AF: Kompensation wegen Downgrade

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wolf

Reguläres Mitglied
29.07.2012
64
25
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AF hat mich bei einem Punkteflug von JFK nach CDG von Business auf Eco downgegradet. Habe über deren System einen Antrag auf Kompensation gestellt. Der wurde abgelehnt weil EU 261/2004 nicht greifen würde. Habe widersprochen. Was für Erfahrungen, bzw. Empfehlungen habt Ihr?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.362
5.315
Was erwartest Du denn als Entschädigung?

EU261 legt 75% des Preises der Teilstrecke fest. Da das hier ein Prämienflug ist, gibt es wohl nur entsprechend Prämienmeilen zurück. So 100% genau geklärt ist das aber bisher nicht.

Unabhängig davon ist natürlich EU261 anwendbar, da EU Fluggesellschaft.

Endete der Flug in Paris oder ging es auf dem selben Ticket nach DE weiter? Es bleibt allerdings im Zweifel die Frage, ob sich eine Klage für ein paar Meilen lohnt.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
467
572
Was erwartest Du denn als Entschädigung?

EU261 legt 75% des Preises der Teilstrecke fest. Da das hier ein Prämienflug ist, gibt es wohl nur entsprechend Prämienmeilen zurück. So 100% genau geklärt ist das aber bisher nicht.

Unabhängig davon ist natürlich EU261 anwendbar, da EU Fluggesellschaft.

Endete der Flug in Paris oder ging es auf dem selben Ticket nach DE weiter? Es bleibt allerdings im Zweifel die Frage, ob sich eine Klage für ein paar Meilen lohnt.
Warum Meilen einklagen, wenn man das auch in Geld einklagen kann?
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Warum Meilen einklagen, wenn man das auch in Geld einklagen kann?
Welches Geld? 75% eines Full Fare C auf der Teilstrecke? Wohl kaum.

Es gibt auch noch keine Urteile zum Downgrade bei Meilenflügen. Klar, Meilenflüge werden wie eine reguläre Buchung betrachtet - allerdings sagt EU261 beim Downgrade auch ganz klar 75% des Preises der Teilstrecke. Hat die ganze Reise (Return) 50.000 Meilen gekostet, wären das 18.750 Meilen.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
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Welches Geld? 75% eines Full Fare C auf der Teilstrecke? Wohl kaum.

Es gibt auch noch keine Urteile zum Downgrade bei Meilenflügen. Klar, Meilenflüge werden wie eine reguläre Buchung betrachtet - allerdings sagt EU261 beim Downgrade auch ganz klar 75% des Preises der Teilstrecke. Hat die ganze Reise (Return) 50.000 Meilen gekostet, wären das 18.750 Meilen.
Korrekt und eine Meile kann bespreist werden in dem man z.B den Gegenwert zwischen eines C Flugs und eines F flugs nimmt und den Meilenaufpreis gegen den Preis wiederspiegelt.
So kommen bei Miles & More auch teils 10 cent / Meile raus, die man als Gegenwert sehen kann. Wie es bei Flying Blue /AF/KLM aussieht weiß ich nicht, aber wahrscheinlich ähnlich.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Korrekt und eine Meile kann bespreist werden in dem man z.B den Gegenwert zwischen eines C Flugs und eines F flugs nimmt und den Meilenaufpreis gegen den Preis wiederspiegelt.
Wenn das mal so einfach wäre....

Der Aufpreis ist nicht mal das Thema. Die Frage ist die Ermittlung des Preises selbst. Es gibt ja, z.B. bei LH, schon einen riesigen Unterschied zwischen den C BK P und J. Weiterhin wurden nun mal Meilen bezahlt - warum sollten dann die 75% auf einmal auf den Gegenwert der teuersten BK bezogen werden?

Wie bereits gesagt, es gibt dazu auch noch keine belastbare Rechtsprechung.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
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Wenn das mal so einfach wäre....

Der Aufpreis ist nicht mal das Thema. Die Frage ist die Ermittlung des Preises selbst. Es gibt ja, z.B. bei LH, schon einen riesigen Unterschied zwischen den C BK P und J. Weiterhin wurden nun mal Meilen bezahlt - warum sollten dann die 75% auf einmal auf den Gegenwert der teuersten BK bezogen werden?

Wie bereits gesagt, es gibt dazu auch noch keine belastbare Rechtsprechung.
Die Airline wird behaupten der Preis einer Meile beträgt 0,0x€, wenn man einen Kaffeekocher im Webshop mit Meilen zahlt.
Der Kunde wird behaupten er nutzt die Meilen ausschließlich für Meilenschnäppchen oder für Upgrades von C in F zur Hochsaison.
Daher hoffe ich der Kollege hier hat das Endziel DE gehabt um hier AF ordentlich eins überzubraten.

Hessliche Grüße wünsche ich.
 
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wolf

Reguläres Mitglied
29.07.2012
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Ja , Endziel war DE, das letzte Segment war auch noch in C. Nur halt nicht die Langstrecke…
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Ja , Endziel war DE, das letzte Segment war auch noch in C. Nur halt nicht die Langstrecke…

Damit wäre das zumindest in DE vor Gericht zu verhandeln. - Aber wie gesagt, das ist mit Sicherheit kein Selbstläufer wenn man Geld erwartet. Knapp 75% (Der Anschluss CDG->DE wird abgezogen) der Meilen für den Rückflug zurück sollte aber möglich sein.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.846
10.834
EU261 legt 75% des Preises der Teilstrecke fest.
EU261 sagt 75% "des Preises des Flugscheins" und konkretisiert "„Flugschein“ ein gültiges, einen Anspruch auf Beförderungsleistung begründendes Dokument oder eine gleichwertige papierlose, auch elektronisch ausgestellte Berechtigung, das bzw. die von dem Luftfahrtunternehmen oder dessen zugelassenem Vermittler ausgegeben oder genehmigt wurde"

Die CAA UK hat das so in England auch durchgesetzt.

Das EuGH hat später festgelegt, der Preis des Flugscheins sei nicht der Geldgetrag den man für den Flugschein bezahlt hat, sondern Teilstreckenabhängig (obwohl die Airlines die Kosten der Teilstrecken ja gar nicht aufschlüsseln, im Vergleich zu one-way Tickets Teistrecken sogar in der Regel negative Preise haben...).

allerdings sagt EU261 beim Downgrade auch ganz klar 75% des Preises der Teilstrecke.
Es wird durch Widerholung nicht wahrer...
EU261 sagt ganz klar Preis des FLUGSCHEINS. und definiert Flugschein eindeutig.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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In der Praxis ist es aber nunmal die Teilstrecke und zwar gerechnet nach der prozentualen Großkreisentfernung.

Macht hier aber nicht viel aus.

Interessanter ist die Frage 75% von was?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.846
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Interessanter ist die Frage 75% von was?
75% von einem Oneway AF Business GELD Preis (ca. 2'000 Euro)
EuGH sagt: Ohne Steuern und Gebühren...

Und natürlich nicht oneway, sondern Großkreisanteilig vom Return Flug. Also irgendwas von so um die 20% der €2000 (ungefähr 40% Teilstrecke wurde downgegraded, davon 75% minus Steuern und Gebühren).

Mit anderen Worten: Peanuts die den Aufwand nicht wert sind.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
467
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EuGH sagt: Ohne Steuern und Gebühren...

Und natürlich nicht oneway, sondern Großkreisanteilig vom Return Flug. Also irgendwas von so um die 20% der €2000 (ungefähr 40% Teilstrecke wurde downgegraded, davon 75% minus Steuern und Gebühren).

Mit anderen Worten: Peanuts die den Aufwand nicht wert sind.
Warum wurde 40% der Teilstrecke gedowngraded? Wegen One Way / Return?
Hier geht es doch um einen OneWay.

=> JFK nach CDG gedowngraded
CDG nach DE nicht. Bei mir sind das ca 5800km von JFK nach CDG und 450km nach angenommen frankfurt. Sind bei mir ganz grob 90%?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.846
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Ja , Endziel war DE, das letzte Segment war auch noch in C. Nur halt nicht die Langstrecke…
Damit wäre das zumindest in DE vor Gericht zu verhandeln.
Für die EU261 gilt Start- nicht Zielpunkt.
für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
Aber bei AF gilt es ja sowieso, da Europäische Airline.

Hier geht es doch um einen OneWay.
wurde bisher nicht gesagt, also gehe ich vom Normalfall Returnticket aus.
 

wolf

Reguläres Mitglied
29.07.2012
64
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Der Ansatz mit den 75% war schon in die richtige Richtung. AF jetzt 75 % der aufgewendeten Meilen für das Ticket erstattet.