuGH hat später festgelegt, der Preis des Flugscheins sei nicht der Geldgetrag den man für den Flugschein bezahlt hat, sondern Teilstreckenabhängig (obwohl die Airlines die Kosten der Teilstrecken ja gar nicht aufschlüsseln, im Vergleich zu one-way Tickets Teistrecken sogar in der Regel negative Preise haben...).
allerdings sagt EU261 beim Downgrade auch ganz klar 75% des Preises der Teilstrecke.
Es wird durch Widerholung nicht wahrer...
EU261 sagt ganz klar Preis des
FLUGSCHEINS. und definiert Flugschein eindeutig.